18 und 14 Jährige Freundin ?

Es gibt hier keine landesgesetzlichen Kompetenzen, in Ö alles Bundesrecht, und das Alter wurde (für Heterosexuelle) nie hinuntergesetzt, seit dem StGB 1975


:nono: Stimmt a net, 1986 gab es Änderungen und 2002 nochmal, die aktuelle, ;) geändert 2014, für das Burgenland ist hier:

https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwi83r7pkK_PAhVJZCwKHWHMAfsQFggcMAA&url=http://www.sst-security.at/downloads/jugendschutzgesetzburgenland.pdf&usg=AFQjCNHd9kWykq0zRTTGSui6XpVo6t_wnQ&cad=rja

Liegt der Altersunterschied unter drei Jahren, ist sogar Sex mit einer/einem 12 jährigen erlaubt.
18 und 14 Jahre ist erlaubt, wenn kein Autoritätsverhältnis vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
;) Na, typisch österreichisch gibt es allgemeine Bundesgesetze für ganz Österreich und spezielle Jugendschutzgesetze ...

Na, da schau ich aber ... Bisher war mir das, als Jurist, nicht so ganz klar ... Danke, Erotikforum!

:cool: Würde empfehlen, sich im jeweiligen eigenen Bundesland schlau zu machen!

Jetzt im Ernst. Jugendschutz ist Landessache, ja, aber es gibt kein mir bekanntes Landesgesetz das sexuelle Beziehungen Minderjähriger auch nur thematisieren würde: da geht es regelmäßig um Alkohol, Tabak und Fortgehen, jugendgefährdende Medien und (in der Steiermark) um ein Verbot des Autostoppens bis zum vollendeten 16 Lebensjahr.

Du kannst uns aber sicher sagen, in welchen Bundesländern "vor 10 Jahren" das "Schutzalter" bei 16 Jahren lag, bzw in welchen "paar Bundesländern" das "heute auch noch" der Fall sein soll. Ich bin gespannt.

:nono: Stimmt a net, 1986 gab es Änderungen und 2002 nochmal, die aktuelle für das Burgenland ist hier:

Bitte nicht schon wieder Jugendschutzgesetz und Strafgesetzbuch in einen Topf werfen ... Aber gut, nehmen wir das burgenländische Jugendschutzgesetz: wo finden sich hier Bestimmungen, die Deine Argumentationslinie stützen? Gerne auch eine historische Gesetzesfassung.
 
Na, da schau ich aber ... Bisher war mir das, als Jurist, nicht so ganz klar ... Danke, Erotikforum!

Verstehe ich, bei dem Durcheinander im Paragrafendschungel! ;)

Jetzt im Ernst. Jugendschutz ist Landessache, ja, aber es gibt kein mir bekanntes Landesgesetz das sexuelle Beziehungen Minderjähriger auch nur thematisieren würde: da geht es regelmäßig um Alkohol, Tabak und Fortgehen, jugendgefährdende Medien und (in der Steiermark) um ein Verbot des Autostoppens bis zum vollendeten 16 Lebensjahr.

Du kannst uns aber sicher sagen, in welchen Bundesländern "vor 10 Jahren" das "Schutzalter" bei 16 Jahren lag, bzw in welchen "paar Bundesländern" das "heute auch noch" der Fall sein soll. Ich bin gespannt.

Unterschiede gibt es vor Allem in der Auslegung von Nahe-und Autoritätsverhältnis.
Hauptsächlich Steiermark und Oberösterreich legten sich immer quer und verhinderten ein bundesweites Jugendschutzgesetz.
 
Unterschiede gibt es vor Allem in der Auslegung von Nahe-und Autoritätsverhältnis.

Bitte führe das etwas detaillierter aus, vor allem auch auf welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen Du Dich stützt.

Bis dahin bleibe ich dabei: kein ö Landesgesetz thematisiert sexuelle Beziehungen mit oder zwischen Jugendlichen; das bleibt schon dem Strafrecht vorbehalten, und dazu ist alles gesagt worden. In den Augen des Gesetzes ist "es" also normalerweise ab 14 erlaubt, was aber nicht heißt, dass die Erziehungsberechtigten es gestatten müssten; passiert's trotzdem, ist es aber jedenfalls nicht gerichtlich strafbar.
 
Bitte führe das etwas detaillierter aus, vor allem auch auf welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen Du Dich stützt.

