Wobei das Personenstandsgesetz folgendes sagt:
Gefunden auf dem Linzer Bürgerservice:
ß-Schreibweise
Kontakte
Sofern ein Name laut Geburtsurkunde (Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid,...) mit ß zu schreiben ist, MUSS diese Schreibweise nach dem Personenstandsgesetz auch in den Reisepass übernommen werden.
Die Schreibweise "ss" oder "sz" anstatt "ß" ist rechtlich NICHT zulässig.
Um Schwierigkeiten des/der PassinhaberIn im Ausland vorzubeugen, ist auf Antrag des/der BürgerIn im Reisepass ein amtlicher Vermerk anzubringen, der darauf hinweist, dass "ß" der Schreibweise "ss" entspricht.
Sollte dieser amtliche Vermerk nicht bei der Neuausstellung beantragt worden sein, so können sie diesen auch im Nachhinein beantragen, sofern der Reisepass noch gültig ist.
Sollte ein alter Pass trotz "ß" in der Geburtsurkunde (Heiratsurkunde, ...) mit "ss" oder "sz" ausgestellt worden sein, so muss der neue mit "ß" ausgestellt werden.
Beispiel für den amtlichen Vermerk:
WEIß
entspricht/is equal to/correspond à
WEISS
Erforderliche Unterlagen im Original:
gültiger Reisepass
Geburtsurkunde bzw.
Heiratsurkunde bzw.
Namensänderungsbescheid bzw
Personenstandsurkunden, aus denen die richtige Schreibweise hervorgeht
Kosten:
26,30 Euro
Und auch:
Für ß wird in großer Schrift SZ angewandt […]. Die Verwendung zweier Buchstaben für einen Laut ist nur ein Notbehelf, der aufhören muß, sobald ein geeigneter Druckbuchstabe für das große ß geschaffen ist.
(Duden, 1919)