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Gast
(Gelöschter Account)
Dann frag einfach einen Anwalt. Du kennst eh ein paar....Ich kann mir nicht helfen, aber Wieners Argumentationskette erscheint mir schlüssiger.
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Dann frag einfach einen Anwalt. Du kennst eh ein paar....Ich kann mir nicht helfen, aber Wieners Argumentationskette erscheint mir schlüssiger.
Dann frag einfach einen Anwalt. Du kennst eh ein paar....
Dann frag einfach einen Anwalt. Du kennst eh ein paar....
Hab deinen Rat befolgt und mit einem Anwalt gesprochen.
Dann schlage ich vor, du lässt ihn mal meine Ansicht LESEN. Und beschreibst sie nicht mündlich. Oder du liest dir selbst meinen Beitrag nochmal genau durch. § 75 und Notwehr/Nothilfe schließen sich insofern gegenseitig aus, als dass nicht beides gleichzeitig sein kann. Wobei allerdings zuerst von einem § 75 ausgegangen wird (da die Textierung ja lautet "Wer einen anderen tötet...") und sich im Zuge der Bewertung des Ermittlungsverfahrens entscheidet, wie der Staatsanwalt vorgeht. Und nicht mehr habe ich geschrieben - dass du das nicht verstehst glaube ich dir. Also frag nochmal deinen Anwalt ganz genau wie das so abläuft...Hab deinen Rat befolgt und mit einem Anwalt gesprochen.
Er stimmt wiener38000 und seiner Ansicht zu.
Dann schlage ich vor, du lässt ihn mal meine Ansicht LESEN.
geht's g'schäft schlecht ? braucht er PRESSE ? ..............
Dass er Wieners Ansicht zustimmt? Glaub ich. Aber sagt er, meine Darstellung ist falsch? Und das ist der Punkt alter Mann.Hab ich. Ändert nix.
hab ein paar Anwaltfreunde
Wie bei allen anderen Meldungen von dir: Du weißt nichts, gehst von etwas aus und hast nicht wirklich eine Ahnung.
Dass er Wieners Ansicht zustimmt? Glaub ich.
Aber sagt er, meine Darstellung ist falsch?
Und das ist der Punkt alter Mann.
Es wäre einem sachlichen Diskurs ungemein zuträglich, unterliessest Du die oben zitierten Verbalinjurien und üblen Unterstellungen.
So wie ich Deine geradezu messianische Mission der Reinwaschung respektiere, erwarte ich mir die Mindeststandards der Höflichkeit auch von Dir.
Nönö, ein Unternehmer. Er braucht sie von Zeit zu Zeit...um gottes willen , a mafioso ............
Wobei allerdings zuerst von einem § 75 ausgegangen wird (da die Textierung ja lautet "Wer einen anderen tötet...") und sich im Zuge der Bewertung des Ermittlungsverfahrens entscheidet, wie der Staatsanwalt vorgeht.
Das wäre ein sehr ungewöhnlicher Staatsanwalt, der beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich einmal davon ausgeht, dass die Polizisten in Tötungsabsicht gehandelt haben (also Mord gem § 75 StGB). Wie soll das gehen, sollen die Beamten etwa spontan gemeinschaftlich beschlossen haben, unter Ausnutzung des Wasserschadens die amtsbekannte "Verrückte" endlich zu beseitigen? Sogar mir kommt das absurd vor, obwohl ich Polizeibeamten sehr viel zutraue.
Wieviele Staatsanwälte kennst du denn, dass du beurteilen kannst, dass das ein ungewöhnlicher wäre?Das wäre ein sehr ungewöhnlicher Staatsanwalt, der beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich einmal davon ausgeht, dass die Polizisten in Tötungsabsicht gehandelt haben (also Mord gem § 75 StGB). Wie soll das gehen, sollen die Beamten etwa spontan gemeinschaftlich beschlossen haben, unter Ausnutzung des Wasserschadens die amtsbekannte "Verrückte" endlich zu beseitigen? Sogar mir kommt das absurd vor, obwohl ich Polizeibeamten sehr viel zutraue.
Blödsinn.
