Was bleibt von Euch?

Also bevor ich abkratz, möchte ich wenigstens noch einmal im Leben Forza Horizon 4 spielen. Das Spiel taugt mir so sehr, obwohl ich KTÖ-Benutzer bin.

:mrgreen:
 
Mach keine Dummheiten..Du bist noch so jung.

Hehe, guter Schmäh. ;)

Ich kann zwar noch besser abspritzen als der Peter North, aber sonst nagt schon der Zahn der Zeit bemerkbar am Körper. Insbesondere beim Anziehen der Socken. Da braucht ma scho direkt a Sesserl, weil die Schwerkraft die ganze Zeit die Wirbeln vom Kreuz runtergezogen hat. Aber halb so wild. Das gehört zum Leben dazu und wird als degenerative Veränderung bezeichnet.
 
Wenn das noch bestens funzt muss ich mir wohl keine Sorgen um Dich machen.

Naja, das Leben dreht sich zwar um den Sex, aber der Sex nicht ums Leben. ;)

Das interpretiert auch Gerti Senger so ähnlich. :lehrer: Und die muss es ja schließlich wissen. :mrgreen: Wenns in der Ehe nimmer mit dem Sex so hinhaut, ist der Mann frustriert und geht dann vielleicht zu einer anderen.

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Ja vielleicht..aber das will gut überlegt sein denn verschlechtern will sich wohl kaum einer.

Jo, des stimmt. Deshalb mach ich den Damen ab und zu auch gerne mit einem Augenzwinkern Komplimente.

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A propos Damen... Die Schwarze Witwe - also die Elfriede Blauensteiner - war eigentlich eine ganz normale und gepflegte Frau aus Wien 5, falls ich das noch richtig in Erinnerung habe. Trotzdem hat sie die Gier gepackt und sie hat ihre Männer umgebracht. Mit Medikamenten. War damals sehr aufsehenerregend in Österreich. Besonders der Prozess vor Gericht mit dem Kreuz in der Hand blieb im Gedächtnis hängen.

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Wos vorläufig bleibt, is die Gewissheit, dass i am Montag mit der Manuela in die Leopoldauer Alm geh, am Dienstag mit meinem Dienstmädchen zum Chinesen essen, und am Mittwoch mit der Daniela spazier und einkehr.

Langsam hab ich ein Deja vu... :mrgreen:

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Freunde, das Leben ist lebenswert!

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Erstens, mein Beileid.
Zweitens, ich hinterlasse nicht wirklich was außer ein Haus, Lebensversicherung und andere Wertsachen... So wie jeder andere halt auch...

Das wird höchstwahrscheinlich alles verkauft und an die Verwandten verteilt (kleine Brüder). Ich hänge nicht großartig an den Sachen und wenn ich verstorben bin, hab ich keine Sorgen mehr und bekomme sowieso nichts mehr mit...

Und auf jeden Fall verbrennen und falls möglich auf dem Ötscher verstreuen...
 
ich hinterlasse nicht wirklich was außer ein Haus, Lebensversicherung und andere Wertsachen...

Eine Lebensversicherung zählt nicht zur Verlassenschaft, denn die wurde bereits zu Lebzeiten abgeschlossen. Der Begünstigte der Lebensversicherung erhält ungeachtet erbrechtlicher Ansprüche die vertragliche Summe, sofern er der Versicherung dies zum Beispiel mittels einer Kopie der Sterbeurkunde beweisen kann.
 
Eine Lebensversicherung zählt nicht zur Verlassenschaft, denn die wurde bereits zu Lebzeiten abgeschlossen. Der Begünstigte der Lebensversicherung erhält ungeachtet erbrechtlicher Ansprüche die vertragliche Summe, sofern er der Versicherung dies zum Beispiel mittels einer Kopie der Sterbeurkunde beweisen kann.
Und dennoch geht die Lebensversicherung an die Hinterbliebenen und nicht an den Toten, sofern diese im Testament vermerkt sind.
Die Frage ist, was fange ich mit einer Info an die man eh weiß? 🤔
 
Und dennoch geht die Lebensversicherung an die Hinterbliebenen und nicht an den Toten, sofern diese im Testament vermerkt sind.
Die Frage ist, was fange ich mit einer Info an die man eh weiß? 🤔

Die Summe der Lebensversicherung ergeht immer an die begünstigte Person, die im Vertrag steht. Da kann der Tote ins Testament reinschreiben, was er will.

