tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

.....Dort wo die Vertrickungen diffiziler werden, beginnt es für Juristen wirtschaftlich interessant zu werden. ;)
genau darum geht es. Wurscht wie dumm der Mensch noch handelt, jegliche Selbstverantwortung vermissen lässt, gibts da spezialisierte Juristen, die einen Haufen (gut sehr großen Haufen) Geld auf "Kosten" der Allgemeinheit (wenn Almen gesperrt werden, Tiere nicht mehr weiden können usw) verdienen. Richter sollten eigentlich dazu da sein, diese kuriosen Auslegungen der Gesetze (um salopp gesagt Kohle zu machen, wurscht wer zahlen muss) Einhalt zu gebieten.
 
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Wenns so einfach wäre würden wir die Taferl überall sehen, wo Grundeigentümer und Wegebreiber in als natürliche Person in Personalunion auftreten ist es einfach. Dort wo die Vertrickungen diffiziler werden, beginnt es für Juristen wirtschaftlich interessant zu werden. ;)

Ich kann mich erinnern das ich so eine ähnliche Tafel schon gesehen habe beim Aufstieg zum Trisselwand .
Ist aber schon ein paar jahre her und habe mivh noch Kopfschüttelnd mit einem Grinser gewundert was es nich schon alles gibt.
Jetzt würde ich denken " siagst des homa davon"
 
genau darum geht es. Wurscht wie dumm der Mensch noch handelt, jegliche Selbstversatwortung vermissen lässt, gibts da spezialisierte Juristen, die einen Haufen (gut sehr großen Haufen) Geld auf "Kosten" der Allgemeinheit (wenn Almen gesperrt werden, Tiere nicht mehr weiden können usw) verdienen. Richter sollten eigentlich dazu da sein, diese kuriosen Auslegungen der Gesetze (um salopp gesagt Kohle zu machen, wurscht wer zahlen muss) Einhalt zu gebieten.
Kuriose Auslegungen gibt es nicht, Interpretationen enden beim äußersten Wortsinn. (So zumidest die Lehrmeinung ;)).

Gibt es einen Link zum Urteil? Anhand der Begründung wäre es möglich sich ein fachliches Urteil zu Bilden, ansonsten ist die Diskusion insofern sinnlos das es sich um reines "dafürhalten" dreht.
 
Es sollte doch eine Tafel über Verhaltensregeln schon reichen mit einem Vermerk bei nichteinhaltung auf eigene Gefahr und wenn hemand zu faul zum lesen ist ist er ja auch selber schuld.
Wenn ich z.b. im Auto gerade einen neuen Radiosender suche und ein
50 km/h Schild übersehe und dann mit 70ig ins Radar fahre zählt die
Ausrede auch nicht
 
Du verwechselst da was, auf Privatgrung habe ich als Eigentümer Befugnisse, auf öffentlichem Grund nicht. Nochmal: Ich kann meinen Grund für Fremde sperren (Ist ja bis auf Ausnahmen ohnehin so), Ich kann aber nicht auf meinem Privatgrund ein Taferl aufhängen welches das Benutzen von öffentlichem Grund einschränkt. Also können schon is halt a Sinnlos.


:cool: Richtig und die Wege zum Wald über deinem Grund sind öffentlich, auch wennst Kühe darauf haltest.
 
Danke, nach Überpfüfung des Urteils: unglücklicher Einzelfall.
Meiner Einschätzung nach: Hätte die Hundehalterin die Möglichkeit vorgesehen den Hund in einfacher Weise von der Leine zu lassen wäre es mit hochste Wahscheinlichkeit nicht zu dem tragischean Ausgang gekommen. Allerdings stellt die Haltung von Mutterkühen in derart hoch frequentierten Bereichen ohne entsprechende Absicherung eine grobe Fahrlässigkeit des Halters dar. (Wie von den Gutachtern bestätigt). Entweder dort keine Mutterkühe oder mit ensprechender Absicherung zu öffentlich begehbaren Wegen.
:cool: Richtig und die Wege zum Wald über deinem Grund sind öffentlich, auch wennst Kühe darauf haltest.
Nicht zwingend. Der Grundeigentümer kann Wege Freigeben oder auch nicht, wenn Serviute vorhanden sind ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. (Dient auch der eigenen Absicherung). Grundsätzlich: Wege sind dann öffentlich wenn sie in öffentlichem Besitz sind, (mit Einschränkung wie so oft) oder vom Grundbesitzer durch welche Regelung auch immer als solche freigegeben werden. Ein Weg den der Grundeigentümer zur Bewirtschaftung baut ist NICHT öffentlich auch wenn er in ein öffentliches Wegenetz mündet.
 
Entweder dort keine Mutterkühe oder mit ensprechender Absicherung zu öffentlich begehbaren Wegen.

Interessant finde ich allerdings, dass in den ersten Medienberichten immer davon die Rede war, dass eine Umzäunung odgl in diesem Gebiet faktisch unmöglich schien und dies auch von zwei SV auch bestätigt worden wäre...im Urteil bzw dem Pressetext liest es sich jedoch etwas anders...
 
