Aus aktuellem Anlass: Missbrauchsfall Amstetten

Es gibt einen EHRENKODEX im Gefängniss, war gott sei dank noch nie dort, jedoch zwei meiner besten freunde sind justizwacler, daher meine Info.

Hab auch persönliche Erfahrung mit Stein-Häftlingen, sind super hart, aber ehrlich
 
Sorry, aber ich habe nie behauptet, irgendwelchen Tatbeständen ein Gewicht zu geben. Im Endeffekt ist es mir auch ziemlich egal, wie die Tatbestände alle richtig im Gesetz heissen, denen er angeklagt wird. Ich wollte Dir damit nur verständlich machen, dass das Ausmaß dieses Falls größer ist, als Du angenommen hast. Die Quellen habe ich mehrfach mit Links hinterlegt, so wie Du auch.

Für mich ist und bleibt dieser F. ein abartiger Widerling.

sicher ist f. ein widerling, aber im strafgesetzbuch gibt es diese bezeichnung niicht. da du dich brüstet, tatbeständen kein gewicht zu geben, disqualifierst du du dich selbst.

im deutschen und auch österr. recht ist sexueller missbrauch von eigenen kindern (= unter 14) zu recht nicht anders zu beurteilen als der von stiefkindern.

nochmals frage ich, wo ich behauptet habe tatbeständen ein gewicht zu geben ??? :fragezeichen:
ich habe lediglich gesagt, dass es mir egal ist wie diese im gesetzbuch richtig bezeichnet werden! irgendwie kommt mir vor, du liest die beiträge nur oberflächlich :hmm:

für mich ist jeder tatbestand, der insbesondere mit Kindern, Wehrlosen und Unschuldigen zu tun hat, völlig gleich abscheulich und gleich widerlich.
 
ist das dein ernst? ein mann heiratet eine im 2. monat (von ihm nicht) schwangere frau. er vergewaltigt dieses mädchen, als sie 13, 14, 15 ist. und du willst uns hier alles enstes verkupfern, solnges es nicht die leibliche tochter sei , könne er vergewaltigen, wen er wolle?

Aus welchem meiner Sätze schliesst du das?:hmm:



:idea: Alles klar, Vatertag und 1. Mai, da hast du wohl zuviel intus. :saufen::saufen::saufen::saufen::saufen::saufen::saufen::saufen::saufen::saufen:

Könnte man fürs posten evtl. eine Promillegrenze einführen?
 
Liebe Leute, ihr redet alle um des kaisers bart, die richtige frage sollte lauten: " Was passiert in den nächsten Wochen ", länger hält das Medieninteresse ( geldverdienen ) nicht an
 
Gemeint war geldverdienen für die medien, jedoch nicht, für die,die es wirklich benötigten könnten
 
Na hoffentlich dauert es nicht wochenlang, mich gehts jetzt schon mordsmäßig an...
 
sogar kaiser franz josef hat seine cousine sisi geheiratet (seine und sisis mutter waren schwestern.....und auch frühere angehörige des kaiserhauses waren seit jahrhunderten wiederum zu eng miteinander verwandt, sodass immer wieder verrückte (selbstmordgefährdete) und psychisch schwer kranke kinder da waren.....die dann österreich regierten.....
ich frage mich daher, ob es nicht an den drei kindern in freiheit anzeichen gegeben haben muss.

:shock::shock::shock:anke für eure auskunft bezügl. adoption ....endgültig wurde meine frage aber nicht beantwortet: theoret.:!: nach österr. recht müsst fritzl also 10 jahre nach seiner jetzigen verurteilung wieder kinder adoptieren können?:fragezeichen::fragezeichen::fragezeichen:
wir wissen doch alle dass vergewaltigung und missbrauch nicht zu 100 % heilbar sind-warum lässt man die leute wieder auf die gesellschaft los und verhätschelt sie nur weil sie (zeugenaussage: immer so ordentlich mit gebügelter krawatte) aufteten?

und zu den behörden: wir alle wissen wie faul und nachlässig behörden arbeiten.....ich habe mit gerichten zu tun, die einstellung mancher richter ist sagenhaft-ich würde so einen mitarbeiter sofort rausschmeissen. aber beim staat kontrolliert niemand die leistung-entscheidend ist dass du seilschaften besitzt.daher is es die aufgabe des bürgers nicht still zu sitzen sondern stetig den finger daraufzulegen (wenn die menschen immer sagen würde: okyy, das haben die oberen so entschieden......dann wären wir ja noch in der steinzeit)
 
nach österr. recht müsst fritzl also 10 jahre nach seiner jetzigen verurteilung wieder kinder adoptieren können?

