Eine Frau sieht rot

Mir fällt da spontan nur mehr der Wandel der Zeit ein:

Szenario1:

1973. Robert hat stolz sein neues Taschenmesser in den Schulunterricht mitgebracht. Der Biolehrer zückt sein eigenes und alle in der Klasse vergleichen die unterschiedlichen Funktionen.

2012. Die Einsatzleitstelle der örtlichen Polizei wickelt einen tadellosen „Amoklagen-Einsatz“ ab. Die Schule wird weitläufig abgesperrt. Sondereinheiten rücken heran. Robert wird mit mehreren Betäubungsschüssen zur Strecke gebracht und wird anschließend in eine geschlossene Anstalt verfrachtet. Ein Team von Psychologen kommt in die Schule und betreut die traumatisierten Schüler und Lehrer. Die Schule wird fünf Monate geschlossen, komplett renoviert und anschließend vom Innenminister in einem feierlichen Akt neu eröffnet.

Szenario 2:

1973. Robert sitzt nicht still und stört fortlaufend den Unterricht mit seinem Gequatsche. Robert bekommt beim nächsten Mal eine Strafarbeit und muss nachsitzen. Ergebnis: Robert sitzt zukünftig still und stört nicht mehr.

2012. Ein Ärzteteam diagnostiziert einen äußerst schweren Fall von ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom). Robert bekommt morgens und abends Hohe Dosen Ritalin. Er wird tablettenabhängig und sitzt seither apathisch im Unterricht. Aber er stört jetzt nicht mehr. Die Schule erhält eine Stelle für einen dritten Schulpsychologen und mehr Fördergeld vom Land, weil Robert ein Härtefall ist.

Szenario 3:

1973. Robert schießt mit dem Fußball eine Fensterscheibe ein. Er bekommt von seinem Vater spontan eine Ohrfeige. Dennoch, die Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden. Robert muss den Schaden von seinem Taschengeld abstottern. Er passt beim nächsten Mal besser auf.

2012. Roberts Vater wird von einer mitteilungsbedürftigen Nachbarin wegen schwerer Kindesmisshandlung angezeigt. Roberts Mutter hingegen setzt noch einen drauf und gibt an, dass Robert von seinem Vater vor 9 oder 10 Monaten beinahe auch schon mal geschlagen wurde. Der Vater wird im Rahmen des polizeilichen Programms „Gewalt in der Familie“ für mehrere Tage der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Roberts kleiner Schwester wird von der eingesetzten Psychologin suggeriert, dass auch sie misshandelt wurde. Roberts Mutter lässt sich selbstverständlich uneigennützig scheiden. Robert bleibt dafür jahrelang in Behandlung.

Szenario 4:

1973. Robert wirft im Mai einen Feuerwerkskörper, welchen er noch seit Silvester besitzt, im Wald in einen großen Ameisenhaufen. Einige der viermillionendreihundersechzigtausendfünfhunderachtundzwanzig Mitglieder der Ameisenbevölkerung sterben.

2012. Eine Greenpeace-Aktivistin erlangt Kenntnis davon. Der örtliche Tierschutzverein, das Jugendamt und die Kripo werden eingeschaltet. Bei Robert werden unter anderem schwere Verhaltensstörungen, eine latente pyromanische Veranlagung und ein Hang zur Gewaltverherrlichung diagnostiziert. Die Eltern und Geschwister müssen sich einer Familientherapie unterziehen. Sämtliche im Haus befindlichen PC`s werden auf Gewalt verherrlichendes Material untersucht. Roberts Computer wird beschlagnahmt, weil er das Spiel „Counterstrike“ installiert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird eingeschaltet. Roberts Vater wird unter polizeiliche Beobachtung gestellt und darf zudem nie mehr in seinem Leben als Hobbypilot von Kleinflugzeugen agieren.

:hmm: :mrgreen:
 
In der Tat habe ich kein Schiessgewehr. Auch Revolver und Pistolen sind mir ein Gräuel. Da ich keine Angst habe, schon gar nicht davor, dass plötzlich einer vor mir steht, brauch ich derlei Waffen auch nicht. Meine Waffe ist das Wort. Gesprochen oder geschrieben.
Gesprochenes oder geschriebenes Wort ist zumeist der Grund für Leute, zu Schusswaffen zu greifen - viel gefährlicher als es eine einzelne Waffe jemals sein könnte. Demagogen, Verführer, Hetzer, Stichler - die Benutzen "das Wort" als Waffe.
Als "rechtsbewanderter" Mensch solltest du doch wissen, dass Gewalttaten in der Regel nicht im luftleeren Raum entstehen. Den meisten Gewalttaten geht eine lange Vorgeschichte voller Worte voraus. Ich würde mir an deiner Stelle nicht so viel auf den Gebrauch von Worten als Waffe einbilden - die können genauso verletzend und gefährlich sein wie Waffen.

