Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Mich würde interessieren wie das konkret abläuft.
Geben sich die Polizisten online vorher als Kunden aus? Anders werden sie ja gar nicht an die Adressen und belastendes Material gelangen, oder?
Ich habe hier schon Geschichten gelesen, wo eine regelrechte Rätselrallye veranstaltet wurde. Potenzielle Kunden wurden von Adresse zu Adresse dirigiert und dazwischen wurde wie auch immer abgecheckt, ob es sich nicht um einen Polizisten handelt.
 
Wäre froh wenn sowas draussen bleiben würde, tragisch aber was passiert sonst noch alles Schreckliches, dafür gibt's die "Revolverblattl'n"
Als Einzelfall (und noch dazu in Deutschland) hat das nicht unbedingt Bezug zum Thread imho...
 
Wäre froh wenn sowas draussen bleiben würde, tragisch aber was passiert sonst noch alles Schreckliches, dafür gibt's die "Revolverblattl'n"
Als Einzelfall (und noch dazu in Deutschland) hat das nicht unbedingt Bezug zum Thread imho...

Wieviele "Einzelfälle" muss es geben, um das Thema Gewalt gegen SW ernst zu nehmen?

Die FAZ ist auch kein "Revolverblatt'l".

Es ist nicht nur realitätsbezogen, sondern auch ein Zeichen von Respekt, hier auch Fälle von Gewalt zu dokumentieren.
 
Ich habe hier schon Geschichten gelesen, wo eine regelrechte Rätselrallye veranstaltet wurde. Potenzielle Kunden wurden von Adresse zu Adresse dirigiert und dazwischen wurde wie auch immer abgecheckt, ob es sich nicht um einen Polizisten handelt.

Was ich mich in diesem Zusammenhang frage ist, wie denn die Mädels beurteilen wollen, ob es sich um einen Polizisten handelt? Sie bestellen den Gast zum Haus gegenüber und begutachten ihn dann erst einmal durchs Fenster. Gut, und dann? Sie werden ja nicht erwarten, dass einer in Uniform dort hin kommt und so blöd, zu zweit aufzutauchen wird die Polizei ja auch nicht sein.

Wie wollen sie dann einen Polizisten erkennen? Ich habe schon Beispiele aus der Drogenfahndung gesehen, die würde man optisch auf gar keinen Fall als solche erkennen.
 
Ich gehe davon aus, dass man anfangs inkognito sein Interesse an einem Date bekundet. Ich habe einen leiwanden Polizeijuristen in meinem Bekanntenkreis und müsste ihn mal darauf ansprechen. 🤔

Eher unwahrscheinlich. Bzw. wäre es unrechtens.
Der Einsatz von 'Lockspitzeln' (Agents Provocateurs) ist in Österreich durch die StPO ausdrücklich verboten.

 
Was ich mich in diesem Zusammenhang frage ist, wie denn die Mädels beurteilen wollen, ob es sich um einen Polizisten handelt? Sie bestellen den Gast zum Haus gegenüber und begutachten ihn dann erst einmal durchs Fenster. Gut, und dann? Sie werden ja nicht erwarten, dass einer in Uniform dort hin kommt und so blöd, zu zweit aufzutauchen wird die Polizei ja auch nicht sein.

Wie wollen sie dann einen Polizisten erkennen? Ich habe schon Beispiele aus der Drogenfahndung gesehen, die würde man optisch auf gar keinen Fall als solche erkennen.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Vielleicht spekuliert man damit, wie lange ein Kunde das Spiel mitmacht, bis er aufgibt. Der Polizist bleibt vielleicht eher dran. Und den aufgebenden Kunden ruft man vielleicht im letzten Moment doch noch an und sagt ihm die richtige Adresse.
Oder sie haben Spezialisten mit besonderer Menschenkenntnis in ihren Diensten.
Kontrollore der Wiener Linien sind auch schwer zu erkennen. Und ja, manche Drogenfahnder sind von ihrer "Kundschaft" oft schwer zu unterscheiden. Undercoverarbeit will gelernt sein :D
 
Eher unwahrscheinlich. Bzw. wäre es unrechtens.
Der Einsatz von 'Lockspitzeln' (Agents Provocateurs) ist in Österreich durch die StPO ausdrücklich verboten.

Da lobe ich mir eher die schönen Dessous von Agent Provocateur :D
Juristen hier?
Wann beginnt das Anstiften zu einer strafbaren Handlung? Denn ich glaube, dass nur das verboten ist. Bei Drogendeals gibt es ja auch polizeiliche Testkäufer, so weit ich weiß. Wenn das illegal wäre, dürfte kein Dealer verurteilt werden.
Achtung: Laienmeinung und Vermutungen.
 
Da lobe ich mir eher die schönen Dessous von Agent Provocateur :D
Juristen hier?
Wann beginnt das Anstiften zu einer strafbaren Handlung? Denn ich glaube, dass nur das verboten ist. Bei Drogendeals gibt es ja auch polizeiliche Testkäufer, so weit ich weiß. Wenn das illegal wäre, dürfte kein Dealer verurteilt werden.
Achtung: Laienmeinung und Vermutungen.

Das sind dann nicht unbedingt selbst Polizisten.
Eben Kunden, die einen 'Deal' machen, bei dem die Polizei zusehen kann.
Hat mir ein Freund erzählt.
 