Christian Oxonitsch
Jugendstadtrat Wien:

Gilt auch für das Burgenland Und Niederösterreich:
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjypObslq_PAhXJ_SwKHWf_AUQQFgg2MAQ&url=http://www.jugendinfowien.at/fileadmin/daten/jugendinfo/PDF/Broschueren/jugendrecht.pdf&usg=AFQjCNGVNcBQRs30RD_D1H6-Ut-TRBi_ww&cad=rja
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt im Ernst. Jugendschutz ist Landessache, ja, aber es gibt kein mir bekanntes Landesgesetz das sexuelle Beziehungen Minderjähriger auch nur thematisieren würde: da geht es regelmäßig um Alkohol, Tabak und Fortgehen, jugendgefährdende Medien und (in der Steiermark) um ein Verbot des Autostoppens bis zum vollendeten 16 Lebensjahr.

Na, es geht auch um Partnerschaften und Entwicklungsgefährdungen.
 
Es gibt hier keine landesgesetzlichen Kompetenzen, in Ö alles Bundesrecht

Warum setzt sich dann das BJV noch immer für einheitlichen Jugendschutz in Ö ein?


https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwidv8LHmK_PAhVDDiwKHUiZBTgQFggtMAI&url=https://www.bjv.at/kinder-jugend/jugendschutz/&usg=AFQjCNGBxZU4BkJLfVNH6Y2JWZHPcSwDSg

Zitat Kurier:
Einheitlicher Jugendschutz erneut gescheitert

Zitat Bundes Jugend Vertretung: Die Rechte und Pflichten junger Menschen sind in Österreich immer noch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
 
In den Augen des Gesetzes ist "es" also normalerweise ab 14 erlaubt, was aber nicht heißt, dass die Erziehungsberechtigten es gestatten müssten; passiert's trotzdem, ist es aber jedenfalls nicht gerichtlich strafbar.

:cool: Z.B. die beiden arbeiten im gleichem Betrieb, dann wird das problematisch, oder sie gehören der gleichen Clique an, gerade du als Jurist müßtest wissen, wie man ihn dann "einedrahn" kann! Stichwort Gruppenzwang........:vorsichtig:
 
Gilt auch für das Burgenland Und Niederösterreich

Was genau? Dass diese drei Bundesländer ihre Jugendschutzbestimmungen vereinheitlicht haben? Ja, und?

Na, es geht auch um Partnerschaften und Entwicklungsgefährdungen.

Entzückend. Ich bitte Dich um Angabe eine Belegstelle, und Du schmeisst uns irgendein gegoogletes Zitat hin.

Warum setzt sich dann das BJV noch immer für einheitlichen Jugendschutz in Ö ein?

Weil es neun Landesgesetze zu dem Thema gibt, und die sich inhaltlich durchaus unterscheiden.

- Nehmen wird Ausgehzeiten: Eine Dreizehnjährige muss in der St um 21 Uhr, in V und K um 23 Uhr (in S, nur wenn der nächste Tag schulfrei ist, sonst 22 Uhr), überall anders um 22 Uhr zu Hause sein.

- In W, NÖ und dem B darf man ab 16 auch Schnaps trinken, überall anders nur Bier und Wein.

- In K und V ist Autostoppen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in der St bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten, überall anders erlaubt. Usw.

Ist das sinnvoll? Kann bzw. soll man das bundesweit vereinheitlichen? Diese Fragen darf man stellen , aber -- ich wiederhole mich -- Rechtsfragen zur Geschlechtssphäre oder sexuellen Selbstbestimmung werden in diesen Gesetzen nicht aufgeworfen.

Z.B. die beiden arbeiten im gleichem Betrieb, dann wird das problematisch

Nicht für den Gesetzgeber, nein. Ich nehme nicht an, dass Du auf § 212 "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" anspielst. Wenn also der eine nicht gerade Lehrerin oder Lehrlingsausbilder ist, spielt die gemeinsame Betriebszugehörigkeit (mit 14, übrigens?) keine Rolle.

oder sie gehören der gleichen Clique an

Unerheblich.

gerade du als Jurist müßtest wissen, wie man ihn dann "einedrahn" kann! Stichwort Gruppenzwang........

Tut mir leid, ich weiß beim besten Willen nicht, was Du Dir da herbei phantasierst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wozu dann Landesgesetze wenn sie nix gelten und keine Kompetenzen haben? :|

Sie gelten schon, sie regeln nur nicht das, was Du glaubst. Die meisten und wichtigsten Dinge regelt der Bund -- das ist auch gut so -- und eine Materie kann nur entweder vom Bund oder den Ländern, aber nicht von beiden geregelt werden. Die Kompetenzverteilung dazu findet sich in der Bundesverfassung, Art. 10 - 15, Motto "Alle Macht den Ländern" + seeeeeehr lange Liste von Ausnahmen.
 
Beide sind oder werden Mitglied im gleichen Verein.