Krieg ich 1 Cent, für jedes Gespräch das ich mit Sta, UR und Strafrichter geführt habe, von Dir? Und viel wichtiger, was hast Du zu bieten? Was qualifiziert Dich? Die Rechtsbelehrung die man Dir vor Deinem Auslandseinsatz von Seiten des österreichischen Bundesheers angedeihen ließ? Bitte weiche dieser Frage nicht weiter aus.
Du zeigst mir jetzt mal, was an meiner Ausführung falsch sein soll ... davon abgesehen: PoWi Abschluss.
Schau, ich weiß wie eine solche Ermittlung zuerst mal angelegt wird - die StA ermittelt - soweit ich mich erinnere - bei Strafrechtsdelikten. Notwehr ist kein Delikt, sondern die Beschreibung einer nicht-Rechtswidrigkeit. Sie wird sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens ergeben - egal ob diese auf KV, schwere KV oder Mord angelegt ist. Der Akt läuft jedoch unter einem dieser Delikte. Ob dir deine Gespräche mit besagten Herren das vermittelt haben, weißt ich nicht. Anscheinend nicht.

Und du erklär mir mal, wie jemand, der so viel mit der StA und Recht zu tun haben will, die Rechtsgrundlagen für den besprochenen Fall nicht kennt - und von Aufweichung der Grundrechte spricht. Denn DAS verstehe ich nicht. Du redest von Polizeiwillkür, obwohl der vorliegende Fall praktisch ein Lehrbuchbeispiel der Polizeiaufgaben ist - leider mit tragischem Ausgang.Bitte weich dieser Frage nicht weiter aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gesprochenes oder geschriebenes Wort ist zumeist der Grund für Leute, zu Schusswaffen zu greifen - viel gefährlicher als es eine einzelne Waffe jemals sein könnte. Demagogen, Verführer, Hetzer, Stichler - die Benutzen "das Wort" als Waffe.
Als "rechtsbewanderter" Mensch solltest du doch wissen, dass Gewalttaten in der Regel nicht im luftleeren Raum entstehen. Den meisten Gewalttaten geht eine lange Vorgeschichte voller Worte voraus. Ich würde mir an deiner Stelle nicht so viel auf den Gebrauch von Worten als Waffe einbilden - die können genauso verletzend und gefährlich sein wie Waffen.

Stimmt. Hat aber mit dem Thread nix zu tun. Ausgenommen vielleicht meine Vermutung, dass Du Dich von meinen Worten bedroht fühlst. Es ist in der Tat ein bisserl gespenstisch, dass Du heuer ausschließlich in diesem Thread gepostet hast. Das dafür sehr leidenschaftlich.


davon abgesehen: PoWi Abschluss.

Du mußt das nicht so verschämt abkürzen. Politikwissenschaften ist ein ernstzunehmendes Studium. Ich glaube zu wissen, dass für den Magister auch ein paar rechtswissenschaftliche Vorlesungen besucht werden müssen. Ich möchte aber doch meinen, dass Dich dies noch nicht als Experte im österreichischen Strafrecht ausweist.


Schau, ich weiß wie eine solche Ermittlung zuerst mal angelegt wird - die StA ermittelt - soweit ich mich erinnere - bei Strafrechtsdelikten. Notwehr ist kein Delikt, sondern die Beschreibung einer nicht-Rechtswidrigkeit. Sie wird sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens ergeben - egal ob diese auf KV, schwere KV oder Mord angelegt ist. Der Akt läuft jedoch unter einem dieser Delikte. Ob dir deine Gespräche mit besagten Herren das vermittelt haben, weißt ich nicht. Anscheinend nicht.

