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Gast
(Gelöschter Account)
Ganz sicher nicht ... es sei denn du meinst die Nachbarn ziehen weg
Die subjektive Lärmbelästigung ist schlichtweg egal. Kleinkinder dürfen/müssen gelegentlich schreien, weinen, herumtoben, kreischen, lachen, etc. - das ist typischer Kleinkinderlärm. Den darf es sogar in der Nacht- und Wochenendruhe geben.
Wer damit ein Problem hat, sollte entweder eine Dachgeschosswohnung suchen, aufs Land ziehen, uä - aber eine erfolgreiche Räumungsklage können sich Kinderhasser nicht erwarten.
Lt. Threadstart wurden sie gekündigt.