Eine Frau sieht rot

Hab deinen Rat befolgt und mit einem Anwalt gesprochen.

Er stimmt wiener38000 und seiner Ansicht zu.
Dann schlage ich vor, du lässt ihn mal meine Ansicht LESEN. Und beschreibst sie nicht mündlich. Oder du liest dir selbst meinen Beitrag nochmal genau durch. § 75 und Notwehr/Nothilfe schließen sich insofern gegenseitig aus, als dass nicht beides gleichzeitig sein kann. Wobei allerdings zuerst von einem § 75 ausgegangen wird (da die Textierung ja lautet "Wer einen anderen tötet...") und sich im Zuge der Bewertung des Ermittlungsverfahrens entscheidet, wie der Staatsanwalt vorgeht. Und nicht mehr habe ich geschrieben - dass du das nicht verstehst glaube ich dir. Also frag nochmal deinen Anwalt ganz genau wie das so abläuft...

Wiener hat auch nicht wirklich was falsches geschrieben - nur ist es eben nun mal so, dass der Ablauf anders ist. Und ja, leichter zu kapieren sind seine Aussagen allemal, kein Wunder, dass dir das mehr gefällt.
 
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Wie bei allen anderen Meldungen von dir: Du weißt nichts, gehst von etwas aus und hast nicht wirklich eine Ahnung.

Dass er Wieners Ansicht zustimmt? Glaub ich.


Nachdem du offenbar davon abgehst, wiener38000 Ahnungslosigkeit zu unterstellen, ist die Sache für mich erledigt.

Aber sagt er, meine Darstellung ist falsch?


Nachdem er nicht (mehr) neben mir sitzt, werd ich ihn sicher nicht deswegen anrufen.

Und das ist der Punkt alter Mann.

Und so bleibt mir nichts mehr übrig als wiener38000 zu zitieren:

Es wäre einem sachlichen Diskurs ungemein zuträglich, unterliessest Du die oben zitierten Verbalinjurien und üblen Unterstellungen.
So wie ich Deine geradezu messianische Mission der Reinwaschung respektiere, erwarte ich mir die Mindeststandards der Höflichkeit auch von Dir.

Und nein, zum streiten such dir bitte jemand anders. :winke:
 
Wobei allerdings zuerst von einem § 75 ausgegangen wird (da die Textierung ja lautet "Wer einen anderen tötet...") und sich im Zuge der Bewertung des Ermittlungsverfahrens entscheidet, wie der Staatsanwalt vorgeht.

Das wäre ein sehr ungewöhnlicher Staatsanwalt, der beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich einmal davon ausgeht, dass die Polizisten in Tötungsabsicht gehandelt haben (also Mord gem § 75 StGB). Wie soll das gehen, sollen die Beamten etwa spontan gemeinschaftlich beschlossen haben, unter Ausnutzung des Wasserschadens die amtsbekannte "Verrückte" endlich zu beseitigen? Sogar mir kommt das absurd vor, obwohl ich Polizeibeamten sehr viel zutraue.
 
Das wäre ein sehr ungewöhnlicher Staatsanwalt, der beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich einmal davon ausgeht, dass die Polizisten in Tötungsabsicht gehandelt haben (also Mord gem § 75 StGB). Wie soll das gehen, sollen die Beamten etwa spontan gemeinschaftlich beschlossen haben, unter Ausnutzung des Wasserschadens die amtsbekannte "Verrückte" endlich zu beseitigen? Sogar mir kommt das absurd vor, obwohl ich Polizeibeamten sehr viel zutraue.

na gott sei dank :schweiss von der stirn wisch:
 
Das wäre ein sehr ungewöhnlicher Staatsanwalt, der beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich einmal davon ausgeht, dass die Polizisten in Tötungsabsicht gehandelt haben (also Mord gem § 75 StGB). Wie soll das gehen, sollen die Beamten etwa spontan gemeinschaftlich beschlossen haben, unter Ausnutzung des Wasserschadens die amtsbekannte "Verrückte" endlich zu beseitigen? Sogar mir kommt das absurd vor, obwohl ich Polizeibeamten sehr viel zutraue.
Wieviele Staatsanwälte kennst du denn, dass du beurteilen kannst, dass das ein ungewöhnlicher wäre?

