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Gast
(Gelöschter Account)
Nach dem 18. Geburtstag sollte man sich dann beim AMS arbeitssuchend melden und ist dann übers AMS krankenversichert.
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Über AMS versichert ist man nur, wenn man dort eine Leistung bezieht und dazu müsste er in den letzten beiden Jahren 52 Wochen gearbeitet haben - so klingt der Fall aber nicht
Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Die ist nicht an ein Alter gebunden, er ist daher unterhaltsbezugsberechtigt, bis er einen Job hat, der ihn ernähren kann.
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Danke für deine sehr schnelle Antwort
Hab mit der Mutter schon Kontakt aufgenommen und ...... jetzt kommt das nächste Problem. Beim AMS ist er offenbar rausgefallen, weil er die vom AMS vermittelten Termine bei möglichen Arbeitgebern nicht wahrgenommen hat.
Ja, er ist ein echter Problemfall![]()
da bekommt er zwar eine Sperre - muss aber einfach nach Ablaufen der Frist wieder hin
EHRLICH ?
Ich will nun keinem das Zustehende absprechen - aber sind hier nicht Faulheit alle Tore geöffnet ?
siehe oben
Wie prosodos schon erwähnt hat - er kann sich freiwillig weiterversichern, und sollte einen niedrigeren Satz beantragen.
Er kann sich arbeitssuchend melden und beim Sozialamt Unterstützung und Krankenversicherung bekommen - wenn er seine AMS-Termine einhält!
Er kann einen Job finden.
Er kann wieder eine Ausbildung beginnen und sich wieder bei den Eltern mitversichern lassen!