Der Archie denkt jetzt einmal laut nach (und hebt ein deutliches
Disclaimer-Taferl):
Ohne |
|
Anmerkung: Versionen dieses Postings von vor 05.00h sind zurückgezogen!
Was mich sehr, sehr verwundert und stutzig macht ist, dass im Mail des Hofrats (das in einem anderen Thread auch als Screenshot abgebildet wurde) die Registrierung nicht erwähnt ist - die ich doch zu den "wichtigsten Regeln" zählen würde.
Daraus könnte (oder sogar kann) man schließen, dass die LPD Wien für Prost-Einrichtungen die
Ausnahme des Par 17 Abs 7 gelten lässt.
Da wäre/ist an sich (fast) sensationell, doch bleibt die Frage, was "geeignete Alternativmaßnahmen" sein könnten. Auf sexworker.at wird
laut darüber nachgedacht, ob die Angabe allein einer Kontaktmöglichkeit (TelNr, E-Mail) erwogen werden könnte.
Die Interpretation hinsichtlich des Kontakthofs bezieht jetzt ein, dass sich der Kunde ja (mehr als im Hof des Vienna, des Ici oder des KoZe) zuerst einmal im Freien bewegt und erst dann einen der Gänge zu den Zimmern betritt. Und da könnte man auch an die Anwendung einer weiteren Ausnahme denken:
(Beachte: "gilt nicht" und nicht "kann abgesehen werden" & Alternativen)
Ich bin jetzt nicht sicher, ob es links auch Verrichtungszimmer gibt, die direkt vom Hof aus zu betreten sind. Ich könnte mir höchstens dort vorstellen, dass man die Mieterin als für die Registrierung verantwortliche Person sehen
könnte ... kann mir aber andererseits nicht vorstellen, dass der LH-Betreiber das wirklich (und für ihn befreiend) den Damen wirklich "umhängen" kann.
Deutlicher wird diese Frage übrigens im hinteren Teil des LH Hasenohr (dem früheren LH Baden), wo die Besucher ja direkt vom Parkplatz in das einzelne Motelzimmer der Damen gehen können.
persönliche Anmerkung Archie: Ich habe auch eine nicht persönliche e-mail-Adresse und eine Fickophon-Handynummer und durchaus Interesse daran verständigt zu werden, wenn ein Covid-Fall in einem Prost-Lokal, das ich besucht habe, auftritt. Also habe ich keine Scheu vor einer Registrierung.