Eine Frau sieht rot

Aber nur die Möglichkeit. Bei einer falschen Waffe oder einem etwaig waffenähnlichen Gegenstand nehme ich an. Aber mit `nem Messer auf Putativnotwehr zu drängen? Najo, aber wurscht... Über den Ausgang bin ich sowieso gespannt. Schnittverletzungen an der Hand können sehr wohl von einem Angriff stammen (seitens der Psychose), zB im Zuge von abwehrenden Handbewegungen (seitens der Polizisten). Oder im Zuge einer versuchten Verwahrung oder des Niederringens der Person, welches sowieso nicht gelang. Wohl auch aufgrund der Reichweite, welche mit einem Messer in der Hand deutlich erhöht wird. Und eine versuchte Verwahrung der Person zu deren eigenen Schutz würde ich nicht gleich als Angriff hochstilisieren. Der Sinn des Schutzes der Person und deren Unversehrtheit wird beim praxisbezogenen "Herangehen" an selbige wohl nicht als Angriff gewertet werden. Vielleicht war das Herangehen offensiv, aber bestimmt nicht mutwillig böse und schon gar kein Angriff. Naja, und wie es nach den Schnittverletzungen und dem Versprühen des Reizmittels weiterging, durften wir ja lesen. ;)

Ist die Notwehr schon juristisch komplex, so ist die Putativnotwehr noch ein Alzerl schwieriger. Es geht - populärwissenschaftlich - darum, ob der Täter exkulpiert wird, wenn er sich irrtümlich in einer Notwehrsituation wähnte. Die Waffe, die er dabei verwendet, ist komplett wurscht. Ich sag einmal, dass eine unter schweren Medikamenten stehende Frau, durchaus Angst vor 5 - in ihre Wohnung brechende - Personen empfinden kann und nicht in der Lage ist zu realisieren, dass es sich um die "Guten" handelt.


Gefahrenerforschung? Erste allgemeine Hilfeleistungspflicht? Nachschau innerhalb der Räumlichkeiten? :hmm:

Hamma doch alles schon bemurmelt. Die schleichende Aufweichung des Art 9 StGG und Art 8 EMRK führt dann dazu, dass sich die Behörde nur allzuleicht dies dünne Mäntelchen umhängen kann. Die Blöße der Rechtswidrigkeit deckt es jedoch kaum. In dem ZUsammenhang fällt mir auch eine köstliche Anekdote ein. In einem vergleichbaren Fall, in dem sich im Haus allerrdings schwer bewaffnete Jungs befanden, hat die zu Hilfe gerufene Polizei locker flockig auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erinnere er mich doch bei unserem tet a tet daran, ihn an dieser Gschicht teilhaben zu lassen.
 
Wenn ich euch einmal kurz unterbrechen darf...

Seid ihr die Richter, die über den Polizisten ein Urteil oder einen Freispruch fällen müssen?
Wieso nehmt ihr euch das eigendlich so zu Herzen und haut euch gegenseitig mit StGB und StGG und § auf den Kopf?
Wir kennen die Umstände nicht, wir wissen nicht, ob es überhaupt zu einer Anklage gegen den(die??) Polizisten kommt, und was da rauskommt.
Mein Vorschlag: Anstatt sich jetzt in juristischen Spitzfindigkeiten zu ergehen, warten wir doch ab, ob und was da rauskommt, und dann können wir weiterdiskutieren, ob das Urteil gerecht ist oder nicht...

Ausser euch ist fad, dann könnt`s gern noch ein paar Seiten mit Paragraphen und dgl. füllen...

LG
 

Und warum nicht?
In einem Forum darf ein jeder seine Meinung äußern. Und nicht jedem ist danach, nur Auflistungen von Paragraphen vorgesetzt zu bekommen, immer versehen mit dem ultimativen Zusatz: Ich bin derjenige, der ganz alleine Recht hat.
 
Und warum nicht?
In einem Forum darf ein jeder seine Meinung äußern. Und nicht jedem ist danach, nur Auflistungen von Paragraphen vorgesetzt zu bekommen, immer versehen mit dem ultimativen Zusatz: Ich bin derjenige, der ganz alleine Recht hat.

