Anlassgesetzgebung wäre es MMN , wenn es wegen eines Falles passiert.
Deshalb habe ich auch von
reiner Anlassgesetzgebung geschrieben.
Du hast natürlich recht, dass eine Abgrenzung nicht einfach ist. Wenn es ein tendenzielles Problem gibt und ein Fall der der berühte Tropfen ist, der das Fass zum überlaufen bringt, ist da eine Abgrenzung zur reinen Anlassgesetzgebung schwierig.
Und das
Zu einem größeren Problem wird es MMN, wenn die Illegalen zu viele Behörden beschäftigen, sei es die Finanz (wegen Schwarzarbeit), sei es die Polizei oder die Justiz, oder sonstige Verwaltungseinheiten
wäre eben ein klassisches Beispiel....
dass es besser ist, den illegalen Aufenthalt gleich selbst ins Strafrecht aufzunehmen.
Die Frage ist halt ob es wirksam gegen die tatsächlich Problemfälle ist oder ob hier nicht auch im vermehrten Ausmaß "Unschuldige" zum Handkuss kommen.....
Und wie ich bereits Gogo schrieb.....die größte Strafe (und Abschreckung) für die meisten hier illegal Lebenden ist sowieso die Aussicht, dass sie wieder dort hinkommen wo sie hergekommen sind, wenn sie erwischt werden.
Naja, auch die schwere Sachbeschädigung steht unter den "Gründen für die Zusammenrottung". Und es reicht bereits, dass einige aus der Gruppe so etwas vor hatten, d.h. es muss nicht einmal wirklich zu einem Schaden kommen.
Ja das schon.
Mir geht es darum, dass ein brennender Mistkübel bzw. sogar nur die Absicht eine schwere Sachbeschädigung zu begehen, banaler ist als Gewalt auszuüben oder auch nur die Absicht hat Gewalt auszuüben.
In beiden Fällen (Gewalt und auch schwere Sachbeschädigung) sehe ich aber auch selbst nur in der Absicht dies zu tun, mehr potentielle Gefahr für die Sicherheit, als eben den bloßen unerlaubten Aufenthalt , da ja hier nicht zwangsläufig die Absicht besteht, die Sicherheit zu gefährden.
Wie bereits erwähnt ist die "Illegalität" ein Nährboden für Kriminalität.
Aber müsste man dann nicht auch andere Nährböden für Kriminalität unter Strafe stellen, wie Armut, Blödheit, oder wie in dem oben besprochenen Fall, Fußball, nach dem Motto gäbe es keinen Fußball, gäbe es keine Fußballrowdys, gäbe es keine Gewalt, gäbe es auch keine "Steuergeldverpulverung" für massives Polizeiaufgebot bei jedem Fußballspiel......?
Dass Fußball für diese Rowdys natürlich nur ein Vorwand für Gewaltausübung ist, ist natürlich eine andere Sache.....
Sagen wir mal so: Bevor man unerlaubten Aufenthalt in das Strafrecht transferiert, sollte man nicht besser grundsätzlich das volle Strafausmaß für unter "Illegalität" begangene Delikte ausschöpfen?