Im Wissen, dass meine Bemühungen unbezahlt und unbedankt bleiben werden, trage ich dennoch zu Deiner Allgemeinbildung bei. In der Strafrechtspflege gehen alle Beteiligte von von einem sogenannten Fallprüfungsschema aus.
Es wird geprüft ob ein Verhalten:
a) Kausal
b) Rechtswidrig und
c) Schulhaft
einen pönalisierten Erfolg zeitigte.
Das Tatbild im gegenständlichen Fall wäre die schwere Körperverletzung bzw. die fahrlässige Tötung. Faktum ist, dass der Schütze kausal gehandelt hat. Grundsätzlich wäre diese Verhalten auch rechtswidrig, gäbe es auf dieser Ebene nicht die sogenannten Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und Nothilfe. Diese Basiswissen setzen die Organe der Strafrechtspflege im Verkehr miteinander voraus. Insofern wurde mir dieses Wissen in der Tat nicht von der StA vermittelt.


Und du erklär mir mal, wie jemand, der so viel mit der StA und Recht zu tun haben will, die Rechtsgrundlagen für den besprochenen Fall nicht kennt - und von Aufweichung der Grundrechte spricht. Denn DAS verstehe ich nicht. Du redest von Polizeiwillkür, obwohl der vorliegende Fall praktisch ein Lehrbuchbeispiel der Polizeiaufgaben ist - leider mit tragischem Ausgang.Bitte weich dieser Frage nicht weiter aus.

1) Gern. Mir ist das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Hausrechts und der Privatsphäre enorm wichtig. Die Polizisten, die ich in meiner Wohnung empfangen will, such ich mir gern selber aus. Ich weiss, dass ich da ein bisserl eigen bin. Aber das Staatsgrundgesetz und die EMRK räumen mir dieses Recht auf Verfassungsebene ein. Die Aufweichung dieses Rechts durch den einfachen Gesetzgeber (siehe SPG, das Fremdenrecht etc.) macht mich ärgerlich.
2) Ich erachte einen Wasserschaden als nicht als so gefährlich, dass er das gewaltsame Eindringen in meine Wohnung rechtfertigte. Wie das der UVS im Rahmen einer Maßnahmenbeschwerde beurteilte, mußt Du selber recherchieren. Für mich als überzeugten Liberalen (im klassischen Sinn) bleibts Polizeiwillkür.
3) Ich nehme zur Kenntnis, dass es für DICH ein klassischer Fall der EAH ist. Für mich NICHT. Du hast Deine Argumente und ich meine. Meine Bitte bleibt, dass Du meine Argumente - ohne persönliche Diffamierung - zur Kenntnis nimmst.

Lob allerdings dafür, dass dies das erste Posting ist, in dem Du auf Verbalinjurien verzichtest. Wenn auch meine Worte nicht mehr bewirken werden, verbuche ich das doch schon als Erfolg.
 
2) Ich erachte einen Wasserschaden als nicht als so gefährlich, dass er das gewaltsame Eindringen in meine Wohnung rechtfertigte.

Nun, DU oder ich, würden bei einem Wasserschaden, der Feuerwehr/Polizei dieTür öffnen. In diesem Fall ist ein gewaltsames Eindringen sicherlich nicht notwendig. In dem disskutierten Fall soll dies nicht geschehen sein, dass die Tür geöffnet wurde.
Wie wäre deiner Ansicht nach das korrekte Vorgehen?
Und...was ist für dich gefährlich? Ein Wasserschaden bedroht zwar nicht unmittelbar Menschenleben, richtet aber enormen Sachschaden an, was bis zur Unbewohnbarkeit eines Hauses führen kann, weil es bei der darauffolgenden Schimmelbildung auch zu erheblichen gesundheitlichen Schäden kommen kann.
 
Nun, DU oder ich, würden bei einem Wasserschaden, der Feuerwehr/Polizei dieTür öffnen. In diesem Fall ist ein gewaltsames Eindringen sicherlich nicht notwendig. In dem disskutierten Fall soll dies nicht geschehen sein, dass die Tür geöffnet wurde.

Weder noch! Ich tät einen Installateur reinlassen. Nämlich genau den, den ich vorher angrufen hab. Und nur den.

Wie wäre deiner Ansicht nach das korrekte Vorgehen?

Eine einstweilige Vorkehrung beim zuständigen Bezirksgericht erwirken. Das geht binnen weniger Stunden. Die Verursacherin dann kündigen und Schadenersatz fordern.

