18 und 14 Jährige Freundin ?

Nein, das wollte ich damit mitnichten unterstellen.

Mir ging es vielmehr darum, darauf hinzuweisen, dass bei den allermeisten 14-Jährigen elterliche Fürsorge ausreicht, aber auch erforderlich ist, da wir hier immernoch von Kindern sprechen, die ihr Handeln keineswegs genauso differenziert beurteilen können, wie das ein Erwachsener kann, ganz unabhängig von irgendwelchen juristischen Betrachtungen. Und genau das ist auch Aufgabe des Elternseins.

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen die Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu ihrem Kind durchdringen können.

Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ich hätte hier der Mutter irgendwelche Unterstellungen machen wollen, bitte ich um Entschuldigung.

Ich hab schon genug Eltern kennengelernt, denen ihr Kind zu entgleiten drohte und das nur wg eines Liebesgschichtls...Veränderung innerhalb von einigen Wochen.
Natürlich erkundigt man sich als Elternteil und spielt jede Karte aus, die man zur Verfügung hat, schließlich geht's ja da auch um was. Gespräche suchen, Behutsamkeit,...alles wichtig - wenns aber um einen Bereich geht, der die Zukunft beeinflussen kann, versteh ich es, wenn man jeden Strohhalm greift.
 
Das ist nun mal Sinn und Zweck der Pubertät. Mit 14 bin ich jedenfalls meinen Weg gegangen und hab mir von niemanden dreinreden lassen.
Darum geht es ja nicht, sondern um Verständnis, dass sich Eltern manchmal einfach in einer Situation wiederfinden mit der sie nur schwer zurechtkommen, weil sie (grad in der Pubertät) einfach aus dem Nichts entsteht und da braucht es, in meinen Augen, keine Vorwürfe.
 
Das ist nun mal Sinn und Zweck der Pubertät. Mit 14 bin ich jedenfalls meinen Weg gegangen und hab mir von niemanden dreinreden lassen.

Man ist mit 14 aber in aller Regel geistig noch nicht reif dazu, diesen alleine zu gehen. Es wäre völlig falsch, dem TE vermitteln zu wollen, dass die Eltern des Mädchens hier nichts zu sagen hätten...
 
Man ist mit 14 aber in aller Regel geistig noch nicht reif dazu, diesen alleine zu gehen. Es wäre völlig falsch, dem TE vermitteln zu wollen, dass die Eltern des Mädchens hier nichts zu sagen hätten...

Der Gesetzgeber geht von ausreichender geistiger Reife aus. Und Jugendliche haben ihren Weg selbst zu finden. Eltern können dabei allenfalls Hilfe oder Unterstützung geben.

Ändert aber nichts daran, dass Jugendliche sexuell selbstbestimmt sind. Und das ist gut so.
 
Der Gesetzgeber geht von ausreichender geistiger Reife aus. Und Jugendliche haben ihren Weg selbst zu finden. Eltern können dabei allenfalls Hilfe oder Unterstützung geben.

Ändert aber nichts daran, dass Jugendliche sexuell selbstbestimmt sind. Und das ist gut so.

Na dann Prost Mahlzeit. Der Gesetzgeber geht übrigens keinesfalls von ausreichender Reife aus, ich habe aber keine Lust, das auszudiskutieren.
 
Mahlzeit. :)

Klar geht er von ausreichender Reife aus. Denn er legt dezidiert fest, dass das Schutzalter bei mangelnder Reife nicht greift.

Das ist korrekt. Und desweiteren kann man nicht einzelne Gesetze für sich betrachtend pauschal auf eine Situation anwenden, bei der mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind.

Zu Betrachten ist ja hier nicht nur die Reife für die Entscheidung des Sexualaktes an sich. Damit verbunden ist ja auch der Kontakt zu einer "erwachsenen" Person, und im Rahmen der elterlichen Sorgepflichten ist es nicht nur Recht, sondern sogar Pflicht der Eltern, ihr Kind vor möglichen Gefahren zu bewahren.
 
Damit verbunden ist ja auch der Kontakt zu einer "erwachsenen" Person, und im Rahmen der elterlichen Sorgepflichten ist es nicht nur Recht, sondern sogar Pflicht der Eltern, ihr Kind vor möglichen Gefahren zu bewahren.

Mit Verboten bewahren sie gar nichts.

Die Eltern haben lange Jahre Zeit, ihre Kinder zu eigenständigem Denken und reflektierten Verhalten heranzuführen. Mit 14 ist der Zug weitgehend abgefahren.
 
Mit Verboten bewahren sie gar nichts.

Die Eltern haben lange Jahre Zeit, ihre Kinder zu eigenständigem Denken und reflektierten Verhalten heranzuführen. Mit 14 ist der Zug weitgehend abgefahren.