Stell dir einfach folgendes vor: Der Staatsanwalt weißt nicht, was genau gelaufen ist. Er war ja nicht dabei. Er erfährt nur (Anfallbericht), dass eine Person durch eine andere Person zu Tode gekommen ist. Er weißt nocht nichts von den näheren Umständen. Also, ich frage dich: Unter welcher Bezeichnung wird die Akte zuerst einmal laufen? Und wie würdest du es strafrechtlich nennen, wenn eine Person durch eine andere zu Tode kommt? Wenn du noch nichts über die Umstände der Tat weißt? Denke, denke.... bin schon gespannt, was da rauskommt ^^
 
Du gibst sicher nicht einmal einen Brief auf. Deine Hartnäckigkeit mutet manisch an.


Böser Bub!

"Wer einen anderen tötet...." So fängt § 75 an. Schuldhaft oder schuldvoll liegt in der Einschätzung des Staatsanwaltes, ob er Anklage erhebt oder nicht. Und schlussendlich ist es die Entscheidung eines Richters, ob der Tatbestand erfüllt wurde. NATÜRLICH kann es im Rahmen der Notwehr zum Tod eines Beteiligten, verursacht durch den anderen Beteiligten kommen. Das fällt zuerst einmal, für den Staatsanwalt unter "Mord" - es wird nach § 75 ermittelt. Ergeben die Ermittlungen, dass der "Mord" im Rahmen der Notwehr geschah und der "Beschuldigte" schuldlos ist, erfolgt keine Anklage wegen Mord.

§ 75 StGB ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Mord kann also nur vorsätzlich begangen werden. Wenn kein Indiz für Vorsatz vorliegt, wird kein Staatsanwalt in Richtung Mord ermitteln lassen. "Schuldvoll" ist ein dem StGB unbekannter Terminus. Vergaloppierend verfrachtet er den vollkommen verfahrenen Karren in den Abgrund der Argumentation.

Also red nicht von was, wovon du keine Ahnung hast. Diese elende Besserwisserei, die du dir wirklich nicht leisten kannst, nervt.

Wie bei allen anderen Meldungen von dir: Du weißt nichts, gehst von etwas aus und hast nicht wirklich eine Ahnung.

Mir kommt vor, dass Du Menschen die Deinem Standpunkt widersprechen, automatisch verunglimpfen mußt. Es ist diese Aggression, die aus Deinen Posts hervorkommt, die mich hoffen lässt, dass Du keine Waffe tragen darfst. Im übrigen muß ich jetzt doch nachfragen, welche Qualifikation eigentlich Dich berechtigt, mir das Reden zu verbieten? Ich leite meine Kompetenz zumindest aus der Tatsache her, dass ich die Staatsprüfung aus Strafrecht seinerzeit "mit gutem Erfolg" abgelegt habe.
 
§ 75 StGB ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Mord kann also nur vorsätzlich begangen werden. Wenn kein Indiz für Vorsatz vorliegt, wird kein Staatsanwalt in Richtung Mord ermitteln lassen. "Schuldvoll" ist ein dem StGB unbekannter Terminus. Vergaloppierend verfrachtet er den vollkommen verfahrenen Karren in den Abgrund der Argumentation.
Es würde nicht schaden, wenn du mal genau liest, was ich geschrieben habe.

Mir kommt vor, dass Du Menschen die Deinem Standpunkt widersprechen, automatisch verunglimpfen mußt. Es ist diese Aggression, die aus Deinen Posts hervorkommt, die mich hoffen lässt, dass Du keine Waffe tragen darfst.
Keine Sorge, gefährlich sind die stillen Leute. Die, die nie aggressiv sind. Die stehen nämlich auf einmal vor dir. Mich hingegen interessiert das Ganze nur für die Dauer des Lesens und Schreibens. Du hängst da anscheinend mit mehr drinnen - DAS macht MIR Sorgen. Ich hoffe du hast keine Waffe - das wäre wirklich bedenklich.

ch leite meine Kompetenz zumindest aus der Tatsache her, dass ich die Staatsprüfung aus Strafrecht seinerzeit "mit gutem Erfolg" abgelegt habe.
Und offensichtlich hast du damals und seitdem nicht wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. So what?
 
Es würde nicht schaden, wenn du mal genau liest, was ich geschrieben habe.

Was hätt ich überlesen?

Keine Sorge, gefährlich sind die stillen Leute. Die, die nie aggressiv sind. Die stehen nämlich auf einmal vor dir. Mich hingegen interessiert das Ganze nur für die Dauer des Lesens und Schreibens. Du hängst da anscheinend mit mehr drinnen - DAS macht MIR Sorgen. Ich hoffe du hast keine Waffe - das wäre wirklich bedenklich.

