18 und 14 Jährige Freundin ?

Ist verständlich, - also lieber 18 jähriger, am besten Finger weg von der Kamera, dasd nicht in Versuchung kommst es irgendwem zu zeigen, bevor sie nicht auch 18 ist und sie damit einverstanden ist
 
Ich kann nur sagen zu deinem glück ist sie nicht meine Tochter außer du willst mit deinem leben abschließen und ich glaub so denkt ein jeder Vater der etwas Hirn hat in dem forum !!!!!! Wenn du keine in deinem alter bekommst dann bleibt nur die hand !!! . Bitte nicht böse oder falsch verstehen
 
Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.

Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.
Mündig Minderjährige - 14 - 18 Jahre
 

:cool: Und wie willst sicherstellen, dass:
mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.

;) Du stehst also dein ganzes Leben mit einem Bein im Knast, wennst solche Bilder unter 16 jährigen besitzt, weil selbst die unabsichtliche Verbreitung dann strafbar ist.
Wenn z.B. einer bei dir einbricht und die Bilder findet, kann er dich anzeigen, weil die Bilder für ihn zugänglich waren durch seinen Einbruch bei dir!! :p
 
Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.

Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.

Das betrifft nur Schutzbefohlene und Abhängige. Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
 
Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.

Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.

Mir scheint, du vermischt da Birnen mit Äpfeln....es gibt im österreichischen Strafrecht nur unmündige (bis 14) und minderjährige (bis 18)! Bei den Sexualstraftaten wird zusätzlich ab einem gewissen Alter unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zugesichert...
 
:cool: Und wie willst sicherstellen, dass:


;) Du stehst also dein ganzes Leben mit einem Bein im Knast, wennst solche Bilder unter 16 jährigen besitzt, weil selbst die unabsichtliche Verbreitung dann strafbar ist.
Wenn z.B. einer bei dir einbricht und die Bilder findet, kann er dich anzeigen, weil die Bilder für ihn zugänglich waren durch seinen Einbruch bei dir!! :p
Mit einem Bein um Knast stehst wennst solche Bildchen von Minderjährigen besitzt (unter18).
 
Das betrifft nur Schutzbefohlene und Abhängige. Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.

Wenn seine Freundin in seiner Firma beschäftigt ist sehr wohl, selbst wenn sie im gleichem Verein Mitglieder sind, dann hilft es ihm auch nichts mehr, wenn ihre Eltern damit einverständig wären mit ihrer Beziehung, diese wäre auf jeden Fall dann illegal, bis zum vollenden ihres 17. Lebensjahres.
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.
 
Du stehst also dein ganzes Leben mit einem Bein im Knast, wennst solche Bilder unter 16 jährigen besitzt, weil selbst die unabsichtliche Verbreitung dann strafbar ist.

Es geht darum, dass Minderjährige straffrei von sich selbst Fotos machen und besitzen dürfen. Nicht um den verbotenen Besitz oder Verbreitung solcher Bilder anderer.

Wenn z.B. einer bei dir einbricht und die Bilder findet, kann er dich anzeigen, weil die Bilder für ihn zugänglich waren durch seinen Einbruch bei dir!! :p

Das ist mit Sicherheit kein "Zugänglichmachen".:D
 
Wenn seine Freundin in seiner Firma beschäftigt ist sehr wohl, selbst wenn sie im gleichem Verein Mitglieder sind, dann hilft es ihm auch nichts mehr, wenn ihre Eltern damit einverständig wären mit ihrer Beziehung, diese wäre auf jeden Fall dann illegal, bis zum vollenden ihres 17. Lebensjahres.
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.

Ned immer ois vermischen...das mit dem selben Arbeitsplatz, dem Verein, etc trifft nur zu, wenn es sich dabei um eine Aufsichtsposition (Lehrlingsausbildner, Vorgesetzter, Trainer...) des Älteren handelt ;)
 
Wenn seine Freundin in seiner Firma beschäftigt ist sehr wohl, selbst wenn sie im gleichem Verein Mitglieder sind, dann hilft es ihm auch nichts mehr, wenn ihre Eltern damit einverständig wären mit ihrer Beziehung, diese wäre auf jeden Fall dann illegal, bis zum vollenden ihres 17. Lebensjahres.
Sie dürfen also nirgends in der gleichen Institution, in welcher Form auch immer Kollegen sein, zusätzlich zum Einverständnis der Eltern.
Aber nur wenn einen Auftrag des Vereins hat (Trainer) oder eine übergeordnete Position in der Firma bekleidet
 
Ich kann nur sagen zu deinem glück ist sie nicht meine Tochter außer du willst mit deinem leben abschließen und ich glaub so denkt ein jeder Vater der etwas Hirn hat in dem forum !!!!!! Wenn du keine in deinem alter bekommst dann bleibt nur die hand !!! . Bitte nicht böse oder falsch verstehen

Wenn ich an mich zurückdenke - sorry, aber was hätt ich mit einem Gleichaltrigen angefangen? Für mich war es Horror, dass die meisten so unfassbar unreif waren, sich für nix interessiert haben....kein Charme, null subtiler Humor, nur peinliches Gesaufe.
Ich hab sehr früh gemerkt, dass es in meinem Alter nur wenige gibt, die mich vollumfänglich interessieren und ich fand schon immer ältere Männer anziehend.

Mein Vater meinte mal "solang er nicht älter ist als ich, hab ich kein Problem damit, sollte er älter sein, kommt er nur bis zum Gartentürl".

Eine 14 jährige und ein 18 jähriger können durchaus den selben Entwicklungsstand haben. Ich würde die Beziehung zu meinem Kind jedenfalls nicht, durch eine negative Reaktion meinerseits, einfach so belasten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit einem Bein um Knast stehst wennst solche Bildchen von Minderjährigen besitzt (unter18).

Mir scheint, du vermischt da Birnen mit Äpfeln....es gibt im österreichischen Strafrecht nur unmündige (bis 14) und minderjährige (bis 18)! Bei den Sexualstraftaten wird zusätzlich ab einem gewissen Alter unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zugesichert...

;) Wie gesagt, kommt auf das jeweilige Bundesland an! Definiert wird so:

Bundesland Definition
Burgenland
Junge Menschen:
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener – auch unter 18 Jahren – gelten als Erwachsene.

Kärnten
Kinder:
Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche:
Personen ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener unter 18 Jahren gelten als Erwachsene.

Niederösterreich
Junge Menschen:
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener – auch unter 18 Jahren – gelten als Erwachsene.

Oberösterreich
Jugendliche:
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener unter 18 Jahren gelten als Erwachsene.

Salzburg
Kinder:
Personen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Jugendliche: Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener unter 18 Jahren gelten als Erwachsene.

Steiermark
Kinder:
Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche:
Personen ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete unter 18 Jahren gelten als Erwachsene.

Tirol Kinder: Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche:
Personen ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Vorarlberg
Kinder:
Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche:
Personen ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Die Jugendschutzbestimmungen gelten nicht für Jugendliche beim Bundesheer und im Zivildienst.

Wien
Junge Menschen:
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener – auch unter 18 Jahren – gelten als Erwachsene.


Quelle: https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiOt-emoYHNAhWG6xoKHZXlBIYQFggvMAI&url=https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/174/Seite.1740210.html&usg=AFQjCNENC7TcNOI4-ygNoy7hev9Dj7e88A

Ein bisserl verwirrend noch das Ganze, angeblich wollen sie die Begriffe noch vereinheitlichen österreichweit, die einen sprechen von jungen Menschen, die anderen von Jugendlichen
 
Ned immer ois vermischen...das mit dem selben Arbeitsplatz, dem Verein, etc trifft nur zu, wenn es sich dabei um eine Aufsichtsposition (Lehrlingsausbildner, Vorgesetzter, Trainer...) des Älteren handelt ;)

:lalala: Auslegungssache der Anwälte dann, eine Beeinflussung, Verführung oder sonstiges Machtverhältnis hast bald mal angehängt.
 
@Mitglied #301488 : Man muss grundsätzlich amoi unterscheiden, in welchem Gesetz man sich bewegt und aus welchem man argumentiert...die Jugendschutzgesetze der Länder sind nicht mit dem österreichischen Strafgesetzbuch vergleichbar....aber die Altersgrenzen von 14 und 18 sind in sämtlichen Gesetzen vorhanden! ;)
 
Ich kann nur sagen zu deinem glück ist sie nicht meine Tochter außer du willst mit deinem leben abschließen und ich glaub so denkt ein jeder Vater der etwas Hirn hat in dem forum !!!!!! Wenn du keine in deinem alter bekommst dann bleibt nur die hand !!! . Bitte nicht böse oder falsch verstehen
Von dir auf alle anderen Väter zu schließen... bravo. :klatsch:
 
@Mitglied #301488 : Man muss grundsätzlich amoi unterscheiden, in welchem Gesetz man sich bewegt und aus welchem man argumentiert...die Jugendschutzgesetze der Länder sind nicht mit dem österreichischen Strafgesetzbuch vergleichbar....aber die Altersgrenzen von 14 und 18 sind in sämtlichen Gesetzen vorhanden! ;)

Fast, siehe z.B. Salzburg, die unterscheiden ab 12 Jahren. Die einen haben "Junge Menschen", die anderen Länder wieder "Jugendliche", weiß jetzt nicht ob die rechtliche Lage für beide wirklich gleich sind.
 
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