Einhalten von Maßnahmen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hi,

Könnte es sich nicht auch umgekehrt verhalten: Gerade wegen der Erfahrungen mit autoritären Regimen gibt es ein hohes demokratisches Selbstverständnis - und dazu zählt die Solidarität mit den Mitmenschen in der Zeit einer Gesundheitsbedrohung. Das schlaue Umgehen von Vorschriften, und dann noch der Stolz auf solche "Heldentaten", ist ja eher ein Relikt aus der Zeit des Widerstands gegen staatliche Bevormundung und zeugt von demokratischer Unreife.

Nein.

LG Tom
 
der oö landesjagdverband hat heute mitgeteilt, dass Treibjagden erlaubt sind. Jagd ist systemrelevant :rofl: :rofl: :rofl:
bei uns im ort sind ca 80% der Jäger Risikopersonen....genial...
sogar der Schüsseltrieb, unter Einhaltung´der Bestimmungen ist erlaubt.....:rofl::rofl::rofl:
I sog jetz nix ... i sog jetz nix.... :muted::muted::muted:
Wobei - sie gehen ja eh jedes Jahr a Risiko ein. Überleben ja nicht immer alle die Jagdsaison .... ;)
 
.... Also nehme ich an, dass die Regierung solche Maßnahmen, die ihnen selbst gegen den Strich gehen, nach bestem Wissen und Gewissen verordnet hat.
Genau genommen erlassen die Minister_I_nnen die Verordnungen.
Auf welchen Grundlagen jedoch Herr BM Dr. Faßmann dies tut, würde ich wirklich gerne erkennen können. Und dann würde ich mir aus seinem Ministerium noch wahrheitsnähere Kommunikation erhoffen.... ;)
 
WICHTIG ☝️☝️
Maskenpflicht ab morgen für die Sternzeichen Jungfrau und Krebs und für alle Volvo Fahrer, aber nicht wenn sie blaue Socken tragen.
Es gilt auch nur von 18 Uhr bis 23 Uhr, vorausgesetzt sie fahren einen Audi mit einer 17 im Kennzeichen.
Ist ihre Hauswand gelb, dann dürfen sie auch nicht raus, außer das Haus steht auf der rechten Straßenseite, dieses entfällt jedoch, wenn ein Parkplatz davor ist. Bei mehreren Parkplätzen entfällt die Regelung komplett, es sei denn, es ist ein Behindertenparkplatz dabei.
Wochentags können Frauen das Haus nur verlassen wenn sie verheiratet sind, jedoch nicht wenn sie Kinder haben, es sei denn es sind mindestens zwei Kinder des gleichen Geschlechts, deren Altersunterschied aber nicht größer als zwei Jahre ist.
Bei Kindern zwischen 5 und 12 trifft die Regel nicht zu.
Ähm ja das war’s dann erstmal.
Morgen dann nochmal die Anordnungen und Regeln für die nächsten Tage.
Nicht, dass ihr bei den ganzen verschiedenen Regeln, Verboten und Anordnungen wegen Corona noch durcheinander kommt.
Ach noch ein Hinweis.
Die oben genannten Regeln gelten nur für 20 bis 60-jährige, sofern sie zwischen 1,60 und 1,75 m sind.
Ansonsten gilt genau das Gegenteil, es sei denn sie sind dunkelhaarig.
 
Hi,

Diese Handvoll Regierungshanseln wurde aber von ca. 45 % der Wähler gewählt. Keine Ahnung, ob du dein Wahlrecht wahrnimmst.

wie kommst Du auf die Daten?

Die haben:
51,36% der gültigen abgegebenen Stimmen.
50,74% aller abgegebenen Stimmen.
38,35% aller Wahlberechtigten.

LG Tom
 
WICHTIG ☝☝
Maskenpflicht ab morgen für die Sternzeichen Jungfrau und Krebs und für alle Volvo Fahrer, aber nicht wenn sie blaue Socken tragen.
Es gilt auch nur von 18 Uhr bis 23 Uhr, vorausgesetzt sie fahren einen Audi mit einer 17 im Kennzeichen.
Ist ihre Hauswand gelb, dann dürfen sie auch nicht raus, außer das Haus steht auf der rechten Straßenseite, dieses entfällt jedoch, wenn ein Parkplatz davor ist. Bei mehreren Parkplätzen entfällt die Regelung komplett, es sei denn, es ist ein Behindertenparkplatz dabei.
Wochentags können Frauen das Haus nur verlassen wenn sie verheiratet sind, jedoch nicht wenn sie Kinder haben, es sei denn es sind mindestens zwei Kinder des gleichen Geschlechts, deren Altersunterschied aber nicht größer als zwei Jahre ist.
Bei Kindern zwischen 5 und 12 trifft die Regel nicht zu.
Ähm ja das war’s dann erstmal.
Morgen dann nochmal die Anordnungen und Regeln für die nächsten Tage.
Nicht, dass ihr bei den ganzen verschiedenen Regeln, Verboten und Anordnungen wegen Corona noch durcheinander kommt.
Ach noch ein Hinweis.
Die oben genannten Regeln gelten nur für 20 bis 60-jährige, sofern sie zwischen 1,60 und 1,75 m sind.
Ansonsten gilt genau das Gegenteil, es sei denn sie sind dunkelhaarig.
:up::up::up::up::up::up::up:...genau so schauts aus
 
