Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Daher bin ich definitiv für die Impfpflicht, weil es die einzige noch wirksame Maßnahme darstellt, die wir haben. ME hätte die bereits im Frühsommer diskutiert werden sollen, aber da waren ja die Türkisen mit Eierschaukeln und Expertenwarnungen-Wegwischen beschäftigt.
Im Frühjahr hat noch niemand die Impfpflicht ernsthaft in Betracht gezogen.
 
Im Frühjahr hat noch niemand die Impfpflicht ernsthaft in Betracht gezogen.
Die Impfungen waren bereits für die vulnerablen Gruppe ab Dezember 2020 verfügbar. Ab Mai 2021 für alle. Somit Frühsommer!

Ich hatte meine 1. im Februar, die 2. im Mai und die 3. jetzt im November ... Ich bin mir sicher, dass der Gedanke Einigen durch den Kopf gegangen ist. Dass es dann doch so wird, hat niemand gehofft ...
 
Die Impfungen waren bereits für die vulnerablen Gruppe ab Dezember 2020 verfügbar. Ab Mai 2021 für alle. Somit Frühsommer!

Ich hatte meine 1. im Februar, die 2. im Mai und die 3. jetzt im November

Dennoch sprach im Frühjahr niemand von Pflicht. (Mag das jetzt gut oder schlecht gewesen sein)
 
Voila.
5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-NotMV - BGBl II 475/2021

Eine wichtige Bestimmung vorweg:
Par 8(5) 1.Satz Das Betreten auswärtiger Arbeitsstellen zum Zweck der Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Blöde Frage - als Willhaben-Fan nehme ich an, dass ab morgen keine Selbstabholungen mehr erlaubt sind. Sind ja meist keine lebensnotwendigen Güter.
Sollte der Betreiber das nicht erwähnen?
Kein Wort davon auf der Seite.
 
Präzisiere: Im Frühjahr sprach niemand von allgemeiner Impfpflicht.
Ok?
Genau darauf wollte ich hinaus. Die Impfpflicht für für bestimmte Berufsgruppen wurde immer wieder andiskutiert. Dagegen wurde ins Treffen geführt, dass beispielsweise impfunwillige Pflegekräfte sich anderswo umsehen.
 
nehme ich an, dass ab morgen keine Selbstabholungen mehr erlaubt sind.
Das ist etwas, was ich auch gleich gecheckt habe. Ich hab den Text auf "bestellt" und auf "abhol" durchsucht.
Antwort: Offenbar nicht. Disclaimer!
Aber vielleicht im Freien? -
siehe aber insbesondere dazu unten in 2.235
Abgeholt werden im Inneren duerfen nur Speisen, nichatalkoholische Getraenke sowie verschlossene alkoholische Getraenke, Buecher aus der Bibliothek sowie Kinder aus dem Kindergarten.
Wo ist mein edit hier hinverschwunden?
Ich hab - siehe unten #2.235 - hier relativiert.

Ich trag das jetzt wieder nach ...
 
Zuletzt bearbeitet:
waren ja die Türkisen mit Eierschaukeln und Expertenwarnungen-Wegwischen beschäftigt.

Mich wundert ja immer wieder, warum all die Kritiker und Spötter hier nicht schon selbst im Parlament sitzen?
Dann wäre die Pandemie sicher längst überwunden..

Zum Thema Impfpflicht - böse Zungen meinen ja, das Thema würde sich von selber erledigen, würde man den vorhandenen Impfstoff einfach wieder verknappen. Im Frühjahr gab es ja auch den Begriff "Impfneid"..
 
Das ist etwas, was ich auch gleich gecheckt habe. Ich hab den Text auf "bestellt" und auf "abhol" durchsucht.
Antwort: Offenbar nicht.
Abgeholt werden duerfen nur Speisen, nichatalkoholische Getraenke sowie verschlossene alkoholische Getraenke, Buecher aus der Bibliothek sowie Kinder aus dem Kindergarten.
War da nicht was mit click & collect?
 
War da nicht was mit click & collect?
Ja vielleicht. Sorry fuer den Schnellschuss.
Ich hab oben ergaenzt. Vielleicht ist Abholung vor dem Geschaeft moeglich?? Ich wuehl jetzt nicht (edit: offenbar doch!) in den alten Unterlagen, wie das wann und wo geregelt war. Vllt steht morgen in der Rechtlichen Begruendung etwas.

Edit: In der 2. NotMV, Ende vorigen Jahres, wurde - in Aenderung/Ergänzung der Bestimmung der 1. NotMV - das Abholen bestellter Waren ausdruecklich als erlaubt festgehalten:
Par 5(1) dritter Satz​
Z 1 (das ist das Betretungsverbot) gilt nicht für die Abholung vorbestellter Waren, wobei dabei geschlossene Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden dürfen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.​
Und jetzt steht davon nichts. >>> :?:

Und jetzt, aber echt jetzt, gute Nacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja vielleicht. Sorry fuer den Schnellschuss.
Ich hab oben ergaenzt. Vielleicht ist Abholung vor dem Geschaeft moeglich?? Ich wuehl jetzt nicht (edit: offenbar doch!) in den alten Unterlagen, wie das wann und wo geregelt war. Vllt steht morgen in der Rechtlichen Begruendung etwas.

Edit: In der 2. NotMV, Ende vorigen Jahres, wurde - in Aenderung der Bestimmung der 1. NotMV - das Abholen bestellter Waren ausdruecklich als erlaubt festgehalten:
Par 5(1) dritter Satz​
Z 1 (das ist das Betretungsverbot) gilt nicht für die Abholung vorbestellter Waren, wobei dabei geschlossene Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden dürfen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.​
Und jetzt steht davon nichts. >>> :?:

Soll diesmal nicht mehr erlaubt sein.
Hat mir zumindest eine Bekannte gesagt, die ein Geschäft hat.
 
Präzisiere: Im Frühjahr sprach niemand von allgemeiner Impfpflicht.
Ok?

Wir haben auch eine 'allgemeine Wehrpflicht'...

Blöde Frage - als Willhaben-Fan nehme ich an, dass ab morgen keine Selbstabholungen mehr erlaubt sind. Sind ja meist keine lebensnotwendigen Güter.
Sollte der Betreiber das nicht erwähnen?
Kein Wort davon auf der Seite.

Wenn du einen Tisch in einem Restaurant reservierst, weist dich das Restaurant darauf hin das du dich bei der Anreise an die StVO halten musst, oder ein gültiges Ticket für die benutzten öffentlichen Verkehrsmittel brauchst?
 
Wir haben auch eine 'allgemeine Wehrpflicht'...

Wenn du einen Tisch in einem Restaurant reservierst, weist dich das Restaurant darauf hin das du dich bei der Anreise an die StVO halten musst, oder ein gültiges Ticket für die benutzten öffentlichen Verkehrsmittel brauchst?

Ich habe auch nicht nach den Regeln für den Weg dorthin gefragt, denn der Ort der Abholung könnte ja z.B. ohnehin auf meinem gewohnten Arbeitsweg oder "zufällig" auf dem Weg sein, den ich für meine "körperliche und psychische Erholung" zurücklege, liegen.

Da es offensichtlich nicht gestattet sein wird, käufliche Dinge von Privatpersonen abzuholen, bin ich verwundert, dass die grösste? Plattform hierfür dazu nichts zu sagen hat bzw. keinen Rat erteilt.
 
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