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Aber nur die Möglichkeit. Bei einer falschen Waffe oder einem etwaig waffenähnlichen Gegenstand nehme ich an. Aber mit `nem Messer auf Putativnotwehr zu drängen? Najo, aber wurscht... Über den Ausgang bin ich sowieso gespannt. Schnittverletzungen an der Hand können sehr wohl von einem Angriff stammen (seitens der Psychose), zB im Zuge von abwehrenden Handbewegungen (seitens der Polizisten). Oder im Zuge einer versuchten Verwahrung oder des Niederringens der Person, welches sowieso nicht gelang. Wohl auch aufgrund der Reichweite, welche mit einem Messer in der Hand deutlich erhöht wird. Und eine versuchte Verwahrung der Person zu deren eigenen Schutz würde ich nicht gleich als Angriff hochstilisieren. Der Sinn des Schutzes der Person und deren Unversehrtheit wird beim praxisbezogenen "Herangehen" an selbige wohl nicht als Angriff gewertet werden. Vielleicht war das Herangehen offensiv, aber bestimmt nicht mutwillig böse und schon gar kein Angriff. Naja, und wie es nach den Schnittverletzungen und dem Versprühen des Reizmittels weiterging, durften wir ja lesen.
Ist die Notwehr schon juristisch komplex, so ist die Putativnotwehr noch ein Alzerl schwieriger. Es geht - populärwissenschaftlich - darum, ob der Täter exkulpiert wird, wenn er sich irrtümlich in einer Notwehrsituation wähnte. Die Waffe, die er dabei verwendet, ist komplett wurscht. Ich sag einmal, dass eine unter schweren Medikamenten stehende Frau, durchaus Angst vor 5 - in ihre Wohnung brechende - Personen empfinden kann und nicht in der Lage ist zu realisieren, dass es sich um die "Guten" handelt.
Gefahrenerforschung? Erste allgemeine Hilfeleistungspflicht? Nachschau innerhalb der Räumlichkeiten?
Hamma doch alles schon bemurmelt. Die schleichende Aufweichung des Art 9 StGG und Art 8 EMRK führt dann dazu, dass sich die Behörde nur allzuleicht dies dünne Mäntelchen umhängen kann. Die Blöße der Rechtswidrigkeit deckt es jedoch kaum. In dem ZUsammenhang fällt mir auch eine köstliche Anekdote ein. In einem vergleichbaren Fall, in dem sich im Haus allerrdings schwer bewaffnete Jungs befanden, hat die zu Hilfe gerufene Polizei locker flockig auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erinnere er mich doch bei unserem tet a tet daran, ihn an dieser Gschicht teilhaben zu lassen.