Halte ich vertraglich fest, dass die Claudia aus Buxtehude bei meinem Tod 100.000 Euro kriegen soll, dann kriegt sie auch die 100.000 Euro. Egal, ob der verstorbene Papa jetzt ablehnt. Schließlich handelt es sich dabei eben nicht um eine Verlassenschaft, sondern das wurde bereits vor dem Tod geregelt.

Es kann natürlich Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn die begünstigte Person eine strafbare Handlung gegen den Versicherungsnehmer begeht und sich dadurch Geld erschlichen hat.

Aber so genau weiß ich das nicht. Da müsste man schon einen Notar, einen Rechtsanwalt oder kostenlose Sprechtage der Rechtsanwaltskammer aufsuchen. ;)
 
Noch zum heutigen Abschluss kurz was zum Ausschlagen des Erbes in Österreich:

Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Österreich keine 6-wöchige Frist. Das Erbe gilt erst mit dem Einantwortungsbeschluss vom Gericht als angenommen oder ausgeschlagen. Davor wird das Verlassenschaftsverfahren gewöhnlicherweise von einem Notar oder Rechtsanwalt abgehandelt. Damit werden die Gerichte entlastet und der Notar bzw. Rechtsanwalt fungiert hierbei sozusagen als verlängerter Arm des Gerichts.

Das Erbrecht erhielt 2017 eine grundlegende Reform. 50% der Testamente sind ungültig, weil sie den Formvorschriften nicht entsprechen. Entweder sind mehrere Seiten nur mit Büroklammern zusammengefügt, der Testator vergisst die Unterschrift u.s.w. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich wegen einem Testament in jedem Fall zu einem Notar gehen, der dann das Testament im ZTR (zentrales Testamentsregister) vermerkt. Dort ist das Testament nicht selbst gespeichert, sondern nur die Tatsache, dass ein Testament vorhanden ist. Zugriff darauf haben alle Notare und Rechtsanwälte.

Beim Tod meiner Mutter vergangenes Jahr war es so, dass ich bloß einen uneingeschriebenen Brief vom Notar mit ihrem Testament erhielt. Gemäß Außerstreitgesetz ist der Notar dazu verpflichtet, die zum Kreis der Erben zählenden Personen darüber zu informieren.

Hoffentlich habe ich jetzt keinen Blödsinn geschrieben, aber das dürfte einigermaßen stimmen.

Gute Nacht für heute. ;)
 
aber durch die Brandschutztür bleibt der Brand hoffentlich im Raum.

Ja, darum gehts natürlich auch. Damit ein Brand möglichst langsam auf andere Wohnungen übergreifen kann.

Wo waren wir stehen geblieben? Ach ja, beim Tod. Ein nahezu unerschöpfliches Thema. ;)

Kopfzerbrechen bereitete mir viele Monate ein leer stehendes Einfamilienhaus. Braucht ja nur ein Sturm kommen, das Dach abdecken, Dachziegeln richten an einem Auto Totalschaden an, treffen einen Passanten am Kopf, der liegt im Koma und klagt dann auf lebenslanges Schmerzengeld ein. Wer haftet dafür?

Bis zum Einantwortungsbeschluss der sogenannte ruhende Nachlass als juristische Person.

Soweit ich das durch viele verschiedene Quellen im Internet (Notare, Rechtsanwälte, Gesetzestexte, Urteile und diverse andere Internetseiten) mitbekommen habe, kann der ruhende Nachlass als solcher geklagt und sogar vor Gericht vertreten werden. Nach dem Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens treten dann die Erben in alle Rechte und Pflichten des ruhenden Nachlasses ein (außer Strafen des Verstorbenen müssen sie nicht übernehmen). Das bedeutet aber auch, sie müssten dann lebenslang Schmerzengeld zahlen. Und wer tut sich das schon an, wenn er das vorher bereits weiß?

Also auf der sicheren Seite bist wirklich nur mit einer Erbausschlagung -> keine Rechte, keine Pflichten an der Verlassenschaft. Pfeif auf die ganze Marie... Sollns dastickn daran, die Erben. :mrgreen:
 
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