Wie kann das weitergehen?

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In der Familie ein anderer Fall, der mich noch viel betroffener machte (und immer noch macht). Ich geh nur auf eine der Folgen ein. Der nunmehr vaterlose Sohn ist letztlich völlig abgestürzt, eine völlig gescheitere Existenz. Es ist völlig klar, dass die Scheidung diese Entwicklung nicht nur gefördert, sondern ausgelöst hat. Übrigens .... in diesem Fall war der Mann ursprünglich wirklich der "Märchenprinz" .... und das Ende war ein veritabler Rosenkrieg:cry:

Das hab ich im "Trennungskinder" - Thread gepostet. Und nun wird die Sache urplötzlich aktuell. Die Mutter wendet sich an mich um Rat.

Der Jugendliche hat die berufsbildende Fachschule abgebrochen. Zur Zeit bekommt er trotzdem vom Vater noch Unterhalt, aber wie lange noch? Wie findet man (in der momentanen Arbeitsmarktsituation) für ihn, der selbst gar nicht viel Antrieb hat eine Beschäftigung?

Das Hauptproblem im Augenblick ... die Krankenversicherung. Offenbar ist er (obwohl der Vater noch Unterhalt bezahlt) nicht mehr krankenversichert. Natürlich hab ich auch schon einiges recherchiert, aber vielleicht weiß unter euch jemand konkret Bescheid über dieses Problem.

Für sachdienliche Hinweise danke ich im Namen der Mutter.
 
Bei der WGKK ist ein Jugendlicher, wenn er nicht selbst versichert ist (weil er z.B. ein Arbeitsverhältnis oder eine Lehrstelle hat) bis zum vollendeten 18. Lj. mit der Mutter oder dem Vater mitversichert, je nach dem bei wem der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat.

Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.
 
Zur Zeit bekommt er trotzdem vom Vater noch Unterhalt, aber wie lange noch?

Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.
 
Bei der WGKK ist ein Jugendlicher, wenn er nicht selbst versichert ist (weil er z.B. ein Arbeitsverhältnis oder eine Lehrstelle hat) bis zum vollendeten 18. Lj. mit der Mutter oder dem Vater mitversichert, je nach dem bei wem der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat.

Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.

Zusatz: Man kann sich wesentlich länger noch beim AMS mitversichern lassen, wenn man in Ausbildung ist. Sollte er es sich noch anders überlegen und wieder weitermachen.
 
Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.

Danke für deine sehr schnelle Antwort :bussal:

Hab mit der Mutter schon Kontakt aufgenommen und ...... jetzt kommt das nächste Problem. Beim AMS ist er offenbar rausgefallen, weil er die vom AMS vermittelten Termine bei möglichen Arbeitgebern nicht wahrgenommen hat.

Ja, er ist ein echter Problemfall :mauer:
 
Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.

EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?
 
Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.

Er könnte stattdessen aber z.B. beim Mc. Donalds Fleischlaberl braten, am Bau arbeiten etc. und sich ned schon mit 18 an Lenz am AMS machen ... :roll:

Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.

Warum bin ich grad froh das ich kein Kind habe ... ???
 
EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?

Wegen der Krankenversicherung? Von der kann er sich nichts runterbeissen und in der kann er nicht wohnen. Es ist ganz im Gegenteil ein Skandal, dass in Oesterreich trotz der Pflichtversicherung fuer > 95 % aller Personen einige nicht krankenversichert sind und im Krankheitsfall entweder auf Almosen (kirchlich erhaltene kostenlose Ambulanzen, ...) angewiesen sind oder als PrivatpatientInnen de facto in Konkurs gehen koennen, wenn sie eine langwierig behandlungsbeduerftige Krankheit (Krebs, groessere Operationen, Organschaeden, Erbkrankheiten, ...) haben - diese Situationen kommen durchaus vor.

On Topic: falls eine Mitversicherung abgelehnt wird gibt es notfalls die freiwillige Selbstversicherung der zustaendigen GKK, die allerdings bei zu langen Wartefristen seit der letzten (Mit-)Versicherung eine auszahlungsfreie Wartefrist hat. Da gibt es auch Ermaessigungen aus sozialen Gruenden.
 
