Wohin entwickelt sich Österreich politisch?

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... im heutigen Morgenjournal. Die Volksanwaltschaft will sich der Sache annehmen. Ob dabei was herauskommt ?:hmm:
 
Ist die Volksanwaltschaft da überhaupt zuständig? :hmm:
:schulterzuck:
Als vom Parlament eingesetzte Kontrollinstanz steht die Volksanwaltschaft zwar nicht "über dem Gesetz" aber außerhalb des normalen Instanzenzuges.
Doch erstreckt sich ihre Zuständigkeit nicht auf die Gerichtsbarkeit, so die Volksanwälte jedenfalls in ihrer Selbstdarstellung:
"Die Prüfung der Volksanwaltschaft bezieht sich auf die gesamte öffentliche Verwaltung, also den Vollzug der Gesetze durch alle Behörden, Ämter und Dienststellen. Der Beurteilung unterliegt nicht nur die Frage, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze ausgeübt wird, sondern auch in welcher Art und Weise die Verwaltungsorgane den Menschen gegenübertreten. Die Volksanwaltschaft überwacht hingegen nicht die Rechtsprechung der Gerichte und auch nicht die Geschäftsgebarung privater Unternehmen.
[....]
Nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft somit für alle Rechtsfragen und Probleme, die sich zwischen Privatpersonen oder im Verhältnis zu privaten Betrieben (einschließlich Versicherungen und Geldinstituten) ergeben. Auch für privat- bzw. strafrechtliche Angelegenheiten ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Sie ist keine Rechtsanwaltskammer und kann Beschwerdeführer nicht anwaltlich vertreten. Soweit Unternehmungen allerdings einer staatlichen Aufsicht unterstehen, kann diese geprüft werden." (Quelle: Website der Volksanwaltschaft, Unterstreichungen von mir, Fettdruck im Original)
Ob die Volksanwälte bei der Staatsanwaltschaft umrühren dürfen, ist seit dem 1.1.2008 zumindest fraglich. Bis dahin war klar, dass Staatsanwaltschaften Verwaltungsbehörden sind. Seither gilt der (im Kontext der großen, jetzt so umstrittenen Strafprozessreform geschaffene) neue Artikel 90a des Bundes-Verfassungsgesetzes, in dem es heißt:
"Artikel 90a. Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Durch Bundesgesetz werden die näheren Regelungen über ihre Bindung an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe getroffen."​
Man wird also erst sehen, ob eine solche Prüfung ohne Streit über die Bühne gehen kann. Im Extremfall sagen die Justizleute einfach "Schleicht's eich!" zu den Leuten der Volksanwaltschaft. :mrgreen: Dann müsste, ähnlich wie im Fall Rechnungshof vs Flughafen Wien AG (Stichwort: "Skylink-Skandal"), der Verfassungsgerichtshof entscheiden.


[Meinen diskreten Dank an L*** :bussal: für die juristische Schützenhilfe der letzten Tage!]
 

Ob die Volksanwälte bei der Staatsanwaltschaft umrühren dürfen, ist seit dem 1.1.2008 zumindest fraglich. Bis dahin war klar, dass Staatsanwaltschaften Verwaltungsbehörden sind. Seither gilt der (im Kontext der großen, jetzt so umstrittenen Strafprozessreform geschaffene) neue Artikel 90a des Bundes-Verfassungsgesetzes, in dem es heißt:
"Artikel 90a. Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Durch Bundesgesetz werden die näheren Regelungen über ihre Bindung an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe getroffen."​
Man wird also erst sehen, ob eine solche Prüfung ohne Streit über die Bühne gehen kann. Im Extremfall sagen die Justizleute einfach "Schleicht's eich!" zu den Leuten der Volksanwaltschaft. :mrgreen: Dann müsste, ähnlich wie im Fall Rechnungshof vs Flughafen Wien AG (Stichwort: "Skylink-Skandal"), der Verfassungsgerichtshof entscheiden.


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Da gibt es aber jetzt 2 Möglichkeiten ...... wenn die Staatsanwaltschaft Organ der Gerichtsbarkeit ist, dann aber sind Weisungen verfassungswidrig .......
 
Wie solls weitergehen?
Gut!

Aber da ich´s eh ned beeinflussen kann, . . . :roll:

Und bevor Meldungen kommen: Ausländer haben nur auf unterster pol. Ebene ein Wahlrecht (Kommunal) und auch nur dann, wenn sie schon ein Momenterl länger hier sind.
 
