In Deutschland wird auch niemand automatisch Erbe.
Was ich bisweilen mitbekommen habe, schon.
Sofern Du nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist das Erbe ausschlägst, wirst Du als zum Kreis der gesetzlich berechtigten Erben automatisch Erbe.
Beispiel für Deutschland:
Dein Vater ist gestorben und Du hattest seit Jahren keinen Kontakt mit ihm. Du wirst vom Standesamt oder Gericht nicht automatisch über den Tod des Vaters verständig, weil man der Annahme ist, dass nahe Angehörige sowieso über den Tod Bescheid wissen (sollten).
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In Österreich hingegen wird das Verfahren durch einen Notar (Gerichtskommisär) geregelt und es gibt diesbezüglich keine Fristen. Außer ein potenzieller Erbe verzögert das Verfahren absichtlich, dann kann der Notar natürlich gewisse Fristen setzen.
Große Frage Enterbung
Ein Kind oder eine Gattin kann nicht so einfach "enterbt" werden, wie es landläufig heißt. Der Gesetzgeber hat dafür gewisse Vorkehrungen getroffen. In den allermeisten Fällen steht den nahen Angehörigen ein Pflichtteilsrecht zu. Das Pflichtteilsrecht bedeutet aber nicht, dass man Erbe sei, sondern man erhält eben nur einen Teil in monetärer Abgeltung. Das kann sich auch lange dahinziehen, wenn die Erben nicht liquid sind. Meines Wissens ist der Pflichtteil eine Holschuld und keine Bringschuld. Das heißt, ich muss mir meinen Teil holen und er nicht mir das Geld geben.
In besonderen Fällen kann der Pflichtteil auch gemindert oder vollständig ausgeschlossen sein. Zum Beispiel, wenn der unterhaltspflichtige Sohn seine familiären Pflichten gegenüber seinem Vater über viele Jahre verweigert hat oder wenn der Sohn sogar eine strafbare Handlung (Mord, versuchter Mord, Anstiftung zum Mord u.s.w.) gegenüber dem Erblasser begangen hat.
Da gehts dann ans Eingemachte.
Das alles schreibe ich als blutiger Laie, der sich nur ein wenig mit dem Erbrecht bisher beschäftigt hat. Wichtig bleibt mir, dass ich nicht für Schäden durch das Haus von meinem Vater belangt werden kann, da der ruhende Nachlass eben als juristische Person gilt, falls einmal der Fall der Fälle eintreten sollte.
Am liebsten wäre es mir sowieso, dass mein Vater die Bestattungsmodalitäten meinem Cousin übergibt und mit ihm notariell ausgemacht hat:
Wennst für mein Begräbnis sorgst, kriegst mein ganzes Vermögen. Oder mein Vater hat nach dem Tod seiner Frau eine Lebensgefährtin, was ich zu 2% annehme.
Warum der die geheiratet hat, weiß ich bis heute noch nicht. Wahrscheinlich nicht einmal er.