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...oder doch eher provokanter natur?Die Frage war eigentlich mehr rethorischer Natur.
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...oder doch eher provokanter natur?Die Frage war eigentlich mehr rethorischer Natur.
Braucht's in Deutschland nicht. Der § 129a StGB "Bildung terroristischer Vereinigungen" greift bereits. Anwenden müsste man ihn halt. Wird wohl am Nachweis fehlen.dem is angeschlossen haben. damit reicht eine einfache gesetzesänderung aus dies unter strafe zu stellen
wenn ich mich nicht irre, braucht es eine Aburteilung durch ein ordentlichen Gerichts
...oder doch eher provokanter natur?
nicht wie ich will. manche glänzen regelmäßig damit!Ganz wie du willst.![]()
siehe >
Wird das jetzt eine Endlosschleife?
Aber um die potentiell Gefährlichen werden sie sich auch nicht gerade reißen.
Terrorismus: Uganda im Visier der Islamisten
Die Frage war eigentlich mehr rethorischer Natur.
wenn du weiterhin fragen ausserhalb des kontext in dem diskussion darüber entstanden ist - ja!
Vl. solltest du vorher kennzeichnen, dass du keinen Wert auf eine informative Antwort legst.
nö, ich mag einfach nicht bereits geschriebenes ewig zu wiederholen.
Naja, andere "Fakten" werden auch bis zum Erbrechen ständig wiederholt.nö, ich mag einfach nicht bereits geschriebenes ewig zu wiederholen. der pfarrer predigt auch nur einmal sprach die weise grossmutter in solchen fällen ...![]()
Naja, andere "Fakten" werden auch bis zum Erbrechen ständig wiederholt.
die bloße Feststellung des Verfassungsschutzes reicht nun mal nicht aus
In einem Rechtsstaat muss eine Straftat bewiesen und nicht vermutet werden.
nein, aber einer der paar top-provokateure. aber dir brauch ich deine herzstücke ja nicht zu erklären!nau, bist du das echo vom herzstück ... ???![]()
nau, bist du das echo vom herzstück ... ???
Werden (von mir) sehr wohl anerkannt. Aber im Rechtsstaat ist es auch möglich, bestehende Gesetze zu ändern, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Und die haben sich dramatisch geändert. Wer hätte vor 15 oder 20 Jahren das für möglich gehalten, was sich jetzt in Europa und im Nahen Osten abspielt?Ich find halt, wenn man sich zu Österreich bekennt, sollte man auch rechtsstaatliche Prinzipien anerkennen.
Zeig mir eine Person, die explizit gefordert hätte, unter Missachtung der geltenden Gesetzeslage Schritte zu setzen. Zumindest für mich kann ich das ausschließen, denn dass Gesetze geändert gehören, das habe ich schon in der Vergangenheit festgestellt.Zeig mir eine Person im Forum, die das geschrieben hätte.
Auch die Verfassung ist nicht sakrosankt. Wen man will, dann findet man Verfassungsmehrheiten. Auch darauf habe ich bereits hingewiesen.die Werte sind wichtig und teils in der Verfassung verankert.
Allerdings halte ich Gewaltentrennung und eine unabhängige Justiz, soweit in der Realität eben möglich, für ein hohes Gut,