Ich hab ja grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn sich Wiener38000 und Fuck_you_all mit allen möglichen Gesetzbüchern und Paragraphen duellieren, nur hab ich den urtümlichen Sinn des Threads so aufgefasst, daß die eher ethnische Frage gestellt wird, ob hier nicht überreagiert wurde, und es nicht auch anders "gegangen wäre". Das jetzt mit spekulativen § um sich geworfen wird, ist zwar rein informativ gesehen ganz nett, aber "führt zu nichts".
Ich kann und will auch gar nicht verhindern, daß die nächsten Seiten weiterhin mit Gesetzestexten vollgepostet werden, ich wollte nur meine Sicht darlegen.
 
Ich hab ja grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn sich Wiener38000 und Fuck_you_all mit allen möglichen Gesetzbüchern und Paragraphen duellieren, nur hab ich den urtümlichen Sinn des Threads so aufgefasst, daß die eher ethnische Frage gestellt wird, ob hier nicht überreagiert wurde, und es nicht auch anders "gegangen wäre". Das jetzt mit spekulativen § um sich geworfen wird, ist zwar rein informativ gesehen ganz nett, aber "führt zu nichts".
Ich kann und will auch gar nicht verhindern, daß die nächsten Seiten weiterhin mit Gesetzestexten vollgepostet werden, ich wollte nur meine Sicht darlegen.

Deine Sicht des ursprünglichen Grdankens des Post ist vollkommen richtig. Es ging tatsächlich nur um die - provokant formulierte - Frage, ob das so wirklich notwendig war. Zur §§Reiterei wurde ich von einigen Diskutanten, die mir mit Gesetzestexten die Lächerlichkeit meines Standpunkts beweisen wollen, genötigt. Ich fühl mich aber auf dem Gebiet nicht ganz unbeleckt und hab jetzt die Freud dran entdeckt.

Meine kurze Antwort liegt darin begründet, dass Du die - sicher sehr langatmigen und wenig lichtbringenden - Ausführungen ja nicht lesen brauchst. D. h. im Rahmen der Forenregeln brauch ich mir auch keine Vorschriften machen zu lassen ob und wenn ja, was ich schreib.
 
Meine kurze Antwort liegt darin begründet, dass Du die - sicher sehr langatmigen und wenig lichtbringenden - Ausführungen ja nicht lesen brauchst. D. h. im Rahmen der Forenregeln brauch ich mir auch keine Vorschriften machen zu lassen ob und wenn ja, was ich schreib.

Schon klar, Ich will dir da sicher keine Vorschriften machen, schliesslich ist es dein Thread. Ich hab halt nur meine Meinung zu der "endlosen §-Streiterei" kundgetan, aber letztendlich wenn ihr "weitermachen wollt", viel Spaß. ;)
 
Da Du ständig nach einem Delikt fragst, dessen sich der Schütze schuldig gemacht haben könnte, möchte ich zart anmerken, dass mir die schwere Körperverletzung so evident schien, dass ich sie nicht extra erwähnen müßte.
KV und schwere KV, Mord und eine Reihe von anderen Tatbeständen sind mögliche Ergebnisse einer Notwehr/Nothilfe - was aber noch lange nicht bedeutet, dass die Beamten schuldhaft gehandelt haben. Und schuldhaftes Handeln ist für ein tatsächliches Verbrechen zwingend notwendig.

Die Kritik an einem, vorsichtig formuliert, suboptimalen Einsatz, sollte daher auch Dir, der Du aus welchen Gründen immer, zur Verherrlichung der Beamten neigst, die Contenuance nicht rauben.
Mir ist eben bewusst - da selbst erlebt (kein Polizist, KIOP ) - dass eine eigentlich übersichtliche Situation durch nicht vorhersehbares Handeln einer Person von einer Sekunde auf die andere brandgefährlich werden kann - ohne dass jetzt IRGENDWER die Schuld daran hat. Diese Realität scheint manchen Leuten hier einfach nicht verständlich zu sein. Es gibt einfach Situationen, die nicht vorhersehbar sind, an denen keiner Schuld hat, in denen sich jeder richtig verhält und die TROTZDEM problematisch werden.

Und hier setzt diese beobachtbare Pauschalverurteilung und irrationale Kritik an der Polizei und an Beamten ein - anstatt sich zuerst mal anzuschauen
1. Was die Beamten an Pflichten und Befugnissen haben
2. Welchen Informationen die Beamten zum Zeitpunkt der Amtshandlung hatten
wird gleich mal fleißig kritisiert. Und zwar ganz klar und deutlich gegen Polizei und Polizisten.