Hi,

Dieser Fehler wurde korrigiert und nun sind beim zweiten Lockdown alle diese Maßnahmen gesetzlich gedeckt … und auch verfassungskonform, weil die Korrekturen den Ratschlägen des VfGH entsprechen (siehe die Urteile zur Feststellung der Gesetzwidrigkeit). Wie ich in einem anderen Thread geschrieben habe, fordern Verfassungsjuristen inzwischen, dass die Polizei entgegen dem Willen der Regierung nun auch beginnen soll, gegen Partys in privaten Wohnungen einzuschreiten, weil diese Partys den Tatbestands des gefährlichen Angriffs (durch eine mit längerer Haft bedrohte vorsätzlich begangene Straftat) verwirklichen - wo die Polizei einschreiten muss. Der Link ist unten:

warum müssen immer Ahnungslose wie Du juristische Themen analysieren wollen ..... :hahaha:

LG Tom
 
Hi,

Man müsste nur die jüngeren tun lassen, möglichst heftig, und diese komplett von Risikogruppen fernhalten. Wenn im Sommer dann die Risikogruppen geimpft werden, HABEN wir 60% Herdenimunität

ob ein Herdeneffekt eintritt ist nicht sicher.

Die Risikogruppe kannst Du mit Impfungen nur maximal zu ca. 35 bis 45% schützen.

Wer Immunsuppressiva nimmt, oder sonst chronisch krank ist kann nicht geimpft werden. Die Impfung schützt wohl nur ca. 70% der Geimpften. Damit werden in der Risikogruppe durch Impfung weniger als 50% geschützt werden können.

Das ist ja das Problem: selbst wenn eine Impfung da ist, bringt uns das nicht weiter. Selbst bei einer Zwangsimpfung werden wir 1.000 Tote oder mehr im Jahr haben, also so wie früher wird es nie wieder.


Wir werden einen Kompromiss zuwischen der Freiheit der 20% Risikogruppe in der Bevölkerung und der Freiheit der 80% Restbevölkerung finden müssen.

Und die Jungen haben schon gezeigt, dass sie sich Weggehen, Party und Konzerte nicht verbieten lassen werden!


Das bislang kein Konzept für die Post Corona Bevölkerung entwickelt wurde - also offiziell - liegt daran, dass kein Politiker als der in die Geschichte eingehen will, der die "Gute alte Zeit" verabschiedet hat.

LG Tom
 
zähl die 40-50% Risiko zu den jungen natürlich Infizierten dazu und du bekommst 60-70%.
 
Hi,



ob ein Herdeneffekt eintritt ist nicht sicher.

Die Risikogruppe kannst Du mit Impfungen nur maximal zu ca. 35 bis 45% schützen.

Wer Immunsuppressiva nimmt, oder sonst chronisch krank ist kann nicht geimpft werden. Die Impfung schützt wohl nur ca. 70% der Geimpften. Damit werden in der Risikogruppe durch Impfung weniger als 50% geschützt werden können.

Das ist ja das Problem: selbst wenn eine Impfung da ist, bringt uns das nicht weiter. Selbst bei einer Zwangsimpfung werden wir 1.000 Tote oder mehr im Jahr haben, also so wie früher wird es nie wieder.


Wir werden einen Kompromiss zuwischen der Freiheit der 20% Risikogruppe in der Bevölkerung und der Freiheit der 80% Restbevölkerung finden müssen.

Und die Jungen haben schon gezeigt, dass sie sich Weggehen, Party und Konzerte nicht verbieten lassen werden!


Das bislang kein Konzept für die Post Corona Bevölkerung entwickelt wurde - also offiziell - liegt daran, dass kein Politiker als der in die Geschichte eingehen will, der die "Gute alte Zeit" verabschiedet hat.

