Was bleibt von Euch?

Auf jeden Fall wird kein Grab an mich erinnern, da ich meine Urne anonym bestatten lasse. Dadurch entfällt schon mal die Grabpflege, die ich als Belastung für die Angehörigen empfinde. Wenn jemand an mich denken will, dann kann er das an jedem Ort der Welt. :schulterzuck:
Das finde ich eine super Idee, am Sterbetag, aber nur bei Bedarf, einen Toast auf mich, das müsste eigentlich genügen.
 
Nein.
Der Notar forscht sogar nach nicht entdecktem und schlüsselt es auf, danach eine Erklärung und annehmen oder ausschlagen.
Transparent und mehr ist nicht.

Der Notar ist auch kein Hellseher. Vermache ich zum Beispiel mein gesamtes Vermögen einem (vielleicht existenten) Jack Mbwelenge aus Kampala, wird es mit der Nachforschung eher schlecht ausschauen. Dann kriegen die Nachfolgenden in der Erbfolge das Vermögen oder die Schulden.

Kennst Du Dich überhaupt mit Legate aus, außer mit dem nervösen Legat Damar? :mrgreen:
 
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Der Notar ist auch kein Hellseher. Vermache ich zum Beispiel mein gesamtes Vermögen einem (vielleicht existenten) Jack Mbwelenge aus Kampala, wird es mit der Nachforschung eher schlecht ausschauen. Dann kriegen die Nachfolgenden in der Erbfolge das Vermögen oder die Schulden.

Kennst Du Dich überhaupt mit Legate aus, außer mit dem nervösen Legat Damar? :mrgreen:
Mit beiden, der zweite macht eventuell Probleme, ein guter Notar in meinen Fällen nicht.
 
Mit beiden, der zweite macht eventuell Probleme, ein guter Notar in meinen Fällen nicht.

Bei einem Verlassenschaftsverfahren muss eine Notariatskanzlei regelrecht wie ein Penk-Lipovsky vorgehen, damit der Ausgang von Erfolg gekrönt zu sein scheint. :mrgreen:

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Also von mir aus brauchts echt keine Gedenkstätte. Schmeißts die (vielleicht hinnige) Leber den Studentinnen zum Fraß fürs Sezieren vor, damit sie noch ordentlich was lernen.

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Daher die Frage: Was bleibt von Euch, wenn ihr nicht mehr seid? Oder besser gesagt: Was soll nach Eurem Wunsch von Euch bleiben? Woran hängt Euer Herz, das Euch möglichst überdauern soll? Oder ist das ohnehin alles egal?
Interessantes Thema :daumen:
Seit 12 Jahren wohne ich in einem Haus, in dem überwiegend ältere Menschen (80+) leben.
Naturgemäß habe ich viele Nachbarn kommen und gehen sehen.
Eines - und zwar genau das, was Du ansprichst - hat mich dabei immer nachdenklich und oft auch ein wenig traurig gemacht.
Wenn ein Mensch gestorben ist fliegt im Nachklang häufig quasi auch ein ganzes Leben auf den Müll.
Hausrat, Möbel, Kleidung.
Alles Gegenstände, an denen ein Mensch gehangen hat, die eine eigene Geschichte und zumindest einen ideellen Wert haben und dennoch mit dem Tod ihres Besitzers gleichermaßen an Bedeutung und Daseinsberechtigung verlieren.
Über meine eigene Hinterlassenschaft mache ich mir daher keine großen Illusionen.
Das meiste davon wird auf dem Müll landen und mein geistiges Erbe ist nicht bedeutend genug, um mir einen Platz in den Geschichtsbüchern zu sichern.
Mir ist es ehrlich gesagt auch wurscht, denn aller Voraussicht nach werde ich davon ohnehin nichts mehr mitbekommen.
 
Wenn ein Mensch gestorben ist fliegt im Nachklang häufig quasi auch ein ganzes Leben auf den Müll.

So ist das.

Kümmert sich keiner mehr um den verstorbenen Menschen oder ist keiner mehr da, der sich um ihn kümmern kann, wandert die Verlassenschaft schlussendlich ans Finanzamt.

