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Das scheint derzeit die wichtigste bildungspolitische Frage zu sein. Aber vor allem in der Bundeshauptstadt sehe ich viel brennendere Probleme ungelöst. In Wien ist jeder vierte Schüler der Risikogruppe mit Leseschwächen zuzuordnen. Bei zehn Prozent fehlen die elementarsten Lesefähigkeiten. Ob man das durch Abschaffung des Sitzenbleibens beheben kann?
Aber sehen wir uns die rechtliche Lage einmal an. Muss ein Schüler tatsächlich wegen eines Flecks, gar wegen einer einzigen verhauten Schularbeit die Klasse wiederholen? Was sagt das Merkblatt des Unterrichtsministeriums dazu?
Es gibt also Ausnahmeregelungen und eine sogenannte Aufstiegsklausel, über deren Anwendung die Lehrer entscheiden. Und es gibt bei einem "Nicht genügend" immer noch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung, sollten die Lehrer gegen den Aufstieg entschieden haben.
Aber selbst wenn die Klassenkonferenz gegen den Aufstieg entschieden hat und die Wiederholungsprüfung daneben gegangen ist, gibt es immer noch Möglichkeiten, die in dem Merkblatt aufgezählt sind.
Bei zwei negativen Beurteilungen ist auch noch nicht das endgültige Urteil "Sitzenbleiben" ausgesprochen, allerdings sind die Nachprüfungen unvermeidlich. Geht eine davon negativ aus, dann kann die Klassenkonferenz trotzdem den Aufstieg beschließen.
Erst ab drei oder noch mehr "Nicht genügend" geht mit dem Aufstieg nichts mehr.
Die Ideen der Unterrichtsministerin gehen jetzt in die Richtung: Aufsteigen mit drei Fünfern! Beseitigen wir so unser PISA - Debakel?
Aber sehen wir uns die rechtliche Lage einmal an. Muss ein Schüler tatsächlich wegen eines Flecks, gar wegen einer einzigen verhauten Schularbeit die Klasse wiederholen? Was sagt das Merkblatt des Unterrichtsministeriums dazu?
Ist ein Pflichtgegenstand im Jahreszeugnis mit Nicht genügend beurteilt, so ist damit
das Schicksal des betreffenden Schülers bzw. der Schülerin keineswegs besiegelt.
Es gibt also Ausnahmeregelungen und eine sogenannte Aufstiegsklausel, über deren Anwendung die Lehrer entscheiden. Und es gibt bei einem "Nicht genügend" immer noch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung, sollten die Lehrer gegen den Aufstieg entschieden haben.
Ist das Ergebnis der Wiederholungsprüfung positiv, können auch Schüler/innen, die laut
Entscheidung der Klassenkonferenz zu Schuljahresende nicht zum Aufsteigen berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe aufsteigen.
Aber selbst wenn die Klassenkonferenz gegen den Aufstieg entschieden hat und die Wiederholungsprüfung daneben gegangen ist, gibt es immer noch Möglichkeiten, die in dem Merkblatt aufgezählt sind.
Bei zwei negativen Beurteilungen ist auch noch nicht das endgültige Urteil "Sitzenbleiben" ausgesprochen, allerdings sind die Nachprüfungen unvermeidlich. Geht eine davon negativ aus, dann kann die Klassenkonferenz trotzdem den Aufstieg beschließen.
Erst ab drei oder noch mehr "Nicht genügend" geht mit dem Aufstieg nichts mehr.
Die Ideen der Unterrichtsministerin gehen jetzt in die Richtung: Aufsteigen mit drei Fünfern! Beseitigen wir so unser PISA - Debakel?