Da sehe ich noch weniger Spielraum für § 212 StGB, man müsste dazu ein Ausbildungs- oder Aufsichtsverhältnis konstruieren. Aber natürlich, es gibt auch noch viele andere konstruierte Beispiele, zB als Arzt oder Psychologe, Psychotherapeut, Seelsorger etc. mit einer berufsmäßig betreuten Person, usw. (da spielt das Alter überhaupt keine Rolle), oder als minderjähriges Wahl- oder Stiefkind, oder als Beamter mit einer "Person, die seiner amtlichen Obhut anvertraut ist" ...

Wie auch immer: an der grundsätzlichen Aussage ("ab 14 prinzipiell erlaubt") ändert das nichts.
 
Da sehe ich noch weniger Spielraum für § 212 StGB, man müsste dazu ein Ausbildungs- oder Aufsichtsverhältnis konstruieren. Aber natürlich, es gibt auch noch viele andere konstruierte Beispiele, zB als Arzt oder Psychologe, Psychotherapeut, Seelsorger etc. mit einer berufsmäßig betreuten Person, usw. (da spielt das Alter überhaupt keine Rolle), oder als minderjähriges Wahl- oder Stiefkind, oder als Beamter mit einer "Person, die seiner amtlichen Obhut anvertraut ist" ...

;) Ja, da gibt es unendlich viele Beispiele. Er muss auch nicht mal im Vorstand sein dazu, er braucht z.B. nur Jugendtrainer im Verein sein.........

Oder er macht ihr kleine Geldgeschenke, oder er bleibt zu lange aus mal ihr...........

Ich würde ihm generell schon dazu raten sich auch mit den Landesgesetzen vertraut zu machen. Bleibe trotzdem bei meinem Rat an den TE. Vor Allem, bald ist er 19 und sie immer erst 15 oder er wird es gar noch vorher. :vorsichtig:
 
Ich würde ihm generell schon dazu raten sich auch mit den Landesgesetzen vertraut zu machen.

Während man das als abstrakten Ratschlag (die Gesetze zu kennen, ist immer ein Vorteil, bis zu einem gewissen Grad wohl sogar Notwendigkeit) durchaus gutheißen kann, besteht konkret dazu kein Anlass, da in diesem Zusammenhang ausschließlich Bundes-, konkreter gesagt: Strafrecht, von Interesse ist.

Warum das so ist, habe ich in den letzten (gefühlt) 72 Nachrichten darzulegen versucht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich an dieser Stelle aus dem Diskurs verabschieden werde; ich wollte niemand mit Fakten verwirren.
 
Bevor ich mit einer 14 jährigen was anfangert würde ich mich mal informieren, auf was ich alles aufpassen muss.
Zuerst wäre es ganz gut ein bisserl das Hirn einzuschalten, aber wie man an vielen Thread hier im Forum merkt, ist das zu viel verlangt.
Oh wie abartig das schon klingt ... "bevor ich was mit einer 14-jährigen anfange" :kotzen:
Und nein, damit meine ich nicht explizit dich, sondern dass sich jemand die Frage überhaupt stellen "muss".
 
Lol, würde mir mein 14-jähriges Kind mit irgendwelchen Paragraphen kommen warum es Sex haben darf, wäre das sicherlich ein Fehler. Wenn man sich manche Geschichten durchliest bzw. anhört, dann möchte ich am liebsten gar keine Kinder haben. Das ist fürchterlich wie wenig Respekt den Eltern entgegengebracht wird. Ich habe vor meinen Eltern nie Angst gehabt und war mit einigen Sachen nicht einverstanden, besonders in der Pubertät hasst man alle :D ... aber ich habe immer verstehen können warum sie mir etwas verboten haben.

Allein die Tatsache, dass sich ein 14-jähriges Kind weigert bzw. nicht fähig zur Vernunft ist, zeigt doch ganz klar wie ausgeprägt seine geistige Reife ist. Man fühlt sich erwachsen, ist es aber eindeutig nicht. Mir wäre es vollkommen wurscht was das Gesetz nun meint, ein Falsch und ein Richtig sind nicht an Paragraphen gebunden.

Hier stellt sich aber die Frage, wer kann faktisch bestimmen was Vernünftig ist und was nicht?! Eltern oder allgemein als Erwachsener glaubt man immer leicht, anhand seiner Erfahrung zu wissen was Vernünftig ist und was nicht. Dabei sind viele Entscheidungen die man getroffen hat, rein persönlich und nicht allgemeingültig. Vernunft heißt für mich, eine Entscheidung bedacht zu treffen, um es im späteren Lebensverlauf nicht zu bereuen. Ich finde aber genau das deshalb nicht allgemein behaupten kann, das jede Entscheidung die die Eltern für ihre Kinder treffen, im Endeffekt auch Vernünftig ist.

