Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Gast

(Gelöschter Account)
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.
 
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.


Du schreibt Erbschäden durch Inzest wären durch folgende Tatsachen entkräftet und führte dann Punkt 2 an.

Du widerspricht dir damit selbst.
Wer soll den Rest dann noch ernst nehmen ?
 
Was Erwachsene Menschen, damit meine ich die die reif genug sind und abzuschätzen können was da passiert ,untereinander machen ist ihre Sache, Aber wenn Kinder und unreife Jugendliche hineingezogen werden, das ist absolut zu verbieten.
Wenn das freigegeben wird , wird es vermehrt Übergriffe an Kindern und jugendlichen geben.
Ich bin DAGEGEN!!!!!
 
Inwiefern widerspricht meine Aussage, dass Erbschäden als Argument gegen Inzest unbrauchbar sind?
Wie enstehen Deiner Meinung nach Erbschäden durch Inzest, bei dem keine Kinder gezeugt werden? Und inwiefern sind Erbschäden durch Inzest gefährlicher als andere vorhersehbare Erbschäden?
 
Wenn, sollte es geregelt sein... Das bedeutet für mich:
Eine Inzestbeziehung gehört gemeldet und Registriert. Die beteiligten sollten Zeugungsunfähig sein ( Vasektomie für den männlichen Part)

Natürlich dürfen mündige Menschen machen was ihnen gefällt...

Meine ganz eigene Meinung hierzu behalte ich zu Gunsten der Diskussion für mich.
 
Was Erwachsene Menschen, damit meine ich die die reif genug sind und abzuschätzen können was da passiert ,untereinander machen ist ihre Sache, Aber wenn Kinder und unreife Jugendliche hineingezogen werden, das ist absolut zu verbieten.
Wenn das freigegeben wird , wird es vermehrt Übergriffe an Kindern und jugendlichen geben.
Ich bin DAGEGEN!!!!!
Mit dem ersten Abschnitt bin ich voll einverstanden. Sexueller Missbrauch von Kindern und anderen Personen die nicht voll selbstentscheidungsfähig sind, soll verboten bleiben. Das bliebe auch nach einer Abschaffung des Inzestverbots so.
Worauf beruht Deine Annahme, dass durch die Abschaffung des Inzestverbots, Missbrauchsfälle zunehmen würden? Ich kann dafür keine Datenbasis finden.
 
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.

Zwischen genau definierten Verwandten? Cousin oder Onkel sind auch genau definierte Verwandte
Es heisst Verwandte ersten Grades, also Eltern/Kinder oder Geschwister.
 
Inwiefern widerspricht meine Aussage, dass Erbschäden als Argument gegen Inzest unbrauchbar sind?
Wie enstehen Deiner Meinung nach Erbschäden durch Inzest, bei dem keine Kinder gezeugt werden? Und inwiefern sind Erbschäden durch Inzest gefährlicher als andere vorhersehbare Erbschäden?
Von dir kam das Beispiel mit den Habsburgern.
Du solltest deine eigenen Postst lesen.
 
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.


Toleranz in aller Ehren, aber bei bestimmten Themen ist irgendwann mal Schluss damit, hast du etwa von einer sicherlich überwältigenden Mehrheit hier einen Blumenstrauß erwartet?

Im Endeffekt sieht man doch schon an den paar Beiträgen hier, worauf dein Thread treffen wird und falls du es noch nicht selber erkannt haben solltest, dann sage ich es dir hier in aller Deutlichkeit, auf ABLEHNUNG!

Was kommt aus den wirren Köpfen manch eines Users denn als nächstes, Mord soll legalisiert werden und derjenige erwartet dann anschließend eine verständnisvolle Diskussion oder was?:kopfklatsch:
 
Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet
Es verstärkt die Argumente. Die Gegenden wo die Rate höher ist, und es in der Tradition liegt, nahe Verwandte zu ehelichen, kann es keine signifikanten Unterschiede geben.
Und im Gegenzug sehr sehr wenige überhaupt danach trachten die nahe Verwandschaft ins Liebesleben miteinzubeziehen. ( ich meine...das ist ein naturgegebener Instinkt die Gene fremd zu streuen und das andere abzulehnen. )
O.t. sind deine Eltern Geschwister oder wie kommst du auf sowas? Was turnt dich da an?
Das Thema geht an sich weit über den Kinderschutz hinaus.
 
Da will einer wohl nur provozieren und schauen wielange es gut geht...
so einen Schwachsinn kann doch kein halbwegs vernünftiger Mensch ernsthaft verzapfen...
am besten wär: ned amal ignorieren...
 
Abgesehen davon dass mir dieses Thema, schön langsam richtig auf die Eier geht, muss man schon echt krank sein, mit einem Verwandten Sex haben zu wollen.

Dankeschön fürs Gespräch, ich hoffe die Mods entscheiden richtig, was dieses Thema betrifft!;)
 
Der einzige sinnvolle Grund, darüber nachzudenken, dreht sich um den m.W. seltenen Fall, in dem ein Geschwisterpaar zu Haftstrafen verurteilt wurde, weil es als Liebespaar sich nicht trennen wollte und mehrere Kinder hatte. War ein tragischer, trauriger Fall, der soweit ich das mitverfolgt habe, nach Gesetzeslage, weniger nach menschlichem Ermessen entschieden.
 
Sind Beiträge zum Thema Inzest überhaupt erlaubt?
hast du dir den zitierten teil auch durchgelesen?
schreibst du die info, dass es nicht erlaubt ist, in jeden kaviar und "harten bdsm" thread genauso hinein?


Wenn das freigegeben wird , wird es vermehrt Übergriffe an Kindern und jugendlichen geben
ich hab meine zweifel, dass das inzest verbot (oder die aufhebung davon) auch nur irgendeinen relevanten unterschied bei sexuellen übergriffen an kindern ausmacht ... oder merkst du was davon, dass das verbot, sich an kindern zu vergreifen, irgendeinen unterschied ausmacht?
 
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