aber durch die Brandschutztür bleibt der Brand hoffentlich im Raum.
Ja, darum gehts natürlich auch. Damit ein Brand möglichst langsam auf andere Wohnungen übergreifen kann.
Wo waren wir stehen geblieben? Ach ja, beim Tod. Ein nahezu unerschöpfliches Thema.
Kopfzerbrechen bereitete mir viele Monate ein leer stehendes Einfamilienhaus. Braucht ja nur ein Sturm kommen, das Dach abdecken, Dachziegeln richten an einem Auto Totalschaden an, treffen einen Passanten am Kopf, der liegt im Koma und klagt dann auf lebenslanges Schmerzengeld ein. Wer haftet dafür?
Bis zum Einantwortungsbeschluss der sogenannte ruhende Nachlass als juristische Person.
Soweit ich das durch viele verschiedene Quellen im Internet (Notare, Rechtsanwälte, Gesetzestexte, Urteile und diverse andere Internetseiten) mitbekommen habe, kann der ruhende Nachlass als solcher geklagt und sogar vor Gericht vertreten werden. Nach dem Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens treten dann die Erben in alle Rechte und Pflichten des ruhenden Nachlasses ein (außer Strafen des Verstorbenen müssen sie nicht übernehmen). Das bedeutet aber auch, sie müssten dann lebenslang Schmerzengeld zahlen. Und wer tut sich das schon an, wenn er das vorher bereits weiß?
Also auf der sicheren Seite bist wirklich nur mit einer Erbausschlagung -> keine Rechte,
keine Pflichten an der Verlassenschaft. Pfeif auf die ganze Marie... Sollns dastickn daran, die Erben.