Aus aktuellem Anlass: Missbrauchsfall Amstetten

wie is das eigentlich? wenn einer vergewaltigt hat und auch verurteilt wurde, dann braucht er nur noch auf die tilgung warten und nach ein paar jahren kann er kinder adoptieren? (bei herrn f. so gewesen...:shock:)
wer ist rechtlich informiert???
 
Nicht nur ihr bekommt, wenn ihr die Berichte über dieses furchtbare, scheckliche Verbrechen lest, hört, einen dicken Hals! Ich sag lieber nicht, was ich mit diesem Kerl machen würd. Ich sag nur so viel: In die Finger dürft ich ihn nicht kriegen!
Seit Sonntag/Montag gehts bei uns in Amstetten rund! Man kann kaum einen Schritt gehen, ohne dass man net "Gefahr läuft" einem Reporter in die Hände zu fallen. Wenn dann wenigstens die Fragen gut wären, aber leider sind Reporter drunter, die stellen so saublöde Fragen, dass man (in dem Fall ich) demjenigen am liebsten an die Gurgel gehen würde. "Wußten Sie, dass Herr F. vorbestraft ist?" ..........Was soll diese blöde Frage?????? Wer weiß das von irgendjemanden????:mauer:
Das alles ist einfach nur schrecklich und verabscheuenswürdig! Mir tun diese armen sieben Menschen unendlich leid und hoffe, dass sie irgendwann in der Lage sein werden, ein halbwegs "normales" Leben zu führen!

lg. Mauserl
 
wie is das eigentlich? wenn einer vergewaltigt hat und auch verurteilt wurde, dann braucht er nur noch auf die tilgung warten und nach ein paar jahren kann er kinder adoptieren? (bei herrn f. so gewesen...:shock:)
wer ist rechtlich informiert???

zunächst einmal dank an cornaer6 für seinen gestrigen beitrag zu den zahlreichen usern hier mit ihren dümmlichen und/oder ekelerregenden gewaltphantasien. diesem ist nichts hinzuzufügen.


also, saint phallus, ich hab mal auf die schnelle deutsche sites recherchiert. bei uns in D ist eine der unterlagen, die das jugendamt für seine prüfung anfordert, ein polizeiliches führungszeugnis. das enthält natürlich keine strafen, die wegen eines bestimmten zeitablaufs längst aus dem strafregister getilgt worden sind. vielleicht könnte ja mal ein österreicher die dortige lage ergoogeln, auch wikioedia hilft für den anfang (adoption, führungszeugnis, leumundszeugnis)

ein beitrag von dir gestern, saint phallus, lässt mich noch einmal einen aspekt aufgreifen, über den ich schon früher geschrieben habe. du zitierst behördenvertreter. vom inzest-fall ist die rede. inzest-skandal wird der fall genannt. auch in den zeitungen in meiner gegend (nordostdeutschland) stehen diese worte in den schlagzeilen, dazu inzest-vater, inzest-mutter, inzest-opfer, inzest-monster.
von mir aus braucht es keinen inzest§ zu geben - der staat hat m.e. seinen bürgern nicht vorzuschreiben, mit wem sie geschlechtlich verkehren, soweit die beteiligten volljährig sind und auf beiden seiten freiwilligkeit gegeben ist. das gesetzliche verbot gibt es aber nun mal,
höchststrafe 3 jahre aber warum beherscht dieses delikt die schlagzeilen und nicht die um etliches höher zu bestrafenden delikte
freiheitsberaubung und vergewaltigung? vieleicht weil die medien darauf spekulieren, dass ihre auflage steigt, weil sich die leser an dem wort inzest mit wohligen gänsehautschauern aufgeilen?

ein voll dem schwachsinn verfallenes beispiel für solche medienspekulation auf die geilheit der leser findet man bei shortnews:

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=707959&offset=16

in frankreich vergewaltigt ein mann seine adoptivtochter und zeugt mit ihr kinder.

