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Was betrachtet ihr als eheliche Pflichten in Bezug auf den Sex? Gibt es überhaupt heute noch solche? Wie ist das bei einer sogenannten Josefsehe?
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Was betrachtet ihr als eheliche Pflichten in Bezug auf den Sex? Gibt es überhaupt heute noch solche? Wie ist das bei einer sogenannten Josefsehe?
Hast du einen Ehevertrag wo das drin steht und definiert ist dann wird es das geben.Ist damit nur Ficken gemeint oder Blasen/Lecken? Oder sonstige individuelle Wünsche? Genügt dem einen oder der anderen einfaches Händchenhalten oder Streicheln?
Wenn ich das Wort PFLICHT in zusammenhang mit SEX lese oder höre ist es mit der Lust vorbei.Was betrachtet ihr als eheliche Pflichten in Bezug auf den Sex? Gibt es überhaupt heute noch solche? Wie ist das bei einer sogenannten Josefsehe?
wo keine definition dieser pflichten existiert ist eine begründung aus der luft gegriffen. du kannst dich von deiner partnerschaft auch lösen lassen ohne angabe von gründen zieh einfach aus und nach einem jahr trennung reichst die scheidung einWas besagt das "Nichteinhalten der ehelichen Pflichten" im Fall einer Scheidung als ev. Begründung?
wenn du einen ehevertrag schliesst wo das definiert ist nichti glaub das eheliche pflichten einfach ein in der luft schwebendes blabla ist
das es so einen gibt, glaub i erst wenn i einen sehwenn du einen ehevertrag schliesst wo das definiert ist nicht
Wozu brauchst du eine spezielle Begründung? Wenn’s einvernehmlich ist brauchst gar keinen Grund und ansonsten wie @Mitglied #357350 geschrieben hat.Was besagt das "Nichteinhalten der ehelichen Pflichten" im Fall einer Scheidung als ev. Begründung?
also gscheiter neben schlafen auch wenn nix läuft und jo ned etxra schlafenDie "ehelichen Pflichten" gab es einmal. Jetzt nicht mehr. Genauso ist Fremdgehen kein zwingender Scheidungsgrund mehr.
Beim "einfach ausziehen" dürfte es Unterschiede im deutschen und österreichischem Recht geben. In Ö kann das als "böswilliges Verlassen" gedeutet werden und ist ein Scheidungsgrund für den Verlassenen.
Genau das habe ich mich auch gerade gefragt .Wer mag dann eigentlich noch mit dem anderen schlafen wenn es als Pflicht gesehen wird???
Nein, geltendes Recht.Eheliche Pflichten? Alles uralter Blödsinn