LG Tom
Was den politischen Willen angeht, muss ich dir leider recht geben und es graust mich davor... wir brauchen keinen Messias Kurz
 
warum müssen immer Ahnungslose wie Du juristische Themen analysieren wollen …

Ich analysiere nicht, sondern gebe die Analyse eines Verfassungsjuristen wieder. Während ich im EF aufgrund der gängigen Rechtsprechung bisher nur harmlose Eingriffe für möglich gehalten habe, die in anderen demokratischen Staaten zumindest diskutiert werden (Beispiel: Zwangstest für jeden mit Quarantäne für Testverweigerer), hat der Autor im von mir zitierten Artikel ein Argument gefunden, das zeigt, wo die wirklichen Profis sind: Indem er den Straftatbestand des §178 StGB herangezogen hat (wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört), hat er die Verweigerer der Covid-Maßnahmen als Kriminelle abgestempelt, gegen die der Staat mit den härtesten Polizeimethoden vorgehen muss, insbesondere dann, wenn sich Maskenverweigerer zusammenrotten (§278 StGB: Kriminelle Vereinigung). Bevor nun wieder jemand die Nazikeule auspackt, ein Disclaimer: Ich habe hier berichtet, ohne dass ich die Vorgehensweise für gut halte. Allerdings breitet sich die Epidemie in Europa derzeit sehr rasch aus und dadurch wird der Druck wachsen, die Maßnahmen-Verweigerer zur Räson zu bringen, wenn es nicht anders geht, dann durch polizeistaatliche Methoden. (Zur Erinnerung, der Tierschützer-Prozess in Wr. Neustadt hatte die Ursache im Druck eines Betriebs auf die Politik, etwas gegen die Geschäftsstörung durch radikale Tierschützer zu unternehmen. Der Prozess war zwar letztlich ein Fiasko - was hoffen lässt, dass die Politik daraus gelernt hat - aber die freigesprochenen Angeklagten wurden so in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Dem betroffenen Betrieb wird diese Konsequenz nur Recht gewesen sein. Vielleicht wiederholt sich das mit den Maßnahmen-Verweigerern.)
 
Kurze Anmerkung - mehr denn je fordern die damit befassten Juristen, dass die "Angemessenheit" der Maßnahme ausreichend argumentiert wird. Denn genau dieser Umstand dürfte seit dem 1. Lockdown mehr und mehr den Handlungsspielraum der regierenden Akteure/innen begrenzen....

...zum von @Mitglied #4067 angeführten Tierschützerprozess wäre noch zu ergänzen, dass einer der Staatsanwälte einem der freigesprochenen Angeklagten durchs Fenster mit einer imaginierten Waffen nach"geschossen" hat ...

Wie heute in den Printmedien zu lesen ist, dürfte das Büro Kurz und seine politische Umgebung bereits sehr über Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger/innen nachdenken - bald wird ihm nicht nur Macchiavelli sondern auch Metternich als politischer Ziehvater zugeschrieben werden können?!
 
Kurze Anmerkung - mehr denn je fordern die damit befassten Juristen, dass die "Angemessenheit" der Maßnahme ausreichend argumentiert wird. Denn genau dieser Umstand dürfte seit dem 1. Lockdown mehr und mehr den Handlungsspielraum der regierenden Akteure/innen begrenzen....

...zum von @Mitglied #4067 angeführten Tierschützerprozess wäre noch zu ergänzen, dass einer der Staatsanwälte einem der freigesprochenen Angeklagten durchs Fenster mit einer imaginierten Waffen nach"geschossen" hat ...

Wie heute in den Printmedien zu lesen ist, dürfte das Büro Kurz und seine politische Umgebung bereits sehr über Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger/innen nachdenken - bald wird ihm nicht nur Macchiavelli sondern auch Metternich als politischer Ziehvater zugeschrieben werden können?!
Was ich schon lange sage:
Eure Grundrechte sind in bedeutend größerer Gefahr, als euer Leben es je sein wird!
 
Was ich schon lange sage:
Eure Grundrechte sind in bedeutend größerer Gefahr, als euer Leben es je sein wird!
Grundrechte sind immer in Diskussion - mehr denn je und unter verschiedenen Rahmenbedingungen - wie wir mehrfach sehen konnten.
Die Corona-Krise ist unter diesen nicht einmal die bedeutendste, aber vielleicht die spürbarste.
Allerdings muss man dem Gesetzgeber zu Gute halten - in den vergangenen Wochen ist (nach mehrfachen Juristenaussagen) die rechtliche Situation in Österreich saniert worden und vor allem kann nun nicht mehr am Parlament vorbei ein Lockdown angeordnet werden.

Die Frage ist nach wie vor eine andere - wie weit darf der Staat in die Privatsphäre mit dem Argument "Gesundheit" bzw "Pandemie-Management" eingreifen. Und auch - wie weit lassen sich die Menschen das gefallen.
Zur Zeit hat Österreich, das haben auch deutsche Politiker bedauert, relativ freizügige Regelungen im Vergleich zu den direkten Nachbarn....
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben