18 und 14 Jährige Freundin ?

Ich würde, wäre meine Tochter die 14Jährige, den jungen Mann kennenlernen wollen. Wie soll man so eine Situation beurteilen, wenn man die Beteiligten nicht kennt?
 
Warum soll er sie unter 16 nicht fotografieren dürfen?

Was hat sein Alter mit der Verhütung zu tun?

Weil er sich sonst strafbar macht, selbst wenn ihre Eltern einverstanden wären, aber medielles festhalten ihres Körpers, zu erotischen oder pornografischen Zwecken, ist unter 16 generell verboten, Sex darf er haben mit ihr, außer in ein paar Bundesländer auch erst ab 16 Jahren, fotografieren und filmen nicht, weil österreichweit erst ab 16 Jahren erlaubt.

Verhütung ist deshalb abzuklären, weil beide noch nicht erwachsen sind, mit 18 ist er gerade mal volljährig, aber noch nicht erwachsen.
 
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Weil er sich sonst strafbar macht, selbst wenn ihre Eltern einverstanden wären, aber medielles festhalten ihres Körpers, zu erotischen oder pornografischen Zwecken, ist unter 16 generell verboten, Sex darf er haben mit ihr, außer in ein paar Bundesländer auch erst ab 16 Jahren, fotografieren und filmen nicht, weil österreichweit erst ab 16 Jahren erlaubt.

Verhütung ist deshalb abzuklären, weil beide noch nicht erwachsen sind, mit 18 ist er gerade mal volljährig, aber noch nicht erwachsen.
Pornographie ist erst ab 18 erlaubt, und um Fotos zu veröffentlichen muss das Model sowieso einverstanden sein, genauso das sie fotografiert wird. Ob es da eine Beschränkung gibt mit 16 müsste ich googln, viell hast ja an Link dazu.

Manche sind mit 30 nicht erwachsen, aber so wie du es schreibst, ist als wäre es anders wenn er 19 ist.
Natürlich sollte geklärt sein wie verhütet wird, ist aber altersunabhängig, unter 18 haben die Eltern halt noch was mitzureden
 
Es kommt eh so wie es kommt.
Es ist illusorisch zu glauben den Kids gingen bei der Entdeckung Ihrer Sexualität Paragrapfen durch den Kopf.
Bleibt immer nur die Hoffnung als Elternteil das es gut verläuft.
Die beste Möglichkeit ist und bleibt doch das sinnhafte Gespräch mit den Ablegern.
Irgendwo muß aber die Gesetzgebung nunmal Grenzen setzen, und das ist auch gut so.
Über geistige Reife brauchen wir wohl nicht diskutieren, wenn ich bei so manchem Beiträgen die Altersangaben im Profil sehe.:rofl:
 
Pornographie ist erst ab 18 erlaubt, und um Fotos zu veröffentlichen muss das Model sowieso einverstanden sein, genauso das sie fotografiert wird. Ob es da eine Beschränkung gibt mit 16 müsste ich googln, viell hast ja an Link dazu.

Nein, mit Einverständnis der Eltern ab 16 Jahren erlaubt.


Manche sind mit 30 nicht erwachsen, aber so wie du es schreibst, ist als wäre es anders wenn er 19 ist.
Natürlich sollte geklärt sein wie verhütet wird, ist aber altersunabhängig, unter 18 haben die Eltern halt noch was mitzureden

Ab 18 bist Volljährig, ab 19 dann erst erwachsen und voll eigenständig handlungsfähig. Unter 19 sind z.B. die Eltern für Alimente zu belangen, zum heiraten mit 18 Jahren, brauchst auch noch ihre schriftliche Zustimmung. Selbiges gilt für geplanten Nachwuchs, deshalb musst mit 18, das Thema Verhütung mit deinen Eltern auch noch abklären.
 
Es kommt eh so wie es kommt.
Es ist illusorisch zu glauben den Kids gingen bei der Entdeckung Ihrer Sexualität Paragrapfen durch den Kopf.
Bleibt immer nur die Hoffnung als Elternteil das es gut verläuft.
Die beste Möglichkeit ist und bleibt doch das sinnhafte Gespräch mit den Ablegern.
Irgendwo muß aber die Gesetzgebung nunmal Grenzen setzen, und das ist auch gut so.
Über geistige Reife brauchen wir wohl nicht diskutieren, wenn ich bei so manchem Beiträgen die Altersangaben im Profil sehe.:rofl:

Seh ich auch so.
 
