W
Gast
(Gelöschter Account)
Die Frau wurde 9 Mal getroffen. Das Magazin war leer! Der Rest steckt in Boden und Fliesen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
du sagst also, der Polizist hätte 16 mal geschossen? Woher hast du denn das?Die Frau wurde 9 Mal getroffen. Das Magazin war leer! Der Rest steckt in Boden und Fliesen.
würd mich aber interessieren, was die Leute hier denken, ist eine solche aussage "mein Mandant hat angst vor der Tatrekonstruktion" eher vorteilhaft oder nachteilig für ihren Mandanten?
Der Strafrahmen wird vom Gesetzgeber festgelegt und nicht vom Gericht verhängt. Als Strafrahmen bezeichnet man die vom Gesetz definierte mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe bzw. den Rahmen zwischen Mindeststrafe und Höchststrafe.
Also meine Frage: Nach welcher Straftat sollte der Beamte deiner Meinung nach schuldig gesprochen werden?
na herrlich, wie beim chickenfight,
die Einsätze laufen,
psycherl mit puffn gegen psychose mit veitl
haha
also ich gaubs nicht dass da viel dabei herauskommen wird
es gibt ja ausser den beamten anscheinend keine zeugen.
und wenn man hier sieht mit welcher Leidenschaft der unglückliche schütze von den unbedingten Sympathisanten der Polizei ungesehen in schutz genommen wird, könnt man ja auf den Gedanken kommen, dass sofern der Zusammenhalt der betroffenen beamten auch nur halbsogut funktioniert (und so gemeinsame Extrem-Erlebnisse schweissen ja zusammen, sagt man), er eigentlich nicht viel zu befürchten hat..
naja, höchstens vielleicht, dass das "sachverständigengutachten" für ihn ungünstig ausfällt.
insofern wäre kaum verwunderlich wenn er vorm Termin der Nachstellung des Tathergangs ein gewisses "Muffensausen" hat..
was angeblich seine Anwältin gegenüber den Medien gesagt hat, dass er sich davor fürchtet .
komisch, dass sie das so sagt ?
Der Schütze hat keine Straftat begangen. Um strafbar zu sein, muss er schuldhaft sein. Objektiv gesehen wird ihm kein Mensch eine Notwehrüberschreitung ankreiden können, da, außer den Beamten, niemand vor Ort war, der eine solche wahrgenommen haben könnte.
Den Strafrahmen wollt der FYA verhängen.
Aber der Ursprung allen Übels wird vermutlich mütterlicherseits zu finden sein.
Ödipuskomplex?
Dann hat er mit den Schüssen seine Mutter töten wollen.
Ich glaube eher, eine durchgeknallte Psychopathin, die ihn und seine Kollegin gerade abstechen wollte.
Es gilt die Unschuldsvermutung ... !
In der Tat hat sich die "Eliteeinheit" in diesem Fall nicht eben mit Ruhm bekleckert.
DAS bezweifle ich ernsthaft. Davon mal abgesehen, hast du es bis dato tunlichst vermieden, auf meine Ausführungen - welche explizit auf das SPG, WGG, StPO und StGB eingegangen sind - auf sachliche und argumentative Weise zu antworten.Es wäre mir ein Leichtes, Dein Wissen ums österreichische Strafrecht, Waffengebrauchsgesetz und SPG zu verfeinern.
Man kann nur einer Frage mit einer Gegenfrage ausweichen mein Freund. Du hast eine idiotische Wette angeboten. Aber wenn du unbedingt willst: Dem Polizisten wird nichts passieren. Schon gar nicht strafrechtlich.Da ich aber ernsthafte Zweifel an Deiner Lernbereitschaft hege, habe ich Dir eine, zugegeben geschmacklose, Wette angeboten. Diesem Anbot bist Du mit einer Gegenfrage ausgewichen.
Danke danke, nur scheinst du irgendwie NICHT zu wissen, dass die Delikte im "Besonderen Teil" stehen. Weißt eh, mit Internetwissen und so kannst vielleicht bei anderen punkten.Von dem ersparten Geld kauf Dir doch - als Einstieg in die doch komplexe Materie - "Österreichisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, Helmut Fuchs in der aktuellen Auflage".
Ja... deswegen auch mein Versuch des Hinweises darauf, dass hier objektiv gesehen nur die subjektiven Wahrnehmungen der Beamten vorhanden sind. Vielleicht muss ich es etwas leichter verständlich schreiben.Objektiv ist einmal gar nichts, die Wahrnehmung begründet sich zumeist auf Subjektivität.
Eigentlich nicht. Ich habe nur mit einem Augenzwinkern auf etwas offensichtliches hingewiesen, das scheint leider nicht angekommen zu sein.Konstruktiv agieren, subjektiv wahrnehmen, dafür objektiv beurteilen. Ich denke, so hast du`s gemeint.
Danke danke, nur scheinst du irgendwie NICHT zu wissen, dass die Delikte im "Besonderen Teil" stehen. Weißt eh, mit Internetwissen und so kannst vielleicht bei anderen punkten.
Da nimmt man sich einen Anwalt
der was kann halt!
meine Frage war, nach welchem Delikt der Beamte verurteilt werden sollte. Im allgemeinen Teil stehen keine Delikte, nach denen jemand verurteilt wird. Kostenfreie Nachhilfe für dich.Manuell, oh Manuell. Jetzt plaudern wir die ganze Zeit über Notwehr, Nothilfe usw.. Keine Ahnung was Du mit Delikten meinst. Ich lege Dir mal den § 3 StGB ans Herz. Insbesondere dessen Abs. 2.
nach welchem Delikt der Beamte verurteilt werden sollte