Und...was ist für dich gefährlich? Ein Wasserschaden bedroht zwar nicht unmittelbar Menschenleben, richtet aber enormen Sachschaden an, was bis zur Unbewohnbarkeit eines Hauses führen kann, weil es bei der darauffolgenden Schimmelbildung auch zu erheblichen gesundheitlichen Schäden kommen kann.

Das ist jetzt, zumindest für mich, ein wenig "melodramtisch". Wenn der Wasserschaden binnen 2er Tagen, was durchaus realistisch ist, behoben ist, passiert einmal gar nix. Gefahr in Verzug sehe ich - bei diesem Grundrecht - im Wesentlichen nur, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Alles was mit Geld gut zu machen ist, rechtfertigt keinen Eingriff in meine Privatsphäre bzw. die Unverletzlichkeit meiner Wohnung.
 
fya's wandel der zeit posting find i guat..
schad wenn des hier in am dünnen thread von einigen wenigen hartnäckigen verkommt,
des wär doch an eigenen wert, und eignet sich - lustig und bissig gschrieben, ein bissl auch zu gegenstandpunkten reizend - auch gut als Aufmacher!
und zu diskutieren gibt's da genug.. oder ist das Thema für an thread zu weit gefasst?
 
Szenario1: [...]Die Einsatzleitstelle der örtlichen Polizei wickelt einen tadellosen „Amoklagen-Einsatz“ ab. Die Schule wird weitläufig abgesperrt. Sondereinheiten rücken heran. Robert wird mit mehreren Betäubungsschüssen zur Strecke gebracht und wird anschließend in eine geschlossene Anstalt verfrachtet.

Wie du richtig feststellst, im Vergleich zu 1973 ist ein solcher Einsatz eine Überreaktion, die wohl unserem Sicherheitsbedürfnis entspringt. Im Fall der niedergeschossenen Frau wäre diese "institutionelle Überreaktion" aber wohl immer noch besser gewesen, als das traurige Ergebnis der "individuellen Überreaktion" der handelnden Beamten.


Wobei allerdings zuerst von einem § 75 ausgegangen wird

Schau, ich weiß wie eine solche Ermittlung zuerst mal angelegt wird - die StA ermittelt

Wie in den Medien zu lesen war, hat das BAK die Untersuchungen begonnen. Ausgangspunkt dafür war ein Anfalls-Bericht der Polizei, wie er bei Waffengebrauch mit Verletzten üblich ist. Die Vorgesetzten der Beamten, die diesen Anfalls-Bericht erstellt haben, werden dabei sicher nicht ihre Kollegen eines Mordes (§ 75 StGB) bezichtigt haben. Die Ermittler von BAK fragen sich auf der Basis des Berichts, ob überhaupt eine Straftat vorliegt, und sie übermitteln dann der Staatsanwaltschaft einen Bericht mit ihren Überlegungen. Erst jetzt entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ermittelt werden soll und in welche Richtung. Dabei gibt der Anfalls-Bericht die Richtung schon weitgehend vor. Da auch die Ermittler von BAK Polizeibeamte sind, die formal in einer anderen Behörde arbeiten, ist davon auszugehen, dass sie besonderes Verständnis für die Situation der Polizeibeamten haben und dies auch gegenüber der Staatsanwaltschaft begründen können: Eine Anklage wird es also nur geben, wenn auch der Kollegenschaft der Einsatz unverständllich ist. Und sicher wird die Anklage nicht auf Mord (§ 75 StGB) oder Mordversuch lauten, weil in diese Richtung nicht einmal ansatzweise ermittelt wird.
 
Wie du richtig feststellst, im Vergleich zu 1973 ist ein solcher Einsatz eine Überreaktion, die wohl unserem Sicherheitsbedürfnis entspringt. Im Fall der niedergeschossenen Frau wäre diese "institutionelle Überreaktion" aber wohl immer noch besser gewesen, als das traurige Ergebnis der "individuellen Überreaktion" der handelnden Beamten.

