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Hilf mir, wenn ich da was falsch verstehe.
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Hilf mir, wenn ich da was falsch verstehe.
Weil in § 207a StGB, den ich auch zitiert habe, die Rede von "Minderjährigen" ist. Dass es daneben, in § 208 StGB einen Tatbestand der "sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren" gibt wird nicht bestritten, aber das ist ein zusätzlicher Paragraph.
ändert aber nix an der Lächerlichkeit deiner Erklärungsversuche
Wie seht ihr das ?
Ich 18 und eine sehr gute Freundin die mehr will ist 14 Jahre.
Ist eh alles schon x mal geschrieben, was brauchst noch?Von dir, die sich als Einzige auskennen würde, kommt ja nix!
Minderjährig ist nicht gleich minderjährig, wie du falsch darstellst. Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen. Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche.
Wenn Eltern einverstanden
die Burgenländischen Jugendschutzgesetze mal zu überfliegen dazu, weil als Älterer fresserst du die Krot auch dann, im Falle eines Vergehens.
Ernsthaft?Minderjährig ist nicht gleich minderjährig, wie du falsch darstellst. Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen. Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche.
Warum lesen?Ernsthaft?
Kannst du lesen auch, oder nur schreiben?
Was hat das jetzt mit meinem post zu tun?Warum lesen?
Einzig wenn die/der Jugendliche geistig beeinträchtigt ist wirds heftig, dann gelten besondere schutzbestimmungen.
Du hast gefragt ob sie lesen kann, ich hab geschrieben,- warum lesenWas hat das jetzt mit meinem post zu tun?
Die Eltern sind unerheblich.
Das ist so eine Freak/Fake Show, schlimmer geht's wohl kaum mehr.Bei Teenager werden Mütter hat eine 13 Jährige ein Kind bekommen und die Mutter war auch noch stolz darüber :-/.
Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen.
Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche.
Wenn Eltern einverstanden ...
Würde dir dennoch raten auch die Burgenländischen Jugendschutzgesetze mal zu überfliegen
Die Eltern spielen keine Rolle.
Das heißt aber nicht, das 14-jährige Mädels Freiwild sind.
Für die erlaubtheit ja, aber sie können den Umgang mit bestimmten Personen verbieten.Nein, aber der Konsens der Eltern ist für die Erlaubtheit ohne jede Bedeutung.
Für die erlaubtheit ja, aber sie können den Umgang mit bestimmten Personen verbieten.