Das Tabu schlechthin

Nachdem was ich jetzt so gelesen habe, möchte Marlene Sex unter erwachsenen Geschwistern legalisieren, oder vielleicht sogar Sex unter erwachsenen anderen Verwandten.

Nun......das mag ein Diskussionsthema sein, da es in einigen Ländern der Erde nicht strafbar ist.

Sex mit Minderjährigen - egal ob verwandt oder nicht - oder das Ausnutzen von Schutzbeauftragten ist furchtbar und gehört schwer bestraft.

Persönlich könnte ich es mir nicht vorstellen, Sex mit Verwandten zu haben, jedoch würde ich erwachsene Geschwister deswegen nicht verurteilen.....
 
ich hab dich schon mal gefragt aber du gibst ja keine Antwort

gefragt haben sie schon mehrere, aber viell ist Marlene ja ein "gebranntes" Kind und will sich dieses Thema nur irgendwie schön reden?!?!

Dieses,unser, Gesetz passt schon so wie es ist, der Strafrahmen ist etwas gering, speziell was Erwachsene/Kinder anbelangt, Die Dunkelziffer sicher sehr, sehr hoch, aber es ist wie immer - wo kein Kläger da kein Richter. Erwachsene Geschwister die zusammen Sex haben werden sich ja nicht selber anzeigen, und erwischt werden sie sicher in den aller seltesten Fällen
 
Mit "hä" weis ich nichts anzufangen.

Ich habe ausdrücklich "angewandtes" Strafrecht geschrieben und damit zum Ausdruck gebracht, das bei der Rechtssprechung moralische Meinungen keine Berücksichtigung finden, sondern nur das, was lt. StGb eine strafbare Tat darstellt. So ist z.B. Pädophilie, eine allgemein als verwerflich gesehene Veranlagung, nicht strafbar, aber ein sexueller Übergriff eines pädophil Veranlagten ist zu Recht eine ernst zu nehmende Straftat. Das auseinander zu halten ist wesentlicher Grundsatz eines Strafverfahrens.

Normungen auf Grund moralischer Ansichten gibt es bei der Gesetzgebung, wobei festgelegt wird, was strafbar ist. Was im StGb nicht erwähnt ist, ist auch nicht strafbar, und sei es in den Augen von Moralisten noch so verwerflich.

Mir ist klar, dass in einer modernen Gesellschaft das Problem des Inzest, da wo es überhaupt eines ist, mit modernen Mitteln angegangen werden sollte und nicht dadurch, dass Menschen, die damit kein Problem haben, in den Knast gesteckt werden. Doch das überwiegende Problem liegt wohl mal wieder bei den Moralaposteln.

Da mit so einem Schmarren anzufangen, dass Pädophilie im Grunde nicht strafbar ist sondern nur die Tat selber, ist der größte Müll, den ich hier jemals gelesen habe...
Sorry, aber mit solchen Behauptungen anzufangen - da kanns mit der Intelligenz auch nicht weit her sein...
 
Da mit so einem Schmarren anzufangen, dass Pädophilie im Grunde nicht strafbar ist sondern nur die Tat selber, ist der größte Müll, den ich hier jemals gelesen habe...

ich nimm das ganze schon nicht mehr ernst hier .
 
Welche gesundheitlichen Probleme ergeben sich aus Inzest?
Die Wahrscheinlichkeit, dass durch Inzest gezeugte Nachkommen gesundheitliche Schädigungen erleiden, sind hoch. Eine britische Studie kam zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent der Todesfälle und schweren Erkrankungen bei Kindern verhindert werden könnten, wenn man Inzest ausschließen könnte. Gefürchtet sind demnach neben schweren geistigen und körperlichen Behinderungen Totgeburten, Muskelschwund oder auch Stoffwechselstörungen.
Die medizinischen Aspekte von Inzest wurden bereits vom TE angedeutet.
Daher stellt sich nurnoch die Frage warum man es erlauben sollte, dass Lotterie mit der Gesundheit von Kindern gespielt wird?
Davon auszugehen, dass jeder Mensch in der Lage ist korrekt zu verhüten und deswegen nichts passieren kann, funktioniert nicht.
Ich öffne euch mal die Augen, auch bei verhütetem Geschlechtsverkehr, kann eine Schwangerschaft erfolgen wenn irgenwas schief läuft. :shock:


Wir leben nunmal in einer Gesellschaft, bei der die Mehrheit beschlossen hat, dies aus diesen Gründen nicht zu erlauben, was auch sinnvoll ist, da die Gesellschaft nunmal direkt davon betroffen ist was du mit deinen Nachkommen anstellst. Wenn du das nicht willst, gibt es genügend Plätze wo Inzucht nicht strafbar ist. Ob es dann sozial akzeptiert wird, ist aber immernoch nicht garantiert. (genau wegen der Begründung dass man es herausfordert kein gesundes Kind zu zeugen)

Es geht auch bei weitem nicht darum "Minderheiten" zu unterdrücken, wie es so schön unterstellt wurde. Alle deine Rechte enden nunmal dort, wo die Rechte eines anderen (z.B. das der gezeugten Kinder auf körperliche Unversehrtheit) beginnen.

