Terror in Europa / der Welt

Wir haben ja festgestellt, dass es im Groben zwei Gruppen von "Illegalen" gibt: Jene die so unauffällig wie möglich leben und jene die durch kriminelle Tätigkeiten auffallen. Von einer grundsätzlichen Gefährdung der Sicherheit durch "Illegale" kann man also nicht sprechen.
Dass Illegalität ein Nährboden für Kriminalität ist aber nicht abzustreiten.
Wobei Illegalität nicht der einzige Nährboden für Kriminalität ist.
Es gibt im Strafrecht diverse Regeln, die keine konkrete Gefährdung der Sicherheit zu verhindern suchen, sondern eher ordnungspolitische Ziele haben. Das beste Beispiel dafür sind "Verbrechen ohne Opfer", etwa Drogenkonsum oder -besitz. Auch der Landfriedensbruch-Paragraph fällt darunter - hier kann man mit Gefängnis bestraft werden, obwohl nix passiert ist. Bis vor ein paar Jahren gab es noch den Homosexuellen-Paragraphen, der nicht einmal ordnungspolitischen, sondern nur moralischen Charakter hatte. Und heute noch gibt es, man lese und staune, ein Pornographiegesetz, das die Verbreitung "unzüchtiger Schriften" an Erwachsene (!) unter Strafe stellt (ist aber quasi totes Recht, weil nach der heutigen Rechtsprechung nurmehr Sodomie o.ä. als "unzüchtig" gilt). Wenn man also möchte, könnte man durchaus auch illegalen Aufenthalt ins Strafrecht aufnehmen, und es wäre verfassungskonform.
 
Es gibt im Strafrecht diverse Regeln, die keine konkrete Gefährdung der Sicherheit zu verhindern suchen, sondern eher ordnungspolitische Ziele haben. Das beste Beispiel dafür sind "Verbrechen ohne Opfer", etwa Drogenkonsum oder -besitz. Auch der Landfriedensbruch-Paragraph fällt darunter - hier kann man mit Gefängnis bestraft werden, obwohl nix passiert ist. Bis vor ein paar Jahren gab es noch den Homosexuellen-Paragraphen, der nicht einmal ordnungspolitischen, sondern nur moralischen Charakter hatte. Und heute noch gibt es, man lese und staune, ein Pornographiegesetz, das die Verbreitung "unzüchtiger Schriften" an Erwachsene (!) unter Strafe stellt (ist aber quasi totes Recht, weil nach der heutigen Rechtsprechung nurmehr Sodomie o.ä. als "unzüchtig" gilt). Wenn man also möchte, könnte man durchaus auch illegalen Aufenthalt ins Strafrecht aufnehmen, und es wäre verfassungskonform.
200.000 drogentote 2016 ? wo sind denn die ganzen opfer hin? :D
...naujo na... so schlecht sich unsere net ;) owa die Kopferlstreichler hätten wieder ihren Autritt :lalala:
jez stö da voa, a rechter hät den daschossn :shock:
 
Medium 257876 anzeigen

Von was leben die illegalen Menschen?..................

Wenns von Staat nix bekommen, werden sie sich anders ihren Lebensunterhalt verdienen! Diebstahl,Raub,etc. und das kostet Geld ( Polizei,etc.)
Das habe ich mit Gogo bereits erläutert, welche Möglichkeiten es da gibt.
.....und kriminelle Aktivitäten kosten nicht nur bei unerlaubtem Aufenthalt (Steuer-) Geld für die Behörden, deren Aufgabenbereich ja sowieso manifestiert ist.
speziell weil bei uns schon sechs Einbrüche waren, die nachweislich nicht von Österreicher begangen wurden!


Ok...auch nachweislich von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung?
Hätten sich die Polizisten erschießen lassen sollen?
Ich habe ja bereits festgestellt, dass den Polizisten KEIN Vorwurf zu machen ist!
In deren Situation war es ABSOLUT gerechtfertigt von der Waffe Gebrauch zu machen!

Der Userin @Mitglied #433941 und mir ging es darum, dass man einem lebendend Attentäter einen Prozess machen kann, was ein bedeutenderes Zeichen für die Abscheulichkeiten seiner Untat gesetzt hätte....wie es eben auch bei Breivik war....als dass er erschossen wird.
 
200.000 drogentote 2016 ? wo sind denn die ganzen opfer hin? :D
Genauer lesen schadet nicht ;). Erzeugung von Drogen bzw. Handel damit, das ist vergleichbar mit Mord auf Raten und daher sehr wohl ein Verbrechen mit Opfer. Der Konsum von Drogen hingegen ist im schlechtesten Fall Selbstmord auf Raten. Selbstmord ist aber nicht strafbar. Daher stellt die Strafbarkeit von Drogenkonsum einen Sonderfall in der Rechtsordnung dar, der nur mit Ordnungspolitik bzw. Schutz der Volksgesundheit begründet werden kann.
 
