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Dass daraus das Recht des Angeklagten abgeleitet wird die Aussage zu verweigern war mir bekannt. Dass allerdings der Angeklagte das Recht hat die Unwahrheit zu sagen, wusste ich bisher nicht.
Der Angeklagte hat die Möglchkeit vor Gericht nicht die Wahrheit zu sagen. Ob ihm allerdings vom Richter geglaubt wird, steht auf einem anderen Stern. Wie oft passiert es, dass ein Angeklageter sagt er sei unschuldig (Unwahrheit) und nach der Beweisführung zugibt die Tat doch begangen zu haben?
Stichwort "freie Beweiswürdigung"!
Lediglich als Zeuge ist man zur wahren Aussage verpflichtet, und kann bei wissentlicher Falschaussage strafrechtlich belangt werden.
Trotzdem finde ich, dass solch ein Thema nicht hier ins EF gehört. Wir wissen alles nur von einer Seite (Medien) und maßen uns an, damit bereits über einen Menschen den Stab zu brechen, auch wenn in gegenständlichen Fall eventuell der richtige Mensch in Haft genommen wurde. Was aber, wenn er es nicht war? Reicht dann, "Oh es tut mir leid, aber die Zeitungen,......."
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