die bundespräsidentenwahl 2016

wen wählt deiner meinung nach das volk zum bundespräsidenten / zur bundespräsidentin?

  • Irmgard Griss

    Stimmen: 23 8,3%
  • Rudolf Hundstorfer

    Stimmen: 20 7,2%
  • Andreas Khol

    Stimmen: 23 8,3%
  • Alexander Van der Bellen

    Stimmen: 80 28,8%
  • Norbert Hofer

    Stimmen: 117 42,1%
  • Richard Lugner

    Stimmen: 15 5,4%

  • Umfrageteilnehmer
    278
Status
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brauchen wir überhaupt einen bundepräsidenten ?
ist dieses amt noch zeitgemäß ?

Nun, der könnte die Regierung absetzen.
Da die nächste Nationalratswahl erst 2018 ist, könnte jetzt einer mit dem Versprechen antreten, dass diese Regierung abgesetzt wird.
Eventuelle Neuwahlen müsste allerdings der Nationalrat beschließen, und was danach kommt... Naja.

Jedenfalls ist der Bundespräsident theoretisch wichtig um die Demokratie abzusichern oder gegen diverse Fehlentwicklungen aufzutreten. In der Praxis hat allerdings nicht mal Miklas 1932 von diesem Recht gebraucht gemacht, als sich die Christlichsozialen an die Macht geputscht haben.
Es gibt sicher Dinge, wo der Staat besser Geld einsparen kann als hier am demokratischen Wesen.

Aber mich würde wirklich interessieren wieviele Prozent einer bekommt der jetzt mit dem Versprechen antritt "ich setze diese Regierung ab".
 
Jedenfalls ist der Bundespräsident theoretisch wichtig um die Demokratie abzusichern oder gegen diverse Fehlentwicklungen aufzutreten.

Könnte das theoretisch nicht auch ein gewählter Parlamentspräsident (Nationalratspräsident) mit übernehmen?
 
Könnte das theoretisch nicht auch ein gewählter Parlamentspräsident (Nationalratspräsident) mit übernehmen?
Nein, das kann er nicht einmal theoretisch, weil der Bundespräsident laut unserer Verfassung als Gegengewicht zu Nationalrat und Bundesregierung gedacht ist.
 
Nein, das kann er nicht einmal theoretisch, weil der Bundespräsident laut unserer Verfassung als Gegengewicht zu Nationalrat und Bundesregierung gedacht ist.
Man sollte sich nicht immer auf eine veraltete Verfassung berufen. Diese könnte man ändern wenn die Parteien den Willen und mit der Zeit gehen würden. In der Schweiz funktioniert es ja auch durch den Bundesrat.
 
Man sollte sich nicht immer auf eine veraltete Verfassung berufen. Diese könnte man ändern wenn die Parteien den Willen und mit der Zeit gehen würden. In der Schweiz funktioniert es ja auch durch den Bundesrat.

Du darfst aber unser Verfassungssystem nicht mit dem der Schweiz vergleichen.

Ich sag es noch einmal: Bevor das Amt des Bundespräsidenten eingespart wird, würde ich mir all die unsinnigen Einrichtungen vorknöpfen, die wir uns unter dem Vorwand des Föderalismus leisten. Landtage, Bundesrat, Landesschulräte .......
 
Du darfst aber unser Verfassungssystem nicht mit dem der Schweiz vergleichen.
Man kann es jedoch angleichen und wie du schon richtig schreibst eine dieser unsinnigen Einrichtungen (Bundesrat) die wahrscheinlich nie reduziert werden, kann man dieses Amt zuordnen.
 
Man kann es jedoch angleichen

Da bin ich skeptisch. Die Einstellung der Schweizer zum ihrem Staat ist mit unserer nicht zu vergleichen. Und für ein Vollmitglied der EU wäre das sowieso problematisch. Ich denke da nur an die Volksabstimmungen in der Schweiz. Schau dir die Liste an, was meinst du, wie die wohl bei uns ausgegangen wären.

Außerdem wäre eine derartig radikale Verfassungsänderung unrealistisch. Wir scheitern schon bei so einfachen Dingen wie der Frage, wer die Lehrer bezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir = Österreich
Und ich identifiziere mich mit meinem Land.
 
Man sollte sich nicht immer auf eine veraltete Verfassung berufen.
Was mich betrifft, so berufe ich mich in erster Linie auf die derzeit gültige Verfassung.
Ich wiederhole mich nur ungern ... aber einerseits nach mehr direkter Demokratie zu schreien, gleichzeitig aber den einzigen direkt durch das Volk gewählten Repräsentanten unseres Staates wegrationalisieren zu wollen, erscheint mit etwas ... nau, sagen wir ... eigenartig.

In der Schweiz funktioniert es ja auch durch den Bundesrat.
In der Schweiz existiert aber ein anderes demokratisches System, deshalb halte ich von Vergleichen mit der Schweiz nicht viel. Wenn schon, dann müsste man das System der Schweiz komplett übernehmen, und nicht sich jene Rosinen herauspicken, welche gerade gelegen kommen.
 
