Noch einmal ein wenig zurück zum Rechtlichen:
Wenn mein Vater im Alter von beinahe 84 sterben wird, weiß ich doch überhaupt nicht, welche Verträge noch laufen, weil ich schon jahrelang keinen Kontakt mehr zur Familie habe.
Das schmucke Einfamilienhaus samt Fischteich und schönen Birken überlasse ich daher gerne meinem Cousin. Soll sich der mit dem ganzen Scheißdreck herumplagen und dafür vielleicht 500.000 Euro kriegen.
Ich bin wirklich nicht heiß drauf, abzusahnen, wo ich mich menschlich doch so ungebührlich gegen meine Eltern verhalten hab - oder umgekehrt. Ich will nichts geschenkt bekommen, sondern aus eigener Kraft mein Geld verdienen.
Sollte mein Vater vielleicht ins Pflegeheim bei uns kommen, bin ich auch nicht dafür zuständig, die Rechnung zu bezahlen. Denn seit einigen Jahren sind Regressforderungen gegenüber Angehörigen null und nichtig. Es sei denn, es bestünde eine Unterhaltspflicht vom leiblichen Kind gegenüber den Eltern, aber das kommt nur selten vor und ist in diesem Fall nicht der Fall.
Der Notar verlangte von meinem Vater als Erbe für die Verlassenschaftsabhandlung meiner Mutter über 3.000 Euro. Ein gutes Geschäft. Das Verfahren war 08/15. Wenns kompliziert wird, kanns durchaus schon 10.000 Euro oder 30.000 Euro kosten. Schon alleine die Grundsteuer, wennst ein Grundstück in einer noblen Gegend erbst, wo der
Peter Alexander gewohnt hat.
Was es da nicht alles für Ausdrücke gibt... "Legate", beispielsweise. Bislang kannte ich nur
Damar, der als Legat bezeichnet wurde.
Das sind Personen, die Bestandteile eine Erbes geltend machen wollen. Der Eine will die chinesische Vasn von der Großmutter der Verstorbenen und der Andere will die Tantiemen...
Lauter Scherereien. Damit möchte ich nichts zu tun haben.
Trudeln im ruhenden Nachlass meines Vaters Rechnungen ein, hat mich das als Erbausschlagender nicht zu kümmern. Gasrechnung zahlen? Die Blaskapelle verständigen? Geht mich nichts an. Ein Ausschlagender wird vor dem Gesetz so behandelt, als sei er nicht existent.