Das habe ich mit Gogo bereits erläutert, welche Möglichkeiten es da gibt.
.....und kriminelle Aktivitäten kosten nicht nur bei unerlaubtem Aufenthalt (Steuer-) Geld für die Behörden, deren Aufgabenbereich ja sowieso manifestiert ist.
Die können gerne alles haben, Mindestsicherung, Wohnung,etc. Alles kein Problem für mich! Eine ordentliches Verfahren ist selbstverständlich und kostet Geld,auch kein Thema!
Ok...auch nachweislich von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung?
Wo ist da genau der Unterschied für die betroffenen Opfer? Verstehe die Logik nicht!
Wenn ich wo Gast bin, halte ich mich an die Hausregeln! Anscheinend ist es für viele zugereiste Personen ein Ding der Unmöglichkeit, Gesetze und Gebräuche zu respektieren! Ob wer legal oder illegal da ist ,macht für mich das Kraut nicht fett!
 
aber jetzt zum thema. is scho verwunderlich wie der so einfach von berlin bis mailand kommt. da siehst was offene grenzen bewirken. für die sind sie ganz hilfreich.
Verwunderlich ist das gar nicht und die offenen Grenzen innerhalb Europas sind ein Gut, dass ich nicht in Frage stellen möchte. Wichtig wäre mir, dass der Schutz der Außengrenzen weiter voran getrieben wird.
 
jez stö da voa, a rechter hät den daschossn :shock:
Es wäre Mord gewesen oder Notwehr, je nachdem. Unsere Rechtsordnung kennt den Grundsatz "Aug um Aug, Zahn um Zahn" glücklicherweise nicht. Jedes Verbrechen wird für sich betrachtet. Moralisch mag man sich denken, dass es um den einen Menschen mehr und um den anderen weniger schade ist, vor dem Gesetz sollte jedoch jedes Verbrechen gleich betrachtet werden.
 
Ich wüsste nicht, warum bei einem hinlänglich bekannten Verbrecher und Attentäter eine weiter Festnahme wünschenswert gewesen wäre?
Im Prinzip gebe ich dir recht, unsere Gesellschaft kann auf solche Mitglieder verzichten. Und wer zum Schwert greift, der wird durch das Schwert fallen.

Aber die Ermittlungsbehörden hätten ihn halt doch noch ganz gern in die Mangel genommen.
 
Das beste Beispiel dafür sind "Verbrechen ohne Opfer", etwa Drogenkonsum oder -besitz.
Teile des SMG werden ja auch mMn. zurecht kritisiert, wie z.B. der Konsum.......
Landfriedensbruch-Paragraph fällt darunter - hier kann man mit Gefängnis bestraft werden, obwohl nix passiert ist.
hmm....da geht man ja auch schon von einem festen Vorsatz Straftaten zu begehen aus bzw. dass sogar Straftaten beganen worden sind.
Bis vor ein paar Jahren gab es noch den Homosexuellen-Paragraphen

da brauchen wir wohl nicht darüber zu diskutieren, dass der jenseitig war...oder?
Zum Rest beachte bitte meine Antworten an Gogo. :)
 
Teile des SMG werden ja auch mMn. zurecht kritisiert, wie z.B. der Konsum.......
Ändert aber nichts daran, dass diese Bestimmungen verfassungskonform sind.

hmm....da geht man ja auch schon von einem festen Vorsatz Straftaten zu begehen aus bzw. dass sogar Straftaten beganen worden sind.
Verurteilt kann aber bereits jemand werden, der an diesen Straftaten selbst gar nicht teilnimmt und auch nicht teilnehmen möchte.

da brauchen wir wohl nicht darüber zu diskutieren, dass der jenseitig war...oder?
Es war jenseitig, sitmmt. Aber der Paragraph wurde nie durch den VfGH aufgehoben. Es war eine politische Entscheidung, ihn abzuschaffen (bemerkenswerterweise unter schwarz/blau ;)).
 
Die können gerne alles haben, Mindestsicherung, Wohnung,etc. Alles kein Problem für mich! Eine ordentliches Verfahren ist selbstverständlich und kostet Geld,auch kein Thema!
WOW !....
Wo ist da genau der Unterschied für die betroffenen Opfer? Verstehe die Logik nicht!
Wenn ich wo Gast bin, halte ich mich an die Hausregeln! Anscheinend ist es für viele zugereiste Personen ein Ding der Unmöglichkeit, Gesetze und Gebräuche zu respektieren! Ob wer legal oder illegal da ist ,macht für mich das Kraut nicht fett!
Es ging um die "Illegalen".......deshalb fragte ich nach...;)
EBEN!... welchen Unterschied macht es?
 
Genauer lesen schadet nicht ;). Erzeugung von Drogen bzw. Handel damit, das ist vergleichbar mit Mord auf Raten und daher sehr wohl ein Verbrechen mit Opfer. Der Konsum von Drogen hingegen ist im schlechtesten Fall Selbstmord auf Raten. Selbstmord ist aber nicht strafbar. Daher stellt die Strafbarkeit von Drogenkonsum einen Sonderfall in der Rechtsordnung dar, der nur mit Ordnungspolitik bzw. Schutz der Volksgesundheit begründet werden kann.
ja wie genau soll ma denn da lesen wenn du so an stuss schreibst. ich zietiere: "Verbrechen ohne Opfer", etwa Drogenkonsum = bullshit!!
in deinem nächsten post laberst irgendwas daher und stellst wieder irgendwelche behauptungen auf :D aber die andren sollen genauer lesen :rofl: zu geil
 
Ändert aber nichts daran, dass diese Bestimmungen verfassungskonform sind.
Das ist richtig.....allerdings darf auch dies hinterfragt werden, so wie hinterfragt werden darf, ob unerlaubter Aufenthalt als Straftat angesehen werden soll.
auch nicht teilnehmen möchte
...man wird da aber nicht bestraft.....ob man aber auch dafür verurteilt (ohne Bestrafung) werden kann?
bemerkenswerterweise unter schwarz/blau ;)
In der Tat!
 
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