Ja vielleicht. Sorry fuer den Schnellschuss.
Ich hab oben ergaenzt. Vielleicht ist Abholung vor dem Geschaeft moeglich?? Ich wuehl jetzt nicht
(edit: offenbar doch!) in den alten Unterlagen, wie das wann und wo geregelt war. Vllt steht morgen in der Rechtlichen Begruendung etwas.
Edit: In der 2. NotMV, Ende vorigen Jahres, wurde - in Aenderung der Bestimmung der 1. NotMV - das Abholen bestellter Waren ausdruecklich als erlaubt festgehalten:
Par 5(1) dritter Satz
Z 1 (das ist das Betretungsverbot) gilt nicht für die Abholung vorbestellter Waren, wobei dabei geschlossene Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden dürfen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.
Und jetzt steht davon nichts. >>>