Verbot der Prostitution ?

... und noch ein Nachsatz, wer entscheidet denn über so ein Verbot, eine große nicht oder nur wenig betroffene Mehrheit über eine kleine verschwindende Minderheit, nämlich die Prostituierten selber.
Das hat aber mit Mehrheit und Minderheit wenig zu tun. Über ein Verbot der Prostitution entscheidet in einer rechtstaatlichen Demokratie der Gesetzgeber, also das Parlament. Mit Mehrheiten oder Minderheiten, betroffen oder nicht betroffen, hat das weniger zu tun, der Gesetzgeber wird das beschließen, was ihm zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich erscheint.

Wenn zwei mündige Menschen sich selbstständig zu einem Geschäft verabreden (hier eine Sexdienstleistung gegen Geld), bei dem, nach ihrer eigenen Einschätzung, sie selbst nicht zu Schaden kommen, sondern in der einen oder anderen Form profitieren, und ganz objektiv betrachtet auch dritte Unbeteiligte nicht betroffen sind, dann KANN das nur den Grund- und Freiheitsrechten der Menschen widersprechen, egal ob es in Konventionen verankert ist oder nicht.
Da verschweigst Du aber diskret, dass die mündigen Menschen natürlich an die bestehenden behördlichen Regelungen der Prostitution gebunden sind. Wo ihr verabredetes "Geschäft" diesen Vorgaben der Behörde nicht entspricht, kann man schwer die Missachtung von Grund- und Freiheitsrechten reklamieren.

Und nachdem es nach wie vor sehr viele Prostituierte gibt, welche freiwillig und ungezwungen die Illegalität bevorzugen, können die sich dann auch nicht auf irgendwelche Rechte berufen. Das wär' ein wenig einfach ...
 
Wo ihr verabredetes "Geschäft" diesen Vorgaben der Behörde nicht entspricht, kann man schwer die Missachtung von Grund- und Freiheitsrechten reklamieren.

Die Grundrechte gelten auch dann, wenn man gegen Vorgaben von Behörden verstößt.
 
der Gesetzgeber wird das beschließen, was ihm zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich erscheint.
genau, weil der Gesetzgeber das natürlich immer ganz genau weiß - ich möcht jetzt gar nicht zu zählen beginnen, wieviele Trottel-Gesetze wir in Österreich so haben - da kommt mir gleich das :kotzen:
 
im heutigen Kurier war ein großer Artikel über Alice Schwarzer, die ein Verbot der Prostitution fordert und die Freier bestrafen will (wie in Schweden)

http://kurier.at/politik/ausland/alice-schwarzer-kaempfe-fuer-prostitutions-verbot/36.019.031


Was denkt ihr darüber?

Kann man dadurch den Menschenhändlern das Handwerk legen und wären den Frauen letzten Endes damit geholfen?

Würde sich das alles dann im illegalen und somit noch weniger geschützten Bereich für die SW abspielen?

Bin auf Eure Meinungen gespannt?

Lieber Zehner!
Liebe EF - Freunde!


Ein Verbot der Prostitution bringt rein gar nichts ausser die legale Prostitution wird in die illegale Prostitution verdrängt.

Das Problem der Menschenhändler wäre anders zu lösen, nämlich durch härtere Strafen. Jeder Menschenhändler der in Österreich erwischt wird sollte damit rechnen definitiv Lebenslänglich zu bekommen.


Liebe Grüße
Peter
 
Nicht die höhe der strafe schrevkt ab, einzig die wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.
 
Nicht die höhe der strafe schrevkt ab, einzig die wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.
Genau, denn wie erklärst es deiner Frau wenn ein Blauer ins Haus flattert. Da hast nicht nur finanzielle Probleme sondern auch zwischenmenschliche und dass ist wahrscheinlich mehr Zorres als das Geld:winke:
 
Genau, denn wie erklärst es deiner Frau wenn ein Blauer ins Haus flattert. Da hast nicht nur finanzielle Probleme sondern auch zwischenmenschliche und dass ist wahrscheinlich mehr Zorres als das Geld:winke:

Denk nicht daß da groß draufsteht "Herr XXXX" war im Studio XY illegal ficken ... ein blauer Brief kann genausogut eine Anzeige wegen Schnellfahren sein. Und aufmachen tu ich meine Post selber.

