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Ich gebe dir großteils recht, aber ..........Insofern wäre es sinnvoll, die kollektivvertragliche Lohnstruktur zur überdenken - der Arbeitnehmer sollte dann am teuersten sein, wenn er für das Unternehmen am wertvollsten ist.
Da müssen viele Einkommensstrukturen überdacht werden. Das sogenannte "Senioritätsprinzip" hat seinen Ursprung im Gehaltssschema der Beamten mit den Biennalsprüngen. Auch dieser Zopf muss abgeschnitten bzw. neu geregelt werden. Aber ich bin sicher, die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten wird sich hier sachlichen Gesprächen nicht verweigern. (Schilderl?)
Aber wie stelle ich objektiv fest, wie wertvoll ein Mitarbeiter für das Unternehmen ist? Bei einem Mitarbeiter im technischen Bereich, der sich durch Weiterbildung immer am Stand der Technik (und darüber) gehalten hat, kann das tatsächlich am Ende der beruflichen Laufbahn sein.