Eine Frau sieht rot

Die Frau wurde 9 Mal getroffen. Das Magazin war leer! Der Rest steckt in Boden und Fliesen.
 
würd mich aber interessieren, was die Leute hier denken, ist eine solche aussage "mein Mandant hat angst vor der Tatrekonstruktion" eher vorteilhaft oder nachteilig für ihren Mandanten?

Ich möchte es nicht entscheiden, aber wenn du einen Staatsanwalt hast der zb wie Lycisca tickt würde ich mich als Polizist nichts mehr trauen.
 
Der Strafrahmen wird vom Gesetzgeber festgelegt und nicht vom Gericht verhängt. Als Strafrahmen bezeichnet man die vom Gesetz definierte mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe bzw. den Rahmen zwischen Mindeststrafe und Höchststrafe.

Danke für die Nachhilfe. Da will ich dann auch nicht so sein:
Den Strafrahmen wollt der FYA verhängen. Mir war nicht nach Besserwisserei. Und jetzt erklär ich Dir das Wortspiel hinter dem Zitat. Da, wie wir beide wissen, ein Strafrahmen nicht als Strafe ausgesprochen werden kann, habe ich das "Verhängen" im Sinne von "Verhüllen" interpretiert. Für eine sich im Strafrahmen befindliche Strafe wirds - durch die Verhüllung/Verhängung - finster/dunkel.
Manche lachen über einen Witz dreimal. Ich hoffe auch Du amüsierst Dich, wenn Du ihn verstanden hast. Weil erzählt und erklärt hätt ich ihn jetzt.
 
Also meine Frage: Nach welcher Straftat sollte der Beamte deiner Meinung nach schuldig gesprochen werden?

Es wäre mir ein Leichtes, Dein Wissen ums österreichische Strafrecht, Waffengebrauchsgesetz und SPG zu verfeinern. Da ich aber ernsthafte Zweifel an Deiner Lernbereitschaft hege, habe ich Dir eine, zugegeben geschmacklose, Wette angeboten. Diesem Anbot bist Du mit einer Gegenfrage ausgewichen. Ich gehe also davon aus, dass Du von der Richtigkeit Deiner Ausführungen doch nicht so überzeugt bist und daher nicht wetten möchtest. Weise Entscheidung Deinerseits. Von dem ersparten Geld kauf Dir doch - als Einstieg in die doch komplexe Materie - "Österreichisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, Helmut Fuchs in der aktuellen Auflage".
 
na herrlich, wie beim chickenfight,
die Einsätze laufen,
psycherl mit puffn gegen psychose mit veitl
haha

also ich gaubs nicht dass da viel dabei herauskommen wird…
es gibt ja ausser den beamten anscheinend keine zeugen.
und wenn man hier sieht mit welcher Leidenschaft der unglückliche schütze von den unbedingten Sympathisanten der Polizei ungesehen in schutz genommen wird, könnt man ja auf den Gedanken kommen, dass sofern der Zusammenhalt der betroffenen beamten auch nur halbsogut funktioniert (und so gemeinsame Extrem-Erlebnisse schweissen ja zusammen, sagt man), er eigentlich nicht viel zu befürchten hat..

naja, höchstens vielleicht, dass das "sachverständigengutachten" für ihn ungünstig ausfällt.
insofern wäre kaum verwunderlich wenn er vorm Termin der Nachstellung des Tathergangs ein gewisses "Muffensausen" hat..

was angeblich seine Anwältin gegenüber den Medien gesagt hat, dass er sich davor fürchtet….
komisch, dass sie das so sagt…?

Ich persönlich glaub` da ja eher an zwanghafte Profilierungssucht, Seiten füllen zu müssen. Wenn man nämlich dem gesamten Spektrum der Journaille Glauben schenken darf, ist im Ansatz sofort zu erkennen, dass der Betroffene auch gerne Spiegeleier frühstückt und ein ausgezeichneter Schiläufer wäre. Aber der Ursprung allen Übels wird vermutlich mütterlicherseits zu finden sein.