Da gibt es aber jetzt 2 Möglichkeiten ...... wenn die Staatsanwaltschaft Organ der Gerichtsbarkeit ist, dann aber sind Weisungen verfassungswidrig .......
Wieso denn, es steht ja in der von mir zitierten Verfassungsklausel (bitte die hier nachträglich unterstrichene Passage beachten):

"Artikel 90a. Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Durch Bundesgesetz werden die näheren Regelungen über ihre Bindung an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe getroffen."​
Und so steht's auch im Gesetz (Staatsanwaltschaftsgesetz):
Aufbau der Staatsanwaltschaften

§ 2. (1) Am Sitz jedes in Strafsachen tätigen Landesgerichts besteht eine Staatsanwaltschaft, am Sitz jedes Oberlandesgerichts eine Oberstaatsanwaltschaft und beim Obersten Gerichtshof die Generalprokuratur. Die Staatsanwaltschaften sind den Oberstaatsanwaltschaften und diese sowie die Generalprokuratur dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden.
Trotzdem ist Art 90a eine typischer hingehudelter, systemwidriger Schnellschuss. Hatte dem Vernehmen nach zwei Hauptzwecke: Erstens den Staatsanwälten und ihrer Standesvertretung am Goderl zu kratzen ("Ma, ihr seid's jetzt was Besonderes!"), zweitens die Staatsanwaltschaften gegen mögliche Beschwerdeverfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten zu immunisieren, die nur gegen Verwaltungsorgane (also nunmehr z.B. gegen Polizeibehörden wegen polizeilicher Gewaltanwendung außerhalb strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, früher war das etwas anders) geführt werden können. Das war aus Sicht des Justizministeriums notwendig, da nach Abschaffung der richterlichen Voruntersuchung in immer mehr Fällen den Staatsanwaltschaften die Verantwortung für polizeiliches Vorgehen zufällt. In diesem Zusammenhang gibt es eben nur mehr die Kontrolle durch die Gerichte nach der Strafprozessordnung, keine zweigleisigen Verfahren.
Aber: Schon vor langer Zeit gab es, wie mir erzählt worden ist, eine ständige "Walzenprüfungsfrage" eines Professors für Strafrecht an der Uni Wien: "Wie heißt der oberste Staatsanwalt Österreichs?" Einzig richtige Antwort: "Bundesminister für Justiz". An dieser Funktion, siehe § 2 Staatsanwaltschaftsgesetz, hat sich auch nichts geändert. Nimmt man nun Art 90a Bundes-Verfassungsgesetz dazu wörtlich und für bare Münze, so steht hierarchisch an der Spitze der Anklagebehörden (Überschrift vor § 2 beachten!) ein oberstes Verwaltungsorgan (= Bundesminister), das gleichzeitig "Organ der Gerichtsbarkeit" ist bzw. zumindest "Organen der Gerichtsbarkeit" Weisungen geben kann.
Und wie passt das jetzt zum verfassungsrechtlichen Grundprinzip der Gewaltentrennung? :schulterzuck: Oder gibt es neuerdings einen feinen Unterschied zwischen "Gerichten" und "Gerichtsbarkeit" (so wird's wohl gemeint gewesen sein)?
Ein einziger Kuddelmuddel, und wieder ein Beweis für das alte Sprichwort: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht!
So, ich gebe zu, dass war jetzt ein bisserl gar viel laienjuristische Hirnwichserei! :mrgreen:
 
Ach ich finde es super gut was gerade in Österreich geschieht, kann ich ja jetzt beliebig jeden eine runterhauen der mir nicht in den Kram passt, oder gegen Gesetzte verstossen:mrgreen: und mich nachher darauf berufen, zu blöd zu sein um die Tragweite meiner Handlung erkennen zu können, wie eben der Kärntner Landeshauptmann.
Ich muss freigesprochen, bzw, gar nicht angeklagt werden :mrgreen: Geilo!

Hey, kommts her, wer will der erste sein? :mrgreen::mrgreen::mrgreen:
 
Du vergisst den Artikel 1 der österreichischen Verfassung:

Nur Politiker sind nicht strafmündig.
 
Du vergisst den Artikel 1 der österreichischen Verfassung:

Nur Politiker sind nicht strafmündig.
Meine Mama war Politikerin! Reicht das?
und warum bist du nicht in ihre Fußstapfen getreten?
Man könnte den Artikel 1 aber nicht nur positiv sondern auch so lesen: Nur Politiker kommen von Gesetzes wegen nie über das geistige Niveau eines Dreizehnjährigen hinaus. :mrgreen:
Ich weiß, das war jetzt Suderei auf tiefstem Niveau. So what! Manchmal muss es halt raus. Ich: :kopfklatsch:
 
Um auf die urprüngliche Fragestellung zurückzukommen: Österreich entwickelt sich nicht (mehr), Österreich IST schon eine Bananenrepublik.
 
Um auf die urprüngliche Fragestellung zurückzukommen: Österreich entwickelt sich nicht (mehr), Österreich IST schon eine Bananenrepublik.

Wenn ich mir die aktuelle Justiz - Diskussion anschau, dann muss ich dir leider recht geben. Von der Frau "Scharf" - Richterin bin ich sehr enttäuscht. Da sie ja das Weisungsrecht hat, warum gibt sie nicht die Weisung, den Gestzesbrecher Dörfler strafrechtlich zu verfolgen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. :mauer:
 
Österreich entwickelt sich nicht (mehr), Österreich IST schon eine Bananenrepublik.

