18 und 14 Jährige Freundin ?

Weil in § 207a StGB, den ich auch zitiert habe, die Rede von "Minderjährigen" ist. Dass es daneben, in § 208 StGB einen Tatbestand der "sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren" gibt wird nicht bestritten, aber das ist ein zusätzlicher Paragraph.

:cool: Minderjährig ist nicht gleich minderjährig, wie du falsch darstellst. Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen. Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche. :rolleyes:
 
:hahaha::hahaha:du hast vollkommen recht:hahaha::hahaha:es gibt soviel unterscheidungen:hahaha::hahaha:ändert aber nix an der Lächerlichkeit deiner Erklärungsversuche :hahaha::hahaha:
 
Wie seht ihr das ?

Ich 18 und eine sehr gute Freundin die mehr will ist 14 Jahre.

Zusammenfassend: Wenn Eltern einverstanden und du sonst kein Nahe- oder Autoritätsverhältnis hast zu ihr darfst mit ihr Sex haben. Sexuell motiviert fotografieren erst in 2 Jahren dann. ;) Würde dir dennoch raten auch die Burgenländischen Jugendschutzgesetze mal zu überfliegen dazu, weil als Älterer fresserst du die Krot auch dann, im Falle eines Vergehens.
 
Zuletzt bearbeitet:
:cool: Minderjährig ist nicht gleich minderjährig, wie du falsch darstellst. Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen. Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche. :rolleyes:

Alles unter 18 = Minderjährig, über 18 = Volljährig.

Dass es bei Minderjährigen Unterscheidungen wie mündig und ummündig, Kind, Jugendlich usw. gibt, versteht sich doch wohl von selbst.

Minderjährig und Volljährig sind Oberbegriffe.
 
Wenn Eltern einverstanden

Die Eltern sind unerheblich.


Auch ein Naheverhältnis ist ohne Belang.

die Burgenländischen Jugendschutzgesetze mal zu überfliegen dazu, weil als Älterer fresserst du die Krot auch dann, im Falle eines Vergehens.

Massgeblich ist das StGB, die Jugendschutzgesetze der Länder regeln nicht das Schutzalter.

Im übrigen hat ua Silver-Moon umfassend und präzise die rechtliche Lage dargestellt. ;)
 
Bei Teenager werden Mütter hat eine 13 Jährige ein Kind bekommen und die Mutter war auch noch stolz darüber :-/.
 
Bei Teenager werden Mütter hat eine 13 Jährige ein Kind bekommen und die Mutter war auch noch stolz darüber :-/.
Das ist so eine Freak/Fake Show, schlimmer geht's wohl kaum mehr.
Und warum soll sie nicht stolz/glücklich sein?
Die nächsten paar Jahre kann sie das kindergeld für was anderes verwenden, Windeln dgl kann sie vom Honorar bezahlen.
Schlimmer geht's echt nimmer wie für Quoten Menschen vorgeführt werden und diese sich vorführen lassen.
Der Psychiater wartet schon im Nebenzimmer,
Zum :kotzen:solche Shows
 
Der Unterschied liegt in der Mündigkeit bzw. Unmündigkeit. Die Reife muss auch passen.

Jurist wird aus Dir keiner mehr. Du haust hier wild verschiedenste Legaldefinitionen zusammen und pickst Dir heraus, was Du möchtest (obwohl ich mir schwer tue, in Deiner Argumentation eine Linie zu erkennen.)

Dann unterscheiden's jetzt auch noch zwischen Jungen Menschen und Jugendliche.

Nicht im Strafrecht, in manchen Jugend(schutz)gesetzen der Länder. Die interessieren hier nicht.

Also noch ein letztes Mal für interessierte Mitleser:

Unmündige: <14
Minderjährige: <18
U14 <= mündige Minderjährige <= U18
Volljährige: >18

Mündige Minderjährige (ab 14) dürfen prinzipiell sexuelle Beziehungen unzerhalten. Früher galt das ganz uneingeschränkt, dafür aber nicht für homosexuelle Männer. Als man das abgeschafft hat, hat man dafür den § 208 StGB "Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren" neu eingeführt, und mittlerweile auch den § 207b "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".

Bei Pornographie ist die Altersgrenze aber prinzipiell 18 ("Pornographische Darstellungen Minderjähriger"), mit Ausnahmen für Sexting, naked selfies udgl.

tl:dr; Prinzipiell ab 14, ab 16 auf der sicheren Seite, Pornographie, Prostitution uä aber erst ab 18.

Wenn Eltern einverstanden ...

Die Eltern spielen keine Rolle.

Würde dir dennoch raten auch die Burgenländischen Jugendschutzgesetze mal zu überfliegen

Hast Du das selbst getan? Da geht's mit keinem Wort um Sex.

EOD. HAND.
 
Die Eltern spielen keine Rolle.

Das heißt aber nicht, das 14-jährige Mädels Freiwild sind. Immerhin haben Eltern im Rahmen iher Erziehungsberechtigung auch eine Fürsorgepflicht und können sehr wohl, was den Umgang Fremder mit ihrer Tochter betrifft, ein Wörtchen mitreden. Das darf aber selbstvertändlich kein missbräuchliches Auskundschaften oder Reglementieren ihrer Intimität sein.
 
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