Wie kann das weitergehen?

Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.

:nono: stimmt so nicht ganz, gabrianna - er muss sich beim AMS arbeitsuchend melden und kann dann zum Sozialamt/Sozialzentrum... dort ist er dann auch krankenversichert ;)
Über AMS versichert ist man nur, wenn man dort eine Leistung bezieht und dazu müsste er in den letzten beiden Jahren 52 Wochen gearbeitet haben - so klingt der Fall aber nicht ;)

Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.

:nono: wenn er nicht zur Schule geht bzw. nichts tut, muss der Vater nichts mehr zahlen ;)

Danke für deine sehr schnelle Antwort :bussal:

Hab mit der Mutter schon Kontakt aufgenommen und ...... jetzt kommt das nächste Problem. Beim AMS ist er offenbar rausgefallen, weil er die vom AMS vermittelten Termine bei möglichen Arbeitgebern nicht wahrgenommen hat.

Ja, er ist ein echter Problemfall :mauer:

da bekommt er zwar eine Sperre - muss aber einfach nach Ablaufen der Frist wieder hin ;)

EHRLICH ?

Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?

siehe oben ;).. so einfach ist es nämlich eh nicht...

Wie prosodos schon erwähnt hat - er kann sich freiwillig weiterversichern, und sollte einen niedrigeren Satz beantragen.
Er kann sich arbeitssuchend melden und beim Sozialamt Unterstützung und Krankenversicherung bekommen - wenn er seine AMS-Termine einhält!
Er kann einen Job finden.
Er kann wieder eine Ausbildung beginnen und sich wieder bei den Eltern mitversichern lassen!
 
auf mein ..

Nochmals - ich wollte wissen ob damit Alimente gemeint sind. Weil die sind ja meines Wissens mit 18 bzw Matura bzw Studium ( bis 27?) zu Ende. Kein Wort von Krankenversicherung oder so ...

kommt ....

@ flaschko:
andere frage... ich war auch schon eine zeit lang gar nicht verischert, obwohl ich ein recht auf mitversicherung bei meinem vater habe, als studentin.

Irgendwie will keiner meine Worte verstehen !!!

Unterhalt NICHT Krankenversicherung ! Krankheit kommt oft unverschuldet ...
 
Die Mutter hat schon eingies versucht. Depressive Phasen hat er sicher ..... aber er ist halt bei allem, was ihm an Hilfe angeboten wird nicht kooperativ.

Mir ging es zunächst tatsächlich nur oder haupsächlich um die Frage der Krankenversicherung.
Aber mal ehrlich warum erfrage ich mir das im Ef ? Auf jeden Amt wo ich anruf und eine Frage stell bekomm ich Antworten sei es FA oder Gkk also warum hier ! Lg
 
Aber mal ehrlich warum erfrage ich mir das im Ef ? Auf jeden Amt wo ich anruf und eine Frage stell bekomm ich Antworten sei es FA oder Gkk also warum hier ! Lg


;) Weil es hier ein paar Lebenserfahrene gibt, die ähnliche Fälle kennen und die einem Tipps zu rechtliche Schlupflöcher geben können, die man bei FA oder GKK nicht bekommt. :idea:
 
War nicht bös gemeint nur die Idee allein aber gut warum einfach wenns umständlich geht
 
. ich war auch schon eine zeit lang gar nicht verischert, obwohl ich ein recht auf mitversicherung bei meinem vater habe, als studentin.
weißt, wies mich geschockt hat, als mir der arzt auf einmal erklärt hat "ihre e-card geht nicht. sie sind ja gar nicht versichert!" (und das mir - die ich NICHT faul herum sitze und die ich sogar zusatzkrankenversichert bin...) holla, das war ein spaß...

Du hast wahrscheinlich Ferialjob gemacht oder einen anderen Job vorübergehend ausgeübt und nach dessen Beendigung "vergessen", der Sozialversicherung deines Vaters darüber bescheid zu geben...;)
 
Danke für deine sehr schnelle Antwort :bussal:

Hab mit der Mutter schon Kontakt aufgenommen und ...... jetzt kommt das nächste Problem. Beim AMS ist er offenbar rausgefallen, weil er die vom AMS vermittelten Termine bei möglichen Arbeitgebern nicht wahrgenommen hat.

Ja, er ist ein echter Problemfall :mauer:


Ist er inzwischen im Knast oder in der MS?
 
Wenn Dein Kind jetzt 11 ist, Du unterhaltspflichtig und das Kind noch so lange studiert/in die Schule geht.... Ja!

Stimmt nur teilweise. Wird die Regelstudiumsdauer überschritten, kann der Unterhaltsanspruch früher erlöschen. Daher sollten Eltern von Bummelstudenten beizeiten Rechtsberatung einholen und sich regelmässig den Studienfortschritt nachweisen lassen.
 
Ist er inzwischen im Knast oder in der MS?
So einfach ist das nicht zu beantworten. Im Knast ist (war) er jedenfalls nie. Er hat einen Job in einer Firma angenommen und rund 4 Jahre dort gearbeitet. Dann hat diese Firma österreichische Jobs abgebaut und nach Rumänien transferiert. Seither ist er arbeitslos, was nicht gleich bedeutend mit MS ist.

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung tut er sich recht schwer, wieder einen Job zu finden. Aber er hat vor einem Jahr einen (für mich überraschenden) Schritt gesetzt .......
 
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