Ich fass es grad nicht, dass ich sowas erklären muss.
 
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dass Pädophilie im Grunde nicht strafbar ist sondern nur die Tat selber, ist der größte Müll, den ich hier jemals gelesen habe...

Müll hin oder her - aber wo sie echt hat ...... - ist eben so - eine Veranlagung ist nicht strafbar, nur das ausleben eben dieser kann strafbar sein und in diesem Fall ist es so, Gottseidank!!!
 
......Alle deine Rechte enden nunmal dort, wo die Rechte eines anderen (z.B. das der gezeugten Kinder auf körperliche Unversehrtheit) beginnen.....

Ich stimme deiner Argumentation zwar voll und ganz zu, allerdings sollte man sich dabei bewusst sein, dass sie eine kleine Achillesferse aufweist. Nämlich jene, dass Abgesehen von der Strafbestimmung der Blutschande in der gesamten österreichischen Rechtsordnung eugenische Erwägungen, also die Verhinderung von Erbkrankheiten, nicht Gegenstand einer Rechtsbestimmung sind. (Das Recht auf) Erbreinheit als Strafgrundlage ist etwas heikel, da das Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung auch bei Kindern nicht verwandter Eltern mit bestimmten genetischen Konstellationen gegeben ist. Ebenso wenig machen sich drogenkranke Menschen strafbar, wenn sie ihrem Kinderwunsch nachkommen. Auch hier ist die körperliche Unversehrtheit nicht zwingend gegeben.
Trotz der Schwäche in der Argumentation sehe ich allerdings keine ausreichenden Gründe um die derzeitige Rechtslage abzuändern.
 
(Das Recht auf) Erbreinheit als Strafgrundlage ist etwas heikel, da das Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung auch bei Kindern nicht verwandter Eltern mit bestimmten genetischen Konstellationen gegeben ist. Ebenso wenig machen sich drogenkranke Menschen strafbar, wenn sie ihrem Kinderwunsch nachkommen. Auch hier ist die körperliche Unversehrtheit nicht zwingend gegeben.
Liegt vielleicht daran, dass die Chancen in Österreich einen Partner mit den gleichen autosomalen Gendefekten zu finden recht gering weit unter dem Promillebereich liegt, während die Chance bei Inzucht zwischen Eltern & Kindern doch sehr schnell bei 25% ist.
Bei einer Drogensucht ist es schwierig den Schuldigen, sowie die Auswirkungen auf ein Kind zu ermitteln, da auch am gesamten Suchtprozess immer mehrere Personen beteiligt sind. Ein generelles Reproduktionsverbot für Drogensüchtige Menschen ist daher nicht umsetzbar.
Bei Inzucht zwischen Eltern und Nachkommen sind die Schuldigen schnell auffindbar.

Alles eine Frage von Menge und Wahrscheinlichkeit.
 
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Ich stimme deiner Argumentation zwar voll und ganz zu, allerdings sollte man sich dabei bewusst sein, dass sie eine kleine Achillesferse aufweist. Nämlich jene, dass Abgesehen von der Strafbestimmung der Blutschande in der gesamten österreichischen Rechtsordnung eugenische Erwägungen, also die Verhinderung von Erbkrankheiten, nicht Gegenstand einer Rechtsbestimmung sind. (Das Recht auf) Erbreinheit als Strafgrundlage ist etwas heikel, da das Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung auch bei Kindern nicht verwandter Eltern mit bestimmten genetischen Konstellationen gegeben ist. Ebenso wenig machen sich drogenkranke Menschen strafbar, wenn sie ihrem Kinderwunsch nachkommen. Auch hier ist die körperliche Unversehrtheit nicht zwingend gegeben.
Trotz der Schwäche in der Argumentation sehe ich allerdings keine ausreichenden Gründe um die derzeitige Rechtslage abzuändern.

Eben auch aus dieser Argumentation heraus ist in anderen europäischen Ländern das Inzestverbot aufgehoben worden.

Wenn mit ""Recht auf körperliche Unversehrtheit" und Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung argumentiert wird, müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit Gendefekten, Behinderungen oder ähnlichen Risiken, denen auch Ärzte von einem Kinderwunsch dringend abraten, per Gesetz jeglichen GV, also auch den geschützten, verboten werden. Aber auf diese Idee käme wohl niemand, weil das wohl doch zu sehr an Nazi-Zeiten erinnern würde.
 
Wenn mit ""Recht auf körperliche Unversehrtheit" und Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung argumentiert wird, müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit Gendefekten, Behinderungen oder ähnlichen Risiken, denen auch Ärzte von einem Kinderwunsch dringend abraten, per Gesetz jeglichen GV, also auch den geschützten, verboten werden.