Aber es ging ja eigentlich ursprünglich um Menschenhandel, und ob solche Typen vor einem amtlichen Schreiben und ihrer Frau Angst haben wage ich zu bezweifeln.
 
Da verschweigst Du aber diskret, dass die mündigen Menschen natürlich an die bestehenden behördlichen Regelungen der Prostitution gebunden sind. Wo ihr verabredetes "Geschäft" diesen Vorgaben der Behörde nicht entspricht, kann man schwer die Missachtung von Grund- und Freiheitsrechten reklamieren.

Und nachdem es nach wie vor sehr viele Prostituierte gibt, welche freiwillig und ungezwungen die Illegalität bevorzugen, können die sich dann auch nicht auf irgendwelche Rechte berufen. Das wär' ein wenig einfach ...

Ich verschweige überhaupt nichts.

Zunächst habe ich mich auf das Prostitutionsverbot, wie es in Schweden und nun bald auch in Frankreich praktiziert wird, bezogen. Das, behaupte ich, widerspricht Grund- und persönlichen Freiheitsrechten, etwa auch dem Recht auf freie Erwerbstätigkeit (was ja auch dann zutrifft, wenn man die "Kunden verbietet"), wie sie in UN-Konventionen und -pakten, der EMRK oder in fast allen nationalstaatlichen Verfassungen festgeschrieben sind (in Österreich im Staatsgrundgesetz und dem B-VG). Im deutschen Grundgesetz ist z.B, auch das individuelle Selbstbestimmungsrecht, das auch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht beinhaltet, festgeschrieben (in Österreich etwa glaube ich nur implizit). Natürlich kann nun der Gesetzgeber ein Gesetz beschließen, das übergeordneten Verfassungs- oder Grundrechten widerspricht, und es braucht in der Regel einen Kläger, der so einen Fall vor die Höchstgerichte, z.B. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bringt, damit sie wieder aufgehoben werden. Ich behaupte, dass Prostitutionsverbote eben aus oben geschilderten Gründen verfassungs- oder grundrechtswidrig wären, und daher aufgehoben werden müssten. Aber natürlich ist das jetzt nur eine Rechtsmeinung, bis sich jemand traut es auszujudizieren.

Ein anderer Fall ist natürlich die Ausgestaltung des Sexdienstleistungsgeschäfts. Da kann der Gesetzgeber natürlich unter bestimmten Bedingungen Vorgaben machen, aber das hab ich ja gar nicht bestritten. Jedoch muss auch hier darauf geachtet werden, ob diese Bestimmungen nicht überschießend sind und damit wiederum die Freiheits- und Berufsausübungsrechte unterminiert oder verunmöglicht werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Bestimmungen dazu dienen, übergeordnete Interessen der Gesamtbevölkerung oder von unbeteiligten Dritten zu wahren.

Da haben wir dann die räumlichen Bestimmungen: Aber kann man etwa den Straßenstrich soweit hinausdrängen, dass die Ausübung unmöglich wird, sind da wirklich angebliche Anrainer- oder Jugendschutzbestimmungen höher zu werten? Oder die räumliche Beschränkung auf Bordelle: Wieso ist Prostitution in Wohnungen unter allen Umständen unzumutbar? Wieso kann man bauliche oder Hygienebestimmungen beschließen, die reine Schikanen sind, um den Betrieb einer Bar oder eines Bordells zu verunmöglichen?

Oder der Gesundheitsschutz: Es mag angehen, dass man Pflichtuntersuchungen vorschreibt (obwohl man den Umgang mit der eigenen Gesundheit dem einzelnen zumuten könnte), aber sicher nicht bei ein und derselben Behörde (wie in Wien) anstatt freier Arztwahl.

Was die Registrierungspflicht ganz allgemein betrifft, so wäre sie im Prinzip nur dann gerechtfertigt, wenn die Prostituierte damit auch das offizielle Recht auf Erwerbsausübung mit allen Rchten und Pflichten bekommt, aber das ist ja nicht wirklich der Fall.