:hmm: wenn du uns kurz und prägnant die wichtigsten merkmale einer "bananenrepublik" aufzeigen könntest :daumen:

Wenn ich mir die aktuelle Justiz - Diskussion anschau, dann muss ich dir leider recht geben.

:roll: wer zwingt dich :roll:

:lehrer: mag ja das eine oder andere immer wieder anlass zur diskussion geben - DA geb ich euch recht:daumen: aber deshalb gleich ein ganzes system (mit dem wir die letzten 60 jahre doch recht gut gefahren sind) zu verteufeln zeigt mmn von grober unkentniss der situation in österreich und der welt​
 
Wie sagte schon Winston Churchill?
Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, aber es gibt keine Bessere!

@sissisfranzl
:daumen:
 
Wie sagte schon Winston Churchill?
Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, aber es gibt keine Bessere!

Meiner Meinung nach sollte man schon zwischen Demokratie, wie wir es haben und Demokratie, wie es sein sollte unterscheiden.
Man denke mal ab die unzähligen Volksbegehren, die uns Mitsprache vorgaukeln und dann schubladisiert werden.

So wie es in der Schweiz ist würde ich es mir gerne bei uns wünschen. Da gibt es zwar bis auf Gemeindeebene alle 1 bis 2 Monate eine Volksabstimmung, aber die werden auch akzeptiert und von den Politikern ernst genommen.

Jaja, jetzt gibt es wieder das Argument, dass die Beteiligungen teilweise bei 30% liegen, aber die Schweizer werden zumindest gefragt!

Ich bin sicher, dass sich die Politikverdrossenheit rasch ändern würde.
 


:hmm: wenn du uns kurz und prägnant die wichtigsten merkmale einer "bananenrepublik" aufzeigen könntest :daumen: [schnipp-schnapp!]​

:daumen:
Ich sehe nirgendwo süße gelbe Früchte mit unverkennbarer Sexualsymbolik:mrgreen:, da können wir die ganze Agrarstatistik des Landwirtschaftsministeriums rauf und runter beten; also: Österreich ist definitiv nix Bananiges! :haha:


Wie sagte schon Winston Churchill?
Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, aber es gibt keine Bessere! [schnipp-schnapp!]
Der gute Sir Winston hat einfach meistens recht und für fast jede Frage die pointiert zitierbare Antwort (von ein paar schwarzen und politisch inkorrekten Episoden seiner Laufbahn mal abgesehen...).

[schnipp-schnapp!] So wie es in der Schweiz ist würde ich es mir gerne bei uns wünschen. Da gibt es zwar bis auf Gemeindeebene alle 1 bis 2 Monate eine Volksabstimmung, aber die werden auch akzeptiert und von den Politikern ernst genommen.
[schnapp-schnipp!]
Ich bin sicher, dass sich die Politikverdrossenheit rasch ändern würde.
Mag sein (ich neige sogar dazu, "ja" zu sagen), aber haben wir nicht schon diskutiert, warum das gar nicht oder nur mehr sehr beschränkt möglich ist?
Gut, dein Stichwort wäre jetzt: "EU-Austritt", worauf ich dir antworten müsste: keine realistische Alternative, es sei denn, du möchtest den Österreicherinnen und Österreichern u.a. einige Jahre hausgemachter Rezession und andere wirtschaftliche Grausamkeiten zumuten. :confused:
Dieses Frage ist meiner Meinung nach eben 1994 diskutiert und in anderem Sinne entschieden worden (europäische Integration statt Ausbau der direkten Demokratie nach schweizer Vorbild).
Und komm' jetzt bitte wieder nicht mit der Andeutung, dass du dem Ergebnis der damaligen Volksabstimmung nicht traust...:nono:
Bevor ich darüber diskutiere: Beweise bitte!
 
Und komm' jetzt bitte wieder nicht mit der Andeutung, dass du dem Ergebnis der damaligen Volksabstimmung nicht traust...:nono:
Bevor ich darüber diskutiere: Beweise bitte!

Ich weiß, ich habe dafür keinen "Beweis". Ich habe eben nur geschildert, dass im meinem Umfeld nur ca. 10% für den Beitritt gestimmt haben. Entweder halte ich mich unter so vielen EU-Gegnern auf, oder alle (z.B. meine Eltern, Geschwister) haben mich belogen.

Wir können die Zeit nicht mehr zurückdrehen, wir müssen damit leben.
 
Ich bin sicher, dass sich die Politikverdrossenheit rasch ändern würde.

Ich bin mir gar nicht so sicher, dass es eine Politikverdrossenheit, sondern eher eine Politikerverdrossenheit gibt und bei einigen Volksvertretern wundert mich das auch gar nicht.
 
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