Jurist wird aus Dir keiner mehr. Du haust hier wild verschiedenste Legaldefinitionen zusammen und pickst Dir heraus, was Du möchtest (obwohl ich mir schwer tue, in Deiner Argumentation eine Linie zu erkennen.)
Nicht im Strafrecht, in manchen Jugend(schutz)gesetzen der Länder. Die interessieren hier nicht.
Also noch ein letztes Mal für interessierte Mitleser:
Unmündige: <14
Minderjährige: <18
U14 <= mündige Minderjährige <= U18
Volljährige: >18
Mündige Minderjährige (ab 14) dürfen prinzipiell sexuelle Beziehungen unzerhalten. Früher galt das ganz uneingeschränkt, dafür aber nicht für homosexuelle Männer. Als man das abgeschafft hat, hat man dafür den § 208 StGB "Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren" neu eingeführt, und mittlerweile auch den § 207b "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".
Bei Pornographie ist die Altersgrenze aber prinzipiell 18 ("Pornographische Darstellungen Minderjähriger"), mit Ausnahmen für Sexting, naked selfies udgl.
tl:dr; Prinzipiell ab 14, ab 16 auf der sicheren Seite, Pornographie, Prostitution uä aber erst ab 18.
Die Eltern spielen keine Rolle.
Hast Du das selbst getan? Da geht's mit keinem Wort um Sex.
EOD. HAND.