Es ist ganz im Gegenteil ein Skandal, dass in Oesterreich trotz der Pflichtversicherung fuer > 95 % aller Personen einige nicht krankenversichert sind

Da bin (fast) bei dir. Für jeden der aus irgendwelchen berechtigten Gründen aus'n sozialen System rausplumpst sollte es m.E. ein Auffangbecken geben, bzw. wird es ab Herbst mit der Grundsicherung auch geben. Aber ein voll arbeitsfähiger 18jähriger hat zwei gesunde Hände denk ich mal.
 
Da bin (fast) bei dir. Für jeden der aus irgendwelchen berechtigten Gründen aus'n sozialen System rausplumpst sollte es m.E. ein Auffangbecken geben, bzw. wird es ab Herbst mit der Grundsicherung auch geben. Aber ein voll arbeitsfähiger 18jähriger hat zwei gesunde Hände denk ich mal.

Wie gesagt, ich rede nicht von Geld bar auf die Hand oder direkten Sozialleistungen - ich rede nur davon, dass eine Person in so einer Notsituation, wenn sie das Pech hat, einen schweren Unfall oder eine entsprechende Erkrankung zu erleiden, zwar im Notfall behandelt werden muss, die Behandlund aber dann nach Privattarif abstottern kann. Da fuehrt sich das ansonsten diskutable Krankenversicherungssystem meiner Meinung nach ad absurdum.

Und die Angst vor genau dieser Situation ist ja die Ursache fuer diesen Thread.
 
Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.

Das stimmt aber nicht so ganz. Er zahlt dann den minimalsten Betrag und der war damals 72€, wenn die Mitversicherung mit den Eltern rechtlich beendet wird (war vor 5Jahren zumindest so). Ob man diesen Betrag sich über andere Stellen refundieren lassen kann, weiß ich aber nicht.
EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?

In jedem Sozialstaat ist Faulheit Tür und Tor geöffnet. Immer gibt es einige Schlupflöcher durch die sich Leute durchwurschteln. Wird immer so sein. Aber immer noch viel besser als kein Sozialstaat, wo dann ziemlich viele durch den Rost fallen.
 
Soferne ich richtig gelesen habe geht es nicht um Versicherung sondern um Unterhalt = Alimente ! .. oder gogolores ?

Zur Zeit bekommt er trotzdem vom Vater noch Unterhalt, aber wie lange noch?

und ich sehe diese Antwort als eben die Alimente betreffend ...

Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.

und meine Frage somit auch ....

EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?

und dann eure Antworten ... ????

Wegen der Krankenversicherung? Von der kann er sich nichts runterbeissen und in der kann er nicht wohnen.

In jedem Sozialstaat ist Faulheit Tür und Tor geöffnet. Immer gibt es einige Schlupflöcher durch die sich Leute durchwurschteln. Wird immer so sein. Aber immer noch viel besser als kein Sozialstaat, wo dann ziemlich viele durch den Rost fallen.

Nochmals - ich wollte wissen ob damit Alimente gemeint sind. Weil die sind ja meines Wissens mit 18 bzw Matura bzw Studium ( bis 27?) zu Ende. Kein Wort von Krankenversicherung oder so ... :nono:
 
Er könnte stattdessen aber z.B. beim Mc. Donalds Fleischlaberl braten, am Bau arbeiten etc. und sich ned schon mit 18 an Lenz am AMS machen ... :roll:



Na so toll schauts am Arbeitsmarkt momentan auch nicht aus und schon gar nicht am Bau und ohne Ausbildung schon überhaupt nicht.
 
Er könnte stattdessen aber z.B. beim Mc. Donalds Fleischlaberl braten, am Bau arbeiten etc. und sich ned schon mit 18 an Lenz am AMS machen ... :roll:

Ja, könnte, sollte und müsste er. Das weiss ich auch. Das weiss auch seine Mutter. Aber um deren Arbeitswilligkeit geht es ja nicht, sie macht sich halt trotzdem Sorgen.

Bei der Gelegenheit stösst mir gleich was anderes auf .... zum Beispiel, dass ein Schüler, sobald er 18 ist den Lehrern seiner Schule Auskünfte an die Mutter untersagen kann.