Ich bin nur heilfroh, dass ich keinerlei Pflichten gegenüber dem Haus meines Vaters habe, wenn er eines Tages verstirbt. Früher dachte ich mir, da muss ich doch all die Rechnungen aus dem Postkastl rausnehmen, auf das Haustier aufpassen u.s.w. Nichts muss ich tun! Zwischen Tod und Einantwortungsbeschluss gilt das Haus als sogenannter ruhender Nachlass. Ein ruhender Nachlass ist eine juristische Person (also keine natürliche Person), die durchaus geklagt werden kann, falls bei einem Sturm die Dachziegeln herunterfallen, ein Auto treffen und Personenschaden anrichten. Dafür bin ich jedoch nicht verantwortlich, sondern die Erben, die die das Erbe annehmen.

Wie man sieht, sind Erbschaften keine leichte Sache. Da leb ich doch lieber weiter genügsam, anstatt mich mit solchen Dingen herumzuplagen.
 
ja, der wohlstand ist unverändert da. mögen die zeiten so bleiben und nicht wieder dahin zurück gehen, als man verstorbenen die stiefel auszog um sie selbst zu tragen.
 
Ganz deppert machte ich mich schon vor einigen Monaten damit und war vollkommen gestresst...

In Österreich wird im Gegensatz zu Deutschland niemand automatisch Erbe.

• flattern Rechnungen ins Haus des Verstorbenen rein, ignorieren.
• fordert das Pflegeheim zur Zimmerräumung auf, ignorieren (sonst gilt die Annahme von persönlichen Gegenständen womöglich als Erbannahme)
• Pensionszahlungen kündigen, Autoversicherung kündigen, Miete kündigen, Verträge kündigen: bleibt alles den Erben überlassen

Zum Pflegeheim: Es könnte sein, dass die Landesregierung bei der Räumung des Zimmers Druck macht, da man ja danach trachtet, dass möglichst schnell wieder ein Zimmer für neue Bewohner frei wird. Dem würde ich mich jedoch nicht fügen und darauf beharren, dass ich schließlich keinen Anspruch auf die Verlassenschaft habe: Verstauns die persönlichen Gegenstände im Keller, bis sie die rechtmäßigen Besitzer abholen.

Aber bei uns im Pflegeheim geht das eh recht amikal zu. Was Besseres kanns im Alter eigentlich nicht geben. Besser als ein 4-Sterne-Hotel. ;) Will ich allein sein, bleib ich im Zimmer, schaue fern oder spiele mit dem Computer. Will ich in Gesellschaft sein, schlüpf ich in die Schlapfn rein und geh ein paar Schritte raus in die Gesellschaft. An Animateur gibts im Pflegeheim rund um die Uhr. Außerdem kriegt man dreimal am Tag ein Essen und Kaffee und Fruchtsaft ohne Ende. :mrgreen:
 
Es könnte sein, dass die Landesregierung bei der Räumung des Zimmers Druck macht, da man ja danach trachtet, dass möglichst schnell wieder ein Zimmer für neue Bewohner frei wird.

die stellen die paar habseligkeiten und eventuell vorhandene möbel eh hinters haus, das ist also selten ein problem.

Aber bei uns im Pflegeheim geht das eh recht amikal zu. Was Besseres kanns im Alter eigentlich nicht geben. Besser als ein 4-Sterne-Hotel. ;) Will ich allein sein, bleib ich im Zimmer, schaue fern oder spiele mit dem Computer. Will ich in Gesellschaft sein, schlüpf ich in die Schlapfn rein und geh ein paar Schritte raus in die Gesellschaft. An Animateur gibts im Pflegeheim rund um die Uhr. Außerdem kriegt man dreimal am Tag ein Essen und Kaffee und Fruchtsaft ohne Ende.

alles nettes beiwerk, die frage die sich hingegen wirklich stellt ist eher die, wie lange es dauert bis die vollg'schissene windel erneuert wird ... :shock:
 
In Deutschland wird auch niemand automatisch Erbe.