Was aber nach meiner Rechtsmeinung den Freiheitsrechten ganz sicher widerspricht ist, Prostitution aus allgemein-moralischen Gründen zu verbieten oder aber auch faktisch zu verunmöglichen (wie bei uns etwa in Vorarlberg), sei es weil die "Würde der Frau verletzt" sei (Frankreich, Schweden) oder aus religiösen Gründen wie im arabischen Raum oder dem Iran.
 
Was aber nach meiner Rechtsmeinung den Freiheitsrechten ganz sicher widerspricht ist, Prostitution aus allgemein-moralischen Gründen zu verbieten
Teile Europas bewegen sich offensichtlich zurück ins Mittelalter. Folgt irgendwann auch Österreich?
 
In Italien seit den 20ern verboten, kam aber mit den US-truppen wieder ins Land.
 
Prostitution verbieten, ein guter Scherz! :lol:
Prostitution gibt es nun schon seit gut 3000 Jahren, da kann der Staat machen was er will, sie ist unausmerzbar.
Irgendwo wird sich immer eine Frau finden die bereit ist einer anderen Person gegen Geld Sex mit ihr anzubieten. Wenn auch nicht unbedingt in Bordellen wenns verboten wird, dann aber immer noch in Privatwohnungen, Parks, dunklen Gassen oder anderen versteckten Winkeln wo die Executive nicht hinkommt.
 
Die sosehr engagierten Feministinnen, die die armen Mädels aus der Welt der Prostitution "retten" wollen, sollen sich mal selbst die Dörfer in den Tiefen Rumäniens, Ungarns, der Ukraine oder (noch schlimmer) Moldawiens ansehen. Das ist die Heimat, wohin sie die Mädchen nach ihrer Errettung zurück schicken wollen. Was sie dort erlebt haben und erleben werden, ist schlimmer als ein Bordell in Österreich oder Deutschland, sowohl aus hygienischer wie auch aus sozialer Sicht. Dort müssend sie - aus wirtschaftlichen Gründen - mit irgend einem Typen zusammen leben, weil sie sich allein kein Zimmer leisten können, und es ein solches auch bei den Eltern nicht gibt. Dieser Typ ist nicht der Traum ihres Lebens, sondern arbeitslos, abends regelmäßig betrunken und im schlimmsten Fall noch gewalttätig und vielleicht sogar kriminell. Das Geld reicht bestenfalls zum Überleben, keinesfalls um auszugehen, etwas Modisches zu kaufen oder sich Kosmetika zu leisten. Wenn sie von diesem Typ dann jeden Abend gefickt wird, denkt sie gerne an das Bordell zurück, wo solche Kunden (die es zweifellos auch oft genug gibt) nach 20 Minuten wieder weg sind und auch bezahlen. Daheim bleibt er die ganze Nacht, die ganze Woche, den ganzen Monat und bezahlt keinen Cent. Sie kann ihn weder hinauswerfen, noch ausziehen und auch keine Security zu Hilfe rufen, wenn er gewalttatig wird. Sie ist auf Dauer ausgeliefert.

Aber diese Welt haben die guten Feministinnen ja noch nie gesehen. Ich würde eine Studienreise empfehlen, bevor sie gescheite Statments abgeben.
 
Aber diese Welt haben die guten Feministinnen ja noch nie gesehen. ...

In der Art & Weise der Darstellung mit Sicherheit nicht sooooo verkehrt!

Allerdings ist (auch) dies ein Problem, welches auf ganz anderer Ebene angegangen werden muss, dies nicht zwingend von deutscher Seite und schon gar nicht mit einem staatlichen Förderungsprogramm für Bordelle bzw. Prostitution.
 
.... nicht zwingend von deutscher Seite mit einem staatlichen Förderungsprogramm für Bordelle bzw. Prostitution.
Ein Förderungsprogramm gibt es nur in der Diktion von Alice Schwarzer!!! Ist es schon eine Förderung, dass man sie legal arbeiten lässt und sie nicht mehr kriminalisiert? Ich würde es nicht einmal als Förderung bezeichnen, wenn man ein normales Dienstverhältnis zulassen würde, mit Steuer- und Sozialversicherungspflicht ....
 
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