überschriften. inzest-skandal, in der schweizer quelle (bitte nachlesen)
ist gar von inzucht-monster die rede. ist so ein zeitungsbericht wirklich noch an schwachsinn zu überbieten? erstens kann ein mann nur mit der leiblichen tochter inzest begehen und nicht mit der adoptivtochter, das aber nur in ländern wie D oder A - in F gibt es diesen tatbestand aber garnicht , gbeischlaf vater tochter also legal. aber inzest-inzucht in der überschrift, das lockt den leuten die groschen aus der tasche.
nachsatz: wen die diskussion in D zum amstettener fall interessiert, der braucht bei dem von mir verlinkten bericht nur die rubriksangabe sexualdelikte anzuklicken, dann kommt er zu diesem fall (und anderen fällen)
 
ich hätt zu dem ganzen a frage : was geschieht mit dem seinem vermögen und besitz , behält er diesen auch wenn er im gefängnis ist bis an sein lebensende oder gibts da rechtlich eine möglichkeit das die opfer/angehörigen vor seinem tod darüber verfügen können ???​
 
Der wirds im Gefängnis sicher nett haben mit den Mithäftlingen.
Leider ist das kein wirklicher Trost.
Vielleicht bringt er sich dort selber um, der Jüngste ist er auch nicht mehr, die Strafe wird hoffentlich so sein, daß er nicht mehr raus kommt.
Ich wünsche der Familie daß sie sich wieder erfangen und ein schönes Leben führen können.
 
also, saint phallus, ich hab mal auf die schnelle deutsche sites recherchiert. bei uns in D ist eine der unterlagen, die das jugendamt für seine prüfung anfordert, ein polizeiliches führungszeugnis. das enthält natürlich keine strafen, die wegen eines bestimmten zeitablaufs längst aus dem strafregister getilgt worden sind. vielleicht könnte ja mal ein österreicher die dortige lage ergoogeln, auch wikioedia hilft für den anfang (adoption, führungszeugnis, leumundszeugnis)

Adoptiveltern müssen eine Reihe Bedingungen erfüllen, die zur Sicherstellung des Wohlergehens der Adoptivkinder gestellt werden. Ohne nachzusehen fallen mir Unbescholtenheit (iSd StGB), kein zu großer Altersunterschied, geeignete Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten ein. Im konkreten Fall handelt es sich um eine innerfamiliäre Adoption. Der Fall "Großeltern ziehen Enkel auf" ist gesellschaftlich üblich und anerkannt, da sind manche Bedingungen großzügiger auszulegen (zB Altersunterschied).

Getilgte Strafen existieren rechtlich gesehen nicht mehr, die Daten sind gelöscht. Daher dürfen diese weder bei der Adoptionsbewilligung noch jetzt bei Pressekonferenzen in Betracht gezogen werden. Da wird nichts "vertuscht". die Behörden dürfen auf getilgte Strafen nicht mehr Bezug nehmen.
In A werden Haftstrafen 10 Jahre nach Haftende getilgt, lebenslange Haftstrafen erst nach 80 Jahren.

von mir aus braucht es keinen inzest§ zu geben - der staat hat m.e. seinen bürgern nicht vorzuschreiben, mit wem sie geschlechtlich verkehren, soweit die beteiligten volljährig sind und auf beiden seiten freiwilligkeit gegeben ist.

Es gibt immerhin die Theorie, das Kinder aus inzestiösen Bezihungen genetisch erheblich benachteiligt sind. Somit ist ein Verbot zu deren Schutz rechtfertigbar. Wobei das durchaus kontroversiell zu sehen ist - die Thematik "behindertes Leben ein Schaden" ist erst vor Kurzem in zwei Fällen gerichtlich abgehandelt worden und Gegenstand heisser Diskussionen.

das gesetzliche verbot gibt es aber nun mal,
höchststrafe 3 jahre aber warum beherscht dieses delikt die schlagzeilen und nicht die um etliches höher zu bestrafenden delikte
freiheitsberaubung und vergewaltigung? vieleicht weil die medien darauf spekulieren, dass ihre auflage steigt, weil sich die leser an dem wort inzest mit wohligen gänsehautschauern aufgeilen?