Was ich bisweilen mitbekommen habe, schon.

Sofern Du nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist das Erbe ausschlägst, wirst Du als zum Kreis der gesetzlich berechtigten Erben automatisch Erbe.

Beispiel für Deutschland:

Dein Vater ist gestorben und Du hattest seit Jahren keinen Kontakt mit ihm. Du wirst vom Standesamt oder Gericht nicht automatisch über den Tod des Vaters verständig, weil man der Annahme ist, dass nahe Angehörige sowieso über den Tod Bescheid wissen (sollten).

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In Österreich hingegen wird das Verfahren durch einen Notar (Gerichtskommisär) geregelt und es gibt diesbezüglich keine Fristen. Außer ein potenzieller Erbe verzögert das Verfahren absichtlich, dann kann der Notar natürlich gewisse Fristen setzen.

Große Frage Enterbung

Ein Kind oder eine Gattin kann nicht so einfach "enterbt" werden, wie es landläufig heißt. Der Gesetzgeber hat dafür gewisse Vorkehrungen getroffen. In den allermeisten Fällen steht den nahen Angehörigen ein Pflichtteilsrecht zu. Das Pflichtteilsrecht bedeutet aber nicht, dass man Erbe sei, sondern man erhält eben nur einen Teil in monetärer Abgeltung. Das kann sich auch lange dahinziehen, wenn die Erben nicht liquid sind. Meines Wissens ist der Pflichtteil eine Holschuld und keine Bringschuld. Das heißt, ich muss mir meinen Teil holen und er nicht mir das Geld geben.

In besonderen Fällen kann der Pflichtteil auch gemindert oder vollständig ausgeschlossen sein. Zum Beispiel, wenn der unterhaltspflichtige Sohn seine familiären Pflichten gegenüber seinem Vater über viele Jahre verweigert hat oder wenn der Sohn sogar eine strafbare Handlung (Mord, versuchter Mord, Anstiftung zum Mord u.s.w.) gegenüber dem Erblasser begangen hat.

Da gehts dann ans Eingemachte.

Das alles schreibe ich als blutiger Laie, der sich nur ein wenig mit dem Erbrecht bisher beschäftigt hat. Wichtig bleibt mir, dass ich nicht für Schäden durch das Haus von meinem Vater belangt werden kann, da der ruhende Nachlass eben als juristische Person gilt, falls einmal der Fall der Fälle eintreten sollte.

Am liebsten wäre es mir sowieso, dass mein Vater die Bestattungsmodalitäten meinem Cousin übergibt und mit ihm notariell ausgemacht hat: Wennst für mein Begräbnis sorgst, kriegst mein ganzes Vermögen. Oder mein Vater hat nach dem Tod seiner Frau eine Lebensgefährtin, was ich zu 2% annehme.

Warum der die geheiratet hat, weiß ich bis heute noch nicht. Wahrscheinlich nicht einmal er.
 
Manchmal denke ich mir, ob es nicht wirklich besser ist, über all seine Krankheiten gar nichts zu wissen. Als typischer "harter" Mann meide ich Vorsorgeuntersuchungen, denn da könnte ja der Internist bei der Coloskopie eine Darmkrebsvorbelastung bei einem freudigen Fleischfresser feststellen. Wennst über 50 bist, kann ein jeder Arzt mindestens 5 Diagnosen diagnostizieren. Alleine schon die normale Schwerkraft macht dem Skelett zu schaffen.

;)

Anderseits denke ich mir: Warum sollst 85 Jahre leben und dich dauernd zurückhalten? Das macht doch dann keinen Spaß mehr. Lieber schaufel ich Lachs und Pizza (Umami) rein, anstatt mich durch Körndlfutter wie ein Hase zu ernähren.