In jedem Sozialstaat ist Faulheit Tür und Tor geöffnet.

Natürlich ist er ein Faulpelz .... wobe ich alle Hintergründe (Mitverantwortung der Eltern an dieser Entwicklung siehe Trennungsthread) gar nicht weiter hier ausbreiten will. Und es ist halt die ganze Familie irgendwie betroffen .....
 
@ flaschko: Der eigentliche Grund meiner Frage betraf die Krankenversicherung. Denn auch in diesem Punkt macht sich die Mutter natürlich Sorgen ......

Und im Übrigen teile teile ich jegliche gemachte Kritik an seinem Verhalten.
 
falls eine Mitversicherung abgelehnt wird gibt es notfalls die freiwillige Selbstversicherung der zustaendigen GKK

Der Beitrag zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung
beträgt mindestens € 87,53/Monat ... ob sich das eine Alleinerzieherin so ohne weiteres leisten kann?

Und außerdem: hier wird der Jugendliche als "Faulpelz" dargestellt. Ist das wirklich so? Wie geht es ihm eigentlich? Sein ganzes Verhalten kann auch als Negativsymptomatik gedeutet werden, viellleicht ist er schwer depressiv. Hat seine Mutter schon einmal die Familienberatung (Gemeinde Wien oder Caritas) kontaktiert, oder gegebenenfalls der Hausärztin den Gemütszustand ihres Sohnes geschildert?
 
Und außerdem: hier wird der Jugendliche als "Faulpelz" dargestellt. Ist das wirklich so? Wie geht es ihm eigentlich? Sein ganzes Verhalten kann auch als Negativsymptomatik gedeutet werden, viellleicht ist er schwer depressiv. Hat seine Mutter schon einmal die Familienberatung (Gemeinde Wien oder Caritas) kontaktiert, oder gegebenenfalls der Hausärztin den Gemütszustand ihres Sohnes geschildert?

Die Mutter hat schon eingies versucht. Depressive Phasen hat er sicher ..... aber er ist halt bei allem, was ihm an Hilfe angeboten wird nicht kooperativ.

Mir ging es zunächst tatsächlich nur oder haupsächlich um die Frage der Krankenversicherung.
 
@ flaschko:
andere frage... ich war auch schon eine zeit lang gar nicht verischert, obwohl ich ein recht auf mitversicherung bei meinem vater habe, als studentin.
weißt, wies mich geschockt hat, als mir der arzt auf einmal erklärt hat "ihre e-card geht nicht. sie sind ja gar nicht versichert!" (und das mir - die ich NICHT faul herum sitze und die ich sogar zusatzkrankenversichert bin...) holla, das war ein spaß...
war gsd dann im endeffekt nur ein bürokratischer fehler, aber auf seine krankenversicherung muss man aufpassen wie ein haftlmacher....
wie dem auch sei - ich bin der meinung, dass krankenversicherung jedem zustehen sollte....

@ gogolores: kann das sein, dass der bursche einfach den ernst der lage noch nciht so ganz überrissen hat? *grübel*
 
EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?

Ja, aber wenn er sich als ausbildungs- oder arbeitsunwillig erweist, verwirkt er den Anspruch. Findet er unverschuldet keinen Job oder verliert er einen gefundenden Arbeitsplatz wieder, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen und lebt unter Umständen wieder auf.

Quelle

Beim AMS ist er offenbar rausgefallen, weil er die vom AMS vermittelten Termine bei möglichen Arbeitgebern nicht wahrgenommen hat.

Das kann problematisch werden.

Das stimmt aber nicht so ganz. Er zahlt dann den minimalsten Betrag und der war damals 72€, wenn die Mitversicherung mit den Eltern rechtlich beendet wird (war vor 5Jahren zumindest so). Ob man diesen Betrag sich über andere Stellen refundieren lassen kann, weiß ich aber nicht.

Ich habe von Unterhalt, der vom Vater geschuldet ist geschrieben, nicht von der Krankenversicherung.
 
Habts keinen befreundeten Unternehmer welcher den Knaben geringfügig beschäftigt? Denn dann kann er sich mit 50 Euro mtl. freiwillig Kranken- und Unfallversichern.
 
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