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Gast
(Gelöschter Account)
Ist verständlich, - also lieber 18 jähriger, am besten Finger weg von der Kamera, dasd nicht in Versuchung kommst es irgendwem zu zeigen, bevor sie nicht auch 18 ist und sie damit einverstanden ist
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Mündig Minderjährige - 14 - 18 JahreBis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.
Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.
mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.
Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.
Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.
Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.
Mit einem Bein um Knast stehst wennst solche Bildchen von Minderjährigen besitzt (unter18).Und wie willst sicherstellen, dass:
Du stehst also dein ganzes Leben mit einem Bein im Knast, wennst solche Bilder unter 16 jährigen besitzt, weil selbst die unabsichtliche Verbreitung dann strafbar ist.
Wenn z.B. einer bei dir einbricht und die Bilder findet, kann er dich anzeigen, weil die Bilder für ihn zugänglich waren durch seinen Einbruch bei dir!!
Das betrifft nur Schutzbefohlene und Abhängige. Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
Du stehst also dein ganzes Leben mit einem Bein im Knast, wennst solche Bilder unter 16 jährigen besitzt, weil selbst die unabsichtliche Verbreitung dann strafbar ist.
Wenn z.B. einer bei dir einbricht und die Bilder findet, kann er dich anzeigen, weil die Bilder für ihn zugänglich waren durch seinen Einbruch bei dir!!
Wenn seine Freundin in seiner Firma beschäftigt ist sehr wohl, selbst wenn sie im gleichem Verein Mitglieder sind, dann hilft es ihm auch nichts mehr, wenn ihre Eltern damit einverständig wären mit ihrer Beziehung, diese wäre auf jeden Fall dann illegal, bis zum vollenden ihres 17. Lebensjahres.
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.
Aber nur wenn einen Auftrag des Vereins hat (Trainer) oder eine übergeordnete Position in der Firma bekleidetWenn seine Freundin in seiner Firma beschäftigt ist sehr wohl, selbst wenn sie im gleichem Verein Mitglieder sind, dann hilft es ihm auch nichts mehr, wenn ihre Eltern damit einverständig wären mit ihrer Beziehung, diese wäre auf jeden Fall dann illegal, bis zum vollenden ihres 17. Lebensjahres.
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.
Ich kann nur sagen zu deinem glück ist sie nicht meine Tochter außer du willst mit deinem leben abschließen und ich glaub so denkt ein jeder Vater der etwas Hirn hat in dem forum !!!!!! Wenn du keine in deinem alter bekommst dann bleibt nur die hand !!! . Bitte nicht böse oder falsch verstehen
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.
Mit einem Bein um Knast stehst wennst solche Bildchen von Minderjährigen besitzt (unter18).
Mir scheint, du vermischt da Birnen mit Äpfeln....es gibt im österreichischen Strafrecht nur unmündige (bis 14) und minderjährige (bis 18)! Bei den Sexualstraftaten wird zusätzlich ab einem gewissen Alter unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zugesichert...
Ned immer ois vermischen...das mit dem selben Arbeitsplatz, dem Verein, etc trifft nur zu, wenn es sich dabei um eine Aufsichtsposition (Lehrlingsausbildner, Vorgesetzter, Trainer...) des Älteren handelt
Von dir auf alle anderen Väter zu schließen... bravo.Ich kann nur sagen zu deinem glück ist sie nicht meine Tochter außer du willst mit deinem leben abschließen und ich glaub so denkt ein jeder Vater der etwas Hirn hat in dem forum !!!!!! Wenn du keine in deinem alter bekommst dann bleibt nur die hand !!! . Bitte nicht böse oder falsch verstehen
@Mitglied #301488 : Man muss grundsätzlich amoi unterscheiden, in welchem Gesetz man sich bewegt und aus welchem man argumentiert...die Jugendschutzgesetze der Länder sind nicht mit dem österreichischen Strafgesetzbuch vergleichbar....aber die Altersgrenzen von 14 und 18 sind in sämtlichen Gesetzen vorhanden!
Also hat sich mein damaliger Freund und arbeitskollege strafbar gemacht, wo kann ich das Schwein anzeigen?Auslegungssache der Anwälte dann, eine Beeinflussung, Verführung oder sonstiges Machtverhältnis hast bald mal angehängt.
Also hat sich mein damaliger Freund und arbeitskollege strafbar gemacht, wo kann ich das Schwein anzeigen?