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Gast
(Gelöschter Account)
....nur gerne Lügen ist zu wenig.........man muss wissen WANN eine Lüge glaubhaft ist......Naja aber wer nicht gerne lügt gibt auch einen schlechten Lügner ab...demnach wäre ein Verteidiger der nicht gerne lügt schlecht in seinem Job.![]()
Heutzutage hat die Forensik Methoden, die vor einigen Jahrzehnten noch Sciene Fiction waren, Tatsachen zweifelsfrei aufzuzeigen. Deshalb ist es in vielen Fällen gar nicht mal so leicht ein Delikt abzustreiten. Also geht es in der Regel darum, für den Angeklagten mildernde Umstände herauszuholen, sprich, dass der geringste mögliche Strafrahmen ausgeschöpft wird mit dem ein Delikt bedroht ist.
Der professionelle Verteidiger muss also abwägen können, was reingeht und was nicht.
Im Fall des Terrorverdächtigen, kann der Verteidiger die Radikalisierung und die Kontakte zu anderen Extremisten nicht abstreiten und tut es auch nicht. Er kann mit dem Staatsanwalt aber darüber streiten, wie ernst es dem Burschen war einen Terroranschlag durchzuführen und ob er dazu überhaupt die tauglichen Möglichkeiten gehabt hätte.