Rudi Schiessel war ein weitschichtiger Verwandter, gegen den ich öfters Tennis spielte. Der war eine Koryphäe auf dem Gebiet des Darms im Donauspital. Aber auch er verstarb leider viel zu früh - trotz seines gesunden Lebensstils.
 
interessantes thema und ebensolche ansichten dazu. ich denke, dass von den meisten von uns nicht viel bleiben wird. körperlich sowieso nicht und in den gedanken einiger werden wir vllt noch ein bisschen "weiterleben". das war's dann aber auch schon. wenn von menschen länger was "bleibt", dann haben sie entweder großartiges geleistet, gedacht oder erschaffen, oder man erinnert sich aufgrund ihrer außergewöhnlichen "schlechtigkeit" an sie (zb adolf). ich gehöre (bisher😉) keiner der beiden erinnerungswürdigen kategorien an also wird sich das was von mir bleibt in sehr überschaubaren grenzen halten. wie geht es mir bei diesem gedanken? gut! ich lebe ausgesprochen gerne, gut und bin rundherum zufrieden mit meinem dasein. dazu kommt, dass ich als absolut unfähig an irgendwas "höheres" bzw an ein leben nach dem tod glauben könnender, der meinung bin, dass es sich mit meinem ableben erledigt hat. dieser gedanke hat für mich nichts schlimmes sondern ich empfinde ihn sogar als tröstlich. das einzige, dass mich ein wenig "plagt", ist, dass es womöglich (wahrscheinlich) menschen geben wird, die eine träne zerdrücken müssen, wenn ich aus meinem (und dadurch auch aus ihrem) leben verschwinde. ich hatte einem großvater, der für mich einer der wichtigsten menschen war und ich konnte ihm nie dafür "danke" sagen. das war/ist für mich schlimm. daher möchte ich, dass niemand dem ich wichtig war, mit einer offenen frage bzw mit dem gefühl, dass er mir noch gerne was gesagt hätte, von mir "zurückgelassen" werden wird. und bis dahin lebe ich nach dem motto: "memento mori, memento vivere"...
 
wenn von menschen länger was "bleibt", dann haben sie entweder großartiges geleistet, gedacht oder erschaffen, oder man erinnert sich aufgrund ihrer außergewöhnlichen "schlechtigkeit" an sie

Wohl. :mrgreen:

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Was ich bisweilen mitbekommen habe, schon.

Sofern Du nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist das Erbe ausschlägst, wirst Du als zum Kreis der gesetzlich berechtigten Erben automatisch Erbe.

Beispiel für Deutschland:

Dein Vater ist gestorben und Du hattest seit Jahren keinen Kontakt mit ihm. Du wirst vom Standesamt oder Gericht nicht automatisch über den Tod des Vaters verständig, weil man der Annahme ist, dass nahe Angehörige sowieso über den Tod Bescheid wissen (sollten).
Das ist so nicht ganz richtig.
Zunächst einmal muss einem BEKANNT sein, dass ein Erbfall überhaupt eingetreten ist.
Wenn ein Verwandter stirbt, zu dem man seit Jahren nachweislich keinen Kontakt hatte, wäre man zwar erbBERECHTIGT, aber nicht automatisch erbVERPFLICHTET.
Nach Bekanntgabe des Erbfalles hat man die Möglichkeit bei Gericht zunächst mal ein Verfahren zu beantragen, welches das Erbe aufschlüsselt.
Für den Fall dass das Erbe überschuldet ist kann man die Annahme ausschlagen.
Somit wird man erst dann Erbe wenn man selbiges ausdrücklich annimmt oder eben konkludent handelt.
Allerdings hast Du insofern Recht als das man nach Bekanntgabe des Eintritts eines Erbfalles selbiges tatsächlich ablehnen muss, da Stillschweigen als konkludentes Handeln im Sinne der Erbannahme gewertet wird.
Die Bestattungskosten eines verstorbenen Verwandten hat man in der Regel - sofern dieser mittellos war und die Beisetzung nicht aus der Erbmasse bestritten werden kann - in jedem Fall zu tragen, da der Staat sich hier schadlos hält.
:ironie: Folglich wäre es besser man ermordet die lästige Verwandtschaft, weil man dann als erbunwürdig gilt und aus dem Schneider ist.
 
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