Wenn man immer alles vorher wissen würde, wär`s ja leicht. Zudem klaffen Theorie und Praxis immer noch meilenweit auseinander. Gott sei Dank. Toll fand ich ja auch den einen praxisnahen Nachtdienst einer Polizeistreife, an der sich NGO`s, ein Mitglied des Menschenrechtsbeirates, eine Dolmetscherin und ein Politiker auf Bezirksebene beteiligen durften. Angekommen bei einem vermeintlich geringfügigen Einsatzgrund "Gewalt in der Familie" war`s dann soweit. Der Beirat versteckte sich vor der aufbrausenden Situation hinter der Dolmetscherin, selbige schrie und gestikulierte wie ein aufg`scheuchtes Hendl und der Politiker war in Furcht & Unruhe versetzt. Einzig der NGO war abwesend. Der rauchte schon vorausschauend etwas im Abseits im Stiegenhaus eine Zigarette. Aber hilfesuchend waren alle - Blickrichtung zweier Inspektoren, welche wieder einmal die "Kohlen aus dem Feuer" holen durften. Dafür werden`s dann Monate später medial und auf Punkt und Beistrich zerrissen, wo vor Ort doch nur wenige Sekunden zur Entscheidungsfindung eingeräumt wurden. Auf alle Fälle hat`s tuscht und es flog das Inventar. :mrgreen: Die Praxis durfte sich ob der anwesenden "Theorie" ins Fäustchen gelacht haben. Aber Papier ist geduldig. :cool:
 
fya's wandel der zeit posting find i guat..
schad wenn des hier in am dünnen thread von einigen wenigen hartnäckigen verkommt,
des wär doch an eigenen wert, und eignet sich - lustig und bissig gschrieben, ein bissl auch zu gegenstandpunkten reizend - auch gut als Aufmacher!
und zu diskutieren gibt's da genug.. oder ist das Thema für an thread zu weit gefasst?

Danke sehr. Arbeite ich aber derzeit an der Erstellung eines anderen Freds, dies sollte momentan genügen. Nur soviel sei verraten, es gilt, den Bildungsauftrag zu erweitern. :mrgreen:
 
was ich noch immer nicht verstehe: warum finden es einige so schlimm, dass die polizisten der wahnsinnigen einhalt geboten haben?
besser einer gestörten ein paar aufbrennen, als sich verletzen lassen.
 
was ich noch immer nicht verstehe: warum finden es einige so schlimm, dass die polizisten der wahnsinnigen einhalt geboten haben?
besser einer gestörten ein paar aufbrennen, als sich verletzen lassen.

Ein paar Polizisten kommen ohne Not zu dir in die Wohnung und schießen auf dich. Dann wiederhole das.
 
was ich noch immer nicht verstehe: warum finden es einige so schlimm, dass die polizisten der wahnsinnigen einhalt geboten haben?
besser einer gestörten ein paar aufbrennen, als sich verletzen lassen.

Es ist auch nicht leicht zu verstehen. Ich erklärs mal mit einfachen Worten:

Tür eintreten = TuTu :nono:
Verwirrte erschrecken TuTu:nono:
Verwirrte eine aufbrennen = TuTu :nono:

Hast mich?
 
aso, ein paar polizisten kommen "zufällig" zu meiner wohnung, es ist nicht laut, kein brandgeruch oder sonstiges feststellbar.
da ich nicht gerade versuche die wohnung einen stock unter mir zu fluten, mit meiner frau vorm fernseher sitze, nicht sinnlos herumbrülle, kein messer in der hand halte, lasse ich sie nachdem sie angeläutet haben herein und weil sie schon mal da sind brennen sie mir präventiv eine auf.
 
aso, ein paar polizisten kommen "zufällig" zu meiner wohnung, es ist nicht laut, kein brandgeruch oder sonstiges feststellbar.
da ich nicht gerade versuche die wohnung einen stock unter mir zu fluten, mit meiner frau vorm fernseher sitze, nicht sinnlos herumbrülle, kein messer in der hand halte, lasse ich sie nachdem sie angeläutet haben herein und weil sie schon mal da sind brennen sie mir präventiv eine auf.

So weit sind wir (noch) nicht, dass man in seiner Wohnung brav und still sein muss, weil man sonst erschossen wird.
 
So weit sind wir (noch) nicht, dass man in seiner Wohnung brav und still sein muss, weil man sonst erschossen wird.

eben nicht, da muss man sich schon entsprechend aufführen!
wenn man das tut hat man auch die konsequenzen zu tragen. ist man aufgrund geistiger armut nicht dazu in der lage geht man eh keinem ab.
 
denke ich nicht, ich gehe meiner arbeit nach, habe ein wundervolles familienleben und widme einen teil meiner freizeit der allgemeinheit. ich glaube kaum dass mich aktuell jemand lynchen möchte.
 
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