Ich habe versucht hier ein wenig Wissen um Pflichten und Befugnisse der Polizei sowie Situationsanalyse einzustreuen - was jedoch beinhart von 2, 3 Usern ignoriert wird. Und bei allem Respekt, wer eine offensichtlich falsche Darstellung eines Sachverhaltes (die deckt sich mit keiner EINZIGEN Berichterstattung die existiert) als "sachlich" uind "logisch" bezeichnet, kann kein ernsthafter Diskussionsteilnehmer sein - sondern eine Person, deren Meinung schon lange feststeht und der es um alles geht, nur nicht um Objektivität. Davon mal ganz abgesehen packst du so ziemlich jede argumentative Idiotie aus, die man sich nur denken kann... und DAS hier:

Im Zusammenhang mit der kolportierten Tatsache, dass die Schnittverletzungen an der Hand erfolgt sind, ist dies ein gewichtiges Argument dafür, dass die Frau vom Beamten, rechtens oder nicht, angegriffen wurde und nicht selbst angriff. Auch dem Opfer sollte zumindest die Möglichkeit einer "Putativnotwehr" zugestanden werden.
ist wohl doch ein schlechter Scherz.

Und DAS hier:
a) Es bestand kein Grund die Wohnung aufzubrechen.
b) Es bestand kein Grund die - offensichtlich verwirrte Frau - derart in die Enge zu treiben.
c) die Aktion hätte gefahrlos vor Abgabe der Schüsse abgebrochen werden können
d) man hätte die wesentlich besser geschulte und ausgerüstete WEGA, die vor dem Haus "pausierte" zu Hilfe rufen müssen
Ist eine pure Verarschung. Nicht nur kennst du offensichtlich trotz wiederholter Beteuerung Pflichten und Befugnisse der Polizei nicht (was auch bedeutet, dass du alle Beiträge, die diese erläutern, ignorierst), auch deckt sich nichts mit den bekannten Fakten und Berichterstattungen.

Du ignorierst alle Erläuterungen, arbeitest nicht mit Fakten, hast offensichtlich keine Ahnung von den Aufgaben er WEGA und polemisierst hier nur herum. Und das von Anfang der Diskussion an - immer mit dem Ziel, den betroffenen Beamten Schuld zu geben.

Warum hasst du die Polizei? Schlechte Erfahrungen? Würde mich nicht wundern ^^
 
Ich hatte letzte Woche mit einem Studentenkollegen eine Diskussion über genau dieses Thema.
Er meinte genauso, wieso eine Kugel nicht ausgereicht hätte, und wieso die Polizisten unbedingt in den Brustkorb geschossen haben, und nicht in die Beine.
Ich hingegen bin durchaus für den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei. Diese besitzt sie nicht umsonst und auch wird der Umgang mit dieser Waffe von Anfang an geübt. Ein Freund macht jetzt die Ausbildung zum Polizisten durch, und er meint selbst, dass es verdammt schwer ist auf 5 meter Entfernung "Punktgenau" (In dem Fall Arme oder Beine) zu treffen. Wer mit einer Pistole geschossen hat (Sofort schiessen ohne viel zu Zielen), wird auch erkennen wie SCHWER es tatsächlich ist in so einer Situation Zielgenau zu schiessen.
Zu der Mannstoppwirkung: Diese ist nicht besonders bei 9mm Unterschallgeschossen, wobei selbst eine Kugel normalerweise einen "Mann" oder sonstiges zur Ruhe bringen kann. Was viele nicht bedenken ist aber der Einfluss von Adrenalin. Wenn die Frau bereits auf die Polizisten zustürmt, dann hat sie ziemlich viel Adrenalin im Blut. Viel Shcmerzen wird sie dabei nicht gespürt haben. Wer daran nicht glaubt: Ohne dem Hormon würde es bedeutend mehr Tote bei Unfällen geben (Eine Art Lebensretter in kritischen Situationen).
Des weiteren höre ich des öfteren: "Wieso schiesst man denn auf die Frau, die hatte "nur" 2 20 cm Lange Küchenmesser in den Händen". Leute: Natürlich redet man auf die rasende Dame, die auf einen mit zwei spitzen Messern zustürmt, sanft ein. Sie wird ja schon zur Besinnung kommen und ihren Fehler einsehen!