Inzest kommt nicht so häufig in die Schlagzeilen, die Konsumenten sind bei diesem Thema noch nicht so abgestumpft. Außerdem haftet dem Inzest der Nimbus des "moralischen Tabus" an. Massenmörder gibt es genügend, egal ob politisch, religös oder mit sonstigem Wahn motiviert. (Ja, ich weiß wie man diesen Satz deuten kann und er steht exakt deswegen so da).

ich hätt zu dem ganzen a frage : was geschieht mit dem seinem vermögen und besitz , behält er diesen auch wenn er im gefängnis ist bis an sein lebensende oder gibts da rechtlich eine möglichkeit das die opfer/angehörigen vor seinem tod darüber verfügen können ???​

Sein Vermögen bleibt ihm natürlich, eine Haft bedeutet nicht automatisch Enteignung. Fraglich allerdings ist, was von "seinem" Vermögen nach Abzug der zivilrechtlich beanspruchten Entschädigungen der Opfer überbleibt. Der Ehefrau gehört zudem ohnehin wahrscheinlich die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, über das sie bei einer (hier wohl problemlos durchführbaren) Scheidung voll verfügen kann. Unterm Strich wird ihm nichts bleiben.
 
hab mir die medienberichte und auch eure einträge durchgelesen...

ich vermute, der fall F. zieht noch viel weitere kreise!
alleine wenn man bedenkt, dass ein pädophiler seinen urlaub in thailand verbringt,
könnte die zahl der opfer noch weitaus grösser sein.

nur diese kinder haben eine noch kleinere lobby, als die opfer hierzulande!

da gibt es keine opferbetreuung und keinen spendenaufruf um einigermassen wiedergutmachung anzustreben.

als mutter treffen einem solche meldungen immer mitten ins herz, zumal man für die eigenen kinder ein potential an liebe, fürsorge und beschützerinstink aufbringt und nichts und niemanden an diesem schutzgebilde kratzen lässt.

wieviele kinder und jugendliche müssen noch unter erwachsenen leiden, bis dieser staat endlich massnahmen ergreift und schon bei geringsten vorkommnissen von kindesmissbrauch, eingreift?

Nicht nur kellerräume sind eine gefahr, manchmal genügt schon ein buntes kinderzimmer mit einer türe, die man schliessen kann.

in diesem sinne
alles liebe
 
zitatende:shock:schnell tilgen (steuerschulden werden erst viel später getilgt) ...aber die sogenannte tilgung hat KEINEN :!:bezug auf veröffentlichung (stand ja schliesslich damals in der zeitung-und jeder darf alte zeitungsartikel veröffentlichen)
das ist kein rechtsstaat, das sind zustände wie in einer bananenrepublik!

jetzt bleib auf den Boden oder hast du schon einen Realitätverlust?

Wen jemand um einen Gewerbeschein ansucht oder sich um eine
Stelle bewirbt braucht man auch einen Strafregisterauszug.
sollen jetzt die Leute auf dem Gemeindeamt alle österr. u. intern.
Zeitungen abfahren und im Archiv die letzten 50 Jahre durchblättern?:mauer:
Gewisse Straftaten kann man nicht vermeiden, da ist man erst
nachher klüger. Nur wird bei offensichtlichen Sachen zu lange zugeschaut.
 
doch seine Rente.
Bei dem Staranwalt, verdient er sicher noch eine Menge Geld für
Buch und Filmrechte.
Der ist auch im Knast finanziell abgesichert.:mauer:
ach du meinst der schreibt a buch über seine taten? :mauer::mauer: der verleger möchti ned sein, ausser i hätt nur mehr a boa monate zu leben :mad::mad:

na da kann er sich ja dinge kaufen, armani anzüge, a wohnzimma garnitur.......wozu brauchsd im häfn kohle????
 
doch seine Rente.
Bei dem Staranwalt, verdient er sicher noch eine Menge Geld für
Buch und Filmrechte.
Der ist auch im Knast finanziell abgesichert.:mauer:

ach du meinst der schreibt a buch über seine taten? :mauer::mauer: der verleger möchti ned sein, ausser i hätt nur mehr a boa monate zu leben :mad::mad:

Ein sehr realistisches Szenario. Und bei der Sensationsgier der Konsumenten wird das ein Kassenreisser.

da gibt es keine opferbetreuung und keinen spendenaufruf um einigermassen wiedergutmachung anzustreben.

Opferbetreuung gibt es. Dass das nicht in der Presse breitgetreten wird ist im Sinne des Opferschutzes gewünscht.

Nicht nur kellerräume sind eine gefahr, manchmal genügt schon ein buntes kinderzimmer mit einer türe, die man schliessen kann.

Damit hast du leider völlig Recht.
 