Oder man schaltet einmal seinen Kopf ein und überlegt ab welcher Wahrscheinlichkeit ein Verbot vertretbar ist und wann nichtmehr. :lalala:

Die Begründung, dass ein Verbot, welches für eine Gruppe von Menschen gilt auch für ALLE anderen gelten muss, ist fehlerhaft.
Es gibt außer ganz oder garnicht nämlich auch noch die Option ab dann und dann. :mrgreen:

Und wie gesagt, bei Inzucht sind die Verantwortlichen nunmal sehr schnell gefunden.
 
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Alles eine Frage von Menge und Wahrscheinlichkeit.

Das stimmt durchaus. Wie ich schon geschrieben habe, ich gehe voll und ganz mit deiner Argumentation konform, da ich selbst ganz genauso argumentieren würde....mich stört halt nur die kleine Achillesferse dabei, das ist alles.
 
Oder man schaltet einmal seinen Kopf ein und überlegt ab welcher Wahrscheinlichkeit ein Verbot vertretbar ist und wann nichtmehr.

Dann schalte mal ein und überlege mal, wieviel % der Bevölkerung Inzest betreiben und wieviele davon Kinder in die Welt setzen. Und dann überlege mal wieviele "normale" Menschen es gibt, die trotz Risiko Kinder in die Welt setzen. Und dann frage mal nach, wieviele von allen behinderten Kindern aus Inzestverhältnissen stammen.
 
Wenn mit ""Recht auf körperliche Unversehrtheit"


Menschen mit Gendefekten, Behinderungen oder ähnlichen Risiken, denen auch Ärzte von einem Kinderwunsch dringend abraten, per Gesetz jeglichen GV, also auch den geschützten, verboten werden

Du legst es aus wie du es brauchst - Inzucht ist verboten!!! Daran ändert auch deine Argumentation nix, und wird es auch hoffentlich nie ändern!! Gründe dafür sind bekannt, oder???

Menschen mit Beeinträchtigung Sexualität abzusprechen hat mit dem nix, aber auch gar nix zu tun!!! Von Kinderwünschen wird ihnen jeder Arzt aus Vernunftsgründen abraten, dennoch kann diesen Menschen die Sexualität nicht verboten werden. Da sind wir wieder bei deiner so gelobten Selbstbestimmung.
Und nein, Menschen die so schwer behindert sind das sie nicht, oder fast nicht wissen was sie tun, leben meistens in einer dafür geeigneten Einrichtung oder werden durch geschultes Pflegepersonal so gut betreut, meist jedenfalls, das es zu keinen, oder nur in den seltensten Fällen zu sexuellen Handlungen kommt, oder kommen kann.
Und ja, ich spreche aus Erfahrung, habe selber einige Jahre in diesem Job gearbeitet, und mirist in dieser Zeit kein einziger "negativer" Fall zu Ohren gekommen
 
Du legst es aus wie du es brauchst - Inzucht ist verboten!!! Daran ändert auch deine Argumentation nix, und wird es auch hoffentlich nie ändern!! Gründe dafür sind bekannt, oder???

Menschen mit Beeinträchtigung Sexualität abzusprechen hat mit dem nix, aber auch gar nix zu tun!!! Von Kinderwünschen wird ihnen jeder Arzt aus Vernunftsgründen abraten, dennoch kann diesen Menschen die Sexualität nicht verboten werden. Da sind wir wieder bei deiner so gelobten Selbstbestimmung.
Und nein, Menschen die so schwer behindert sind das sie nicht, oder fast nicht wissen was sie tun, leben meistens in einer dafür geeigneten Einrichtung oder werden durch geschultes Pflegepersonal so gut betreut, meist jedenfalls, das es zu keinen, oder nur in den seltensten Fällen zu sexuellen Handlungen kommt, oder kommen kann.
Und ja, ich spreche aus Erfahrung, habe selber einige Jahre in diesem Job gearbeitet, und mirist in dieser Zeit kein einziger "negativer" Fall zu Ohren gekommen


Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.

Und lies mal, was ich "Infra" geschrieben habe. Du bist ja vom Fach.
 
Dann schalte mal ein und überlege mal, wieviel % der Bevölkerung Inzest betreiben und wieviele davon Kinder in die Welt setzen. Und dann überlege mal wieviele "normale" Menschen es gibt, die trotz Risiko Kinder in die Welt setzen. Und dann frage mal nach, wieviele von allen behinderten Kindern aus Inzestverhältnissen stammen.
Nicht viele, was mich auch net wundert, da zum Glück verboten. :mrgreen:

Überleg mal wieviele Kinder aus Inzestverhältnissen an einer Krankheit leiden, die sie nicht hätten wenn ein Elternteil aus einem anderen Genpool stammen würde. ;)

Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.
Das sind sie auch. Wenn du mit einem engen Familienmitglied vögelst, wirst genauso bestraft als würde ich es tun. ;)
Dieses Gesetz gilt universell für alle Menschen in Österreich oder kennst du jemanden für den es net gilt? Bin ja mal gespannt. :mrgreen:
 
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