"Wer einen anderen tötet...." So fängt § 75 an. Schuldhaft oder schuldvoll liegt in der Einschätzung des Staatsanwaltes, ob er Anklage erhebt oder nicht. Und schlussendlich ist es die Entscheidung eines Richters, ob der Tatbestand erfüllt wurde. NATÜRLICH kann es im Rahmen der Notwehr zum Tod eines Beteiligten, verursacht durch den anderen Beteiligten kommen. Das fällt zuerst einmal, für den Staatsanwalt unter "Mord" - es wird nach § 75 ermittelt. Ergeben die Ermittlungen, dass der "Mord" im Rahmen der Notwehr geschah und der "Beschuldigte" schuldlos ist, erfolgt keine Anklage wegen Mord.
Also red nicht von was, wovon du keine Ahnung hast. Diese elende Besserwisserei, die du dir wirklich nicht leisten kannst, nervt.
Wie bei allen anderen Meldungen von dir: Du weißt nichts, gehst von etwas aus und hast nicht wirklich eine Ahnung.
Es würde nicht schaden, wenn du mal genau liest, was ich geschrieben habe.§ 75 StGB ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Mord kann also nur vorsätzlich begangen werden. Wenn kein Indiz für Vorsatz vorliegt, wird kein Staatsanwalt in Richtung Mord ermitteln lassen. "Schuldvoll" ist ein dem StGB unbekannter Terminus. Vergaloppierend verfrachtet er den vollkommen verfahrenen Karren in den Abgrund der Argumentation.
Keine Sorge, gefährlich sind die stillen Leute. Die, die nie aggressiv sind. Die stehen nämlich auf einmal vor dir. Mich hingegen interessiert das Ganze nur für die Dauer des Lesens und Schreibens. Du hängst da anscheinend mit mehr drinnen - DAS macht MIR Sorgen. Ich hoffe du hast keine Waffe - das wäre wirklich bedenklich.Mir kommt vor, dass Du Menschen die Deinem Standpunkt widersprechen, automatisch verunglimpfen mußt. Es ist diese Aggression, die aus Deinen Posts hervorkommt, die mich hoffen lässt, dass Du keine Waffe tragen darfst.
Und offensichtlich hast du damals und seitdem nicht wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. So what?ch leite meine Kompetenz zumindest aus der Tatsache her, dass ich die Staatsprüfung aus Strafrecht seinerzeit "mit gutem Erfolg" abgelegt habe.
Es würde nicht schaden, wenn du mal genau liest, was ich geschrieben habe.
Keine Sorge, gefährlich sind die stillen Leute. Die, die nie aggressiv sind. Die stehen nämlich auf einmal vor dir. Mich hingegen interessiert das Ganze nur für die Dauer des Lesens und Schreibens. Du hängst da anscheinend mit mehr drinnen - DAS macht MIR Sorgen. Ich hoffe du hast keine Waffe - das wäre wirklich bedenklich.
Und offensichtlich hast du damals und seitdem nicht wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. So what?
ich bewundere deine geduld...dich solange mit so einem zu unterhalten
Hamma doch alles schon bemurmelt. Die schleichende Aufweichung des Art 9 StGG und Art 8 EMRK führt dann dazu, dass sich die Behörde nur allzuleicht dies dünne Mäntelchen umhängen kann. Die Blöße der Rechtswidrigkeit deckt es jedoch kaum. In dem ZUsammenhang fällt mir auch eine köstliche Anekdote ein. In einem vergleichbaren Fall, in dem sich im Haus allerrdings schwer bewaffnete Jungs befanden, hat die zu Hilfe gerufene Polizei locker flockig auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erinnere er mich doch bei unserem tet a tet daran, ihn an dieser Gschicht teilhaben zu lassen.
Da mir die Rechtsstaatlichkeit am Herzen liegt, hasse ich "die Polizei" natürlich nicht. Unerträglich erscheint mir auch, dass Opfer von Polizeiwillkür, oder auch von Pannen, nicht entschädigt werden. Unerträglich ist auch die legislative Aufweichung der Grundrechte. Ich finde, dass man sich wehren muß!
Meine Erkenntnis aus dem Thread: falls ich mal vor Gericht steh nehm ich mir sicherheitshalber 2 Anwälte, einer wird dann schon recht ham ...