Opferbetreuung gibt es. Dass das nicht in der Presse breitgetreten wird ist im Sinne des Opferschutzes gewünscht.

die opferbetreuung meinte ich für die kinder in thailand !:lehrer:

dass es hierzulande wiedergutmachung, im sinne von, "es-tut-uns-leid-wir-haben-ja-nix-gesehen-geld" gibt, ist ja nicht erst seit dem falle kampusch bekannt.

herr f. hat seine abnormen spielchen sicherlich auch in seinen urlauben praktiziert und diesen kindern kommt 100%ig keinerlei wiedergutmachung zu gute.

in diesem sinne
alles liebe
 
die opferbetreuung meinte ich für die kinder in thailand !:lehrer:

dass es hierzulande wiedergutmachung, im sinne von, "es-tut-uns-leid-wir-haben-ja-nix-gesehen-geld" gibt, ist ja nicht erst seit dem falle kampusch bekannt.

herr f. hat seine abnormen spielchen sicherlich auch in seinen urlauben praktiziert und diesen kindern kommt 100%ig keinerlei wiedergutmachung zu gute.

in diesem sinne
alles liebe

ist mir da was entgangen? ich habe sicher nicht alles zu dem fall gelesen,
auf jeden fall las ich was von thailandurlaub und habe mich gewundert, wie f. die "betreung" der eingesperrten frau und kinder organisiert hat,.
stand da etwas von kindesmissbrauch in thailand? wenn ja, muss ich das überlesen haben.
 
michelangelo45

ist eine reine mutmaßung von mir.........da pädophile im urlaub, selten urlaub von der pädophilie nehmen.

thats all

in diesem sinne
alles liebe
 
Adoptiveltern müssen eine Reihe Bedingungen erfüllen, die zur Sicherstellung des Wohlergehens der Adoptivkinder gestellt werden. Ohne nachzusehen fallen mir Unbescholtenheit (iSd StGB), kein zu großer Altersunterschied, geeignete Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten ein. Im konkreten Fall handelt es sich um eine innerfamiliäre Adoption. Der Fall "Großeltern ziehen Enkel auf" ist gesellschaftlich üblich und anerkannt, da sind manche Bedingungen großzügiger auszulegen (zB Altersunterschied).

Getilgte Strafen existieren rechtlich gesehen nicht mehr, die Daten sind gelöscht. Daher dürfen diese weder bei der Adoptionsbewilligung noch jetzt bei Pressekonferenzen in Betracht gezogen werden. Da wird nichts "vertuscht". die Behörden dürfen auf getilgte Strafen nicht mehr Bezug nehmen.
In A werden Haftstrafen 10 Jahre nach Haftende getilgt, lebenslange Haftstrafen erst nach 80 Jahren.



Es gibt immerhin die Theorie, das Kinder aus inzestiösen Bezihungen genetisch erheblich benachteiligt sind. Somit ist ein Verbot zu deren Schutz rechtfertigbar. Wobei das durchaus kontroversiell zu sehen ist - die Thematik "behindertes Leben ein Schaden" ist erst vor Kurzem in zwei Fällen gerichtlich abgehandelt worden und Gegenstand heisser Diskussionen.



Inzest kommt nicht so häufig in die Schlagzeilen, die Konsumenten sind bei diesem Thema noch nicht so abgestumpft. Außerdem haftet dem Inzest der Nimbus des "moralischen Tabus" an. Massenmörder gibt es genügend, egal ob politisch, religös oder mit sonstigem Wahn motiviert. (Ja, ich weiß wie man diesen Satz deuten kann und er steht exakt deswegen so da).



Sein Vermögen bleibt ihm natürlich, eine Haft bedeutet nicht automatisch Enteignung. Fraglich allerdings ist, was von "seinem" Vermögen nach Abzug der zivilrechtlich beanspruchten Entschädigungen der Opfer überbleibt. Der Ehefrau gehört zudem ohnehin wahrscheinlich die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, über das sie bei einer (hier wohl problemlos durchführbaren) Scheidung voll verfügen kann. Unterm Strich wird ihm nichts bleiben.

die sache mit dem grosselternbonus hat wohl schon was für sich. ansonsten haben die jugendämter schon einen spielraum. bei www.adoption.de findet man auch was dazu.

