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Gast
(Gelöschter Account)
Ich bin aber der Meinung, dass das Völkerrecht so ausgebaut werden müsste, dass solche Volksabstimmungen immer möglich sind, ohne Zustimmung des Gesamtstaats. Geklärt werden müsste lediglich, wie die Lastenteilung aussieht, z.B. wenn sich ein Teil Österreichs abspaltet stellt sich die Frage, welchen Teil der Schuldenlast dieser Teil übernehmen muss. Oder welchen Teil der gemeinsamen Güter er mitnehmen darf, z.B. Polizei- und Bundesheerausrüstung.
aufteilung vermögen/schulden
diesbezüglich gibts eh völkerrechtliche regelungen. war ja bei der udssr auch der fall.