Was beobachten LKW Fahrer

Die Regelung ist klar: Anlassloses Filmen auf öffentlichem Grund ist in Österreich verboten. Damit sind Dashcams verboten.
Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.
Und als Autofahrer darf ich natürlich eine Dashcam haben, zB weil ich manchmal, wenn ich auf einer Strecke ein schönes Panorama habe oder sonst etwas sehe, dass ich mir verewigen will, filmen will. Veröffentlichen darf ich das natürlich nicht, wenn da andere Personen oder Autokennzeichen erkennbar ist (darum sind auf den ganzen Dashcamportalen ja die Kennzeichen verpixelt). Und ich darf damit natürlich auch nicht ständig den Verkehr überwachen, das darf nur die Polizei, und die nur mit Auflagen.
Aber, wenn zufällig gerade dann die Kamera läuft, wie mich einer schneidet, ausbremst, was auch immer, und dadurch zufällig auch ein Video entsteht, dann kann das als Beweis dienen (freie Beweiswürdigung).
 
Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.
Und als Autofahrer darf ich natürlich eine Dashcam haben, zB weil ich manchmal, wenn ich auf einer Strecke ein schönes Panorama habe oder sonst etwas sehe, dass ich mir verewigen will, filmen will.

Was Du da schreibst wäre U.Ust. schön, ist aber falsch. Der ÖAMTC ist zumindest deutlich anderer Meinung. Und der ÖAMTC ist prinzipiell in dieser Sache eher auf der Pro-Dashcam Seite. Ließ das einmal:

 
Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.
Und als Autofahrer darf ich natürlich eine Dashcam haben, zB weil ich manchmal, wenn ich auf einer Strecke ein schönes Panorama habe oder sonst etwas sehe, dass ich mir verewigen will, filmen will. Veröffentlichen darf ich das natürlich nicht, wenn da andere Personen oder Autokennzeichen erkennbar ist (darum sind auf den ganzen Dashcamportalen ja die Kennzeichen verpixelt). Und ich darf damit natürlich auch nicht ständig den Verkehr überwachen, das darf nur die Polizei, und die nur mit Auflagen.
Aber, wenn zufällig gerade dann die Kamera läuft, wie mich einer schneidet, ausbremst, was auch immer, und dadurch zufällig auch ein Video entsteht, dann kann das als Beweis dienen (freie Beweiswürdigung).
Du meinst jetzt Aktioncam, - damit darfst alles aufnehmen und sogar Nummertafeln veröffentlichen, da diese sowieso öffentlich sind. Nur Privatgrund filmen ist zu unterlassen, zumindest länger als nötig. Bei einer Vorbeifahrt lässt sich dies allerdings nicht komplett vermeiden.
Dashcam speichern maximal die letzten 2 oder 3 Minuten und überschreiben die Daten automatisch wieder. Können auch nur mit Stromversorgung aus dem Fahrzeug betrieben werden(Zigarettenanzünder), gehen also aus sobald der Motor abgestellt wird. Außerdem haben sie keine Speicherkarte, sondern nur einen internen Speicher, eben für ein paar Minuten. Auflösung und Videowinkel sind ebenso eingeschränkt
 
Du meinst jetzt Aktioncam, - damit darfst alles aufnehmen und sogar Nummertafeln veröffentlichen, da diese sowieso öffentlich sind. Nur Privatgrund filmen ist zu unterlassen, zumindest länger als nötig. Bei einer Vorbeifahrt lässt sich dies allerdings nicht komplett vermeiden.
Dashcam speichern maximal die letzten 2 oder 3 Minuten und überschreiben die Daten automatisch wieder. Können auch nur mit Stromversorgung aus dem Fahrzeug betrieben werden(Zigarettenanzünder), gehen also aus sobald der Motor abgestellt wird. Außerdem haben sie keine Speicherkarte, sondern nur einen internen Speicher, eben für ein paar Minuten. Auflösung und Videowinkel sind ebenso eingeschränkt
Ist so ungefähr zur Gänze falsch. Ließ den ÖAMTC Artikel, den ich eins über Deinem "Beitrag" verlinkt habe.
 
Ist so ungefähr zur Gänze falsch. Ließ den ÖAMTC Artikel, den ich eins über Deinem "Beitrag" verlinkt habe.
Und was hab ich anderes geschrieben?
Dashcams dürfen nicht permanent aufzeichnen und/oder speichern. Datennutzung nur durch Gericht erlaubt.
Private Veröffentlichung verboten.