Volljährig und großjährig, bei bestimmten Dingen gibts das noch.

Aber Pornographie ab 16? Hast an Link dazu ?
 

Zit. Wiki:

>>>>>In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[4] Man ist jedoch schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[5]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.<<<<<
 
Ich hab meinen Exfreund mit 14 kennengelernt, er war 20. Als ich 15 war sind wir zusammengekommen. Er war ein Idiot und ich naiv. :D
Meine Eltern wussten Bescheid und hatten nix dagegen. Im Gegenteil sie dachten er wär schon etwas reifer als die Burschen in meinem Alter.. Hat sich dann rausgestellt, dass doch ich die reifere war. :rolleyes:
Wie dem auch sei.. wenns für alle passt würd ichs wohl oder übel akzeptieren. Alles andere treibt Jugendliche doch nur noch mehr in die "falsche" Richtung. ;)
Und wenn Eltern glauben nur beim Übernachten in den eigenen 4 Wänden könnte man Sex haben... najooo. :undweg:
 
Pornographie ist erst ab 18 erlaubt, und um Fotos zu veröffentlichen muss das Model sowieso einverstanden sein, genauso das sie fotografiert wird. Ob es da eine Beschränkung gibt mit 16 müsste ich googln, viell hast ja an Link dazu.

Jugendschutzgesetz:

Österreich (Stand: 1. Mai 2004)


§ 207a: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (neugefasst durch BGBl I 2004/15)

(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
  1. herstellt oder
  2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
  3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

§ 208: Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.



:cool: Erotische und pornografische Bilder und Filme dienen eindeutig dazu Dritte geschlechtlich zu erregen und somit ab vollenden des 16. Lebensjahres erlaubt. ;)
 
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Zit. Wiki:

>>>>>In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[4] Man ist jedoch schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[5]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.<<<<<


:D Stimmt, vorher warst auch erst mit 24 erwachsen und mit 21 Volljährig. Ab 1973 mit 21 erwachsen und mit 19 Volljährig.

Jetzt bist seit 2001 mit 18 Volljährig und mit 19 erwachsen.
 
Jugendschutzgesetz:

Österreich (Stand: 1. Mai 2004)


§ 207a: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (neugefasst durch BGBl I 2004/15)

(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
  1. herstellt oder
  2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
  3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

§ 208: Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.



Erotische und pornografische Bilder und Filme dienen eindeutig dazu Dritte geschlechtlich zu erregen und somit ab vollenden des 16. Lebensjahres erlaubt. ;)


Aber:


(5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer


1.

eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt,

1a.

eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

2.

eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
 
Jugendschutzgesetz:

Österreich (Stand: 1. Mai 2004)


§ 207a: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (neugefasst durch BGBl I 2004/15)

(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
  1. herstellt oder
  2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
  3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

§ 208: Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.



:cool: Erotische und pornografische Bilder und Filme dienen eindeutig dazu Dritte geschlechtlich zu erregen und somit ab vollenden des 16. Lebensjahres erlaubt. ;)

Es kann auch sein, dass ich dich vorhin falsch verstanden habe...aber minderjährig sind Personen bis zum vollendeten 18. LJ....die mündigen Minderjährigen im Absatz 4 sind zwischen dem 14. und 18. LJ....;)
 
Es kann auch sein, dass ich dich vorhin falsch verstanden habe...aber minderjährig sind Personen bis zum vollendeten 18. LJ....die mündigen Minderjährigen im Absatz 4 sind zwischen dem 14. und 18. LJ....;)

Bis 14 sinds Kinder, also unmündige Minderjährige. Mündige Minderjährige sinds zwischen 14 und 16, ab 16 bist Jugendlicher.

Zwischen 16 und 18 greift noch das Schutzalter gegenüber Autoritätspersonen, stehen unter 18 jährige unter deiner Obhut, darfst generell nichts sexuelles machen oder sie verleiten dazu. Da reicht es schon wennst in der selben Firma mit ihnen arbeitest.
 
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