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also ich finde es einfach nur mehr nervend das hunde besitzer anscheined nicht in der lage sind oder wollen ihren hund anzuleinen treffe immer wieder hunde mit besitzer in jagd revier von vater wo hund frei läuft
Das ist ja auch nicht verboten. Zumindest nicht nach dem Kärntner Jagdgesetz.
greiffe mir mal dann besitzer und kläre ihn über mögliche irrtümer auf bezüglich grundeigentum und rechte von ihm ,und dem jagdrecht auf .
Das freie Betretungsrecht des Waldes wird nicht von deinem Grundeigentum tangiert und sofern du kein Jagdschutzorgan bist, hast du auch keinerlei Recht, (Zwangs)Massnahmen gegen Hundebesitzer zu setzen.
sind dann meist sehr geschockt und überrascht was alles rechtlich zulässig ist .
also werte hunde besitzer hunde an den strick auch ausser der ortschaft , weil es gibt sonst keine garantie das ihr hund auch wieder mit heim nehmt
Und du bist einer jener, die für den schlechten Ruf der Jägerschaft in weiten Kreisen der Bevölkerung verantwortlich ist. Genauso wie der Hundebesitzer seinen Hund im Wald unter Aufsicht zu halten - nicht aber zwangsläufig an der Leine zu führen - hat, hast du das Recht der freien Betretung des Waldes für die Bevölkerung und ihrer Hunde zu respektieren.