Mein Freund erwähnte, dass es eine normale Streife war (Keine 10 Polizisten), sondern 3, 2 Normale und einer in Ausbildung. Grund war Lärm und einen Stock tiefer tropfte Wasser von der Decke. Die Frau öffnete nicht die Tür, somit blieb nur noch die Exekutive übrig.

Aber wisst ihr was? Wir geben den Polizisten am besten Zuckerstangen und Wasserkanonen statt Stock und Pistole!
 
Für den Fall, dass das Gericht sie für zurechnungsfähig hält,..... .

Was schätzt DU ein? Wird eine Unzurechnungsfähigkeit durchgehen?
Wenn sie für unzurechnungsfähig erklärt wird, wird sie dann "zwangseingewiesen" (keine Ahnung wie das juristisch korrekt heißt)?
Ich habe mir die Frage gestellt, warum sie die Polizisten attackierte. Als berichtet wurde , dass sie schon vorher nicht in eine psychiatrisch Klinik aufgenommen wurde und sie dies auch strikt ablehnte, erscheint es mir, dass sie Angst hatte, von den Sicherheitskräften in die Klinik gebracht zu werden.
DAS wäre dann mM nach die wahre Tragik des Vorfalls: Wogegen sie sich so gewehrt hatte, das bringt sie erst recht dort hin.

Weiß man eigentlich, WER die Wohnungstüre aufgebrochen hat? Die Polizei oder die Feuerwehr?
Macht das nicht einen (juristischen) Unterschied?
Wenn die Feuerwehr feststellt, dass es sich hier um eine Gefahr handelt (was ein starker Wasseraustritt ist) berechtigt das nicht die Polizei den Unglücksort/Tatort auch zu betreten?

Das ist natürlich auch noch ein interressanter Aspekt: Hat die Kerstin die Beamten wirklich offensiv attackiert, wie es dargestellt wird, oder hat sie defensiv gehandelt und mit den Messern herumgefuchtelt, im Sinne von "Geht´s weg, kommts nicht her!" was zwar auch eine Gefahr ist, die man aber mit auf Distanz gehen hätte entschärfen können. Oder war es sogar eine Kombination von Beiden : Defensiv und Offensiv!

Mist, man weiß einfach keine Einzelheiten, um sich ein objektives Bild zu machen!
 
Mein lieber Manuell,

Du machst es mir nicht leicht Dich gerne zu haben. Aber der Reihe nach:

KV und schwere KV, Mord und eine Reihe von anderen Tatbeständen sind mögliche Ergebnisse einer Notwehr/Nothilfe - was aber noch lange nicht bedeutet, dass die Beamten schuldhaft gehandelt haben. Und schuldhaftes Handeln ist für ein tatsächliches Verbrechen zwingend notwendig.

Mord und Notwehr schliessen einander aus. Die subjektive Tatseite des Tatbestandes Mord verlangt nämlich Vorsatz. Deine oben zitierte Behauptung, Mord wäre ein mögliches Ergebnis der Notwehr, zeugt von gravierenden Lücken im Wissen um den Allgemeinen Teil des StGB. Fahrlässige Tötung (§ 80) StGB) wärs - als Notwehrüberschreitung - gwesen. Da Du nun bewiesen hast, dass Dir schon das Basiswissen fehlt, schlage ich vor, dass wir die §§Reiterei einfach lassen.


packst du so ziemlich jede argumentative Idiotie aus,

pure Verarschung.

Warum hasst du die Polizei? Schlechte Erfahrungen? Würde mich nicht wundern ^^

Es wäre einem sachlichen Diskurs ungemein zuträglich, unterliessest Du die oben zitierten Verbalinjurien und üblen Unterstellungen.
So wie ich Deine geradezu messianische Mission der Reinwaschung respektiere, erwarte ich mir die Mindeststandards der Höflichkeit auch von Dir.