...eigentlich ganz schön org, so gefährliche Viecher wie Rinder frei herumrennen zu lassen.
Mach das mal mit Hunden, da hast die Empörungsgesellschaft und die BH obendrauf im Gnack sitzen
 
Interessant finde ich allerdings, dass in den ersten Medienberichten immer davon die Rede war, dass eine Umzäunung odgl in diesem Gebiet faktisch unmöglich schien und dies auch von zwei SV auch bestätigt worden wäre...im Urteil bzw dem Pressetext liest es sich jedoch etwas anders...
Dann darf der Viehalter dort keine Mutterkühe halten da ihm als Besitzer die daraus resultiernde Gefahr bewusst sein muss. Gefahrenevaluierung....
Edit: Von Mastrinder ohne Kälbern geht eine weit geringere Gefahr aus.
 
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...eigentlich ganz schön org, so gefährliche Viecher wie Rinder frei herumrennen zu lassen.
Mach das mal mit Hunden, da hast die Empörungsgesellschaft und die BH obendrauf im Gnack sitzen
Ich halte dich für einen vernuftbegabten Menschen, darum bitte ich sachlich zu bleiben. Es ist erforderlich verschiedenen wirtschaftliche Interessen unter einen Hut zu bringen, warum dann nicht Mutterkühe in weniger frequentierten Bereichen weiden lassen?
 
Zur Klarstellung: Ich rudere nicht zurück, nach Durchsicht des Urteil haben sich alledings die Gesichtspunkte verändert.
 
...eigentlich ganz schön org, so gefährliche Viecher wie Rinder frei herumrennen zu lassen.
Mach das mal mit Hunden, da hast die Empörungsgesellschaft und die BH obendrauf im Gnack sitzen
und wennst an *kampfhund* hast, dann brauchst das und das und das. maulkorb, leine, und blaaaa blaaa blaaa. da wird auf aufstand gemacht.
ich finde 490.000.- für a menschenleben lächerlich gering. dieser weg ist ein: Der Unfall mit der Mutterkuhherde des Beklagten ereignete sich auf einer öffentlichen Straße an einer Stelle im Weidegebiet, welche sowohl von Wanderern, Kindern, Radfahrern und auch Fahrzeugen stark frequentiert wird. dann hat er gefälligst seine weide einzuzäunen und/oder die kühe in einem anderen gebiet unter zu bringen. weil: Für Wegbenützer war dabei jeweils nicht erkennbar, ob die Herde allenfalls durch vorangegangene Kontakte bereits in Aufregung versetzt worden war und deshalb besondere Gefahr drohte. wenn ich als bauer schon weiss, dass auf diesem weg reger betrieb herrscht kann allenfalls sogar von grober fahrlässigkeit ausgegangen werden. wo liegt das problem, eine mutterkuh oder trächtige kuh nicht in einem gebiet weiden zulassen, wo viele touristen verkehren? die eigenverantwortung des bauern ist hier grob vernachlässigt worden und darum ist dieses urteil gerechtfertigt. viel zu gering, ist meine meinung. habe fertig :D
 
Nicht zwingend. Der Grundeigentümer kann Wege Freigeben oder auch nicht, wenn Serviute vorhanden sind ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. (Dient auch der eigenen Absicherung). Grundsätzlich: Wege sind dann öffentlich wenn sie in öffentlichem Besitz sind, (mit Einschränkung wie so oft) oder vom Grundbesitzer durch welche Regelung auch immer als solche freigegeben werden. Ein Weg den der Grundeigentümer zur Bewirtschaftung baut ist NICHT öffentlich auch wenn er in ein öffentliches Wegenetz mündet.


;) Zwingend schon unter Umständen, weil alle Wälder ja frei zugänglich sein müssen, führt dein Weg in Richtung eines Waldes ist dieser automatisch auch öffentlich und nicht einfach absperrbar, weilst einen Wanderer oder Schwammerlsucher sein Recht auf den Wald verwehrst. Jedermann darf ja ein Kilo Schwammerl brocken, auch in einem privaten Wald, diese können ja auch nicht einfach gesperrt oder das Schwammerlsuchen verhindert werden, weils unter Grundrecht der Bevölkerung fällt.
 
Es bestätigt nur ein weiteres Mal, dass der Mensch sich in der Natur scheinbar alles herausnehmen kann, ohne Rücksicht auf die Natur als solche.

Und was hat die Frau sich nun herausgenommen, außer dass sie dort entlang spaziert ist?
Laut Zeugen hat weder sie noch der Hund ein auffälliges Verhalten an den Tag gelegt.

Der Hund wurde anscheinend von der/den Kühen als potenzielle Gefahr wahrgenommen und infolgedessen ist die Frau totgetrampelt worden.
Traurig für sie und ihre Familie… und natürlich auch den Bauern.
 
...eigentlich ganz schön org, so gefährliche Viecher wie Rinder frei herumrennen zu lassen.
Mach das mal mit Hunden, da hast die Empörungsgesellschaft und die BH obendrauf im Gnack sitzen


Kühe sind Nutzvieh, Hunde werden wenn, nur spaßeshalber gehalten und manche Arten gelten bereits zum Waffenbesitz. Also ganz was anderes vor dem Gesetz.
 
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