Der Schütze hat keine Straftat begangen. Um strafbar zu sein, muss er schuldhaft sein. Objektiv gesehen wird ihm kein Mensch eine Notwehrüberschreitung ankreiden können, da, außer den Beamten, niemand vor Ort war, der eine solche wahrgenommen haben könnte.

Objektiv ist einmal gar nichts, die Wahrnehmung begründet sich zumeist auf Subjektivität. Dass jede Wahrnehmung rein subjektiv ist, gilt als eine der zentralen Thesen des Konstruktivismus. Diese Sichtweise wird auch durch Erkenntnisse der modernen Neurobiologie gestützt. Zum Zweiten, wie gedenkst du, wird eine Entscheidungsfindung zu Stande kommen? In den seltensten Fällen war eine Robe oder ein Talar am jeweiligen Tatzeitpunkt vor Ort. Richtig, oiso im Nachhinein. Auch hier wird die Subjektivität einfließen.

Konstruktiv agieren, subjektiv wahrnehmen, dafür objektiv beurteilen. Ich denke, so hast du`s gemeint.

Den Strafrahmen wollt der FYA verhängen.

Dem darf ich mich anschließen.

Dem aufmerksamen Leser wird auch nicht entgangen sein, dass wir dazu geneigt waren, über den Ausgang zu wetten. Ich vermeine aber, vorzeitig zu dehydrieren, bevor die Mühlen endlich gemahlen haben. Geschätzter werter Herr Wiener, wir sollten den Entscheid ob der warmen Jahreszeit überdenken und ungeniert vorverlegen. Sonst seh` ich rot... ähm, schwarz. Nach der amtlichen Wahrheitsfindung wird doch ein wertschätzender Schulterklopfer der gewinnenden Partei zur Genüge reichen? Des is`, mit Verlaub, wie wenn ma` Wahlen vorverlegt. Es kostet zwar eher a Geld, dafür lässt sich`s bis zur entgültigen Auszählung herrlich sinnieren.

:mrgreen:
 
Aber der Ursprung allen Übels wird vermutlich mütterlicherseits zu finden sein.

Ödipuskomplex?

Dann hat er mit den Schüssen seine Mutter töten wollen. :shock:

Passt irgendwie auch nicht richtig, denn wenn es eine griechische Tragödie werden soll, müsste er eigentlich seinen Vater abmurksen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie man sieht, ist die Polizei allenthalben maßlos verroht. Jetzt sieht sich in Frankreich auch der Vater des Toulouse - Attentäters gezwungen, den Staat wegen des rücksichtslosen Vorgehens der Polizei gegen seinen Sohn zu klagen. Es muss einmal ein Ende haben mit diesen schießwütigen Sheriffs.

Vater von Mohamed Merah will Frankreich verklagen
 
In der Tat hat sich die "Eliteeinheit" in diesem Fall nicht eben mit Ruhm bekleckert.

Jede Einheit sucht ihre (finanzielle) Daseinsberechtigung. Ob nun GIGN (SchiSchiEn) oder RAID. Die Häuptlinge schießen eben tief mit ihren "Hackeln" ins Kreuz des jeweils anderen. Würde ich aber nicht überbewerten. Die Weisung erteilt immer noch der Präfekt! Aber der französische esprit de corps gerät ins Wanken. In hiesigen Breiten wär` des undenkbar, de Vernaderung.

:mrgreen:
 
Es wäre mir ein Leichtes, Dein Wissen ums österreichische Strafrecht, Waffengebrauchsgesetz und SPG zu verfeinern.
DAS bezweifle ich ernsthaft. Davon mal abgesehen, hast du es bis dato tunlichst vermieden, auf meine Ausführungen - welche explizit auf das SPG, WGG, StPO und StGB eingegangen sind - auf sachliche und argumentative Weise zu antworten.