Was bringt es jemanden, der als Kind zu einen Beruf gezwungen, wo er vielleicht gutes Geld verdient und ein gutes Ansehen hat, aber insgesamt mit seiner Lebensituation unglücklich ist, weil dieser eben eine Leidenschaft/Beruf gehabt hätte, denen er viel lieber nachgegangen ist. Worin ist die Vernunft, seinem Kind die Homosexualität heraustreiben zu wollen?

Ich kann verstehen, das Eltern sein eine schwierige Sache ist. Man wird oftmals mit vielen Entscheidungen konfrontiert in diesen Lebensabschnitt, und vorallem an entscheidungen treffen, die man glaubt sie sei für das Kind richtig und wenn ich mal Vater bin, dann werde ich damit auch zu kämpfen haben. Ich denke aber nicht, das jede Entscheidung die man als Elternteil trifft pauschal als Vernünftig abtun kann, sondern im besten Falle auch nur das, was man "Persönlich" als richtig empfindet für sein Kind.

Natürlich will ich hier kein Konsequentes verhalten abtun, weil es sicher auch "Fehler" gibt, die man, vorallem wenn mein sein Kind gut kennt, pauschal als Fehler bezeichnen könnte. Es gibt auch in meinen Leben aspekte, wo ich zurückdenke und denke, da bin ich Froh auf die Mutti gehört zu haben oder bereue etwas nicht getan zu haben. Allerdings weiß ich dann auch, das es meine freie Entscheidung war und das es für mich wichtig war diese zu treffen, weil es zum Erwachsen werden, nein im Leben allgemein dazu gehört, auch mal Fehler zu machen und dazu lernen, mit diesen selber umzugehen. Vorallem was die Pubertät betrifft war das ein wichtiger Punkt, sich selbst zu finden und seinen eigenen Weg zu gehen, weshalb ich finde das in diesem Altersabschnitt, Eltern nur noch primär eine unterstützende Rolle tragen können... außer man will sein Kind verletzen und es zu etwas zwingen, das einem vielleicht in jenen Moment vernünftig erscheint, aber im Endeffekt dann vielleicht doch nicht der Fall war.

Daher um auf den Punkt zu kommen, finde ich nicht, das man so herablassend von seinen Kindern denken sollte.(um das klarzustellen, ich beziehe mich nicht auf dich. Wirklich. Ich spreche hier allgemein über Eltern, die immer meinen alles besser zu wissen) Man sollte Kinder, vorallem in diesen Altersabschnitt ernst nehmen, und nicht ihre Meinung, Bedürfnisse und Ansichten als unreif und komplett unvernünftig abtun, weil das schlimmste für einen Menschen dieses Alters ist, nicht ernst genommen zu werden. Da fühlt man sich, als wäre die ganze Welt gegen einen und ich finde genau das sollten Eltern nicht vermitteln, sondern das sie für einen da sind. Das heißt nicht, man sollte sie tun lassen was sie wollen. Oh gott nein, ich finde nur das Eltern ebenfalls zu dieser Zeit noch was lernen müssen, und zwar ihre Kinder auf dem Erwachsenwerden zu begleiten, was man aber nicht kann wenn man sie noch als reines Kind abtut sondern sich Gedanken darüber macht was das Kind über diese Situation denkt & empfindet. (Natürlich vergesse ich wie gesagt auch nicht, das vorallem in diesem Alter die Hormone verrückt spielen und daher auch viele blöde Entscheidungen getroffen werden, wirklich nicht, nur man sollte es nicht pauschalieren)

Was das Thema an sich betrifft, finde ich aber mit 14 Jahren auch viel zu jung, und da haben Eltern ein definitives mitsprache Recht. Mit 16 okay, aber 14 finde ich schon zu jung. Die Welt ist nunmal nicht friede, freude und eierkuchen, und vorallem bei Erwachsenen sollten Jugendliche vorsichtig sein. Wenn hier bspw. der Individuelle Fall eintreten sollte, das sich ein erwachsener Mann mit bspw 18-20 Jahren in eine 14 Jährige verliebt, so finde ich das man die Reife besitzen sollte, warten zu können bis sie auch nötige geistige Reife hat, und nicht ihre noch relativ junge Unschuld auszunützen um sich an ihr zu bespaßen. Und wenn es ihr wirklich nur um's körperliche geht, dann kann man auch nicht von Liebe sprechen und dann sollte man trotzdem nicht diesen Aspekt ausnutzen.
 
Ein 19 jähriger wurde Verurteilt da er mit einer damals noch 13 j. Geschlafen hatte. stand in der heutigen Zeitung
 
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