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Gast
(Gelöschter Account)
Stimmt schon, extra Wichsen fürs erwischt werden ist armselig, aber eine Anzeige wegen Belästigung?
Rechtlich nie und nimmer haltbar. Auch ein Hotelzimmer gilt als "eigene 4 Wände" samt Privatsphäre, und wenn das Zimmermädchen mit dem Generalschlüssel Zutritt hat, dann gilt das schlichtweg als "Berufsrisiko".
Dem Zimmermädchen an die Wäsche gehen oder erst zum Wichsen anfangen, wenn sie schon da ist, da schaut das schon etwas anders aus...
Da muss ich leider widersprechen, es ist kein Berufsrisiko und es ist auch nicht mit den eigenen vier Wänden zu vergleichen. Jedes Hotel hat eine Hausordnung und in der sind die Reinigungszeiten zu entnehmen bzw. ist ein Prozedere vorgegeben wie man darauf aufmerksam machen kann nicht gestört zu werden. Sicher passiert es mal das man das Klopfen überhört aber das ist dann auch meist für beide eine ungute Situation und es wird auch keiner mit dem Generalschlüssel durchs Hotel laufen und einfach so in die Zimmer spazieren, das wäre dann eine Störung der Privatsphäre.
Sollte man sich jedoch im Zimmer befinden und eindeutig sexuelle Handlungen vornehmen und diese beim Eintritt einer fremden Person nicht beenden, so kann in jedem Fall ein verstoß gegen die guten Sitten geahndet werden und ja, sollte man es wie in diesem Video machen auch sexuelle Belästigung da hier eine eindeutige Absicht zu erkennen ist. Jedoch wird man es nicht so weit kommen lassen, denn die Angestellte wird das Zimmer verlassen uns sich entschuldigen. Sollte der Gast aufdringlich werden oder es z.B. jeden Tag der Fall sein so wird sich das Hotel wohl von dem Gast trennen.