Da ich aber ernsthafte Zweifel an Deiner Lernbereitschaft hege, habe ich Dir eine, zugegeben geschmacklose, Wette angeboten. Diesem Anbot bist Du mit einer Gegenfrage ausgewichen.
Man kann nur einer Frage mit einer Gegenfrage ausweichen mein Freund. Du hast eine idiotische Wette angeboten. Aber wenn du unbedingt willst: Dem Polizisten wird nichts passieren. Schon gar nicht strafrechtlich.

Von dem ersparten Geld kauf Dir doch - als Einstieg in die doch komplexe Materie - "Österreichisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, Helmut Fuchs in der aktuellen Auflage".
Danke danke, nur scheinst du irgendwie NICHT zu wissen, dass die Delikte im "Besonderen Teil" stehen. Weißt eh, mit Internetwissen und so kannst vielleicht bei anderen punkten.


Objektiv ist einmal gar nichts, die Wahrnehmung begründet sich zumeist auf Subjektivität.
Ja... deswegen auch mein Versuch des Hinweises darauf, dass hier objektiv gesehen nur die subjektiven Wahrnehmungen der Beamten vorhanden sind. Vielleicht muss ich es etwas leichter verständlich schreiben.

Konstruktiv agieren, subjektiv wahrnehmen, dafür objektiv beurteilen. Ich denke, so hast du`s gemeint.
Eigentlich nicht. Ich habe nur mit einem Augenzwinkern auf etwas offensichtliches hingewiesen, das scheint leider nicht angekommen zu sein.
 
Danke danke, nur scheinst du irgendwie NICHT zu wissen, dass die Delikte im "Besonderen Teil" stehen. Weißt eh, mit Internetwissen und so kannst vielleicht bei anderen punkten.

Manuell, oh Manuell. Jetzt plaudern wir die ganze Zeit über Notwehr, Nothilfe usw.. Keine Ahnung was Du mit Delikten meinst. Ich lege Dir mal den § 3 StGB ans Herz. Insbesondere dessen Abs. 2.

2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Und der § 3 StGB ist der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches. Diese Nachhilfe war kostenfrei für Dich.
 
Manuell, oh Manuell. Jetzt plaudern wir die ganze Zeit über Notwehr, Nothilfe usw.. Keine Ahnung was Du mit Delikten meinst. Ich lege Dir mal den § 3 StGB ans Herz. Insbesondere dessen Abs. 2.
meine Frage war, nach welchem Delikt der Beamte verurteilt werden sollte. Im allgemeinen Teil stehen keine Delikte, nach denen jemand verurteilt wird. Kostenfreie Nachhilfe für dich.
Die Delikte beginnen mit § 75. Und jetzt hör auf dich mit Federn zu schmücken, die dir nicht passen.
 
nach welchem Delikt der Beamte verurteilt werden sollte

Woher soll er das denn wissen :hmm: - er ist ein Plaudertascherl und kein Jurist - Gesetzbücher lesen kann bald wer - verstehen und interpretieren ist wiederum eine andere Sache. ;)
 
na ein jurist wird sich hüten bei einem derartig unklaren Sachverhalt einen konkreten Paragraphen zu nennen.
hallo, wir wissen ja nichtmal ob sie jetzt tot ist oder nicht, geschweige dann was überhaupt passiert ist…
da kannst dich ja höchstens lächerlich machen bei so einem paragraphenraten ins blaue hinaus.
Ewer wirklich was davon versteht, wird das wohl nicht tun..
was soll das überhaupt für einen sinn machen???

manuell:
vielleicht hat er dir ja auch allein deshalb dieses werk nahegelegt, weil beim AT, da fangt man ja für gewöhnlich an, mitm Strafrecht. und wenns schon wie zB beim handlungsbegriff so ausgiebigst hapert, wie aus vorherigen postings ersichtlich, ist das vielleicht keine schlechte Wahl..
mein nur, weilst dich immer so als Fachmann aufspielst…
 
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