Könnte das theoretisch nicht auch ein gewählter Parlamentspräsident (Nationalratspräsident) mit übernehmen?

Ja und was bringt das dann, außer dass sich die Bezeichnung ändert?

Ich verstehe das Theater wegen einer Person nicht - da gibt es ganz andere Kosten die man einsparen könnte. Natürlich könnte man über sein Gehalt diskutieren, meiner Meinung könnte es etwas niedriger sein und dafür Gemeindepolitiker besser bezahlt werden WENN sie ihren Job hauptberuflich machen.
 
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Nein, das kann er nicht einmal theoretisch, weil der Bundespräsident laut unserer Verfassung als Gegengewicht zu Nationalrat und Bundesregierung gedacht ist.
Vermutlich hatte diese Regelung so direkt nach dem Krieg Sinn aber heute, in der EU, ist der BP für die Katz.
 
Was mich betrifft, so berufe ich mich in erster Linie auf die derzeit gültige Verfassung.
Die aber definitiv nicht in Stein gemeißelt ist.
In der Schweiz existiert aber ein anderes demokratisches System, deshalb halte ich von Vergleichen mit der Schweiz nicht viel. Wenn schon, dann müsste man das System der Schweiz komplett übernehmen, und nicht sich jene Rosinen herauspicken, welche gerade gelegen kommen.
Wäre ich sofort mit allen Vor- und Nachteilen dabei. Vor allem wenn wir das Pensionssystem ebenfalls übernehmen!
 
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Die aber definitiv nicht in Stein gemeißelt ist.
Darum geht's aber nicht. Es geht darum, dass sie derzeit gültiges Recht ist, und daher ist es vollkommen unsinnig, wenige Wochen vor einer anstehenden Wahl sowohl diese als auch das Amt als solches in Frage zu stellen.

Das kann man nach der Wahl machen, dann hat man ausreichend Zeit, Alternativen auszuarbeiten und anzubieten, und dann die Verfassung entsprechend zu ändern, wenn es von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.
 
Es geht darum, dass sie derzeit gültiges Recht ist, und daher ist es vollkommen unsinnig, wenige Wochen vor einer anstehenden Wahl sowohl diese als auch das Amt als solches in Frage zu stellen.
Stimmt und trotzdem ist der Bundespräsident für die Katz und somit jeder Euro der dafür ausgegeben wird einfach nur verschwendet.
Das kann man nach der Wahl machen, dann hat man ausreichend Zeit, Alternativen auszuarbeiten und anzubieten, und dann die Verfassung entsprechend zu ändern, wenn es von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.
Nur wird das Volk nicht befragt, denn immerhin leben wir nicht in der Schweiz und somit ist es quasi aussichtslos dass sich das ändert ;)
 
Ich verstehe das Theater wegen einer Person nicht - da gibt es ganz andere Kosten die man einsparen könnte.

Einerseits ist das Gehalt überdimensioniert und anderseits ein erheblicher Hofstaat, wenn man die Mitarbeiterliste näher betrachtet.
http://www.bundespraesident.at/aufgaben/praesidentschaftskanzlei/mitarbeiterinnen/

Alleine diese Position verursacht bei mir Sodbrennen :shock:
1. Österreichische Ehrenzeichenkanzlei (4 Personen inklusive Kabinettsvizedirektor)
 
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gleichzeitig aber den einzigen direkt durch das Volk gewählten Repräsentanten unseres Staates wegrationalisieren zu wollen, erscheint mit etwas ... nau, sagen wir ... eigenartig.
Du magst es als eigenartig ansehen, redest aber von einem parteilichen Repräsentanten der durch eine sehr magere Wahlbeteiligung von knapp 54% ermittelt wurde. Alleine dies ist vielleicht schon ein Zeichen etwas ändern zu müssen.

In der Schweiz existiert aber ein anderes demokratisches System, deshalb halte ich von Vergleichen mit der Schweiz nicht viel. Wenn schon, dann müsste man das System der Schweiz komplett übernehmen, und nicht sich jene Rosinen herauspicken, welche gerade gelegen kommen.
Warum nicht, was spricht dagegen?
 
Stimmt und trotzdem ist der Bundespräsident für die Katz und somit jeder Euro der dafür ausgegeben wird einfach nur verschwendet.
Diese Meinung sei Dir unbenommen. Es wird andere Meinungen geben, die das gleiche Recht haben, gehört zu werden.

Nur wird das Volk nicht befragt, denn immerhin leben wir nicht in der Schweiz und somit ist es quasi aussichtslos dass sich das ändert ;)
Auch in Österreich müssen Änderungen der Verfassung, sofern sie im Parlament die Zweidrittelmehrheit finden, durch eine Volksabstimmung bestätigt werden.
 
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