Die neue Aktiensteuer wird später als geplant, nämlich erst ab April 2012 anstatt bereits ab 1. Okober 2011, eingehoben. Warum das Anlegern aber wenig nützt und wie man künftig steuerschonend veranlagen kann.
Wer heuer als Privatanleger Aktien erworben hat, muss künftig für Kursgewinne 25 Prozent Steuer an den Fiskus abführen. Ursprünglich sollte die neue Steuer ab dem 1. Oktober 2011 eingehoben werden, die Einführung wird nun aber, wie berichtet, auf den 1. April 2012 verschoben. Je nachdem, wann man Wertpapiere erworben hat, sollen nun folgende Regeln gelten zumindest nach derzeitigem Stand:
Aktien, die man vor 2011 gekauft hat, unterliegen der alten Regelung: Verkauft man innerhalb eines Jahres, zahlt man für die Kursgewinne Einkommensteuer von bis zu 50 Prozent. Man muss die Gewinne selbst in der Steuererklärung anführen. Schätzungen zufolge tun das bis zu 80 Prozent der Anleger nicht. Hält man die Papiere länger als ein Jahr, kann man die Kursgewinne reinen Gewissens steuerfrei einstreifen.
Für Aktien, die man zwischen 1.Jänner 2011 und 31.März 2012 kauft und verkauft, zahlt man ebenfalls die alte Spekulationssteuer (also bis zu 50 Prozent für Gewinne). Die Papiere länger als ein Jahr zu halten etwa von Jänner 2011 bis Februar 2012 nützt einem nichts: Die Spekulationsfrist wird für diese Wertpapiere auf 15 Monate erstreckt, berichtet Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums.
Bei Aktien, die man ab Jänner 2011 erwirbt und ab April 2012 verkauft, fällt die neue Gewinnsteuer von 25 Prozent an. Sie wird beim Verkauf von den Banken direkt einbehalten, man kann ihr also nur schwer entgehen. Will man Verluste geltend machen, muss man sich selbst darum kümmern. Hält man von einem Unternehmen sowohl Wertpapiere, die man vor 2011 erworben hat, als auch solche, die man später gekauft hat, sollte man im Zweifelsfall die späteren zuerst verkaufen. Meist werden diese Aktien in den Depots getrennt aufgeführt. Ist das nicht der Fall, sollte man der Bank sagen, dass man die neueren zuerst verkaufen will.