Das wird sich wohl nicht mehr ausgehen. Wenn er verurteilt wird, drohen 15-20 Jahre Haft, plus weitere 10 Jahre Tilgung (derzeit ist die Anhebung auf 20 Jahre für Sexualdelikte im Gespräch) ergibt 25-30 Jahre. Im besten Fall kann er daher mit 97 Jahren wieder ein Kind adoptieren. Da stellt sich aber die Altersregel in den Weg, wonach die Altersstruktur einer gesellschaftlich üblichen Generationsspanne entsprechen muss.

wir wissen doch alle dass vergewaltigung und missbrauch nicht zu 100 % heilbar sind-warum lässt man die leute wieder auf die gesellschaft los und verhätschelt sie nur weil sie (zeugenaussage: immer so ordentlich mit gebügelter krawatte) aufteten?

Du meinst also, man sollte Vergewaltiger prinzipiell zu lebenslänglicher Haft verurteilen? Ganz ohne Berücksichtigung von Umständen? Also härter als Mord?

und zu den behörden: wir alle wissen wie faul und nachlässig behörden arbeiten.....ich habe mit gerichten zu tun, die einstellung mancher richter ist sagenhaft-ich würde so einen mitarbeiter sofort rausschmeissen. aber beim staat kontrolliert niemand die leistung-entscheidend ist dass du seilschaften besitzt.daher is es die aufgabe des bürgers nicht still zu sitzen sondern stetig den finger daraufzulegen (wenn die menschen immer sagen würde: okyy, das haben die oberen so entschieden......dann wären wir ja noch in der steinzeit)

Ich wusste das noch nicht, somit ist "wir alle" widerlegt. Richter benötigen auch keine Seilschaften, da sie ohnehin einen besonderen Schutz durch die Verfassung geniessen.
Die Richter und Staatsanwälte, die ich kenne, sind durchwegs aufgeschlossene, engagierte und arbeitsame Menschen. Die nehmen ihre Fälle bei weitem nicht so leicht, wie es oft den Anschein hat. Ich glaube deren fachlichem Urteil weit mehr als reisserischen Medienberichten und verschwörungstheoriebeladenen Stammtischgesprächen.

Natürlich sollten sich die Menschen mit den Themen auseinandersetzen, die ihre Gesellschaft steuern. Konstruktiv, kompetent, informiert.
 
Du meinst also, man sollte Vergewaltiger prinzipiell zu lebenslänglicher Haft verurteilen? Ganz ohne Berücksichtigung von Umständen? Also härter als Mord?
Würde man als Steuerzahler nicht dafür aufkommen müssen - was spricht dagegen?
 
in österreich ist lebenslänglich, ja nicht gleich bis zum tode!

mit einem guten anwalt, wird Hr. F, nicht mal in die nähe eines gefängnisses kommen auch nicht in eine anstalt für abnorme rechtstäter.

sollte er einen guten arzt haben, der ihm auch nur ansatzweise ein herzleiden prognostiziert, wird der "nette" herr F. auch weiterhin unter uns weilen.

auch das ist recht und gesetz.....meist auf kosten von den betroffenen.

da hilft auch keine neue identiät, wie jetzt in den medien geschrieben, ein neuer name heilt auch keine wunden, die betroffenen wurden ihr leben lang ihrer identität beraubt und hatten keinerlei lebensberechtigung, diese wurde ihnen von einem einzigen "wahnsinnigen" aberkannt.
 
Natürlich sollten sich die Menschen mit den Themen auseinandersetzen, die ihre Gesellschaft steuern. Konstruktiv, kompetent, informiert.[/QUOTE]

genau!
danke donjoe für deine sachlichen aussagen....

zum abschluss noch: von ewig einsperren hab ich doch nichts gesagt-immer unter kontrolle wird man sie auch nicht haben können. ich meinte nur- die tilgung sollte für sexualtäter nicht gelten.
 
Würde man als Steuerzahler nicht dafür aufkommen müssen - was spricht dagegen?

Der Umstand, dass man im Strafrecht versucht, Strafen nach der Schwere der Verbrechen zu gewichten. Ziel ist nicht, Rache zu üben sondern Abschreckung und in besonderen Fällen Schutz der Bevölkerung. Da spielen äußere Umstände ebenso eine Rolle wie Folgeschäden und Wiederholungsgefahr. Eine vergewaltigte Frau hat sicher Traumatisierendes durchgemacht, aber sie lebt und ist meistens körperlich relativ unversehrt.*

Es ist nicht erwiesen, dass Vergewaltiger immer Wiederholungstäter sein müssen. Es ist auch nicht jede Vergewaltigung gleich schwer zu messen - unterscheide zwischen Josef F. und Marco W.

*Es ist mir bewusst, dass das für manche provokant klingt. Ich weiss aber aus nächster Nähe wovon ich spreche.
 
Der Umstand, dass man im Strafrecht versucht, Strafen nach der Schwere der Verbrechen zu gewichten. Ziel ist nicht, Rache zu üben sondern Abschreckung und in besonderen Fällen Schutz der Bevölkerung. Da spielen äußere Umstände ebenso eine Rolle wie Folgeschäden und Wiederholungsgefahr. Eine vergewaltigte Frau hat sicher Traumatisierendes durchgemacht, aber sie lebt und ist meistens körperlich relativ unversehrt.*

Es ist nicht erwiesen, dass Vergewaltiger immer Wiederholungstäter sein müssen. Es ist auch nicht jede Vergewaltigung gleich schwer zu messen - unterscheide zwischen Josef F. und Marco W.

