*Räusper*
Die Wahl des Wohnsitzes führt nicht automatisch zur Berechtigung oder Verpflichtung, den Neubürger als staatsangehörig zu bezeichnen. Ist der Neubürger daran interesssiert, die aktuelle Staatsangehörigkeit zu ändern, muss der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die offizielle Einbürgerung in Österreich lauten wie folgt:
a) Der Hauptwohnsitz seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in Österreich,
oder
b) der Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in Österreich und nachfolgend besonders berücksichtigungswürdige Umstände angeführt sind.
Bin aber erst seit 1 Jahr hier und werde die Einbürgerung auch nicht beantragen.