zu deinem letzten absatz, dem vermögen, nur eine ergänzung. natürlich hofft hier wohl jeder, dass es der tochter und ihren kindern gelingt, einen möglichst grossen teil des vermögens des f. als entschädigung/schmerzensgeld einklagen zu können. selbstverständlich würde zu diesem vermögen auch ein mögliches buch/film-honarar zählen. insofern rege ich mich über diesen aspekt auch erst garnicht auf, wie es der eine oder andere hier getan hat.

dem absatz der beginnt mit: " inzest kommt nicht so häufig in die schlagzeilen..." muss ich widersprechen. meine frage war ja: wieso muss unbedingt in die schlagzeilen das wort inzest, obwohl die schlimmste delikte in dem fall freiheitsberaubung und vergewaltigung sind. ich hatte ja auch noch den fall in frankreich verlinkt, in dem "blick" aus der schweiz zwecks auflagensteigerung aus schweren sexuellem missbrauch von schutzbefohlenen inzest einfach dazuerfunden hat. dein argument von der häufigkeit und abstumpfung kann hier nicht überzeugen, zumal du auf ein ganz anderes feld ausweichst, massenmördern, womit wohl alles gemeint sein kann, auf politischem feld, aber auch die vielen (schul)amokläufer.
bleiben wir auf unserem feld. jahrelange freiheitsberaubung ist das viel seltenere delikt. in D kamen laut einer statistik in den alten bundesländern in einem jahr, das ich nicht zu beziffern vermag, 10 inzestfälle vor gericht. neue bundesländer dazu, dunkelziffer auch noch - soviele fälle von jahrelanger freiheitsberaubung, gar auch noch verbunden mit vergewaltigung gibt es sicher nicht.
wobei man sagen muss, früher hat man in den zeitungen nur bundesweit publizierte fälle gelesen, heute liest man im net auch solche aus der lokalen presse. ohne die hätte ich nie von einem bizarren inzest-fall in hildesheim gelesen: mann nötigt ehefrau zu geschlechtsverkehr mit dem eigenen gemeinsamen sohn (nicht erfunden, gerichtsbericht belegbar).
(ich hatte zu dem thema im net nach fällen recherchiert, als die verfassungsklage in D anhängig war)
 
Hast Recht Michelangelo ist nur Inzest, nix für ungut, aber ich fand Deine Aussage eben blöd, obwohl ich weiß was Du meinst.
 
Es gibt immerhin die Theorie, das Kinder aus inzestiösen Bezihungen genetisch erheblich benachteiligt sind. Somit ist ein Verbot zu deren Schutz rechtfertigbar.


... wie man ja an dem schweren Krankheitszustand der 19jährigen Tochter des Opfers sehen kann, der ja genetisch bedingt ist.


http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/niederoesterreich/article299756.ece

42j ist die frau, 24j eingesperrt, also war sie damals 18j, als sie ihr vater erstmalig vergewaltigt hat, also mit verlaub, pädophilie ist etwas anderes.


Vielleicht liest ein bißchen mehr als nur die Überschriften. Die arme Frau wurde seit ihrem 11. Lebensjahr missbraucht, nachdem sie dann mehrmals weggelaufen ist, hat sie der F. kurzerhand eingesperrt!

http://www.nachrichten.at/regional/oesterreich/676686


Frage mich zwischenzeitlich auch, ob seine Kindes-Kinder nicht auch noch von ihm missbraucht wurden, oder ob er sich "nur" an seiner eigenen Tochter vergangen hat. :hmm:
 
Hast Recht Michelangelo ist nur Inzest, nix für ungut, aber ich fand Deine Aussage eben blöd, obwohl ich weiß was Du meinst.

meine aussage blöd? das ist erklärungsbedürftig. ich kann da nichts blödes finden.
für blöd halte ich eine aussage von mir, wenn mir jemand ohne anstrengung nachweist, dass sie falsch ist, oder wenn sie zwar richtig ist, aber ich meinen diskussionspartner dabei unnötig grob, ruppig, unfair, angegangen bin. beides ist im fall des dialogs mit pour-femme nicht der fall. ich habe ja sogar noch vorsichtig nachgefragt, was in der presse zu f.s thailandbesuch stand. das die vorgänge in amstetten selbst nichts mit pädophilie zu tun hatten, lag ja auf der hand.
fazit: man muss bei der sache bleiben und nicht tatbestände durcheinanderbringen, sonst kommt man in den wald.
 
Zurück
Oben