18 und 14 Jährige Freundin ?

Fast, siehe z.B. Salzburg, die unterscheiden ab 12 Jahren. Die einen haben "Junge Menschen", die anderen Länder wieder "Jugendliche", weiß jetzt nicht ob die rechtliche Lage für beide wirklich gleich sind.

In den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Länder gehts nur darum, welche Altersgruppe zB wie lange Fortgehen, gewissen Filmvorführungen, gewisse Lokalitäten besuchen darf....das hat jetzt nix mit dem ursprünglichen Thema, wo es um Sex einer 14. jährigen ging, zu tun ;)
 
In den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Länder gehts nur darum, welche Altersgruppe zB wie lange Fortgehen, gewissen Filmvorführungen, gewisse Lokalitäten besuchen darf....das hat jetzt nix mit dem ursprünglichen Thema, wo es um Sex einer 14. jährigen ging, zu tun ;)

Definiert jedes Land auch anders. Drum schrieb ich ja er soll sich mit dem Jugendschutzgesetz in seinem Bundesland vertraut machen, Wien handhabt das anders als Niederösterreich z.B.
 
Die geistige Reife spielt bei der Herstellung eigner Fotos keine Rolle.

:roll: Aber mit deren Verbreitung. Auf jeden Fall würde ich dem TE zur Nutzung einer anwaltlichen Beratung einmal raten zu dem ganzen Thema, weil es ziemlich verworren ist. Weil nächstes Jahr ist er 19 und sie 15.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sinds ja keine eigenen Bilder sondern Bilder von wem anderen.

:up: Genau, wenn sie die Fotos von sich selber macht, darf sie diese für ihn zugänglich machen, er darf diese ansehen aber nicht besitzen dann, sie selber schon. Die Gefahr liegt ganz beim älteren immer in so einem Fall, weil der Jüngere Part, als dazu verführt dann gelten würde.
 
Also meine Meinung dazu ist im Allgemeinen relativ simpel: FINGER WEG!
Egal wie sehr man sich mag es muss nur ein Faktor schiefgehen. Seien es jetzt ihre Eltern oder was weis ich z.B. ...
Es ist einfach ein zu heisses Eisen. Lieber lassen und wenn man wirklich was von ihr will, warten bis es gesetzlich gestattet ist.
 
:up: Genau, wenn sie die Fotos von sich selber macht, darf sie diese für ihn zugänglich machen, er darf diese ansehen aber nicht besitzen dann, sie selber schon. Die Gefahr liegt ganz beim älteren immer in so einem Fall, weil der Jüngere Part, als dazu verführt dann gelten würde.

Der Besitz zum eigenen Gebrauch ist auch für ihn nicht strafbar, wenn sie ihm die Fotos überlässt. Er darf sie aber nicht verbreiten.
 
:up: Genauso ist es und wird es gehandhabt, red mal mit einem Anwalt. Weil vor Gericht die "geistige Reife" da eine wesentliche Rolle spielt!

Greg hats schon exakt beschrieben. Fürs vögeln ist das StGB zuständig. Und da ist es ab 14 weitgehend problemfrei.

Ich hätt als Minderjähriger übrigens jedem Erwachsenen den Mittelfinger gezeigt, wenn er gemeint hätt über mein Sexualleben bestimmen zu können.
 
Zurück
Oben