18 und 14 Jährige Freundin ?

Jurist wird aus Dir keiner mehr. Du haust hier wild verschiedenste Legaldefinitionen zusammen und pickst Dir heraus, was Du möchtest (obwohl ich mir schwer tue, in Deiner Argumentation eine Linie zu erkennen.)



Nicht im Strafrecht, in manchen Jugend(schutz)gesetzen der Länder. Die interessieren hier nicht.

Also noch ein letztes Mal für interessierte Mitleser:

Unmündige: <14
Minderjährige: <18
U14 <= mündige Minderjährige <= U18
Volljährige: >18

Mündige Minderjährige (ab 14) dürfen prinzipiell sexuelle Beziehungen unzerhalten. Früher galt das ganz uneingeschränkt, dafür aber nicht für homosexuelle Männer. Als man das abgeschafft hat, hat man dafür den § 208 StGB "Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren" neu eingeführt, und mittlerweile auch den § 207b "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".

Bei Pornographie ist die Altersgrenze aber prinzipiell 18 ("Pornographische Darstellungen Minderjähriger"), mit Ausnahmen für Sexting, naked selfies udgl.

tl:dr; Prinzipiell ab 14, ab 16 auf der sicheren Seite, Pornographie, Prostitution uä aber erst ab 18.



Die Eltern spielen keine Rolle.



Hast Du das selbst getan? Da geht's mit keinem Wort um Sex.

EOD. HAND.

Sorry, aber in der realen Welt, in der nicht jeder mit einem Gesetzbuch unter dem Arm herumläuft, und in der die minderjährige Tochter im Haus ihrer Eltern lebt, spielen ihre Eltern sehr wohl eine Rolle, ist doch affig...
 
Ich war 14 er war knapp 18...sind seit 15j zusammen und haben 2 Kinder.
Wo die Liebe hinfällt kann man sich schwer aussuchen. Wenn's einfach nur zum Spaß sein soll, suchdir eine ältere ;)
 
Wenn die Freundin und du körperlich und geistig reif für Sex seid, hätte ich grundsätzlich nichts dagegen. Aber unbedingt auf Verhütung achten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, ist schon ein paar Monate her, dass er gefragt hat. Hoffentlich hat er die Finger davon gelassen. 14 ist viel zu jung für einen normal entwickelten 18-jährigen.
 
Hab das in einem anderem Fred schon mal erwähnt....14 jährige dürfen vögeln mit wem sie wollen...egal wie alt.....bin damals am Gericht, am Jugendamt sowie am Strafgesetzbuch gescheitert....solang sie es freiwillig macht, er sie nicht prostuiert und sie geistig nicht eingeschränkt ist. Zumindest lt. Jugendschutz in NÖ....hat mir keiner helfen können, wie ich meine Tochter schützen wollte....
 
Hab das in einem anderem Fred schon mal erwähnt....14 jährige dürfen vögeln mit wem sie wollen...egal wie alt.....bin damals am Gericht, am Jugendamt sowie am Strafgesetzbuch gescheitert....solang sie es freiwillig macht, er sie nicht prostuiert und sie geistig nicht eingeschränkt ist. Zumindest lt. Jugendschutz in NÖ....hat mir keiner helfen können, wie ich meine Tochter schützen wollte....

:hmm: In ein anderes Bundesland umziehen oder ab ins Mädcheninternat. ;)
 
Hab das in einem anderem Fred schon mal erwähnt....14 jährige dürfen vögeln mit wem sie wollen...egal wie alt.....bin damals am Gericht, am Jugendamt sowie am Strafgesetzbuch gescheitert....solang sie es freiwillig macht, er sie nicht prostuiert und sie geistig nicht eingeschränkt ist. Zumindest lt. Jugendschutz in NÖ....hat mir keiner helfen können, wie ich meine Tochter schützen wollte....

Ich kenne eure Geschichte nicht, aber etwas ungewöhnlich finde ich es schon, dass du die Hilfe von Gericht oder Jugendamt gesucht hast um auf deine Tochter einzuwirken... Da hat vermutlich unabhängig vom Sex noch anderes bei euch nicht gestimmt...
 
Ich kenne eure Geschichte nicht, aber etwas ungewöhnlich finde ich es schon, dass du die Hilfe von Gericht oder Jugendamt gesucht hast um auf deine Tochter einzuwirken... Da hat vermutlich unabhängig vom Sex noch anderes bei euch nicht gestimmt...

Ahhjoo do wad a wieda, da Hellseher.... Mog i eh scho, wenn Leut die de Geschichte ned kennen, gscheit daherreden....auwa soweit gscheitwar ich damals auch schon...sonst wad i ned bei Gericht und Jugendamt gwesn. ;)
 
Ahhjoo do wad a wieda, da Hellseher.... Mog i eh scho, wenn Leut die de Geschichte ned kennen, gscheit daherreden....auwa soweit gscheitwar ich damals auch schon...sonst wad i ned bei Gericht und Jugendamt gwesn. ;)

Ich wollte dir nicht zu Nahe treten, deswegen sagte ich ja, dass ich eure Geschichte nicht kenne...
 
Aber eine gestörte Mutter-Kind-Beziehung unterstellen, dazu reichte es dann schon.

Nein, das wollte ich damit mitnichten unterstellen.

Mir ging es vielmehr darum, darauf hinzuweisen, dass bei den allermeisten 14-Jährigen elterliche Fürsorge ausreicht, aber auch erforderlich ist, da wir hier immernoch von Kindern sprechen, die ihr Handeln keineswegs genauso differenziert beurteilen können, wie das ein Erwachsener kann, ganz unabhängig von irgendwelchen juristischen Betrachtungen. Und genau das ist auch Aufgabe des Elternseins.

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen die Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu ihrem Kind durchdringen können.

Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ich hätte hier der Mutter irgendwelche Unterstellungen machen wollen, bitte ich um Entschuldigung.
 
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