- Registriert
- 5.1.2005
- Beiträge
- 12.957
- Reaktionen
- 12.504
- Punkte
- 1.003
- Checks
- 5
Zunächst einmal muss einem BEKANNT sein, dass ein Erbfall überhaupt eingetreten ist.
Das ist richtig. Erst ab dem Bekanntwerden des Todesfalls tritt in Deutschland die 6-wöchige Frist in Kraft.
Ausnahmen bilden Sterbefälle im Ausland. Da gilt es dann, die verlängerte Frist mit der Botschaft abzuklären. Das sind aber Sonderfälle.