Eheliche Pflichten beim Sex

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Was betrachtet ihr als eheliche Pflichten in Bezug auf den Sex? Gibt es überhaupt heute noch solche? Wie ist das bei einer sogenannten Josefsehe?
 
Ist damit nur Ficken gemeint oder Blasen/Lecken? Oder sonstige individuelle Wünsche? Genügt dem einen oder der anderen einfaches Händchenhalten oder Streicheln?
 
Was betrachtet ihr als eheliche Pflichten in Bezug auf den Sex? Gibt es überhaupt heute noch solche? Wie ist das bei einer sogenannten Josefsehe?
Ist damit nur Ficken gemeint oder Blasen/Lecken? Oder sonstige individuelle Wünsche? Genügt dem einen oder der anderen einfaches Händchenhalten oder Streicheln?
Hast du einen Ehevertrag wo das drin steht und definiert ist dann wird es das geben.
ansonsten regelt eben das zusammenleben auch den Alltag wenns keine Gemeinsamkeit mehr gibt wirds schwierig aber Mann kann sich nicht drauf berufen das Frau herhalten muss egal für was
 
Was besagt das "Nichteinhalten der ehelichen Pflichten" im Fall einer Scheidung als ev. Begründung?
wo keine definition dieser pflichten existiert ist eine begründung aus der luft gegriffen. du kannst dich von deiner partnerschaft auch lösen lassen ohne angabe von gründen zieh einfach aus und nach einem jahr trennung reichst die scheidung ein
 
Die "ehelichen Pflichten" gab es einmal. Jetzt nicht mehr. Genauso ist Fremdgehen kein zwingender Scheidungsgrund mehr.
Beim "einfach ausziehen" dürfte es Unterschiede im deutschen und österreichischem Recht geben. In Ö kann das als "böswilliges Verlassen" gedeutet werden und ist ein Scheidungsgrund für den Verlassenen.
 
Die "ehelichen Pflichten" gab es einmal. Jetzt nicht mehr. Genauso ist Fremdgehen kein zwingender Scheidungsgrund mehr.
Beim "einfach ausziehen" dürfte es Unterschiede im deutschen und österreichischem Recht geben. In Ö kann das als "böswilliges Verlassen" gedeutet werden und ist ein Scheidungsgrund für den Verlassenen.
also gscheiter neben schlafen auch wenn nix läuft und jo ned etxra schlafen
 
Als bekennender Hagestolz habe ich mich mit sowas nie auseinander setzen müssen, allerdings wäre mir bei sexuellen Pflichten immer unwohl. Unabhängig ob das in einer Ehe oder einer sonstigen Verbindung vorkäme.
 
Rechtliche Auswirkungen der Heirat − Pflichten in der Ehe
Durch eine Heirat entstehen besondere Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, die in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nicht bestehen.

Unter anderem entstehen die Verpflichtungen

  • zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen,
  • zur Treue,
  • zur "anständigen Begegnung" und
  • zur Leistung von gegenseitigem Beistand.
Grundsätzlich mischt sich der Staat nicht in diese privaten Angelegenheiten ein. Daher können diese Verpflichtungen prinzipiell nicht vor Gericht eingeklagt werden. Die Verletzung dieser Pflichten kann aber als Scheidungsgrund relevant sein. Im Falle einer streitigen Scheidung kann es bei der Frage nach dem Verschulden eine Rolle spielen, ob ein Ehegatte diese "Verpflichtungen" erfüllt hat oder nicht.
 
Warum möchtest du das wissen?

Wenn du dich Scheiden lassen möchtest, und nur das als Scheidungsgrund angibst hast keine guten Karten...

Was jedoch ein Scheidungsgrund ist, ist "seelische Grausamkeit". Dafür braucht es aber sehr überzeugende Argumente (Frauen haben es damit leichter, da es ihnen eher abgenommen wird). "Verweigerung der Ehepflichten" kann da nur als zusätzlicher Hinweis gebracht werden.
Doch wird das eher belächelt, als dass es als kräftiges Argument eingestuft wird.

Bei einer Annullierung einer kirchlichen Ehe zieht das Argument jedoch mehr ist aber auch da kein "durchschlagendes" Argument.

ist es der einzige Grund für deine Trennung?
Was ist sonst nicht in Ordnung.

Aus meiner Sicht gibt es keine Verweigerung des Partners. Es gibt nur Lustlosigkeit die ganz andere Ursachen hat. Beseitige die Ursachen, und vorallem blos keinen Druck aufbauen. Sex kann in einer Beziehung nur aus einer gewissen Ausgelassenheit folgen. Sudern, oder die Aussage der ehelichen Pflichten führt nur zum Gegenteil.

Ich möchte nur Sex mit meiner Partnerin, wenn sie das auch möchte, bzw. geil darauf ist.
 
Das Wichtigste zu Scheidungsgründen:
  • Ist die häusliche Gemeinschaft der beiden Ehegatten für mehr als 3 Jahre aufgehoben, gilt die Ehe als unheilbar zerrüttet. Der Scheidungsantrag kann eingereicht werden.
  • Scheidungsgründe sind beispielsweise: Ehebruch, Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, fehlende Körperhygiene, häusliche Gewalt, eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben, Vernachlässigung der Haushaltsführung, Lieblosigkeit und Feindseligkeit, Bordellbesuche oder Rechthaberei.
  • Ferner kann eine Geisteskrankheit oder ein auf geistiger Störung beruhendes Verhalten, eine ansteckende oder ekelerregende Krankheit ein Scheidungsgrund sein.
  • Die Scheidungsgründe haben Einfluss auf den Ehegattenunterhalt und Alimente für Kinder.
  • Ebenso beeinflusst die Schuldfrage bei Scheidung in Österreich die Vermögensaufteilung.

Bei einer Scheidungsklage gelten folgende Beispiele als Scheidungsgründe in Österreich:

Ehebruch
Böswilliges Verlassen, grundloses Ausziehen aus der Ehewohnung
Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, Rauswurf aus der Ehewohnung
Fehlende Körperhygiene
Auszug aus dem Schlafzimmer oder Aussperren eines Ehepartners
Häusliche Gewalt und Misshandlungen
Vernachlässigung/Verweigerung der Unterhaltspflicht des Ehepartners oder Kindes
Manipulatives Verhalten gegenüber Kindern
Mutwillige Beeinträchtigung des Ehegatten bezüglich des Sorgerechts
Kindesvernachlässigung
Eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Lieblosigkeit und Feindseligkeit
Bordellbesuche
Rechthaberei oder notorisches Nörgeln
Peinliches Bloßstellen des Ehepartners
Religiöser und politischer Fanatismus
Grundlose Eifersucht
Gefährliche Drohungen
Beschimpfungen und Respektlosigkeit
Installation einer Überwachungskamera
Anhäufung von Schulden
 
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