Wennst mit Aktioncam filmst und auf YT veröffentlichst werden Privatgrundstücke, Gesichter, Nummertafeln, hoffentlich nur kurz gezeigt, (hab ich auch betont), ansonsten musst verpixeln oder rausschneiden.
Oder du hast eine Einverständniserklärung des gefilmten.
Sonst dürfte kein Japaner mehr durch Salzburg oder Wien gehen mit eingeschaltener Kamera. Da würde dein Gesicht in Japan zum Star werden, wennst rein zufällig über den Wohnzimmerkanal flimmerst
 
Ob denn das Gesicht vom Alois taugen tät um als Star übern TV zu flimmern?
Natürlich.

Ich bin sogar mehrfach gebeten geworden, vor dem Goldenen Dachl oder der Annensäule zu posieren, damit ich mit am Foto bin. Ok, das ist jetzt beinahe 60 Jahre her, aber die Deutschen, Japaner, Amerikaner etc. haben sich darum gerissen, mich auf ihren Fotos zu haben. Ich glaube, ich strahle mittlerweile so voel Autorität aius, dass sie sich einfach nicht mehr zu fragen trauen, andere Gründe könnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen :undweg:

Und was hab ich anderes geschrieben?
Es entspricht nicht exakt dem, was die Juristen des ÖAMTC geschrieben haben. Und beinahe richtig ist exakt das Selbe wie falsch.

Vorsicht ist da sowieso schon geboten, die Juristen von Epicenter.work sehen das nämlich deutlich weniger entspannt, als die vom ÖAMTC, die Restssituation ist also alles andere als klar. Eine Strafe handelt man sich schneller ein, als man glaubt.
 
Natürlich.

Ich bin sogar mehrfach gebeten geworden, vor dem Goldenen Dachl oder der Annensäule zu posieren, damit ich mit am Foto bin. Ok, das ist jetzt beinahe 60 Jahre her, aber die Deutschen, Japaner, Amerikaner etc. haben sich darum gerissen, mich auf ihren Fotos zu haben. Ich glaube, ich strahle mittlerweile so voel Autorität aius, dass sie sich einfach nicht mehr zu fragen trauen, andere Gründe könnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
Die Würde des Alters 😎
Es entspricht nicht exakt dem, was die Juristen des ÖAMTC geschrieben haben. Und beinahe richtig ist exakt das Selbe wie falsch
Naja, mit bissl Billa ist es absolut kein Problem. Mein Mann hat auch Videos auf YT, ohne jegliche Verpixelung,- weder YT noch irgendein "Sittenwächter" hat ein Problem. Und gerade YT streicht sofort, z.B. bei Musik ohne Genehmigung
Vorsicht ist da sowieso schon geboten, die Juristen von Epicenter.work sehen das nämlich deutlich weniger entspannt, als die vom ÖAMTC, die Restssituation ist also alles andere als klar. Eine Strafe handelt man sich schneller ein, als man glaubt.
Gottseidank werden immer öfter Dashcamaufnahmen als Beweismittel zugelassen.
Bei der heutigen Moral auf den Straßen leider bitter notwendig.
In jedes Auto gehört so etwas fix verbaut, mit Blick nach vorne und hinten, verbunden mit Geschwindigkeitsanzeige und Navigation.
Technisch null Problem. Zu öffnen nur von den Behörden. Manipulation mit Führerscheinentzug und hoher Strafe belegen.
 
Ich habe hab den "Fred" hier nicht eröffnet.
Aber geht das ganze nicht an der "Grundsatzfrage" vorbei?
Ich hoffe das niemand in diese Situation kommt aber wird hier gerade um das "i - Tüpfelchen" diskutiert was aber schlussendlich keinen weiter bringt und das eine endlose Schleife wird. 🤷
 
Ich habe hab den "Fred" hier nicht eröffnet.
Aber geht das ganze nicht an der "Grundsatzfrage" vorbei?
Ich hoffe das niemand in diese Situation kommt aber wird hier gerade um das "i - Tüpfelchen" diskutiert was aber schlussendlich keinen weiter bringt und das eine endlose Schleife wird. 🤷
Lkwfahrer beobachten viele Idioten, da ist es doch nur recht drüber zu diskutieren wie sie sich womöglich schützen können
 
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