*Es ist mir bewusst, dass das für manche provokant klingt. Ich weiss aber aus nächster Nähe wovon ich spreche.



nicht gleich zu messen....genau meine rede!
fritzl ist ja damals verurteilt worden, weil er in eine haus eingedrungen ist und mit einem messer deiner frau gewalt angedroht hat.....und hat dafür nur 18 monate bewährung bekommen:mauer::mauer::mauer:
das findest du in ordnung????

ich will ja nicht für den elstner sperchen aber der wurde von den behörden nach österreich entführt sitzt schon ziemlich lang in U haft, weil er das gemacht hat, was jeder fast jeder bankdirketor einer grossbank in der welt macht(zocken-am aufsichtsrat vorbei und dann das ganze irgendwie kaschieren).
da ist nicht justitia blind sondern justitia ist tot!:!:
 
Ziel ist nicht, Rache zu üben sondern Abschreckung und in besonderen Fällen Schutz der Bevölkerung.
Was es auch wäre.
Es ist nicht erwiesen, dass Vergewaltiger immer Wiederholungstäter sein müssen.
Ist einmal nicht genug?
Es ist auch nicht jede Vergewaltigung gleich schwer zu messen - unterscheide zwischen Josef F. und Marco W.
Der Fall von Marco W. war auch keine "herkömmliche Vergewaltigung".
Solch drastische Strafen würde ich auch nur in Fällen fordern die sich auch beweisen lassen - was äußerst selten vorkommen würde.
Abgesehen davon bringt es nichts darüber zu diskutieren, weil solche Methoden ohnehin zu weit von der Realität entfernt sind (extreme politische Verhältnisse ausgeschlossen).

Es ist mir klar, dass versucht wird das Strafmaß der Tat angemessen anzupassen - was meiner Meinung nach aber in sehr vielen Fällen nicht gelingt, u.a. weil Täter oft voreilig zu Opfern gemacht werden.
 
Immerhin.

Josef F. scheint sich noch einen Funken 'Menschlichkeit' bewahrt zu haben, soweit man in diesem Kontext davon überhaupt noch sprechen kann.

Denn die Gefangenen machten physisch keinen verwahrlosten Endruck. Zumindest materiell dürften sie den Umständen entsprechend 'versorgt' gewesen sein.

Josef F. hat die Kinder nicht einfach umgebracht, sondern für sie in seiner Art und Weise 'gesorgt.'

Jenes kranke Kind, das einen Herzfehler hatte, wurde operiert und musse nicht mehr zu den im Keller eingeschlossenen.

Josef F. hat sich erweichen lassen, die 19 jährige Tochter in medizinische Behandlung zu geben.

Josef F. hat sich erweichen lassen, auch die Mutter ins Krankenhaus zu ihrem Kind zu lassen, obwohl ihm spätestens da bei seiner sozialen Intelligenz bewusst sein musste, dass dies das Ende seiner bürgerlichen Existenz bedeuten muss.

Es gibt Fälle in denen die Peiniger ihre Opfer in verdreckten Kellerlöchern hilflos
' verrecken ' haben lassen.

Und es hat den Anschein, als ob Herrn Josef F. schon langsam die Tragweite seiner unfassbaren Taten umfassend - damit auch emotional - bewusst werden.

Dieses Posting stützt sich natürlich auf den derzeitigen Wissenstand durch die Medien.
 
Ach und deswegen weil er das alles gemacht hat, ist er jetzt der Gutmensch oder wie.Also sorry aber ich habe für dieses Ungeheuer absolut null verständnis.:mauer:
 
ich will ja nicht für den elstner sperchen aber der wurde von den behörden nach österreich entführt sitzt schon ziemlich lang in U haft, weil er das gemacht hat, was jeder fast jeder bankdirketor einer grossbank in der welt macht(zocken-am aufsichtsrat vorbei und dann das ganze irgendwie kaschieren).
da ist nicht justitia blind sondern justitia ist tot!:!:

in china würde der Elsner hingerichtet. Das würde die Herren Manager
sicher zu mehr Vorsicht veranlassen wen sie fremdes Geld verwalten.:mrgreen:
 
Ach und deswegen weil er das alles gemacht hat, ist er jetzt der Gutmensch oder wie.

Nein.

Also sorry aber ich habe für dieses Ungeheuer absolut null verständnis.:mauer:

Das verlangt auch niemand von dir. Aber mindestens diejenigen, die professionell mit diesem Menschen zu tun haben, die diesen Menschen richten werden, werden für ihn Verständnis haben müssen.
Es werden Expertisen erstellt werden müssen, die erklären, wieso so ein Mensch zu solchen Taten fähig ist.
Diese werden dann (hoffentlich) Teil des Gerichtsverfahrens sein, im Rahmen dessen ein Urteil gefällt wird.

Verständnis für jemanden zu haben, bedeutet keinesfalls seine Taten zu tolerieren.
 
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