Da mir die Rechtsstaatlichkeit am Herzen liegt, hasse ich "die Polizei" natürlich nicht. Meine Sorge um eben diesen Rechtsstaat, bewog mich diesen Thread zu eröffnen. Vielleicht hätte ich das Eingangspost weniger provokativ verfassen können/sollen. Aber für mich ist Humor eine Möglichkeit eigentlich Unerträgliches fassbar zu machen. Und unerträglich ist für mich, dass Fehler im Polizeiapparat vertuscht und nicht angemessen geahndet werden. Unerträglich erscheint mir auch, dass Opfer von Polizeiwillkür, oder auch von Pannen, nicht entschädigt werden. Unerträglich ist auch die legislative Aufweichung der Grundrechte. Ich finde, dass man sich wehren muß!

Beruhigt hat mich hingegen Dein Statment, dass Du Zeitsoldat warst. Ich gehe daher davon aus, dass Du zur Zeit keine Waffe führst.
 
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Mist, man weiß einfach keine Einzelheiten, um sich ein objektives Bild zu machen!

Und darum können wir zwar hier endlos diskutieren, aber wir werden letztlich der wirklichen Sachlage nicht gerecht werden (können). Für diejenigen, die (vermeintlich ungerechtfertigt) schon Konflikte mit der Polizei hatten (und sei es nur ein als ungerecht empfundenes Strafmandat), wird´s doch nur als Bühne benutzt, um der ungeliebten "Kapelle Kottans" endlich einmal so richtig die eigene (und natürlich einzig richtige) Meinung auszurichten.

Dazu ist die Anonymität eines Forums ja schließlich da. :ironie:

Und das Ganze nennt man dann ..............
einen sachlichen Diskurs
 
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Was schätzt DU ein? Wird eine Unzurechnungsfähigkeit durchgehen?

Die Frage ob sie zurechnungsunfähig (so heissts korrekt ;) ) ist oder war, muß ein Sachverständiger klären. Polemisch könnt man jetzt sagen, es kommt drauf an ob man ihr den Widerstand und die Körperverletzung anhängen will oder nicht.

Wenn sie für unzurechnungsfähig erklärt wird, wird sie dann "zwangseingewiesen" (keine Ahnung wie das juristisch korrekt heißt)?

§ 21 StGB:
(1) Begeht jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so hat ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.

§ 269 StGB
(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Du siehst selbst ....



Wenn die Feuerwehr feststellt, dass es sich hier um eine Gefahr handelt (was ein starker Wasseraustritt ist) berechtigt das nicht die Polizei den Unglücksort/Tatort auch zu betreten?

Eine berechtigte und heikle Frage. Im Detail wirds langweilig. Ich nehm ein paar Unschärfen in Kauf und sag mal so: Art 9 StGG und Art 8 EMRK garantieren Dir als Individuum, dass Du in Deiner Wohnung von der Behörde ned belästigt wirst. Art 8 EMRK steht allerdings unter einem Gesetzesvorbehalt. D.h. der Gesetzgeber muß mittels einfachen Gesetzen (im Gegensatz zu Verfassungsgesetzen) die Ausnahmen von der Unverletzlichkeit des Hausrechts schaffen. Den Rahmen in dem sich der (einfache) Gesetgber dabei bewegen darf gibt der Abs 2 des Art 8 EMRK wie folgt vor:

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Du siehst, die Gschicht wird schwammig! Unter Schutz der Rechte anderer kann man schon einiges unterbringen. Je nachdem, wie liberal oder illiberal der Gesetzgeber nun ist, darf die Polizei mehr oder weniger ungehindert dein Heim stürmen. Die in Österreich zunehmend illiberale Haltung des Gesetzgebers und die damit einhergehende Judikatur, hat die Bedingungen geschaffen, dass der gewaltsame Zutritt wohl rechtens sein wird. Liberalen Menschen stössts halt sauer auf, dass die Exekutive wegen eines Wasserschadens, der wohl ka wirkliche Katastrophe ist, deine Wohnung stürmen kann.


Mist, man weiß einfach keine Einzelheiten, um sich ein objektives Bild zu machen!

Mir reichen die objektivierten Tatsachen, um mir (mein) Bild zu machen. Wasserschaden, amtsbekannte Verwirrte, 5 bewaffnete Polizisten, Aufbrechen der Wohnung, Verfolgung bis ins Badezimmer, Aufbrechen des Badezimmers, 9 Schüsse. Vorsichtig formuliert: Ein suboptimaler Einsatz. Die Details, über die man tatsächlich nur spekulieren kann, werden entscheiden ob und wer, wie verurteilt wird.
 
