Hi,
Es sticht jemand einen anderen halb tot, und er kriegt vorerst mal nix anderes als eine Anzeige?
siehe weiter vorne: Es kommt darauf an, ob ein Haftgrund vorliegt.
Nach wie vor ist jeder bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen.
Und einen Unschuldigen darf man nur dann einsperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Z.B. Fluchtgefahr.
Das ist von der Tat absolut unabhängig.
Bei den festgenommenen Asiaten dürfte es erstmal - auch bedingt durch deren Schweigen - zu zeitaufwendiger Identitätsfeststellung kommen. Wenn es einige Tage dauert, festzustellen, wer die sind, sind sie natürlich festzunehmen ....
Bei der Messerstecherei gestern hat ein 13 Jähriger einem 14 Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der Angegriffene hat ein Messer gezogen, der Angreifer wurde verletzt. Und da ist nix von "halbtot". Von Notwehr über Unfall bis Mordversuch ist das alles an möglichen Anklagen drin.
Stell Dir vor der Angreifer ist - obwohl er 13 - groß und muskelbepackt, der Täter mit 14 einen Kopf kleiner und schmächtig.
Und ob er strafmündig ist, oder nicht ist auch nicht gesagt.
Willst echt ein Kind einsperren?
LG Tom