In der Tat habe ich kein Schiessgewehr. Auch Revolver und Pistolen sind mir ein Gräuel. Da ich keine Angst habe, schon gar nicht davor, dass plötzlich einer vor mir steht, brauch ich derlei Waffen auch nicht. Meine Waffe ist das Wort. Gesprochen oder geschrieben.


Und offensichtlich hast du damals und seitdem nicht wirklich mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. So what?

:hurra:Krieg ich 1 Cent, für jedes Gespräch das ich mit Sta, UR und Strafrichter geführt habe, von Dir? :hurra: Und viel wichtiger, was hast Du zu bieten? Was qualifiziert Dich? Die Rechtsbelehrung die man Dir vor Deinem Auslandseinsatz von Seiten des österreichischen Bundesheers angedeihen ließ? Bitte weiche dieser Frage nicht weiter aus.
 
Hamma doch alles schon bemurmelt. Die schleichende Aufweichung des Art 9 StGG und Art 8 EMRK führt dann dazu, dass sich die Behörde nur allzuleicht dies dünne Mäntelchen umhängen kann. Die Blöße der Rechtswidrigkeit deckt es jedoch kaum. In dem ZUsammenhang fällt mir auch eine köstliche Anekdote ein. In einem vergleichbaren Fall, in dem sich im Haus allerrdings schwer bewaffnete Jungs befanden, hat die zu Hilfe gerufene Polizei locker flockig auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erinnere er mich doch bei unserem tet a tet daran, ihn an dieser Gschicht teilhaben zu lassen.

Ich bitte darum, steht meinereiner doch auf Anekdoten. Eines noch, ergab sich die "schleichende Aufweichung" nicht auch deshalb, dass sich Praxis und Theorie nur allzu oft sehr schwer vereinbaren lassen? Könnte man "aufweichen" nicht mit "Fingerspitzengefühl" umschiffen oder treffender umschreiben? Und die Behörde kann nur mit Mänteln "arbeiten", welche ihr vom Gesetzgeber im Zuge einer "Alles muss raus" - Aktion zur Verfügung gestellt wird. So ein Ramschladen aber auch. Nicht nur, dass der Mantel verkauft wird, irgendjemand soll ihn ja auch tragen und verwenden. Kein Wunder, dass die praxisorientierte Beamtenschaft auf da "Gossn" wia ein Clochard auftreten muss. Das Werkzeug wäre vorhanden, nur das Rüstzeug wird immer so schwammig zur Verfügung gestellt. So kann ma net arbeiten. :mrgreen:

Da mir die Rechtsstaatlichkeit am Herzen liegt, hasse ich "die Polizei" natürlich nicht. Unerträglich erscheint mir auch, dass Opfer von Polizeiwillkür, oder auch von Pannen, nicht entschädigt werden. Unerträglich ist auch die legislative Aufweichung der Grundrechte. Ich finde, dass man sich wehren muß!

Opferhilfe

Mit der Schaffung des Strafprozessreformgesetzes sowie dem Strafprozessreformbegleitgesetzes wurden insbesondere internationale Verpflichtungen wie der EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (Rahmenbeschluss des Rates (2001/229/JI, L 82/1-4) vom 15. März 2001) erfüllt und damit die Stellung des Opfers im österreichischen Strafprozess grundlegend geändert. Das neue Gesetz garantiert damit allen Opfern eine Ausweitung der Opferrechte, vor allem weitreichende Rechte auf Beteiligung und Kontrolle, Schutz und Schonung sowie Wiedergutmachung. Dabei gehen die neuen Regelungen zum Teil über die internationalen Mindeststandards hinaus und entspricht auch den Anforderungen der Art 2, 6 und 13 EMRK. Sollte reichen. Mir ist aber bewusst, dass die Praxis wieder anders aussieht. ;)

Opfern steht doch die Möglichkeit zu, sich als Privatbeteiligte/Privatbeteiligter am Strafverfahren zu beteiligen.

Meine Erkenntnis aus dem Thread: falls ich mal vor Gericht steh nehm ich mir sicherheitshalber 2 Anwälte, einer wird dann schon recht ham ... :mrgreen:

Vor Gericht und auf hoher See bist du IMMER alleine. :cool:
 
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