Und da sind wir eben anderer Meinung. Mir geht es auch mitnichten um Verbote, allerdings kennen wir hier nicht die Reife des 14-jährigen Mädchens, und wie du selbst sagtest, wäre es möglich, dass bei ihr aufgrund von Unreife gar nicht das betreffende Schutzalter greift, ebenso kennen wir den 18-Jährigen nicht, bei ihm könnten, was er uns wohl kaum sagen würde, relevante Gründe vorliegen, dass hier Vorsicht geboten ist.

In beiden Fällen haben die Eltern hier die Sorgepflicht, ihr Kind zu schützen.

Deswegen, nach Betrachtung aller Varianten: Die Eltern haben definitiv etwas zu sagen. :)
 
Lol, würde mir mein 14-jähriges Kind mit irgendwelchen Paragraphen kommen warum es Sex haben darf, wäre das sicherlich ein Fehler. Wenn man sich manche Geschichten durchliest bzw. anhört, dann möchte ich am liebsten gar keine Kinder haben. Das ist fürchterlich wie wenig Respekt den Eltern entgegengebracht wird. Ich habe vor meinen Eltern nie Angst gehabt und war mit einigen Sachen nicht einverstanden, besonders in der Pubertät hasst man alle :D ... aber ich habe immer verstehen können warum sie mir etwas verboten haben.

Allein die Tatsache, dass sich ein 14-jähriges Kind weigert bzw. nicht fähig zur Vernunft ist, zeigt doch ganz klar wie ausgeprägt seine geistige Reife ist. Man fühlt sich erwachsen, ist es aber eindeutig nicht. Mir wäre es vollkommen wurscht was das Gesetz nun meint, ein Falsch und ein Richtig sind nicht an Paragraphen gebunden.
 
Der Gesetzgeber geht von ausreichender geistiger Reife aus ...

Das ist jetzt ein bisschen weit hergeholt. Sagen wir es so: mit 14 sollten Jugendliche in der Lage sein, in sexuelle Beziehungen zulässigerweise einwilligen zu können, aber nicht immer, nicht überall und nicht in alles. Und das betrifft nur die strafrechtliche Komponente, nach dem Motto: "explizit verboten und strafbar ist es jetzt nicht mehr".

Aber die Pflege des minderjährigen Kindes umfasst weiterhin (exemplarische Aufzählung) die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit, die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung, Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen (!) Kräfte usw. Das inkludiert auch das Recht des oder der Erziehungsberechtigten den Umgang mit bestimmten Personen zu untersagen oder einzuschränken (minderjährige Kind haben übrigens die Anordnungen der Eltern zu befolgen) bzw. den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen und dabei im Extremfall auch die Mithilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen.

tl;dr "Baba, Mama, ich geh' jetzt schnackseln" spielt's mit 14 (noch) nicht, dazu muss man schon 18 sein.
 
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Hat einem Bekannten von mir, nachdem ihre Eltern drauf gekommen sind gute 1,5 Jahre gebracht. Ist aber schon über 10 Jahre her ...
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Gaaaaanz gefährliches Thema.


:cool: Na, vor 10 Jahren waren es noch 16 Jahre, in ein paar Bundesländer heute auch noch, in den meisten heutzutage nicht mehr, wenn sie tatsächlich ihren 14. Geburtstag hinter sich hat, aber an den letzten Seiten sieht man, wie man das Thema ordentlich zerreden kann.

:D Am besten man gibt den beiden die Diskussion hier zu lesen, dann vergeht ihnen jegliche Lust daran! :fies:
 
:cool: Na, vor 10 Jahren waren es noch 16 Jahre, in ein paar Bundesländer heute auch noch ...

Häh? Ich dachte wir hätten das jetzt endgültig geklärt? Es gibt hier keine landesgesetzlichen Kompetenzen, in Ö alles Bundesrecht, und das Alter wurde (für Heterosexuelle) nie hinuntergesetzt, seit dem StGB 1975 sind und bleiben es immer 14 Jahre (unter annähernd gleichaltrigen uU sogar weniger), 16 waren es nie (auch wenn es jetzt den § 207b StGB gibt, der es unter Strafe stellt, eine geschlechtliche Handlung unter Ausnutzung altersbedingter Überlegenheit zu begehen, wenn der U16-Partner aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.)
 
Häh? Ich dachte wir hätten das jetzt endgültig geklärt? Es gibt hier keine landesgesetzlichen Kompetenzen, in Ö alles Bundesrecht, und das Alter wurde (für Heterosexuelle) nie hinuntergesetzt, seit dem StGB 1975 sind und bleiben es immer 14 Jahre (unter annähernd gleichaltrigen uU sogar weniger), 16 waren es nie.


;) Na, typisch österreichisch gibt es allgemeine Bundesgesetze für ganz Österreich und spezielle Jugendschutzgesetze, die aber Ländersache sind dazu.
:cool: Würde empfehlen, sich im jeweiligen eigenen Bundesland schlau zu machen!

Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Jugendschutzgesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Für ein Gesamt-Österreichisches Jugendschutzgesetz, konnten sie sich bis heute nicht einigen.
 
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