Das Wichtigste zu Scheidungsgründen:
- Ist die häusliche Gemeinschaft der beiden Ehegatten für mehr als 3 Jahre aufgehoben, gilt die Ehe als unheilbar zerrüttet. Der Scheidungsantrag kann eingereicht werden.
- Scheidungsgründe sind beispielsweise: Ehebruch, Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, fehlende Körperhygiene, häusliche Gewalt, eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben, Vernachlässigung der Haushaltsführung, Lieblosigkeit und Feindseligkeit, Bordellbesuche oder Rechthaberei.
- Ferner kann eine Geisteskrankheit oder ein auf geistiger Störung beruhendes Verhalten, eine ansteckende oder ekelerregende Krankheit ein Scheidungsgrund sein.
- Die Scheidungsgründe haben Einfluss auf den Ehegattenunterhalt und Alimente für Kinder.
- Ebenso beeinflusst die Schuldfrage bei Scheidung in Österreich die Vermögensaufteilung.
Bei einer Scheidungsklage gelten folgende Beispiele als Scheidungsgründe in Österreich:
Ehebruch
Böswilliges Verlassen, grundloses Ausziehen aus der Ehewohnung
Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, Rauswurf aus der Ehewohnung
Fehlende Körperhygiene
Auszug aus dem Schlafzimmer oder Aussperren eines Ehepartners
Häusliche Gewalt und Misshandlungen
Vernachlässigung/Verweigerung der Unterhaltspflicht des Ehepartners oder Kindes
Manipulatives Verhalten gegenüber Kindern
Mutwillige Beeinträchtigung des Ehegatten bezüglich des Sorgerechts
Kindesvernachlässigung
Eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Lieblosigkeit und Feindseligkeit
Bordellbesuche
Rechthaberei oder notorisches Nörgeln
Peinliches Bloßstellen des Ehepartners
Religiöser und politischer Fanatismus
Grundlose Eifersucht
Gefährliche Drohungen
Beschimpfungen und Respektlosigkeit
Installation einer Überwachungskamera
Anhäufung von Schulden