tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

Das wirklich Traurige an dem Urteil ist für mich ja, dass vergessen wird dass der alpine Weidebetrieb schon seit Jahrhunderten Bestand hat, zumindest schon bei weiten länger, als der Tourismus in den alpinen Weideregionen.

Es bestätigt nur ein weiteres Mal, dass der Mensch sich in der Natur scheinbar alles herausnehmen kann, ohne Rücksicht auf die Natur als solche.
 
bzw werden die Bauern das einzig richtige machen, nämlich alle Wanderwege über die almen für Touristen zu sperren


nea.gif Nicht so einfach, die Wege sind meist öffentlich und die auf Privatgrund unterliegen meist dem Servitutsrecht, sind im Grundbuch eingetragen und nicht einfach aufhebbar, außerdem ist jeder Wald und die Wege dorthin grundsätzlich öffentlich beggehbar in Ö und können nicht gesperrt werden, auch wenn sie über private Almwiesen führen.
 
Die Frage wird sein, ob das auch für Almen gilt...
Da Almen keine Waldflächen sind ein klares NEIN.
Meines Wissens nach hast in dem Fall als Grundbesitzer keine Chance so einen Weg dauerhaft zu sperren...aber was weiß ich schon...und so manche Urteile zeigen einem oft wieder wie bestehende Gesetze ausgelegt werden können
Bei im Grundbuch eingetragenen Servituen ist es schwer bis unmöglich diese aufzuheben, wenn müdlich ausgemacht oder ersessen ist ist für die Anwäte gut weil es viele abrechenbare Stunden gibt. ;)
 
;) Wenn der Weg zum Wald über deine Alm führt, dann schon.
Aus Gründen der Waldbewirtschaftung kann ich den Weg temporär sperren, nicht dauerhaft. (Wir sind bei Fußgängern, keine Fahrzeuge, die kann ich immer ausschließen).
;) Was aber nicht der Kuhbauer eigenmächtig machen kann, sondern nur die Bundesforste und BH.
Doch kann der Bauer, für eine angemessene Frist. Bundesforste sind Grundeigentümer nicht Behörde. Bitte informieren Sie sich bevor sie mir mit Ihrem Gutdünken entgegen treten um mir die Unwahrheit zu unterstellen.
 
;) Was aber nicht der Kuhbauer eigenmächtig machen kann, sondern nur die Bundesforste und BH.
Glaubst jemand von der BH oder der Bundesforste interessiert es, wenn der Huababauer 15m Buachnholz für Brennholz hackt? Dieser stellt a Taferl auf die Forststrasse und fertig. Wenn die Bundesforste gröbere Geschichten hackt, gibts Ampelregelungen und eigene Securityfirma. Und auf Almen wachsen nur mehr Lärchen und wenn dort gehackt wird, sind keine Viecher mehr oder schon oben.
 
Dort steht auch was von anderer Wange hinhalten, machst das ?
Siehst du, also vergiß des Bücherl ............... :D


;) Das war ein Jünger von 12. der das schrieb, im Neuen Testament, also erst später und ein anderer schrieb zeitgleich Auge um Auge und rächt euch an dem Gsindl.
Ins Neue T. schrieb einjeder seine eigenen Ansichten rein.
Das Alte Testament ist das von Gott gegebene.
 
.... waunns net so ernst war miaßt ma jo lochn darüber :grantig: .... aber.... würd net so eine Tafel reichen :schulterzuck: privatgrund.jpg .... ;)
 
Glaubst jemand von der BH oder der Bundesforste interessiert es, wenn der Huababauer 15m Buachnholz für Brennholz hackt? Dieser stellt a Taferl auf die Forststrasse und fertig. Wenn die Bundesforste gröbere Geschichten hackt, gibts Ampelregelungen und eigene Securityfirma. Und auf Almen wachsen nur mehr Lärchen und wenn dort gehackt wird, sind keine Viecher mehr oder noch oben.


:cool: Und geht der nächste Waena dennoch rein und es trifft ihm was, stehts wieder in der Zeitung.

Beispiel: Voriges Jahr sperrte die Strassenmeisterei bei St. Pölten wegen Baumrodung eine Strasse, ein Wiener fuhr dennoch rein und ein Baum erschlug seine Alte am Beifahrersitz, :unsicher: seitdem sperrt mir unsere Strassenmeisterei in Neunkirchen keine Strasse mehr, ich solle lieber zur Polizei und Feuerwehr gehen sagen's! :roll::fragezeichen:
 
.... waunns net so ernst war miaßt ma jo lochn darüber :grantig: .... aber.... würd net so eine Tafel reichen :schulterzuck: Anhang anzeigen 5188416 .... ;)


:D Nein, weil solche Tafel nur gültig, wenn's eine Behörde aufstellt.
Wäre sonst zu einfach z.B. in Wien einen eigenen Parkplatz auf der Strasse zu markieren und beanspruchen. :lol: Wirst lachen, bei uns im Ort machte einer genau dies und hängte ein Halteverbot an seinem Zaun! :klatsch:
 
.... waunns net so ernst war miaßt ma jo lochn darüber :grantig: .... aber.... würd net so eine Tafel reichen :schulterzuck: Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. .... ;)
Wenns so einfach wäre würden wir die Taferl überall sehen, wo Grundeigentümer und Wegebreiber in als natürliche Person in Personalunion auftreten ist es einfach. Dort wo die Vertrickungen diffiziler werden, beginnt es für Juristen wirtschaftlich interessant zu werden. ;)
 
:D Nein, weil solche Tafel nur gültig, wenn's eine Behörde aufstellt.
Wäre sonst zu einfach z.B. in Wien einen eigenen Parkplatz auf der Strasse zu markieren und beanspruchen. :lol: Wirst lachen, bei uns im Ort machte einer genau dies und hängte ein Halteverbot an seinem Zaun! :klatsch:
Du verwechselst da was, auf Privatgrung habe ich als Eigentümer Befugnisse, auf öffentlichem Grund nicht. Nochmal: Ich kann meinen Grund für Fremde sperren (Ist ja bis auf Ausnahmen ohnehin so), Ich kann aber nicht auf meinem Privatgrund ein Taferl aufhängen welches das Benutzen von öffentlichem Grund einschränkt. Also können schon is halt a Sinnlos.
 
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