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Du siehst, die Gschicht wird schwammig! Unter Schutz der Rechte anderer kann man schon einiges unterbringen. Je nachdem, wie liberal oder illiberal der Gesetzgeber nun ist, darf die Polizei mehr oder weniger ungehindert dein Heim stürmen. Die in Österreich zunehmend illiberale Haltung des Gesetzgebers und die damit einhergehende Judikatur, hat die Bedingungen geschaffen, dass der gewaltsame Zutritt wohl rechtens sein wird. Liberalen Menschen stössts halt sauer auf, dass die Exekutive wegen eines Wasserschadens, der wohl ka wirkliche Katastrophe ist, deine Wohnung stürmen kann.

Ich wäre nicht so pessimistisch und denke, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien im Fall einer Beschwerde der Frau den Polizeieinsatz für rechtswidrig erklären wird. Denn selbst im Fall, dass es eine Bestimmung gäbe, dass Polizei gewaltsam in eine Wohnung eindringen muss, wenn von ihr aus ein Wasserschaden ausgeht (so ein Gesetz oder eine Verordnung gibt es nicht), dann stellt sich noch immer die Frage der Verhältnismäßigkeit (ist das Eindringen notwendig in einer demokratischen Gesellschaft, um die Rechte anderer zu schützen). Zur Verhältnismäßigkeit des Eindringens in eine Wohnung gibt es auch einschlägige Judikate.

Dass es weiter nicht notwendig ist, die Wohnungseigentümerin zu erschießen, weil sie beim Nachbarn einen Wasserschaden verursacht hat, muss wohl nicht extra erwähnt und durch Judikate belegt werden.
 
Dass es weiter nicht notwendig ist, die Wohnungseigentümerin zu erschießen, weil sie beim Nachbarn einen Wasserschaden verursacht hat, muss wohl nicht extra erwähnt und durch Judikate belegt werden.

Vielleicht solltest du noch erwähnen das nicht alle Nachbarn die einen Wasserschaden verursachen ein 20cm Messer in der Hand haben und Unzurechnungsfähig sind.
 
der einzige fehler den ich erkennen kann ist, dass die amtsbekannte nicht schon lang in der geschlossenen war.
 
Mord und Notwehr schliessen einander aus.
Blödsinn.
"Wer einen anderen tötet...." So fängt § 75 an. Schuldhaft oder schuldvoll liegt in der Einschätzung des Staatsanwaltes, ob er Anklage erhebt oder nicht. Und schlussendlich ist es die Entscheidung eines Richters, ob der Tatbestand erfüllt wurde. NATÜRLICH kann es im Rahmen der Notwehr zum Tod eines Beteiligten, verursacht durch den anderen Beteiligten kommen. Das fällt zuerst einmal, für den Staatsanwalt unter "Mord" - es wird nach § 75 ermittelt. Ergeben die Ermittlungen, dass der "Mord" im Rahmen der Notwehr geschah und der "Beschuldigte" schuldlos ist, erfolgt keine Anklage wegen Mord. Also red nicht von was, wovon du keine Ahnung hast. Diese elende Besserwisserei, die du dir wirklich nicht leisten kannst, nervt.

Beruhigt hat mich hingegen Dein Statment, dass Du Zeitsoldat warst. Ich gehe daher davon aus, dass Du zur Zeit keine Waffe führst.
Wie bei allen anderen Meldungen von dir: Du weißt nichts, gehst von etwas aus und hast nicht wirklich eine Ahnung.
 
Meine Erkenntnis aus dem Thread: falls ich mal vor Gericht steh nehm ich mir sicherheitshalber 2 Anwälte, einer wird dann schon recht ham ... :mrgreen:
 
hab mir zwar jetzt nicht alles durchgelesen aber ein Messer ist eine tödliche Waffe und ein Angriff mit einem Messer ist ein Angriff mit einer tödlichen Waffe.
Und auch schusssichere Westen halten oft einem Messer nicht stand.
Und auch Kampfsportler können sich manchmal gegen einen Angriff mit einem Messer nicht wehren oder nicht ausreichend, weil sie nachher gestorben sind, nachdem sie den Gegner niedergeschlagen haben, siehe auch den Fall Edip Sekowitsch (war immerhin Boxeuropameister, also auch nicht kampfsportmässig schlecht drauf..........)
 
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