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Und schwupps ist das schon allgemein auf Haus- und Hotelbesuch ausgedehnt... Wobei ich schon mitbekommen habe, dass das nicht legal ist.
Na ja, ausgedehnt wird's wohl gedanklich auf Sexarbeit ausserhalb von Etablissements mit Sicherheitsmassnahmen - so die Denkweise der Politik, i.e. der Gesetz- und Verordnungsgeber, und der Sicherheits- und Gesundheitsbehoerbehoerden - ... na ja.
Und, um spezifischer zu sein: "Haus- und Hotelbesuche" ist durchaus auch (wenn nicht ueberwiegend) der Terminus fuer (in Wien und einigen anderen Laendern) legale Besuche in Haus, Wohnung oder Hotelzimmer des Herrn.
Sehr vereinfachend: Der Unterschied in der Erlaubtheit der letzteren im Gegensatz zu Wohnungsprostitution (Prostitution in Haus, Wohnung oder Hotelzimmer der/des SW) liegt im Gedanken (ich schreibe jetzt nicht: in der Fiktion), dass die SW, wenn ihr beim Besuch des Herrn in seiner Umgebung etwas "fishy" vorkommt, davor umdrehen und gehen kann, waehrend es zu spaet ist, wenn er bei ihr vor der Tuer oder im Zimmer steht.
Ich vollziehe diese Gedanken nicht ganz nach, aber so ist es nun einmal geregelt.
Und auf detaillierte Erklaerungen, Hin-, Ver- und Zurechtweisungen werde ich, wenn sie stimmen, auch wieder "Ja, eh" antworten.