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Und des taugt da, gellRichtig.
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Und des taugt da, gellRichtig.
Und wenn du ein Pech hast, wird die Dashcam nicht zugelassenDashcam haben eine ordentliche Regelung, und müssen erst vom Gericht auf Antrag zur Beweisführung zugelassen werden.
Sind sie nicht. Dashcams dürfen nur nicht automatisch speichern.Die Regelung ist klar: Anlassloses Filmen auf öffentlichem Grund ist in Österreich verboten. Damit sind Dashcams verboten.
Mir nicht, fahre selber LKWUnd des taugt da, gell
Außerdem falsch verstanden im KontextUnd des taugt da, gell
Tjo, nach Sichtung durch Richter und Staatsanwalt, wird gottseidank, immer öfter pro Cam entschieden.Und wenn du ein Pech hast, wird die Dashcam nicht zugelassen
Und wieder bleibst übrig
Ups sorry, hab dich mit dem @Mitglied #651034 verwechselt.Außerdem falsch verstanden im Kontext
Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.Die Regelung ist klar: Anlassloses Filmen auf öffentlichem Grund ist in Österreich verboten. Damit sind Dashcams verboten.
Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.
Und als Autofahrer darf ich natürlich eine Dashcam haben, zB weil ich manchmal, wenn ich auf einer Strecke ein schönes Panorama habe oder sonst etwas sehe, dass ich mir verewigen will, filmen will.
Du meinst jetzt Aktioncam, - damit darfst alles aufnehmen und sogar Nummertafeln veröffentlichen, da diese sowieso öffentlich sind. Nur Privatgrund filmen ist zu unterlassen, zumindest länger als nötig. Bei einer Vorbeifahrt lässt sich dies allerdings nicht komplett vermeiden.Es stimmt weder das eine noch das andere. Sonst dürfte ja auch kein Tourist mehr die schönen Einkaufsstraßen aufnehmen. Darf er aber.
Und als Autofahrer darf ich natürlich eine Dashcam haben, zB weil ich manchmal, wenn ich auf einer Strecke ein schönes Panorama habe oder sonst etwas sehe, dass ich mir verewigen will, filmen will. Veröffentlichen darf ich das natürlich nicht, wenn da andere Personen oder Autokennzeichen erkennbar ist (darum sind auf den ganzen Dashcamportalen ja die Kennzeichen verpixelt). Und ich darf damit natürlich auch nicht ständig den Verkehr überwachen, das darf nur die Polizei, und die nur mit Auflagen.
Aber, wenn zufällig gerade dann die Kamera läuft, wie mich einer schneidet, ausbremst, was auch immer, und dadurch zufällig auch ein Video entsteht, dann kann das als Beweis dienen (freie Beweiswürdigung).
Ist so ungefähr zur Gänze falsch. Ließ den ÖAMTC Artikel, den ich eins über Deinem "Beitrag" verlinkt habe.Du meinst jetzt Aktioncam, - damit darfst alles aufnehmen und sogar Nummertafeln veröffentlichen, da diese sowieso öffentlich sind. Nur Privatgrund filmen ist zu unterlassen, zumindest länger als nötig. Bei einer Vorbeifahrt lässt sich dies allerdings nicht komplett vermeiden.
Dashcam speichern maximal die letzten 2 oder 3 Minuten und überschreiben die Daten automatisch wieder. Können auch nur mit Stromversorgung aus dem Fahrzeug betrieben werden(Zigarettenanzünder), gehen also aus sobald der Motor abgestellt wird. Außerdem haben sie keine Speicherkarte, sondern nur einen internen Speicher, eben für ein paar Minuten. Auflösung und Videowinkel sind ebenso eingeschränkt
Und was hab ich anderes geschrieben?Ist so ungefähr zur Gänze falsch. Ließ den ÖAMTC Artikel, den ich eins über Deinem "Beitrag" verlinkt habe.
Ob denn das Gesicht vom Alois taugen tät um als Star übern TV zu flimmern?Da würde dein Gesicht in Japan zum Star werden, wennst rein zufällig über den Wohnzimmerkanal flimmerst
Keine Ahnung da ich ihn nicht persönlich kenne.Ob denn das Gesicht vom Alois taugen tät um als Star übern TV zu flimmern?
Hoffentlich die StraßeHallo, mich würde mal interessieren was LKW Fahrer auf der Straße so beobachten, da sie ja von ihrem Führerhaus in vorbeifahrende PKWs schauen können.
Was habt ihr alles schon gesehen?
Natürlich.Ob denn das Gesicht vom Alois taugen tät um als Star übern TV zu flimmern?
Es entspricht nicht exakt dem, was die Juristen des ÖAMTC geschrieben haben. Und beinahe richtig ist exakt das Selbe wie falsch.Und was hab ich anderes geschrieben?
Die Würde des AltersNatürlich.
Ich bin sogar mehrfach gebeten geworden, vor dem Goldenen Dachl oder der Annensäule zu posieren, damit ich mit am Foto bin. Ok, das ist jetzt beinahe 60 Jahre her, aber die Deutschen, Japaner, Amerikaner etc. haben sich darum gerissen, mich auf ihren Fotos zu haben. Ich glaube, ich strahle mittlerweile so voel Autorität aius, dass sie sich einfach nicht mehr zu fragen trauen, andere Gründe könnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
Naja, mit bissl Billa ist es absolut kein Problem. Mein Mann hat auch Videos auf YT, ohne jegliche Verpixelung,- weder YT noch irgendein "Sittenwächter" hat ein Problem. Und gerade YT streicht sofort, z.B. bei Musik ohne GenehmigungEs entspricht nicht exakt dem, was die Juristen des ÖAMTC geschrieben haben. Und beinahe richtig ist exakt das Selbe wie falsch
Gottseidank werden immer öfter Dashcamaufnahmen als Beweismittel zugelassen.Vorsicht ist da sowieso schon geboten, die Juristen von Epicenter.work sehen das nämlich deutlich weniger entspannt, als die vom ÖAMTC, die Restssituation ist also alles andere als klar. Eine Strafe handelt man sich schneller ein, als man glaubt.
Lkwfahrer beobachten viele Idioten, da ist es doch nur recht drüber zu diskutieren wie sie sich womöglich schützen könnenIch habe hab den "Fred" hier nicht eröffnet.
Aber geht das ganze nicht an der "Grundsatzfrage" vorbei?
Ich hoffe das niemand in diese Situation kommt aber wird hier gerade um das "i - Tüpfelchen" diskutiert was aber schlussendlich keinen weiter bringt und das eine endlose Schleife wird.
Oral hab ich noch nicht erlebt aber anderes auch schonDa möchte ich dir widersprechen, Klaus! Ich hab in 29 Jahren auf dem Lkw schon einiges in vorbeifahrenden Autos oder auch im Stau stehend gesehen. Selbstbefriedigung sowohl bei Mann als auch Frau oder auch Oral-Verkehr........alles dabei.....