18 und 14 Jährige Freundin ?

Wenn die Eltern einverstanden sind und du in keinem Nahe -oder Autoritätsverhältniss zur Minderjährigen stehst. Du bist also zur Ankündigung deiner Vögelung bei ihren Eltern verpflichtet. :D

Die Eltern sind unerheblich. Naheverhältnis ist auch wurscht. Lediglich ein Abhängigkeitsverhältnis (oder wenn geldwerte Vorteile fliessen) ist untersagt.
 
Nein, mit Einverständnis der Eltern ab 16 Jahren erlaubt.

§ 207a StGB verbietet das Anfertigen pornographischer Darstellungen einer minderjährigen (=U18) Person. Das kann auch nicht durch die Einwilligung von wem auch immer ersetzt werden.

Ab 18 bist Volljährig, ab 19 dann erst erwachsen und voll eigenständig handlungsfähig.

Das Erreichen des 19. Lebensjahres hat keine besondere rechtliche Qualität mehr. Erwachsen, volljährig und iS des Gesetzes voll handlungsfähig ist man ab 18.

zum heiraten mit 18 Jahren, brauchst auch noch ihre schriftliche Zustimmung.

Nein. Seit 2001 braucht man, um mit 16 heiraten zu können, nur noch eine gerichtliche Ehemündigektserklärung.

Selbiges gilt für geplanten Nachwuchs, deshalb musst mit 18, das Thema Verhütung mit deinen Eltern auch noch abklären.

Sicher nicht. Ich muss weder mit 14, 16 noch 18 mit meinen Eltern über mein Sexualleben reden. Und als Verheiratete schon gar nicht.
 
;) Wie gesagt, kommt auf das jeweilige Bundesland an!

Nein. Die Definitionen, die Du bringst, entstammen dem Landesrecht, interessieren in diesem Zusammenhang aber nicht. Hier geht es um (bundeseinheitliches) Strafrecht, die Altersgrenzen richten sich nach § 21 ABGB:

"Minderjährige sind Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; haben sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so sind sie unmündig."
 
Zuletzt bearbeitet:
Jugendschutzgesetz

StGB. Ist aber fast das gleiche.

Österreich (Stand: 1. Mai 2004)

Woohoo! Hat sich in den letzten 12 Jahren sicher nix getan auf dem Sektor ...

§ 207a (1) StGB lautet in der aktuellen (BGBl. I Nr. 154/2015) Fassung:

Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)

1. herstellt oder
2. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


Erotische und pornografische Bilder und Filme dienen eindeutig dazu Dritte geschlechtlich zu erregen und somit ab vollenden des 16. Lebensjahres erlaubt.

Lies Dir § 207a noch einmal langsam und aufmerksam durch. Ersetze "Minderjährige" durch "Personen unter 18", wenn das leichter fällt.

Es ist also bereits die Herstellung verboten. Dass das uU zu dem etwas unbilligen Ergebnis führt, dass ich mit meiner 16-jährigen Freundin Sex haben, davon aber keine Aufnahmen machen darf (auch wenn ich sie nicht weitergebe) muss man wohl in Kauf nehmen.

Nachtrag: Seit der letzten Novelle darf man, mit Einwilligung, auch Fotos seiner mündigen aber minderjährigen Sexualpartnerin machen und diese behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab diese situation schon hinter mir, ich war 18 sie 14 und wir waren 7 jahre zusammen. Eltern wussten am anfang bescheid und sie hatten nichts dagegen. Nur muss demjenigen bewusst sein das der jüngere davon noch seine jugend lebe will und man da nicht quer stehn darf, denn das gehört dazu.
 
Offensichtlich ist es so, dass Väter gegen derartige Verbindungen eher dagegen sind, als Mütter.

Wie sieht das aus, wenn das der 14-jährige Sohn ist der mit einer 18-jährigen rummacht?
 
Offensichtlich ist es so, dass Väter gegen derartige Verbindungen eher dagegen sind, als Mütter.

Wie sieht das aus, wenn das der 14-jährige Sohn ist der mit einer 18-jährigen rummacht?
Vätern fällt es schwerer loszulassen als Mütter, hab zumindest ich die Erfahrung gemacht.
Und ich hatte/habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern
 
Uff... ich find das auch schwierig. Als ich frisch 18 war, war mein Freund schon 24 und da hab ich das schon extrem gemerkt, weil ich halt trotzdem einfach noch ein Kind war - auch, wenn ich damals mit 18 dachte, schon super erwachsen und reif zu sein. Ich meine, ich war zwar schon reifer und erwachsener als das normalerweise der Fall ist, daher war der Altersunterschied kein Problem, aber gemerkt hab ich es (vor allem wenn ich jetzt daran zurückdenke) schon sehr. 14 find ich schon eine Spur zu heftig. Das ist noch ein richtiges Kind und lässt sich so leicht beeinflussen und manipulieren.
 
Dann wäre der Vater wohl stolz und würde das Taschengeld erhöhen

Wenn ich das gewusst hätte, als 14-jähriger, dass es in diesem Fall eine Taschengeld Erhöhung gibt.....
Vätern fällt es schwerer loszulassen als Mütter, hab zumindest ich die Erfahrung gemacht.

...ja...bei den Töchtern......und wie sieht das bei Mütter-Söhne aus?
Und ich hatte/habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern
Warst und bist wohl so eine brave Tochter? ;)
 
Wenn ich das gewusst hätte, als 14-jähriger, dass es in diesem Fall eine Taschengeld Erhöhung gibt.....


...ja...bei den Töchtern......und wie sieht das bei Mütter-Söhne aus?

Warst und bist wohl so eine brave Tochter? ;)
:schulterzuck:Das musst einen Sohn Fragen oder an deine Zeit zurück denken

Brav ist relativ:haha:, das Verhältnis ist sehr gut
 
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