Wäre froh wenn sowas draussen bleiben würde, tragisch aber was passiert sonst noch alles Schreckliches, dafür gibt's die "Revolverblattl'n"
Als Einzelfall (und noch dazu in Deutschland) hat das nicht unbedingt Bezug zum Thread imho...
Naja, so einzeln sind die Fälle leider nicht. Immer wieder stellen User hier links rein, wo es um Gewalt gegen SW geht. Gewalt ist leider Teil des täglichen Lebens, auch wenn sich die meisten das anders wünschen würden.
Aufzeigen und darüber reden halte ich für den besseren weg als verschweigen und klein reden. Bezug zum "Gewerbe" ist mMn schon gegeben, unabhängig davon, ob diese konkrete Tat in Deutschland oder Österreich verübt wurde. Es lesen hier auch sehr viele Deutsche mit. Mir wurde einmal erklärt, dass es in Deutschland nichts mit dem EF vergleichbares gibt.
 
Eher unwahrscheinlich. Bzw. wäre es unrechtens.
Der Einsatz von 'Lockspitzeln' (Agents Provocateurs) ist in Österreich durch die StPO ausdrücklich verboten.

Wenn sich ein Polizist als Freier ausgibt und mit einer SW einen Termin ausmacht, provoziert er ja niemanden.
Klassisches Beispiel für diesen Agent Provocateur wäre in der USA: Politessen, die sich als Prostituierte verkleiden und auf der Straße Männer ansprechen und sie aufdringlich versuchen zu überzeugen, mal es mit so einer Dame zu probieren. Sobald der ahnungsloser Mann einwilligt, gibt sie ihre Identität bekannt und der Mann bekommt seine gesetzliche Strafe. Springender Punkt ist, dass die Dame den Herren angesprochen (provoziert) hat.
Das ist bei uns GsD verboten.
 
Wenn sich ein Polizist als Freier ausgibt und mit einer SW einen Termin ausmacht, provoziert er ja niemanden.

Sähe ich anders. Wäre z.B. das Verdachtsmoment der illegalen Wohnungsprostitution gegeben und ein Beamter kontaktiert die Verdächtige um einen Termin an der 'verdächtigen Location' auszumachen um sie dann dabei 'inflagranti' zu erwischen, wenn er zum Termin erscheint: Definitiv 'Agent Provocateur'.
 
Eine bekannte SW berichtete mir, dass sie im Laufhaus die einzige ist, die eine Steuernummer beim Finanzamt hat und ihre Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Alle anderen Damen aus Rumänien oder Bulgarien oder von sonstwo sind ohne Steuernummer. Verdienen zwar ihr gutes Geld in Österreich, zahlen aber keine Steuer.
Das kann doch nicht sein, dass jemand monatlich tausende Euro in Österreich verdient, aber davon in Österreich keine Steuer zahlt??? Oder geben die Damen bei ihrem Finanzamt im Heimatland eine Steuererklärung ab und zahlen dort???
 
Eine bekannte SW berichtete mir, dass sie im Laufhaus die einzige ist, die eine Steuernummer beim Finanzamt hat und ihre Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Alle anderen Damen aus Rumänien oder Bulgarien oder von sonstwo sind ohne Steuernummer. Verdienen zwar ihr gutes Geld in Österreich, zahlen aber keine Steuer.
Das kann doch nicht sein, dass jemand monatlich tausende Euro in Österreich verdient, aber davon in Österreich keine Steuer zahlt??? Oder geben die Damen bei ihrem Finanzamt im Heimatland eine Steuererklärung ab und zahlen dort???

Was ist das bitte für eine SW, die derart unsolidarisch über ihre Kolleginnen spricht?

Und woher weiss sie das so genau, ist sie von der rumänischen Steuerbehörde?

Und kann es Dir nicht egal sein, was andere Leute machen? Kümmere Dich um Deine eigenen Steuern und gut ist. 🤷‍♀️
 
Eher unwahrscheinlich. Bzw. wäre es unrechtens.
Der Einsatz von 'Lockspitzeln' (Agents Provocateurs) ist in Österreich durch die StPO ausdrücklich verboten.

Die StPO ist irrelevant. VStG ist hier einschlägig, die das Lockspitzelverbot nicht kennt.

Außerdem gibt es die verdeckte Ermittlung als Grundlage in der StPO.

Angenommen Prostitution wäre im StGB angesiedelt, dann wäre ich ein Agent Provocateur, wenn ich die Dame zur Prostitution anstifte/bestärke. Für gewöhnlich betrete ich die Wohnung, werde ins Zimmer geführt und nach Service und Verweildauer gefragt. Daher stifte ich niemanden an. Das macht einem signifikanten Unterschied aus.
 
zivilfahnder darf nicht: irgend jemanden auffordern, ihm gefälligst drogen zu beschaffen. der ruft dann seinen bekanntenkreis durch-schafft es irgendwie was auf zu treiben-das wäre klassisch vom agent provocateur-verbot betroffene aktion und ist verboten. zivilfahnder darf: wenn ihm drogen angeboten werden als interessierter käufer auftreten und interesse heucheln bis ware, preis und menge bestimmbar sind-dann wird eine verhaftung durchgeführt. prostitution bzw. zuhälterei ist natürlich auch nach stgb ein straftatbestand, bei illegalen, die einen zuhälter/„beschützer“ haben, darf nach stgb auch der zivilfahnder interesse heucheln um an dem zuhälter ran zu kommen.
 
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